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Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass man dazu überhaupt etwas sagen muss. Wir sollten uns doch darin einig sein, welche hohe Bedeutung Trinkwasser hat und dass wir Trinkwasser nur erhalten können, wenn wir es schützen. Weil dies so bedeutend und so wichtig ist, gibt es dafür auch klare Gesetze: Die Wasserrechtsrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und so weiter und so fort. Dies sind uralte Gesetze, die nicht irgendeiner Partei und nicht irgendeiner Richtung zuzuordnen sind. Diese Gesetze sehen klipp und klar vor, dass Wasserschutzgebiete einzurichten sind, wenn ansonsten der Schutz des Trinkwassers nicht möglich ist. Darum geht es.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich erwartet, dass das Thema Trinkwasser mehr Leute interessiert, als jetzt im Saal sitzen. Aber offensichtlich ist die Schröder-Rede auch für die Regierungsfraktionen interessanter als das Thema Trinkwasser.

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Meine Damen und Herren! Warum wollten wir diese Aussprache zur Großen Anfrage Trinkwasser? Die Versorgung der Bevölkerung, unserer Bürgerinnen und Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit ist eine der herausragenden Aufgaben der Gesellschaft.

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Lassen Sie mich zunächst auf das Gesamtthema etwas eingehen. In Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird die Verantwortung für die Bereitstellung von gesundem Trinkwasser der kommunalen Selbstverwaltung übertragen. Das spiegelt auch das Gesetz zur Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise vom 17. Mai 1990 - Kommunalverfassung - wider, in dem die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser auch für Sachsen-Anhalt ausdrücklich als hoheitliche, das heißt Selbstverwaltungsaufgabe den Gemeinden zugewiesen wird.

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Der Gesetzgeber, der diese Aufgaben ausdrücklich als Aufgabe der öffentlichen Hand festgeschrieben hat, hatte sich ja damals etwas dabei gedacht. Er hatte dabei im Hinterkopf, dass es wichtig ist, dass die Versorgung der Bevölkerung mit dem Lebensmittel Trinkwasser - denn das Trinkwasser ist ja ein Lebensmittel - qualitätsgerecht und in entsprechender Menge gewährleistet sein muss. Er betrachtete die Frage der Trinkwasserversorgung als einen wesentlichen Bestandteil der Daseinsvorsorge in unserem Land.

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Bedenklich sind die zunehmenden Arzneimittelstoffe im Trinkwasser. Dazu gehören Schmerzmittel, Antibiotika, Röntgenkontrastmittel, Antileptika usw. Diese Belastungen gehen sogar bis in tiefe Wasserschichten, wo Trinkwasser entnommen wird. Hinzu kommen Belastungen durch Pflanzenschutzmittel, die zurückgenommen werden müssen, Herr Kollege Hauk. Hier ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Neben weiteren Forschungen, Untersuchungen und Studien müssen konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffeinträgen erfolgen. Bislang wird hierzu von der Landesregierung eindeutig zu wenig getan, trotz – das sage ich deutlich dazu – der lobenswerten Bemühungen des Genforschungsinstituts in Langenargen.

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Meine Damen und Herren, es ist notwendig, 10% der bayerischen Flächen – das ist auch in anderen Bundesländern der Fall; da geht es auch, dort gibt es auch Landwirtschaft – als Schutzflächen auszuweisen, um sicherzustellen, dass auch in Zukunft Trinkwasser ohne Reinigung und ohne Chemikalien genießbar ist. Wir müssen dies als Zukunftssicherung vorantreiben. Wir sollten dazu das Mittel der Kooperation nutzen.

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Meine Damen und Herren, ich verstehe auch nicht, wieso Landwirte, vor allem Landwirtschaftsvertreter und vor allem der Bauernverband einen solchen Popanz aufbauen. Es gibt doch keinen Interessenkonflikt. Meiner Meinung nach ist ein Landwirt genauso auf gutes Trinkwasser angewiesen wie wir alle. Der Interessenkonflikt besteht bei der Frage: Wie stark darf der Landwirt noch düngen, was darf er noch alles ausbringen? –

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Kann dieses verunreinigte Trinkwasser auch andernorts auftreten?

