Bevölkerung in Niedersachsen mit Trinkwasser versorgen. Zu etwa 87 % stammt das Trinkwasser aus Grund- bzw. Quellwasser, zu etwa 12 % aus Oberflächenwasser (Talsperren) und zu < 1 % aus sonstiger Herkunft (z. B. Uferfiltrat). Wo Anlass bestand, sind einige Gebiete u. a. auch wegen hoher Nitratbelastung aufgegeben worden, in weiteren Gebieten wurde Trinkwasser vorübergehend aufbereitet.
In der NWZ vom 8. Dezember 2008 war unter der Überschrift „Trinkwasser stark durch Nitrat belastet“ über die besorgniserregend hohe Belastung von Trinkwasser aus privaten Brunnen in den Landkreisen Oldenburg und Vechta sowie der Stadt Delmenhorst zu lesen.
Der Artikel aus der Nordwest-Zeitung vom 8. Dezember 2008 „Trinkwasser stark durch Nitrate belastet“ bezieht sich vorrangig auf die Nitratgehalte im Grundwasser, das offensichtlich in privat genutzten Brunnen gewonnen und analysiert worden ist. Da aus dem Grundwasser aber auch Trinkwasser gewonnen werden kann, wird dies bei der Beantwortung besonders berücksichtigt.
Grundwasserkörper, aus denen durchschnittlich täglich mehr als 100 m³ Trinkwasser entnommen werden, sind zusätzlich zu den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auch nach den Qualitätsnormen der EG-Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EG vom 3. November 1998 zu bewerten. Bezüglich dieser Richtlinie unterliegen nach § 18 ff TrinkwV 2001 alle Trinkwasserentnahmen der Überwachung durch die medizinischen Fachdienste der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie geht von dem Ziel eines flächendeckenden Grundwasserschutzes aus und kennt insofern keine Unterscheidung zwischen Grundwasser und Trinkwasser. Für den guten chemischen Grundwasserzustand setzt die Wasserrahmenrichtlinie einen Zielwert von 50 mg/l Nitrat fest. Das deckt sich mit den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und der Nitratrichtlinie, die in die neue Düngeverordnung übernommen worden sind. Damit soll sichergestellt werden, dass das Grundwasser in einem qualitativ hochwertigen Zustand erhalten wird und somit grundsätzlich für die Gewinnung von Trinkwasser geeignet bleibt, ohne dass eine weitere Aufbereitung aufgrund lebensmittelrechtlicher Anforderungen erfolgen muss.
Zu hohe Nitratbelastung im Trinkwasser in Oldenburg und Delmenhorst?
3. Was wird die Landesregierung tun, um Gesundheitsbeeinträchtigungen der Bevölkerung durch zu hoch belastetes Trinkwasser zu verhindern?
Grundwasser soll für die Gewinnung von Trinkwasser in einem qualitativ hochwertigen Zustand erhalten werden. Daher wird Grundwasser unabhängig von der tatsächlichen Nutzung allgemein danach beurteilt, inwieweit es für den Menschen nutzbar ist, ohne dass eine weitere Aufbereitung aufgrund gesundheitlicher Anforderungen erfolgen muss.
Als Trinkwasser wird Wasser ungeachtet seiner Herkunft bezeichnet, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung auf Leitungswegen, in Tankfahrzeugen, in Flaschen oder anderen Behältnissen bereitgestellt wird.
Anlage 2 lfd. Nr. 9 zu § 6 Abs. 2 TrinkwV 2001 gilt für den Parameter Nitrat ein Grenzwert von 50 mg/l Trinkwasser.
Wasserförderanlagen zum Zweck der Trinkwassergewinnung sind meldepflichtig. Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben das Trinkwasser regelmäßig auf die Qualität hin überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind der Überwachungsbehörde binnen zwei Wochen nach der Untersuchung mitzuteilen.
Die tolerierbare Höhe der Abweichungswerte richtet sich nach den vom Umweltbundesamt veröffentlichten Leitlinien über Maßnahmen im Fall nicht eingehaltener Grenzwerte und Anforderungen. Danach ist für eine Nitratkonzentration im Trinkwasser ein Wert von 130 mg/l bei einer Exposition von maximal zehn Jahren duldbar. Für Säuglinge gilt der Grenzwert der TrinkwV 2001 (50 mg/l) weiter.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass in Niedersachsen fast ausschließlich Trinkwasser mit einer Nitratkonzentration ≤ 50 mg/l konsumiert wird. Dies gilt sowohl für die Nutzer der öffentlichen Trinkwasserversorgung als auch für die Nutzer privater Brunnen.
