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es ist sehr löblich, dass Sie Fracking nur mit ungiftigen Chemikalien durchführen möchten. Ich habe aber eben diese Mühlheimer Gruppe erwähnt. Es gibt auch in der Literatur schon spärliche Hinweise, dass, gleichgültig wofür man Bohrungen macht, ob für Geothermie oder für Schiefergasgewinnung, man jedes Mal in so tiefe Schichten vordringt, dass Radioaktivität freigesetzt wird. Sie fördern also auch, wenn Sie mit ungiftigen Stoffen Fracking durchführen, Radioaktivität nach oben und ins Trinkwasser. Von daher kann es diese Greenwashing-Frackingmethode überhaupt nicht geben. Ein Frackingverbot sehr wohl sinnvoll, weil auch bei der Geothermie in so tiefe Schichten gegangen wird, dass Radioaktivität frei wird. Ich möchte gar nicht die beiden Filme "Gasland" und "Gas Fever" über die USA erwähnen. Dort wird aus einer kleinen Stadt berichtet, wo lange Jahre Fracking betrieben wurde. Augenzeugen berichten, dass ihnen nicht nur schlecht wurde, sondern ihnen nach dem Genuss von Trinkwasser auch die Haare ausgefallen sind. Das sind Zeichen dafür, dass Radioaktivität freigeworden ist.

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Mit dem Antrag hier im Landtag fordern wir, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregelungen unterworfen werden. Den Entwurf der Richtlinie in seiner vorliegenden Fassung lehnen wir daher ab. Mindestens die Wasserversorgung ist aus seinem Regelungsbereich herauszunehmen. Diese Forderung soll bis an die Bundesregierung weitergetragen werden. Weiterhin fordern wir von der Bundesregierung, sicherzustellen, dass sich all ihre Mitglieder an Absprachen halten - nicht wie Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, der seine Bedenken in Brüs

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Was passiert zurzeit in der Trinkwasserlandschaft? Wenn wir den Staatsanzeiger aufschlagen, ist es heute noch so, und das geht schon seit Jahren so, fast in jedem Staatsanzeiger ist die Aufhebung von örtlichen Dargeboten drin. Was ist klimaschutzmäßig Grundaussage für die dritte Prognose Trinkwasser gewesen? Klimaschutzmäßig hat man festgestellt, durch die Erwärmung werden die örtlichen Dargebote eine viel, viel größere Rolle spielen in Zukunft, weil sich nämlich auch Trinkwassertalsperren erwärmen werden und wir es deshalb dort mit Qualitätsproblemen zu tun haben werden. Also die örtlichen Dargebote müssen als Schatz so dringend bewahrt werden, wie vorher nicht notwendig.

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Wenn ich mir ansehe, wie die Infrastruktur draußen aussieht, welche Herausforderungen dort an den Freistaat stehen. Talsperre Weida, eine Gefahrenabwehranordnung, ich glaube, inzwischen seit über zehn Jahren durch das Landesverwaltungsamt, weil die Staumauer nicht mehr standsicher ist. Die Talsperre Zeulenroda, ein defekter Hochwasserüberlauf, dieser Hochwasserüberlauf ist seit vielen, vielen Jahren ständig in der Sanierung vor sich hergeschoben worden, ohne dass dort etwas getan wurde. Das sind Gefahrenquellen, die man in diesem Land aufzeigen muss. Wenn ich mir ansehe, wir haben die herrenlosen Speicher wegen der großen Gefahr, die von ihnen ausgeht, auf die Landesanstalt für Umwelt und Geologie zur Sanierung übertragen. Da ist noch nicht eine dieser Anlagen wirklich saniert worden. Die sind abgelassen worden, mehr ist da bis jetzt nicht passiert. Eigentlich sollen die Gemeinden diese Anlagen saniert übernehmen, weil wir sie vielleicht in Zukunft noch mal für die Brauchwasserversorgung brauchen. Dann brauche ich kein wertvolles Trinkwasser für die Brauchwasserversorgung zu nutzen. Das sind Dinge, die stehen einfach an. Dafür brauchen wir jeden Euro. Da wünschte ich mir, dass die Investitionen in Zukunft auf den Weg gebracht werden, damit wir endlich aus dieser misslichen Situation herauskommen, die wir haben. Dafür brauche ich keine neuen Daten. Wir müssen sehen, wie wir jeden Euro sinnvoll verwenden, um diese zu lösenden Aufgaben, wo ich hoffe, dass der Minister ein paar Worte dazu sagt, in Angriff zu nehmen. Danke.