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wenn alle Gemeinden so intelligent gewesen wären wie München, müssten wir heute nicht übers Trinkwasser reden.

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Als Vorsitzender des Umweltausschusses. Sie haben immer leicht Erklärungen abgegeben. Aber wenn es zum Schwur kommt in der Wasserversorgung, dann kneifen Sie genauso wie der Umweltminister vor starken Lobbyisten. Das ist der Hauptgrund. Ich empfehle Ihnen: Schauen Sie sich München als Modell für Bayern an. Dann wären wir einen erheblichen Schritt weiter. Dann müssten wir solche Diskussionen überhaupt nicht führen. München hat das beste Trinkwasser – ich behaupte europa- und weltweit –

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Sehr richtig, weil es Vorausschauende gab, die dafür gesorgt haben. 60 km, Herr Kaul, das ist in meinen Augen kein Fernwasser. Da könnte ich Ihnen andere Gebiete aufzählen, wo man wirklich von Fernwasser reden kann, wenn Wasser inzwischen Hunderte von Kilometern transportiert wird. Diese Gefahr besteht aber nach wie vor, nämlich dann, wenn Sie nicht endlich mit uns an einem Strang ziehen, um dafür Sorge zu tragen, dass das, was München vorbildhaft betreibt, gerade auch im Untermaingebiet betrieben wird. Sie haben in Ihrem Gebiet nach wie vor das meiste Atrazin im Trinkwasser. Ausgerechnet Sie gerieren sich hier und erzählen etwas. Schauen Sie sich doch Ihre Messergebnisse an.

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Wir haben doch nach wie vor die besten Ergebnisse in den Münchner Brunnen. Sie können sich daran ein Beispiel nehmen, weil bei uns klügere Leute als wir vor 130 Jahren dafür gesorgt haben, dass Trinkwasser sichergestellt wird.

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Nein, eben nicht. Seit 15 Jahren funktioniert es nicht. Seit 15 Jahren, Herr Hofmann, wird verhindert, 500 Verfahren abzuschließen, die nichts anderes tun sollen als sicherzustellen, dass Trinkwasser vor Ort weiterhin genießbar bleibt und dass die Brunnen vor Ort erhalten bleiben. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu, dann sind wir einen Schritt weiter.

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Wir wissen, wie schwierig das ist: Nicht einmal der Herr Ministerpräsident kann seinen Wunsch gegenüber Lobbyisten durchsetzen, wenigstens 5% der Flächen Bayerns als Wasserschutzgebiete auszuweisen – das hat er vor längerer Zeit einmal gefordert. Das ist aber Schall und Rauch. Es ist notwendig, dass die Verfahren zur Ausweisung neuer Wasserschutzgebiete beschleunigt werden. Wer sich mit den neuen Wasserschutzrichtlinien auseinander setzt, weiß ganz genau, dass nur ausreichend große Wasserschutzgebiete die Garantie dafür bieten, dass, falls es zu Störungen kommt, diese auch nachweislich behoben werden können. Wer also Wasserschutzgebiete nicht in ausreichender Zahl und Fläche ausweist, sorgt dafür, dass im Störfall Brunnen geschlossen werden müssen, und setzt sich damit dem Verdacht aus, dass man das möglicherweise bewusst macht, um möglichst viele Brunnen zu schließen und Fernwasserversorgung einzuführen, weil diese viel leichter zu privatisieren ist. Das war schon immer der Wunsch des Herrn Wirtschaftsministers. Das beweist im Zusammenhang mit der Wirtschaftsministerkonferenz jüngst wieder seine Forderung, die Mehrwertsteuer auf Trinkwasser auf 16% zu erhöhen.

