Es ist ökologisch vernünftig und ökonomisch sinnvoll, das Lebensmittel Nummer 1 effektiver zu nutzen. Weil die Kosten für die Versorgung mit Trinkwasser in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern hoch sind, kommt oft die Forderung nach niedrigeren Preisen. Es ist von der Privatisierung oder Liberalisierung des Wassermarktes die Rede. Ähnlich wie bei Telekommunikationsdienstleistungen, bei der Strom- und Gasversorgung soll durch Aufhebung der bisher kartellrechtlich geschützten geschlossenen Versorgungsgebiete der Wettbewerb um die Verbraucher eröffnet werden. Es lassen sich aber keine verbundenen Leitungsnetze wie bei Strom oder Gas schaffen. Trinkwasser ist wegen unterschiedlicher Herkunft und Aufbereitung nicht beliebig mischbar. Bei einer Liberalisierung des Wassermarktes wäre die Basis für eine nachhaltige Wasserwirtschaft gefährdet. Während kaum Vorteile zu erkennen sind, überwiegen deutlich die Nachteile.
Hier sagen der Minister und der Landkreis mit Recht, dass in Wasserschutzgebieten Teil-2Anlagen gebaut werden müssen, weil die Untergrundverrieselung alleine als zweite Reinigungsstufe nicht ausreicht. Wenn wir auf Dauer sauberes Trinkwasser haben wollen, sind wir verpflichtet, das zu beachten, was wir selber in das Gesetz hineingeschrieben haben.
Mit großem Energieaufwand, meine Damen und Herren, das muss man sich auch einmal in Erinnerung rufen, wird aus Niedersachsen Trinkwasser bezogen. Dies soll nun reduziert werden, weil es in Bremen genügend eigene Grundwasserreserven gibt. Pumpversuche in den Jahren 1992 und 1994 haben gezeigt, dass die beabsichtigte Fördermenge ohne erkennbare Nachteile, man höre und staune, für den
Zukünftig ist geplant, einen Teil über die Lesum in das Gebiet des Bremer Westens zu leiten und dort den Stadtteil Burg-Grambke zu versorgen. Ich kann die Burg-Grambker nur beglückwünschen. Herr Liess, Sie werden in Kürze, wenn wir das Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen haben, ein exzellentes Trinkwasser erhalten, das sich wirklich mit dem teuersten Quellwasser vergleichen kann.
Dabei waren wir eigentlich schon einmal viel weiter. Die CDU hat zum Thema Trinkwasser in diesem Haus gesagt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Es ist festzustellen, dass der Zwei-Städte-Staat Bremen generelle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Grundwasserentnahme, Gewässerschutz oder Weserverunreinigung ergeben, nicht allein lösen kann.“ Sehr wohl, denn der Senat hat in einer gemeinsamen Sitzung mit Niedersachsen bereits vor zehn Jahren zugesagt, dass das Land Bremen mit der Ressource Wasser sparsam umgehen wird. In einer Senatsentscheidung vom 17. Mai 1994, und die möchte ich hier ganz gern noch einmal zu Protokoll geben, verpflichtet sich der Senat, sich im Interesse langfristiger Versorgungssicherheit zu bemühen, seine eigenen Ressourcen weiter auszubauen.
Jetzt wird es kompliziert! Wenn alle Welt sagt, was habt ihr für ein tolles Trinkwasser in eurer Nähe, ihr könnt eigenes Wasser fördern, sagen die Kollegen leider, das stimmt zwar, aber wir wollen erst einmal abwarten, was die Handelskammer sagt. In der Sitzung vom 9. November wird uns in der Deputation der Erlass der Verordnung vorgelegt. Da es im Vorfeld Signale gab, dass die Handelskammer Einwände hatte, hat die Senatorin zu Recht gesagt, das Thema bekomme ich nicht durch, wir setzen das Thema aus. Vier Wochen danach kommt die Vorlage erneut auf die Tagesordnung. Staatsrat Logemann berichtet von den Gesprächen mit swb AG und Handelskammer. Ein Klärungsgespräch hat stattgefunden, eine Beschlussfassung soll aber noch nicht erfolgen, um mögliche abschließende Gespräche nicht zu irritieren. Die Deputation beschließt ein weiteres Mal, diesen Tagesordnungspunkt auf die Januar-Sitzung zu verschieben.
Wir reden doch jetzt über das Trinkwasser! Wenn in einem Protokoll notiert wird, dass mein Koalitionspartner sagt, wir geben Ihnen unser Wort, dass
Allerdings ist dies nicht so einfach. Es bedarf des Aufeinander-Zugehens und der Festlegung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Es gibt verbindliche Verträge, die Verpflichtung des Landes zur Daseinsvorsorge, die Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen, und Gesetze, unter anderem das Wassergesetz, die eingehalten werden müssen. Es bestehen also unterschiedliche Interessenlagen, die die Einzelnen nicht allein ausgleichen können. Sie brauchen dafür Unterstützung. In dem Prozess sollte eine Stelle die Federführung übernehmen, um zu nachhaltigen Lösungen zu kommen. Das ist nach Meinung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zunächst die Landesregierung.
Aufgrund des Nebeneinanders mehrerer Nutzer muss ein Kompromiss gefunden werden. Ein so vielschichtiges Problem kann nicht durch einseitige Maßnahmen gelöst werden. Hilfreich könnte bei zukünftigen Entscheidungen das von der TWM in Aussicht gestellte Ergebnis eines Gutachtens sein, mit dem Ziel, die Ressource Trinkwasser im Westfläming unter Beachtung der Belange des Naturschutzes sowie der Forst- und der Landwirtschaft zu sichern.
