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Im Jahr 2009 sind zu 597 meldepflichtigen Wasserversorgungsgebieten 1 631 Nitratuntersuchungen durchgeführt worden. Die Nitratuntersuchungen im Jahr 2009 haben einen Mittelwert von 10,6 mg/l Trinkwasser ergeben und lagen unter dem festgesetzten Grenzwert von 50 mg/l Trinkwasser (§ 6 Abs. 2 TrinkwV 2001, Anlage 2, Teil I, Nr. 9). Insgesamt lagen 191 Untersuchungen sogar unter der Nachweisgrenze von Nitrat, d. h. dass das Wasser aus diesen Wasserversorgungsgebieten praktisch frei von Nitrat war. Lediglich drei Untersuchungen in Wasserversorgungsgebieten des Landkreises Hameln-Pyrmont lagen zwischen 52,2 mg/l und 61,3 mg/l und somit über dem für Nitrat festgelegten Grenzwert von 50 mg/l. Da das Wasser jedoch vor der Abgabe an die Verbraucher mit Trinkwasser aus unbelasteten Brunnen gemischt wurde, lag der Nitratgehalt bei etwa 17 mg/l.

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Im Jahr 2009 hat es keine zugelassenen Abweichungen vom Nitratgrenzwert für Trinkwasser gegeben. Somit wurde den Verbrauchern in Niedersachsen nur Wasser mit einer Nitratkonzentration unterhalb des Grenzwertes von 50 mg/l und damit in einwandfreier Qualität zur Verfügung gestellt. Im Mittel liegt in Niedersachsen die Konzentration von Nitrat im Trinkwasser bei 10,5 mg/l.

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Basierend auf der o. a. Empfehlung des UBA, wurde im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung erstmalig ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser in Höhe von 10 µg/l festgelegt. Die Verordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft. Der Grenzwert wird damit Bestandteil der umfassenden Untersuchungen des Trinkwassers durch die Wasserversorgungsunternehmen und die Überwachungsbehörden und ist im internationalen Vergleich aktuell der weltweit niedrigste. Er bietet allen Bevölkerungsgruppen, Säuglinge und Kleinkinder eingeschlossen, lebenslang gesundheitliche Sicherheit vor möglichen Schädigungen durch Uran im Trinkwasser. Er ist toxikologisch begründet und bezieht sich nicht auf die Radiotoxizität von Uran, sondern allein auf die chemische Toxizität.

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Trinkwasser, ausgewählt nach den geogen zu erwartenden Belastungen, nach regionalen Gesichtspunkten und in Ballungsgebieten bei größeren Wasserversorgungsunternehmen beprobt und u. a. auf Uran untersucht. In keinem dieser Fälle wurde im niedersächsischen Trinkwasser der Grenzwert der novellierten Trinkwasserverordnung in Höhe von 10 µg/l Uran überschritten.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können heute nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ich möchte mit Ihnen der Tragödie von apokalyptischem Ausmaß gedenken, die den Nordosten von Japan heimgesucht hat. Auch drei Wochen nach ihrem Ausbruch übersteigt die Mehrfachkatastrophe aus Erdbeben, Tsunami und Nuklearunfall unser Vorstellungsvermögen. Ausgerechnet das Land, über dem 1945 Atombomben gezündet wurden, kämpft nun gegen Kernschmelzen in mehreren havarierten Atomreaktoren. Über 10 000 Menschen wurden nach dem Beben tot geborgen, über 17 000 Menschen gelten als vermisst. In den Notunterkünften harren immer noch über 250 000 Menschen aus, mehr als ein Drittel davon sind Kinder. Millionen Einwohner sind von der Trinkwasser- und Stromversorgung abgeschnitten, Japan beklagt und betrauert die unfassbar vielen Opfer. Wir fühlen mit den Menschen dort und versuchen, über Spenden und humanitäre Einrichtungen zu helfen, wo es möglich ist. Wir tun das im 150. Jahr der deutschjapanischen Freundschaft für das japanische Volk, das in der größten Not so gefasst wirkt, als wollte es niemanden mit seinen Gefühlen belasten, und dessen Durchhaltementalität ihm in der Krise zugutekommt; wenigstens das.

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Auch elf Tage, nachdem uns die ersten Informationen über das verheerende Erdbeben und die zerstörerische Flutwelle des Tsunami im Norden Japans erreicht haben, halten uns die Nachrichten über die Lage im Katastrophengebiet weiter in Atem. Das Ausmaß dieser Naturkatastrophen ist von Tag zu Tag offensichtlicher geworden: mehr als 20.000 Tote und Vermisste, unzählige Verletzte und fast eine halbe Million Menschen, die Hab und Gut verloren haben, weil die Naturgewalten ganze Städte und Infrastrukturen weggerissen haben. Die Versorgung mit Trinkwasser und Lebensmitteln wird schwieriger.