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Unser Lebensmittel Nummer 1, das Trinkwasser, müssen wir schützen und sichern. Ich gebe die Forderungen der SPD-Landtagsfraktion zu Protokoll,

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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Heute Vormittag, als es um das Trinkwasser ging, hat das Parlament keine Sternstunde erlebt. Die Regierungserklärung des Ministers Schnappauf war in dieser Frage mehr als dünn – ja im Gegenteil: Er bewies mit seiner Rede, dass es eine Sonntagsrede war, der die Montagstaten fehlen. Ich darf aus seiner Rede zitieren: Wasserversorgung muss Pflichtaufgabe der Kommunen bleiben. Weiter sprach er dann: Wasser ist keine Ware wie jede andere. Ich habe daraufhin den Gesetzentwurf gelesen und verzweifelt gesucht, wo er denn das im Gesetz verankert hat. Wieder einmal ist deutlich geworden, dass entweder den Gesetzentwurf offensichtlich das Wirtschaftsministerium geschrieben hat – in ihm steht nämlich etwas von Wirtschaftsgut, nicht von einem schützenswertem Gut und von keiner Ware –, oder die Rede ist von jemandem geschrieben worden, der das Gesetz nicht gekannt hat. Es passt einfach nicht zusammen, meine Damen und Herren.

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Ich meine, es wäre wichtig, dort, wo die Kette der Verhängnisse beginnt, speziell in Oberbayern, aber auch in den Mittelgebirgen, nämlich in den Bergen dafür zu sorgen, dass die Wasserspeicher, Berge, Bergwälder und Bannwälder in Ruhe gelassen werden. Wir müssen sie pfleglicher behandeln, als dies bisher der Fall war. Nur so wird sichergestellt, dass das Wasser bereits dort zurückgehalten wird, so dass es sich nicht in größeren Mengen ansammeln kann. Dort wird auch sichergestellt, dass wir einwandfreies Trinkwasser erhalten. Diesen Zusammenhang darf man hier nicht ganz übersehen.

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Ich kann nur Folgendes sagen: Wir müssen die Kraft aufbringen, im Haushalt jetzt klare Prioritäten zu setzen, festzulegen, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Dazu sage ich ganz klar: Beim Trinkwasser gibt es ein Riesenproblem. Dieses Problem müssen wir lösen. Dafür werden wir Geld brauchen. Wenn wir hierfür klare Vorgaben schaffen, dann wird auch kein Missbrauch mehr möglich sein; denn dann gibt es in Orten unter 2 000 Einwohnern schlichtweg keine Fördermittel mehr.

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In unserem Land ist die Trinkwasserversorgung in der Vergangenheit sichergestellt gewesen und sie ist es auch heute. Das hat im Wesentlichen damit zu tun, dass zum Ersten die natürlichen Grundwasserverhältnisse, also die Entstehungsbedingungen für das Trinkwasser, in Sachsen-Anhalt, in Deutschland generell relativ günstig sind. Es hat damit zu tun, dass in Sachsen-Anhalt, aber auch in Deutschland in der Vergangenheit enorme Mittel in die technische Ausstattung der Trinkwasserfort

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Mit dieser Vision der Marktöffnung in der Trinkwasserversorgung und in der Abwasserentsorgung befinden Sie sich allerdings genau in der Gesellschaft derer, die in der Liberalisierungsdebatte das Wort auch gegen die Pflichtaufgabe Trinkwasser bei den Kommunen richten. Auch Sie scheinen also den Weg zur Marktöffnung und zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung als den Königsweg bei dieser immer noch hoheitlichen Aufgabe Trinkwasserversorgung zu begreifen.

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Es wird Sie nicht wundern, wenn wir das etwas anders sehen. Die Sinnhaftigkeit der Absichten, die Sie hegen, hat sich mir persönlich nicht erschlossen, weder in Ihrer Antwort auf unsere Anfrage noch durch die Äußerungen, die in den letzten Wochen durch die Gazetten gegangen sind. Ich stelle nur fest, dass sich Ihr Glaube an die Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben als Weg ins Glück wie ein roter Faden durch alle Ihre Äußerungen zum Thema Trinkwasser zieht und dementsprechend auch durch die Antwort auf die Große Anfrage. Deshalb werde ich versuchen, nachfolgend diese Frage etwas eingehender zu beleuchten.