4. Wie viel Kubikmeter des in den beiden Talsperren gespeicherten Wassers wurde bislang tatsächlich für die Nutzung als Trinkwasser weitergeleitet?
Jetzt ist es noch Zeit, für all diese Probleme Lösungsansätze zu suchen und hoffentlich auch zu finden. Sollte es - was ich nicht hoffe - zu einem z.B. durch Trinkwasser verursachten epidemischen Geschehen kommen, ist die Suche nach der Lösung der Probleme zu spät. Präventive Aufgaben sind lebensnotwendig, kosten Zeit, Geld und Personal und haben die Eigenschaft, dass die Wirkung leider nicht in exakten Maßeinheiten auszudrücken ist. Der Bericht der Landesregierung sollte im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eingehend behandelt werden, um die Vielzahl offener Fragen zu klären. Vielen Dank.
Die Verbraucherpolitik ist nicht erst oder nicht nur durch das BSE-Geschehen in den Vordergrund gerückt. Es gilt im Zuge der Nachhaltigkeitspolitik Verbraucherautonomie, Ökologie und Verbraucherschutz in Einklang zu halten. Gesundheitlicher Umweltschutz, ausreichendes Trinkwasser, gesunde Lebensmittel sind Bereiche, die weiterhin unser Augenmerk benötigen.
Ja, ich weiß. Rohwasser steht drin, aber das Fernwasser - das habe ich auch vorgelesen. Trotzdem sehe ich auch eine Gleichbehandlung bei dem daraus resultierenden Fernwasserpreis, das können Sie ja nicht ablehnen. Durch den § 13 sollte erreicht werden, dass trotz unterschiedlicher örtlicher Voraussetzungen bei der Belieferung von einzelnen Zweckverbänden und damit unterschiedlichen Kostenstrukturen dennoch im Sinne des Solidarprinzips letztlich allen Kunden des Talsperrenwassers gleiche Voraussetzungen geschaffen werden und damit jeder einzelne Bürger, auch die in Südthüringen, mit bezahlbarem Trinkwasser versorgt werden kann. Dieser Gedanke gilt nach unserer Meinung auch nach einer Fusion weiter, weil das Land Verantwortung auch für den Süden hat. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass auch der Endverbraucher von Talsperrenwasser in Südthüringen zu gleichen Konditionen beziehen kann wie der Endverbraucher in Nord- oder Ostthüringen. Das bedeutet, dass der Fernwasserzweckverband Süd zumindest insoweit zu entschulden ist, dass auch er seinen Kunden einen Fernwasserpreis von ca. 61 Cent anbieten kann. Allenfalls könnten hierbei noch die unmittelbar durch die Fusion möglicherweise zu erzielenden Einsparungen des Zweckverbands Südthüringen berücksichtigt werden. Nach allen uns bisher bekannten Zahlen und Fakten handelt es sich dabei aber um einen relativ geringen Teil, da laut Kienbaum, Herr Staatssekretär, ja Südthüringen seine Hausaufgaben in diesen Bereichen schon gemacht hat, nur der Nordosten noch etwas nachzuholen hat. Jede andere Entscheidung zulasten des Zweckverbands Südthüringen wäre mit dem Gesetz nicht vereinbar und schlichte Willkür. Zweckverbände sowie deren Mitglieder
Lassen Sie mich noch eine letzte Bemerkung zu Ihnen machen, Herr Ramelow. Also die Idee, das so wie bei Fernwasser zu machen und dann im Prinzip einen Schattenhaushalt aufzustellen, nur um die Badbetreiber zu entschulden, halte ich nicht für die geeignete Variante. Auf der anderen Seite dürfte sich das Badewasser als Trinkwasser auch nicht sonderlich gut eignen.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, trifft es zu, dass die Genehmigung für die Entnahme von Trinkwasser für die Stadt Zwiesel im Jahre 2010 abläuft, und wenn ja, wie soll die Trinkwasserversorgung für Zwiesel ab 2010 sichergestellt werden?
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Auf unserer Erde gibt es sehr viel Wasser, aber nur 0,3 % wird als Trinkwasser genutzt. Daher ist Wasser ein
Es ist aber nicht nur als Trinkwasser ein kostbares Gut, für manche Wirtschaftszweige - wie die Fischerei, den Schiffbau, aber auch für den Tourismus - ist Wasser gerade in Schleswig-Holstein die Existenzgrundlage. Für Industriebetriebe ist die Nutzung der Wasserressourcen ein längst ernst zu nehmender Kostenfaktor.
Im Titel des Gesetzes ist speziell vom Lebensmittelverkehr im Land Berlin die Rede. Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass es im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das im Text erwähnt ist, um sehr viel mehr Produkte des täglichen Lebens geht, z. B. auch um Tabakerzeugnisse, Erzeugnisse des Weinrechts, unser Trinkwasser, Kosmetika, Textilien, die auf der Haut getragen werden, und auch Spielzeug für Kleinkinder, das nach aller Erfahrung regelmäßig in den Mund wandert. Die Information wird sich auch nicht allein auf Inhaltsstoffe beschränken. Sie erfasst auch irreführende Werbung, Täuschungsversuche und - nach meinem Verständnis - Mogelpackungen. Immer mehr Menschen möchten wissen, welche Art von Konsum sie verantworten können, ob ihre Kosmetika ohne Tierversuche erzeugt wurden und ob der Eierkarton ihnen eine ländliche Idylle vorgaukelt, während die Eier im Grunde aus Legebatterien stammen. Alles das werden wir erfahren, wenn wir dieses Gesetz beschlossen haben. Ich hoffe, deutlich gemacht zu haben, dass das Land Berlin hier einen großen Schritt in die richtige Richtung geht.