Wir dürfen nicht außer Acht lassen, selbst wenn momentan die Trinkwasserwerte in Ordnung sind, das Grundwasser eine wichtige Trinkwasserquelle ist. Was sich daraus entwickelt und wie sich Trinkwasser entwickelt, das ist so noch nicht absehbar. Auf jeden Fall bedeuten mehr Einträge auch einen viel höheren Aufwand, das Trinkwasser aufzubereiten, und das wird für alle teurer.
Der Bundesverband der Campingwirtschaft Deutschland e. V. hat seine Vorstellungen zu diesem Thema in einem Entwurf für eine Musterverordnung für Camping- und Wochenendplätze sowie Wohnmobilstellplätze formuliert. Für den Wohnmobiltourismus ist hier insbesondere der Teil III interessant. Dort finden sich Regelungen zur Größe der Standplätze, zur Beschaffenheit des Untergrunds mit Blick auf Aspekte der Oberflächenentwässerung und des zulässigen Gesamtgewichtes, zum Brandschutz oder zum Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen. Darüber hinaus geht es um die Regelung der Versorgung mit Trinkwasser, die Aufstellung dichter und von der übrigen Platzanlage abgeschirmter Abfallbehälter oder die Möglichkeit der Entsorgung der Inhalte von Fäkal- beziehungsweise Abwasserkassetten aus Wohnmobilen.
Auch zu den Themen Abfallentsorgung, Trinkwasser und Fäkalkassetten war wenig bis gar nichts zu vernehmen, genauso wenig wie zu wichtigen Fragen wie Unfallverhütung, Brandschutz, Beleuchtung oder Sicherheit und Ordnung. Also hier, stelle ich fest, hat sich gar nichts erledigt.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle auch eine Petition, die bereits bei der Berichterstattung im vergangenen Jahr Thema gewesen ist und zwischenzeitlich endlich einen Abschluss gefunden hat. Die Bewohner der Siedlung Schern, einem Teil des zur Gemeinde Werther gehörenden Orts Großwechsungen, hatten sich mit der Bitte um Unterstützung an den Petitionsausschuss gewandt, weil das Wasser, das sie aus einem eigenem Brunnen beziehen, in hohem Maße nitratbelastet ist und als Trinkwasser nicht verwendet werden darf. Nach ei
nem langwierigen, mehrere Jahre andauernden Petitionsverfahren hat sich nunmehr endlich eine Lösungsmöglichkeit für die Betroffenen abgezeichnet. Einen Rückblick, worum es ging, will ich kurz darlegen. In der Siedlung Schern war – wie gesagt – bereits 2016 die Nitratbelastung durch das Gesundheitsamt festgestellt worden. Seitdem decken die Einwohner der Siedlung, die nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, ihren Trinkwasserbedarf mit Flaschenwasser aus dem Handel. Die Betroffenen beklagen, dass der zuständige Zweckverband sich seiner Verantwortung entzieht und weder zu einem Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung noch zu einer sonstigen akzeptablen Lösung des Problems bereit sei. Der Petitionsausschuss unterstützte das Anliegen der Anwohner und sah den Zweckverband in der Pflicht, im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen, dass die Haushalte des Ortsteils mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser versorgt werden. Der Zweckverband lehnte jedoch einen Anschluss der Siedlung Schern an sein Trinkwassernetz mit der Begründung ab, dies sei aufgrund der geringen Anzahl der Haushalte der im Außenbereich gelegenen Siedlung und der Länge der erforderlichen Versorgungsleitung nicht vertretbar. Der Petitionsausschuss forderte den Zweckverband daher auf, den Bewohnern eine annehmbare Alternativlösung anzubieten. So wurde die Möglichkeit diskutiert, einen tieferen, zentraleren Brunnen anzulegen. Der Zweckverband stellte jedoch klar, dass er den Brunnenbau zwar fachlich unterstützen, sich aber nicht an den dafür erforderlichen Investitionen beteiligen könne. Für den Petitionsausschuss war die Haltung schwer nachvollziehbar, auch weil in den vergangenen Jahren der Zweckverband Gewinnausschüttungen an seine Mitgliedsgemeinden ausgereicht hatte. Nachdem keine weitere Bewegung des Zweckverbands zu verzeichnen war, hat der Petitionsausschuss schließlich die Petition an die Landesregierung mit der Bitte überwiesen, den Fall erneut zu prüfen und nochmals intensiv nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die Landesregierung berichtete dem Petitionsausschuss, eine umfassende rechtliche Prüfung durchgeführt zu haben. Diese habe ergeben, dass ein Anspruch der Bewohner der Siedlung auf Anschluss an das zentrale Trinkwassernetz nicht bestehe. Allerdings hat die Landesregierung auf eine neu entwickelte Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz hingewiesen. Diese sehe auch Fördermöglichkeiten für die im Petitionsverfahren bereits angedachte Alternativlösung, nämlich die Schaffung eines oder mehrerer Grundstandorte und eines örtlichen Leitungsnetzes, vor. So konnte der Petitionsausschuss schließlich feststellen, dass die am 1. Januar 2020
Der große Knackpunkt der Problematik ist die Verschärfung der Düngeverordnung. Diesbezüglich hat Frau Klöckner gerade gestern noch mal dargestellt den Hinweis, es wird noch schlimmer kommen. Einfach nur zu sagen, wir müssen in diesen roten Gebieten 20 Prozent minder düngen, um zu verhindern, dass die Stickstoffeinträge ins Grundwasser reduziert werden oder vielleicht sogar zurückgefahren werden können, das reicht nicht aus. Und es geht letztlich aber nicht um die Landwirtschaft, sondern um unsere Gesellschaft mit ihrer Versorgung an Trinkwasser.
