Meine Damen und Herren, wenn wir in unseren Breitengraden über Wasser reden, tun wir das in dem Wissen, dass wir hier bei uns keinen Wassermangel haben. Wir müssen uns aber vergegenwärtigen, dass weltweit bereits ein Verteilungskampf um die Ressource
ich mir auch noch ein bisschen von der Bank, durch meine Fenster zieht es, mein Dach ist undicht und mein Bad riecht nicht mehr so angenehm, also ich investiere. Er baut sich ein neues Bad und vielleicht eine Sauna mit rein und er macht das Dach neu und investiert in neue Fenster. Kurz vor Jahreswechsel, so wie jetzt die Zeit, kommt der Versicherungsvertreter und sagt, ach, sie haben ja investiert, wunderbar. Ja, da müssen wir aber etwas tun. Ist denn ihr Haus jetzt mehr wert mit dem neuen Bad, mit dem neuen Dach und mit den neuen Fenstern? Ja, selbstverständlich, sagt er, ist das mehr wert. Wenn das runterbrennt, will ich auch den entsprechenden Wert wieder ersetzt haben. Auf meine gleiche Frage in mehreren öffentlichen Veranstaltungen, ob denn eine neue Wasserleitung frei von Asbest und Blei oder überhaupt erst mal die Existenz eines nagelneuen Kanals nicht auch den Wert des Grundstücks steigert, da ist zunächst einmal Totenstille im Saal und dann bekomme ich zur Antwort, ja, so könnte ich ja nun nicht argumentieren, weil, wenn man das nämlich anerkennt, diesen Grundsatz, dann fällt die ganze Argumentation einfach wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das ist das Grundproblem. Es geht doch nicht darum, so wie es Herr Prof. Kirchhof in seinem Gutachten getan hat, dass er den Vorteilsbegriff ausschließlich auf die Frage der Wertsteigerung präjudiziert, das ist doch gar nicht der Punkt. Ohne den Vorteil einer Abwasseranlage und einer Wasserversorgung ist ein Grundstück mit einem Haus weder bewohnbar noch bebaubar. Darin besteht doch der Vorteil, Herr Minister. Sie als Jurist, Ihnen muss es doch die Nackenhaare aufgestellt haben, als Sie diese Argumentation der Umdeutung dieses Vorteilsbegriffs in diesem Kirchhoff-Gutachten gelesen haben. Jeder ernsthafte Jurist in diesem Land, dem geht es im Übrigen genauso. Das ist der Kernpunkt der Diskussion, in der wir uns befinden. Alles andere, was danach kommt, sind alles Folgeerscheinungen mit der ganzen Frage des Rückwirkungsverbots und der Rückzahlungen. Ich muss Ihnen sagen, wenn Sie der Meinung sind, dass man einen Unterschied in dieser Argumentation beim
Unter diesem Aspekt bekommt der Begriff Staatshaftung eine völlig neue Bedeutung, Herr Ministerpräsident. Was Sie da treiben, ist ein Affront gegen die Zweckverbände, die unter großen Schmerzen, jedenfalls die meisten von ihnen, ihre Pflicht erfüllt haben. Sie richten ein Chaos an, Sie verunsichern. Die Zweckverbände wissen nicht mehr was gilt und wie lange es gilt. Ich will Ihnen ein Beispiel aus der gestrigen Lokalpresse aus dem Raum Suhl-Schmalkalden hier offerieren. Dort ist eine Verbandsvorsitzende eines Südthüringer Zweckverbandes interviewt worden. Die erste Frage, wie denn der Verband so dasteht, wurde sinngemäß beantwortet, dem Verband geht es gut, es gibt viel, viel schlechtere. Bei der zweiten Frage, wie hoch ist denn der Schuldenstand in diesem Zweckverband, kam als Antwort 33 Komma nochwas Millionen im Wasser und 32 Komma nochwas Millionen Euro im Abwasser also 66,4 Mio. ,denstand in diesem einen Zweckverband mit etwa 40.000 Abnehmern. Die nächste Frage war, wie wollen Sie von den Schulden runterkommen? Ja, sagt sie, wir werden das im nächsten Jahr um sage und schreibe 1,5 Mio. reduzieren. Wunderbar, aber dazu stellt dieser Zweckverband momentan seine komplette Investitionstätigkeit ein für diese Zeit, für das nächste Haushaltsjahr, und das ist ein Problem. Die Krönung kam ja ganz am Ende. Da war die Frage gestellt, was ist denn eigentlich mit den Handlungsempfehlungen vom Herbst 2002? Da sagt die gute Frau, ja die wurden alle umgesetzt bis auf zwei. Das eine war die Erhebung von Beiträgen beim