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Am Freitag letzter Woche erreichten uns in der Frühe die ersten Nachrichten über das verheerende Erdbeben in Japan und den darauf folgenden Tsunami im Norden des Landes. Das Ausmaß dieser beiden Naturkatastrophen wird von Tag zu Tag dramatischer: Tausende von Toten, Verletzten und Vermissten. Viele Menschen sind obdachlos, weil die Naturgewalten ganze Dörfer, Städte sowie die Infrastruktur völlig zerstört haben und damit auch die Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln und Benzin immer schwieriger wird.

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Über die Belastung niedersächsischer Gewässer mit Stickstoffverbindungen fand am 7. März 2011 eine Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (AfUuK) durch Vertreter der Landesregierung statt. Im Rahmen dieser Unterrichtung wurde erläutert, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität langfristig sichergestellt ist und dass aufgrund der Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

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Uran aus Kunstdünger im Trinkwasser - Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung?

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Für die Ableitung des Trinkwasserleitwertes des UBA wurde der chemisch-toxikologischen Wirkung von Uran die entscheidende Bedeutung zugemessen, weil die Relevanz der radioaktiven Strahlung erst bei Konzentrationen > 0,06 mg Uran/l Trinkwasser beginnt.

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Bereits vor Inkrafttreten des Grenzwertes für Uran im Trinkwasser wurde in Niedersachsen im Rahmen eines mehrjährigen Untersuchungsprogramms des Bundesamtes für Strahlenschutz

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Zu 1: Den eingesetzten Wasserwerfern wurden keine Reizstoffe oder Chemikalien beigemischt. Es wurde ausschließlich reines Trinkwasser im zuvor gespülten Wasserwerfer verwendet.

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Trinkwasser

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Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor 12 Tagen erschütterte ein Erdbeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala den Norden Japans. Das schwere Seebeben mit seinen anschließenden Nachbeben war eines der stärksten seit Menschengedenken. Es löste mehrere bis zu 10 Meter hohe Tsunamiwellen aus. Fassungslos musste die Welt mit ansehen, wie das Beben Menschen mit sich riss, Gebäude zerstörte, Schiffe, Eisenbahnzüge und Brücken wegschwemmte. Diese Bilder zeigen uns, wie hilflos die Menschen auch in einem hochentwickelten Land solchen Naturkatastrophen gegenüberstehen. Das Beben und der Tsunami richteten gewaltige Schäden an der Ostküste Japans an. Dörfer und ganze Stadteile wurden fast völlig zerstört. Zurück blieb eine apokalyptisch anmutende Trümmerlandschaft. Weite Teile der betroffenen Regionen waren tagelang von der Außenwelt abgeschnitten, ohne Strom, Heizung und Trinkwasser. Flughäfen wurden geschlossen, Züge gestoppt und der öffentliche Verkehr kam zum Erliegen. Viele Firmen mussten schließen, die Kurse an den Börsen brachen ein.

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In einem aktuellen Bericht des NDR wird dargestellt, wie reaktionsfreudiges radioaktives Uran in das Trinkwasser gelangt: Mittels phosphathaltiger Düngemittel werden demnach etwa 100 g Uran pro Tonne Kunstdünger in landwirtschaftlich genutzten Böden angereichert. Eine Studie, bestätigt durch das Bundesumweltamt, habe gezeigt, dass in Ackerböden eine bis zu siebenfach höhere Urankonzentration im Grundwasser zu finden ist als in Böden, die nicht mit Phosphatdünger behandelt werden. Hinzu komme, dass es in Deutschland weder eine Deklarationspflicht noch Grenzwerte für gefährliches Uran in Düngemittel gebe und laut Experten eine Extrahierung des Schwermetalls aus den Kunstdüngern technisch relativ einfach zu realisieren sei.

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Uranverbindungen sind akut stark giftig. Sie verursachen Nieren- und Leberschäden sowie innere Blutungen, wobei naturgemäß die löslichen Uranverbindungen am giftigsten, die unlöslichen Oxide am wenigsten giftig sind. Wird Uran über einen längeren Zeitraum und in höheren Konzentrationen, z. B. mit dem Trinkwasser, aufgenommen, kann es nierentoxisch wirken. Die Niere ist das empfindlichste Zielorgan für eine mögliche chemisch-toxische Schädigung durch Uran. Effekte auf andere Organe treten erst bei weit höheren, bereits Nierenschäden verursachenden Konzentrationen auf. Die generellen Aussagen zu den Wirkungen auf den Menschen treffen im Grundsatz auch auf den Bereich des Tränkewassers und Wirkungen auf Tiere zu.