Der in Watenstedt in 1998 gemessene Wert von 16 µg/l betraf Grundwasser, das nicht zur Trinkwassergewinnung herangezogen wird bzw. wurde. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) hat im Jahr 2008 im Vorgriff eines zu erwartenden Grenzwertes und anlässlich einer bundesweiten Aktion der Organisation Foodwatch zum Thema „Uran im Trinkwasser“ die für das Grundwasser erhobenen Uranwerte an die für Trinkwasserüberwachung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte weitergegeben.
bis zu 20 µg/l Trinkwasser, sind auch, soweit das Wasser zur Gartenbewirtschaftung genutzt wird, keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nitrat im Trinkwasser - Welche Konsequenzen hat das?
In meiner Kleinen Anfrage „Zu hohe Nitratbelastung im Trinkwasser in Oldenburg und Delmenhorst“ hat das Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz ausführlich dargestellt, dass die Trinkwasserüberwachung in Niedersachsen umfassend erfolgt, sodass eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher ausgeschlossen werden kann.
3 Trinkwasser pro Jahr abgeben (öf- fentliche Wasserversorgung). Hierdurch werden nahezu 100 % der niedersächsischen Bevölkerung versorgt. Wie bereits in der Antwort zur Bezugsanfrage dargelegt, wurde im Jahr 2007 bei keiner der durchgeführten Überwachungsuntersuchungen zum Parameter Nitrat eine Grenzwertüberschreitung festgestellt. Die entsprechenden Daten der kommunalen Überwachungsbehörden für das Jahr 2008 werden zurzeit zentral elektronisch im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt gesammelt und stehen nach dem 15. März 2009 zur Verfügung.
Zu 3: Die Trinkwasserqualität in Niedersachsen, bemessen an den hohen Qualitätsanforderungen der EG-Richtlinie RL 98/83/EG und der TrinkwV 2001, ist sehr gut. Soweit Gesundheitsbeeinträchtigungen bekannt werden, sind sie im Rahmen der Überwachung des Trinkwassers unverzüglich zu beseitigen. Wasserversorgungen, deren gefördertes Wasser nicht den Qualitätsmaßstäben entspricht, sind je nach Lage des Einzelfalls zu modifizieren oder für Trinkwasserzwecke nicht geeignet und außer Betrieb zu nehmen. Bei der Beurteilung der Nitratwerte ist darauf zu achten, ob es sich um Roh-, Trink- oder Brauchwasser handelt. Gesundheitsbeeinträchtigungen durch erhöhte Nitratwerte im Trinkwasser sind derzeit nicht bekannt.
Zu 1: Die Untersuchung wurde 1998 und in den Folgejahren seitens der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) durchgeführt. Das damalige Niedersächsische Landesamt für Bodenschutz (NLfB, heute: Landesamt für Berg- bau, Energie und Geologie, LBEG) erhielt die Daten zur eigenen Auswertung, die zunächst im Jahr 2004 abgeschlossen wurde. Ziel der Untersuchung war, die Bandbreite der geogen bedingten Hintergrundbelastung näher einzugrenzen. Weder gab es einen Grenzwert noch eine Richtwertüberschreitung für Trinkwasser, da in diesem Fall keine Trinkwassernutzung im o. g. Sinn betroffen war. Da somit weder von einer Richt- noch von einer Grenzwertüberschreitung auszugehen war, gab es weder 1998 noch danach eine Veranlassung für eine Warnung.
Zu 2: Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Trinkwasserversorgungsanlage ist nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) verpflichtet, dem Verbraucher Trinkwasser in der vorgegebenen Qualität (für Nitrat ≤ 50 mg/l) zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung schließt die Verantwortung für eine gegebenenfalls durchzuführende Aufbereitung von Roh- oder Grundwasser mit ein. Bei zu hohen Nitratwerten im Grund- oder Rohwasser kann eine Aufbereitung z. B. durch Mischen mit unbelastetem Wasser, Umkehrosmose oder Ionenaustauscher erfolgen. Beispielhaft sei hier die Umkehrosmose-Membran-Aufbereitungsanlage des Wasserwerks Düstrup der Stadtwerke Osnabrück genannt, in der seit 2004 in einem Teilstrom Nitrat aus dem Rohwasser entfernt wird. Eine weitere Möglichkeit der Verringerung von Rohwasserbelastungen ist das Verlagern der Förderung auf weniger belastete Standorte oder das Tiefersetzen der Brunnen in unbelastete Förderhorizonte. Hier kann exemplarisch auf das Vorgehen in den Trinkwassergewinnungsgebieten Holdorf, Ahausen und Wittefeld im Landkreis Cloppenburg hingewiesen werden.