Meine Damen und Herren, mit den Vorschlägen vom 1. Mai - Sie waren aber auch ganz ruhig, Herr Krauße, an der Stelle, o.k. - gerät noch etwas anderes aus den Fugen, und das ist aus meiner Sicht und aus unserer Sicht die Frage der Gerechtigkeit bis hin zu einer sozialen Schieflage. Wenn jeder das Gleiche zahlt, das sollten Sie eigentlich wissen - ich rede jetzt vom
Na ja, in ihrer Logik haben die Leute sogar Recht. Warum sollen sie das eigentlich nicht. Nennen Sie mir einen einzigen rechtsrelevanten Grund, Herr Althaus, wo der Unterschied liegt zwischen
was der Schwerpunkt der Politik auf dem Wahlparteitag - und da sind wir auch wieder bei dem Thema Wahlkampf war, so war das die sinngemäße Aussage des Ministerpräsidenten, ich schaffe die Gebühren ab, einen Tag später haben wir erfahren, dass er nur
Also die Beiträge, ich schaffe die Beiträge ab, einen Tag später haben wir dann erfahren, dass es nur für
de, an diejenigen, die bisher im
Ich kann hier an dieser Stelle nur noch einmal wiederholen: Unsere Vorschläge, meine Damen und Herren, liegen seit dem 1. April auf dem Tisch, wie wir uns vorstellen, wie wir die Bürger von diesen horrenden Beiträgen und horrenden Gebühren..., denn das ist das Ende der Fahnenstange ihrer Vorschläge. Die Gebührenbelastung beim
Schon heute sieht die Landesbauordnung den Einbau von Wasserzählern in Neubauten vor. Einerseits soll mit dem kostbarsten Gut, das wir haben, dem
Natürlich haben wir bei der Abgabenerhöhung Bauchschmerzen. Wir meinen aber, dass das Gute der Abgabe überwiegt. Es werden - wie bereits erwähnt - mehrere Millionen Euro für die Neuaufforstung ermöglicht. Außerdem gibt es Abgabemittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, zur Kofinanzierung der Modulation in der Landwirtschaft, für Wasserversorgungsanlagen und für Ausweisungen von neuen Wasserschutzgebieten. Die Grundwasserabgabe ermöglicht segensreiche Investitionen für unser
Das ist eine wichtige Entscheidung, die uns betrifft. Wir treffen genügend Ausgleichsregelungen für alle Maßnahmen. Wir haben noch gar nicht über das Baurecht und über Bebauungen bis zu Gewässerrändern gesprochen. In dieser Hinsicht sind bereits wesentliche Fortschritte erzielt worden. Wir wollen einen Hochwasserschutz, der berechtigt ist. Dabei sind wir in RheinlandPfalz vorbildlich. Wir wollen Gewässerschutz. Wir wollen eine hohe Qualität des Wassers, die fast der Qualität von
gerinnen und Hamburger, die weiter
Die Gewässer des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges erreichen einen Zustand mit einem Säuregrad, der essigähnlich ist. Das muss alle alarmieren, und wir müssen so schnell wie möglich tätig werden. Im Übrigen verweist sogar das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten darauf, dass die Stickstoffeinträge im Frankenwald und darüber hinaus so erheblich sind, dass das Waldökosystem bereits gestört ist und die Folgen für das
in einer Weise in die betriebswirtschaftlichen Belange von Zweckverbänden eingegriffen wird, dass sie geradezu genötigt werden, Kredite aufzunehmen, dass sie nicht einmal in die Nähe kommen von Liquidität und Solidität in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten, wenn man einen so tiefen Eingriff vornimmt, dann sage ich Ihnen, dann können Sie die
Die EU hat zum 1. Januar 2003 den Grenzwert auf 0,04 Milligramm als maximale Bleikonzentration im
Frau Hämmerling, in unserem
stand dort im Vordergrund. Das werfe ich Ihnen vor und deswegen, meine Damen und Herren, unsere Fraktion hat lange diskutiert und war sich auch in der Entscheidungsfindung nicht immer einig. Da mache ich gar keinen Hehl daraus, wie wir uns damit verhalten. Aber ich sage Ihnen eines: Der Weg, der jetzt in Thüringen beschritten wird in Fragen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Häuser sind langlebige Wirtschaftsgüter. Das ist gut, weil „langlebig“ auch nachhaltig bedeutet. Andererseits haben damit auch Schadstoffe ein langes Leben, wenn sie denn mit verbaut worden sind. Einer dieser Schadstoffe im Bauwesen ist Blei. Es ist seit langem bekannt, dass Blei inkorporiert ein schweres Gift ist. Insbesondere kann es Kinder schädigen. Blei wurde jahrzehntelang für die Verlegung von Wasserrohren verwendet. Leider löst sich Blei schon nach kurzer Zeit aus den Rohren und belastet das