Frau Aßmann, Ihre beiden letzten Sätze sind ja im Prinzip so stark zusammengefasst, die Intention unseres Antrages, dass man es hätte, ich denke mal, gar nicht besser formulieren können. Insgesamt bedanke ich mich für die vorrangig sachliche Diskussion. Langsam dämmert es wohl auch dem Letzten, welche Problematik hinter der Sicherstellung von Trinkwasser sich verbirgt und dass es in dem Falle nicht einfach nur um die Landwirtschaft geht, sondern um alle, die bei uns den Hahn aufdrehen und sagen, öffentliche Daseinsvorsorge, das muss einfach so sein.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind tatsächlich überrascht, dass die AfD jetzt ihren Antrag zur öffentlichen Trinkwasserversorgung aus der Mottenkiste holt. Wir selbst haben einen Antrag zum Thema einen Tag zeitversetzt eingereicht. Seitdem hat zum Thema Brunnendörfer und dazu, was man tun kann, um allen den Zugang zum Trinkwasser zu gewährleisten, eine Anhörung stattgefunden, wohlgemerkt nicht zum Antrag der AfD.
Damit Sie auch verstehen, was wir damit meinen: Niemand käme auf die Idee, dass Rechte für Bodenschätze, Trinkwasser oder Straßen kostenfrei für Konzerne zur Verfügung gestellt werden mit der Begründung: Die sind ja eh da. Die sind ja öffentlich. – Nein, auch Lkw bezahlen eine Mautgebühr für die Straßenbenutzung, und das ist auch gut so.
Fortschrittsbericht zur Entwicklung der Treibhausgasemission im Freistaat vorlegen wollen. Eine nachhaltige Entwicklung hat – das muss ich Ihnen nicht erzählen – aber nicht nur etwas mit CO2 zu tun, sondern mit mehreren planetaren Grenzen, ob es nun, um einige Beispiele zu nennen, die Artenvielfalt, Stickstoff- oder Phosphorkreisläufe, Trinkwasser oder die Zubetonierung des Landes betrifft. Um hier eine gesamtnachhaltige Entwicklung zu verfolgen, verfügt der Freistaat Sachsen bereits über ein Instrument, das ich hier noch einmal in Erinnerung rufen möchte. 2008/2009 in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entwickelt, verschwand sie relativ schnell wieder in der Schublade der CDU-/FDP-Regierung der damaligen Zeit. Als sich dann der 300. Geburtstag des Werks eines berühmten sächsischen Oberberghauptmanns im Jahr 2013 näherte, erhielt auch Sachsen endlich als letztes Bundesland eine. Sie war zwar nicht das Papier wert, auf dem sie stand, aber nachdem dann auch im Freistaat der Groschen gefallen war, wurde sie im Jahr 2018 endlich überarbeitet. Ich hoffe, Sie wissen alle, wovon ich rede –
Darüber hinaus droht die Freisetzung von Rüstungsaltlasten. Seit Dienstag liegt ein Wassergutachten vor, in Auftrag gegeben von der Gesellschaft, die die Autobahn bauen will, und ausgeführt von dem Büro, das schon früher in Gutachten grünes Licht für die Planungen gegeben hat. Daher scheint das Motto zu gelten: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Meine Damen und Herren, die Versorgung mit Trinkwasser ist viel zu wichtig, als dass wir sie einem Autobahnbau unterordnen dürfen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst noch einmal zu den detaillierten Diskussionen über die rechtlichen Grundlagen. Dass das Planfeststellungsverfahren gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verstößt, habe ich hier heute in meinem Redebeitrag gar nicht gesagt. Ich habe aber darauf hingewiesen, Herr Staatsminister, dass die mittelhessischen Wasserwerke darauf verweisen, dass der Trassenverlauf nicht optimal ist und dass sie Sorgen haben, dass Schäden nicht ausgeschlossen werden können, und nicht sicher sind, ob nicht am Ende eine Gefährdung für das Trinkwasser besteht. Ich finde, dass man diese Stellungnahme, die es im Übrigen auch schon vorher im Verfahren gegeben hat, mindestens einmal zur Kenntnis und auch ernst nehmen sollte.
Es ist heute viel zu wenig über die Gründe geredet worden, warum der Autobahnbau so umstritten ist. Es gab wenige Worte über die Gefahr bei der Trinkwasserversorgung. Da gibt es ja Entwicklungen. Sie wissen, was die mittelhessischen Wasserwerke dazu sagen: „Operation am offenen Herzen“. Sie wissen auch, dass dem Gutachten der DEGES GmbH, welches vom Minister stolz vor sich hergetragen wurde, von einem Marburger Beratungsbüro heftige Mängel attestiert worden sind. Wo sind denn hierzu Ihre Stellungnahmen? Denn wir leben doch in Zeiten von Wasserknappheit und Dürreperioden. Wir bleiben dabei: Die Versorgung mit Trinkwasser ist zu wichtig, als dass wir sie einem unsinnigen Autobahnbau unterordnen dürften.
Für den Gewässerschutz, den Gesundheitsschutz und für unser Trinkwasser ist diese Aufgabe von existenzieller Bedeutung. Deswegen fordern wir ein Landesprogramm zur Modernisierung der Klärwerke und zum Aufbau der Brauchwassernetze.