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Damit stand auch in Sachsen-Anhalt zu der Zeit, als wir hier dieses Land aufbauten, die Aufgabe, die beiden großen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen Mawag und Midewa, die sich im Zuge der Auflösung der ehemaligen VEB Wasser- und Abwasserbetriebe der DDR gebildet hatten, zu entflechten. Zu diesem Zeitpunkt versorgten diese beiden großen Unternehmen ca. 91 % der Bürger mit Trinkwasser aus insgesamt 410 Anlagen. Daneben wurden noch über 400 öffentliche Klein- und Kleinstwasserwerke, ca. 2 500 Einzelwasserversorgungsanlagen, insbesondere von Le

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Wie ist unsere Position dazu? - Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Trinkwasserversorgung trotz aller gegenwärtigen Probleme bei der Schaffung neuer Strukturen - ich denke dabei insbesondere an die ins Stocken geratenen Verhandlungen für eine Verbundlösung Trinkwasser in unserem Lande - bei den Kommunen in guten Händen ist.

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Damit kommen wir wieder zum Ausgangspunkt zurück, Herr Hacke: Liberalisierung im Bereich der Trinkwasser

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Bei dieser unsäglichen Diskussion über die Trinkwasserpreise haben wir eines immer aus den Augen verloren, Herr Hacke: Wie kamen denn solche Preise in Deutschland zustande? Wo in Europa, frage ich Sie, Herr Hacke, gibt es denn so günstiges, so qualitativ hochwertiges Trinkwasser wie in Deutschland? Wo ist der technische Standard so hoch wie in Deutschland?

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- Nein, das ist eine nüchterne Einschätzung, Herr Bisky, und zwar nachdem ich mir einige Ihrer Anträge zum Beispiel zum Bereich Trinkwasser/Abwasser angeschaut habe.

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- Wir streichen nicht. Im Haushaltsplan sind die EFRE-Mittel enthalten. Da gibt es eine Schwerpunktsetzung. Sie dagegen, Frau Dr. Enkelmann, wollen die im Landeshaushalt für Trinkwasser/Abwasser vorgesehenen Mittel um mehr als 7 Millionen Euro kürzen. Wenn Sie das so machen wollen, dann kennen Sie die Realität nicht. Gehen Sie einmal zu Ihrem Bürgermeister nach Bernau, gehen Sie nach Eberswalde oder zu anderen Zweckverbänden und machen sich einmal vertraut damit, welcher Veränderungsbedarf dort besteht.

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Das ist nicht nachhaltig, meine Damen und Herren, und es stellt sich dabei zwangsläufig die Frage: Was machen wir denn, wenn wir alles verkauft haben, den Wald, das Trinkwasser, die Krankenhäuser, die Altersheime und vielleicht sogar irgendwann die Universitäten? Was bleibt denn dann noch übrig? - Zum Schluss können wir dann unser Land meistbietend verkaufen. Das kann also nicht der richtige Weg sein.

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Trinkwasser steht wie selbstverständlich in ausreichender Menge und guter Qualität zur Verfügung. Allenfalls werden wir durch die Wasserrechnung daran erinnert, dass hinter dieser Selbstverständlichkeit eine Leistung steht, eine Leistung, die in Deutschland circa 7.000 Wasserversorgungsunternehmen erbringen, die zu 90 Prozent in kommunaler Regie und als Eigenbetrieb oder Zweckverband geführt werden. Die restlichen circa 10 Prozent der Unternehmen haben zwar eine private Rechtsform, befinden sich jedoch im Mehrheitsbesitz der Gemeinden. Nur 1,6 Prozent der Wasserversorgungsunternehmen befinden sich ohne jedwede öffentliche Beteiligung in privater Hand. Damit haben in Deutschland 95 Prozent der Bevölkerung Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung.

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In Deutschland setzt sich in der Diskussion um die Liberalisierung der Wasserversorgung die Meinung durch, die Aufgabe der Wasserversorgung in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Strukturen zu belassen. Stellvertretend für diese Tendenz will ich den Punkt 2 des Beschlusses der Innenministerkonferenz am 14. und 15. Mai 2003 in Erfurt zitieren: „Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Trinkwasser sowie die Entsorgung des Abwassers gehören zum Kernbestand der gemeindlichen Selbstverwaltung. Sie werden ganz überwiegend durch kommunale Unternehmen und Betriebe wahrgenommen. Die IMK stellt in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.03.2002 ,Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland‘ fest, dass die deutsche Wasserwirtschaft in diesen Strukturen seit Jahrzehnten eine flächendeckend hohe Versorgungssicherheit garantiert“