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Keine Zwänge zur Konzessionsabgabe auf Trinkwasser

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b) Keine Zwänge zur Konzessionsabgabe auf Trinkwasser

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c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Maßnahmen der Sicherung von Qualitätsstandards bei Trinkwasser durch die Landesregierung“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/4716

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Gefährdet Fracking Trinkwasser?

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Die taz vom 13. April 2012 berichtet mit der Überschrift „Fracking gefährdet Trinkwasser“ zum Vorhaben des Konzerns RWE Dea, seine Frackingabwässer zu verpressen. Die Kritik richtet sich gegen den Ort der Verpressung, der nach Angaben der taz mitten im Wasserschutzgebiet Panzenberg liegt. Es wird befürchtet, dass die zur Verpressung anstehenden Frackwässer, in denen giftige Chemikalien enthalten sind (z. B. Benzol), die Trinkwasservorkommen beeinträchtigen könnten. Ein Viertel des Bremer Trinkwassers wird aus diesem Schutzgebiet gewonnen. Über das Vorhaben der RWE Dea liegen dem Land Bremen laut taz offenbar keinerlei Informationen vor, sodass der Bremer Umweltsenator die niedersächsische Genehmigungsbehörde, das Landesbergamt (LBEG), zu einem Gespräch eingeladen hat, um Fragen zum Sachstand und zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu klären.

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Geht die Versorgung anderer Landesteile mit hervorragendem Trinkwasser zulasten der Einwohner im Oberharz?

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2. Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Menschen im Oberharz um wenigstens den Teil der Gebühren zu entlasten, der sich aus der Aufgabe der Versorgung anderer Landesteile mit hervorragendem Trinkwasser ergibt?

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Zu 1: Nach Anhang 1 Nr. 1.1 der Deponieverordnung ist bei der Standortwahl für eine Deponie eine Vielzahl an Faktoren zu berücksichtigen. Dazu zählt auch die Lage des Standortes zu besonders geschützten oder schützenswerten Flächen wie Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, Wasservorranggebieten, Wald- und Naturschutzgebieten sowie Biotopflächen. Der Belang des Abstandes zum höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel ist mit einem konkreten Ausschlusskriterium hinterlegt (Mindestabstand 1 m), die übrigen Faktoren sind bei der Abwägung im Rahmen der Planfeststellung zu berücksichtigen.

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Am 2. Juli 2012 verließen zwei 15-jährige Schüler gegen 19.00 Uhr den Cheltenhampark über den Parkplatz der Bonifatiusschule, um zu ihren dort abgestellten und gesicherten Fahrrädern zu gelangen. Ein Polizeiwagen fuhr auf den dazugehörenden Parkplatz und kontrollierte die Schüler. Sie mussten die Hosentaschen und Bauchtasche leeren. Die Beamten suchten im Umfeld des Schulhofs und Parkplatzes nach etwas ab, das die Schüler eventuell weggeworfen hätten. Die Beamten konnten keine verdächtigen oder illegalen Dinge finden und sicherstellen. Als einer der Schüler etwas aus seiner Flasche trinken wollte, untersagte es einer der Polizisten laut Zeugenaussage mit den Worten, es sei „respektlos gegenüber Amtspersonen“ und „dass Kinder in anderen Ländern gar kein sauberes Trinkwasser zur Verfügung hätten“ und sie „erstmal ordentlich zur Schule gehen sollten und aufhören sollten zu kiffen“. Anschließend wurden die Personalien aufgenommen und ein Protokoll aufgenommen, in dem stünde, dass sie wegen „allgemeinem Verdacht auf Verstöße gegen das BTM-Gesetz“ kontrolliert worden seien. Einer der Schüler sei als Zeuge registriert worden.