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Weiterhin hat die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Regelungsbelange aufgegriffen, die auch immer wieder schon im politischen Raum artikuliert worden sind, etwa die degressive Gestaltung von Gebühren für Trinkwasser und für die Abwasserbeseitigung oder auch der bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthaltene Auftrag, eine Abweichung von der Globalkalkulation für Beiträge bei leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungsleistungen zu prüfen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Vielzahl notwendiger Anpassungen an bundesrechtliche Vorschriften.