wirklich nichts zu tun haben. Wenn da Vorgaben gemacht werden, wie Weidetiere zu halten sind und und und, dann fragt man sich, was hat das in so einer Verordnung zu tun. Das ist der Punkt, bei dem ich einfach darum bitten möchte, vielleicht auch Richtung Landesregierung, Herr Minister, einmal nachzusehen, welche Vorgaben denn hier wirklich nötig sind und welche nicht. Wir haben das am Beispiel des Trinkwasserschutzgebiets der Talsperre Leibis schon einmal gemacht und haben dort auch als Ausschuss gemeinsam eine ganze Menge erreicht. Ich glaube, das ist auch hier wieder bitter nötig. Ich teile die Auffassung von Egon Primas voll und ganz, dass Erfurt wesentlich mehr Fernwasser nutzen könnte und dass es nicht sein kann, dass die öffentliche Hand dafür bezahlt, dass die Stadt Erfurt weiterhin ein Druckpotenzial gegenüber der Fernwasserversorgung für einen günstigen Fernwasserpreis hat. Aber es kann auch nicht sein, dass uns die Qualität des Grundwasserkörpers, der Erfurt gegenwärtig zum Teil mit Wasser versorgt, egal ist. Die EU sagt ganz klar in ihrer Wasserrahmenrichtlinie, dass Grundwasserkörper nicht verschlechtert werden dürfen. Das muss auch für diesen, aus dem Erfurt hier sein Trinkwasser nimmt, klar sein und dementsprechend muss es auch weiterhin möglich sein, aus einem solchen Grundwasserkörper Trinkwasser zu beziehen. So weit dazu.
Ja, das ist aber die Sache meiner Partei. Ich muss sagen, wir müssen das den Menschen deutlich machen. Gustav hat schon die Frage Trinkwasser genannt, wo wir eine eindeutige Entscheidung getroffen haben. Wir hatten aber auch eine Entscheidung zu treffen, die vielleicht lapidar erscheint. Die Europäische Union wollte die Fristen für den TÜV von Kfz, vor allem für ältere Kfz, verkürzen. Damit wären wieder die Leute auch in unserem Land getroffen worden, die sich nicht jedes Jahr ein neues Auto leisten können. Auch dazu haben wir Stellung bezogen.
Die vorgeschlagene Degression für Trinkwasser- und Abwassergebühren können wir nachvollziehen. Jedoch war bisher eine degressive Bemessung möglich, wenn daran - das war der Unterschied - ein öffentliches Interesse gebunden war.
Anfang September teilte der UNHCR mit, dringend mehr finanzielle Unterstützung zu benötigen, um die Vertriebenen zu versorgen und winterfeste Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Insgesamt sind jedoch noch rund 350 Millionen Dollar zusätzlich notwendig, um die erforderliche Hilfe zu leisten. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat die 2,9 Millionen Euro humanitäre Soforthilfe für die Flüchtlinge am 11. September um 4,4 Millionen Euro aufgestockt. Finanziert werden damit vor allem die medizinische Versorgung, die körperliche Rehabilitation, der Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Wiederherstellung von Lebensgrundlagen für Binnenvertriebene.
Wer hat etwas gegen sauberes und gesundes Trinkwasser und die Einhaltung von EU-Vorgaben der NitratRichtlinie? Wer ist nicht für Senkung der Nitratbelastung
Minister Backhaus sagte im Ausschuss, dass sich das Grund- und Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 25 Jahren in ihrer Qualität stetig verbessert haben und eine hohe Qualität aufweisen. Das bezweifle ich nicht. Beim Vorhaben, weiter voranzukommen, hilft uns das aber nicht weiter. Eine bessere Kontrolle der konsequenten Einhaltung von Anwendungsbestimmungen wäre, wie gesagt, dringend erforderlich und ein wichtiger Schritt. Ebenso sollten wir schnellstmöglich zu größeren Gewässerrandstreifen – hier unterscheide ich mich deutlich von Herrn Lenz – zurückkommen, in denen Düngen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten sind. Das sehen wir genauso wie Sie, Frau Dr. Karlowski. Die neue Regierungskoalition in Erfurt könnte mit den Regelungen im Koalitionsvertrag durchaus Vorbild für uns sein.
Lebensgrundlage, das Trinkwasser, und damit gefährden sie letztlich Arbeitsplätze. In der Summe ist sie also das Gegenteil von nachhaltig.
Wir fordern gemeinsam mit dem Land Thüringen, eine Kosten-Nutzen-Analyse der unterschiedlichen Entsorgungsszenarien durchzuführen. Die Analyse muss auf einem volkswirtschaftlichen Ansatz beruhen. Es muss eine umweltökonomische Gesamtbilanz geben. Eine Plausibilitätsprüfung, wie sie das UBA durchgeführt hat, berücksichtigt die Kosten für versalzenes Trinkwasser und Wiesen sowie kaputte Klärwerke usw. nicht.