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Bis heute ist in Niedersachsen kein Fall bekannt geworden, bei dem der Einsatz der Frack-Technologie zu einer Beeinträchtigung von Grund- oder Trinkwasser geführt hat. Gleichwohl hält die Landesregierung aufgrund der wachsenden Bedeutung der Frack-Technologie für die Sicherung der heimischen Energieversorgung sowie der zunehmenden Dimensionen dieser Technologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Genehmigung von hydraulischen Bohrlochbehandlungen für zwingend erforderlich, soweit diese Vorhaben nachhaltige negative Umweltauswirkungen erwarten lassen. Für jede hydraulische Bohrlochbehandlung muss eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung obligatorisch sein, um in Abhängigkeit von den geologischen Gegebenheiten, dem Standort, der Tiefe, dem Abstand zu trinkwasserführenden Schichten, dem Volumen der verwendeten Medien und den eingesetzten Additiven die Auswirkungen dieser Vorhaben auf die Umwelt zu bewerten. Sofern danach mit nachhaltigen negativen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, muss für die Genehmigung dieser Vorhaben ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich werden. Ein entsprechender Antrag auf Anpassung des Bergrechts ist im vergangenen Monat im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eingebracht worden und hat dort auch eine Ländermehrheit gefunden.

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Landesfläche müssen Stickstoffreduzierungen erfolgen. Hauptgründe dieser Nitratüberschüsse seien die intensive Landwirtschaft mit tierischer Produktion, verbunden mit Massentierhaltungsanlagen und dem allgemeinen Biogasanlagenboom in Niedersachsen. Die entstehenden Nährstoffüberschüsse durch Gärreste und Mist müssen wieder zurück auf die Flächen. Besonders im Emsland ist die Lage kritisch. Laut einer Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 9. Juni 2009 stellen immer mehr Betriebe nach § 4 Abs. 4 DüV einen Antrag zur Ausbringung von mehr Gesamtstickstoff pro Hektar auf Grünland oder Feldgras; im Jahre 2007 waren es 33 Antragsteller, 2008 waren es 75. Auch die diffuse Nitratbelastung aus der Landwirtschaft über den Luftpfad stelle für Teile des Landes das Erreichen des guten chemischen Zustands infrage, heißt es in einer Antwort des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Am 29. Januar 2010 hieß es vonseiten der Landesregierung, dass in einigen Grundwasserkörpern auch Überschreitungen des Grenzwertes für Pflanzenschutzmittel festgestellt wurden. Zusammen mit dem Parameter Nitrat sind dann insgesamt ca. 62 % des Grundwassers in schlechtem chemischen Zustand. Außerdem werde die Qualitätsnorm für Nitrat von 50 mg/l vielfach überschritten. In Nordwestniedersachsen wurde eine mittlere Nitratkonzentration von 64 mg/l gemessen. Im Landkreis Vechta musste es neun Ausnahmegenehmigungen zur Förderung von Trinkwasser aufgrund der hohen Nitratwerte geben. Einige Gebiete sind wegen zu hoher Nitratbelastungen als Trinkwasserförderungsgebiete aufgegeben worden, geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom Januar 2009 hervor.

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Die Untersuchungsergebnisse basieren auf den Angaben der Wasserversorgungsunternehmen des Landes Niedersachsen an die medizinischen Fachdienste der Landkreise und kreisfreien Städte, die sie im Rahmen ihrer Berichtspflicht an das Land für Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 1 000 m³ Trinkwasser/Jahr gefördert wird, gemeldet haben. Mit der vorgeschriebenen Berichterstattung lässt sich eine qualitative Aussage zu weit mehr als 90 % des Trinkwasserbedarfs im Land Niedersachsen treffen.

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Landesentwicklung vom 9. Juni 2009 stellen immer mehr Betriebe nach § 4 Abs. 4 DüV einen Antrag zur Ausbringung von mehr Gesamtstickstoff pro Hektar auf Grünland oder Feldgras; im Jahre 2007 waren es 33 Antragsteller, 2008 waren es 75. Auch die diffuse Nitratbelastung aus der Landwirtschaft über den Luftpfad stelle für Teile des Landes das Erreichen des guten chemischen Zustands infrage, heißt es in einer Antwort des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Am 29. Januar 2010 hieß es vonseiten der Landesregierung, dass in einigen Grundwasserkörpern auch Überschreitungen des Grenzwertes für Pflanzenschutzmittel festgestellt wurden. Zusammen mit dem Parameter Nitrat sind dann insgesamt ca. 62 % des Grundwassers in schlechtem chemischen Zustand. Außerdem werde die Qualitätsnorm für Nitrat von 50 mg/l vielfach überschritten. In Nordwestniedersachsen wurde eine mittlere Nitratkonzentration von 64 mg/l gemessen. Im Landkreis Vechta musste es neun Ausnahmegenehmigungen zur Förderung von Trinkwasser aufgrund der hohen Nitratwerte geben. Einige Gebiete sind wegen zu hoher Nitratbelastungen als Trinkwasserförderungsgebiete aufgegeben worden, geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom Januar 2009 hervor.