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Über die seit Januar dieses Jahres quasi feststehenden Flugrouten werden ab 3. Juni täglich bis zu 125 Maschinen den Müggelsee in einer Höhe von wenigen Hundert Metern überfliegen. Hier kommt es nicht nur zum unvermeidlichen Ausstoß von Hunderten verschiedener Giftstoffe durch Kerosin, Verbrennungsrückständen sowie Feinstaub, sondern auch zu erheblich erhöhten Lärmemissionen. Das wird spürbare Auswirkungen auf das Gebiet um den Müggelsee und sein natürliches Reservoire an Trinkwasser, dessen Qualität und auf die anliegende Flora und Fauna insgesamt haben. Es handelt sich hierbei im Übrigen um Trinkwasser, das für Gesamtberlin von großer Bedeutung ist und deshalb auch bis in die Nahrungskette nach Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf gelangt. Das nur für diejenigen, die meinen könnten, es handele sich nur um ein Problem Treptow-Köpenicks oder Friedrichshagens.

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der Wasserverbrauch nicht nur für das Fracking selbst, sondern auch mit Blick auf die Ewigkeitsschäden, wenn nachher unter Umständen generationenlang die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten mit Trinkwasser versorgt werden muss, das von sonst woher herangekarrt wird. Das haben wir schon in den USA.

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne und draußen im Stream! Die Wasserentnahmegebühren aus dem Wasserentnahmeentgeltgesetz dienen der Sicherung einer guten und sicheren Wasserversorgung auch durch die Finanzierung von Wasserbewirtschaftungsplänen. Wasser, ganz besonders Trinkwasser, gehört zu den wichtigsten Gütern des Lebens. Wasser ist eine elementare und lebenswichtige Ressource und keine übliche Handelsware. Es ist Gemeingut.

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Zum Schutz von Böden, Wasser und Oberfläche muss gewährleistet sein, dass Abwässer ordentlich entsorgt werden, nicht nur Abwässer, aber eben auch Abwässer. Die Dichtheitsprüfung, wie sie gemäß § 61a im Landeswassergesetz NordrheinWestfalen vorgesehen und im Land durchgeführt werden soll, ist jedoch abwassertechnisch und ökologisch verkehrt bewertet. Das sagen unabhängige Gutachten. Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, sie ist in manchen Fällen existenzgefährdend für die Hausbesitzer, für die Bürger, und sie ist rechtlich bedenklich, möglicherweise verfassungswidrig. Diese Gutachten haben ergeben, dass die unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser, für das Grundwasser und die Oberflächen aus den defekten privaten Abwasserleitungen vergleichbar gering sind

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Herr Wowereit! Der Untersuchungsausschuss wird einberufen – ob die Koalition heute wieder verzögert oder nicht –, und dort werden wir ganz bestimmt herausfinden, ob es irgendwann ein tragfähiges Finanzierungskonzept gab. Wir werden herausfinden, ob der Aufsichtsrat und sein Vorsitzender gepennt haben, während Bürgerinnen und Bürger in den Lärmschutzgebieten um ihren Schlaf gebracht werden sollen. Wir werden herausfinden, welche Belastungen dem Berliner Trinkwasser bevorstehen, und wir werden auch herausfinden, warum Berlin 12 Jahre nach dem Bankenskandal bereits das nächste Milliardengrab vorgesetzt bekommt.

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Hier wurde schon gesagt, dass die Preissenkungsverfügung nur für Trinkwasser gilt. Das Abwasser wird außen vor gelassen. Die Kartellamtsverfügung beträgt 17 Prozent und nicht 15 Prozent. Mit den Zahlen hat es die große Koalition wirklich nicht. Man merkt es an jeder Stelle.