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Dazu darf ich in Erinnerung rufen: Die Linke hat sich in den vergangenen fünf Jahren - so lange reden wir intensiv darüber stark der Frage angenommen, wie eine gerechte Lösung für die sogenannten Altanschließer gefunden werden kann, die nach den Verwaltungsgerichtsentscheidungen von 2007 damit konfrontiert waren, nachträglich Herstellungsbeiträge für ihre schon vor 1990 vorhandenen Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse zahlen zu müssen. Wir haben uns in den Jahren 2008 und 2009 für eine Stichtagsregelung eingesetzt, mit der Altanschließer letztlich von Beiträgen befreit worden wären. Damit konnten wir uns jedoch nicht gegenüber der damaligen schwarz-roten Koalition durchsetzen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Eine von der LINKEN gestellte Kleine Anfrage hat ergeben, dass die swb im Jahre 2012 in 128 Bremerhavener und in 561 Bremer Haushalten das Wasser abgesperrt hat. Teilweise kam es sogar zu Mehrfachsperrungen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurde in der Stadt Bremen bereits 352 Mal das Wasser abgedreht und in Bremerhaven 68 Mal. Das bedeutet: kein Trinkwasser, keine Toilettenspülung, kein Abwasch, keine Möglichkeit, Wäsche zu waschen, keine Möglichkeit zu duschen und so weiter und so fort.

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Wir sind nach wie vor der Auffassung, Wasser - Oberflächenwasser, Grundwasser, Schmutzwasser und Trinkwasser - darf nicht zu einer Handelsware gemacht werden. Das ermöglicht unserer Auffassung nach der Entschließungsantrag, den die Koalitionsfraktionen, wie bereits gesagt, nun doch mittragen wollen.

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Da stellt sich natürlich die Frage, was überflüssig ist. Das müsste auch Ihnen bekannt sein: Wasser ist Leben, es ist lebenswichtig und es ist überlebenswichtig. Deshalb muss sauberes Trinkwasser für jeden verfügbar sein, egal, in welcher Lage er ist, und deswegen muss es in der kommunalen Verfügbarkeit bleiben.

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Hinzu kommt, dass bei Fracking Schwermetalle, Salze, Benzol und andere Kohlenwasserstoffe das Trinkwasser, das Brauchwasser und das Abwasser belasten und dass die Entsorgung dieses verschmutzten Wassers dann völlig ungeklärt ist.

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Allein in den 27 EU-Staaten haben 2 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung. Wasser gehört zur Grundversorgung und ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auch die Vereinten Nationen haben im Jahr 2010 Wasser zum Menschenrecht erklärt. Dennoch wird den Haushalten, die ihre Wasserrechnung nicht mehr zahlen können, die Wasserzufuhr gesperrt, und das auch leider bei uns in Hamburg.

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rade auch öffentliches Gut, von dessen Nutzung eigentlich kein Mensch ausgeschlossen sein dürfte. Deshalb hat auch die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2010 das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht festgestellt, doch eine neue EU-Konzessionsrichtlinie sollte die Gemeinden dazu drängen, ihre Wasserversorgung zu privatisieren, wie wir das schon öfter im europäischen Raum hatten. Dagegen richtete sich – man muss sagen – die erste und auch erfolgreichste europaweite Bürgerinitiative Right2Water – Wasser ist ein Menschenrecht –, die in den letzten Monaten immerhin 1,5 Millionen Unterschriften in Europa gesammelt hat und auch mit Erfolg gesammelt hat; denn die Europäische Kommission und das EU-Parlament haben inzwischen die Wasserversorgung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen.

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nen Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung haben. Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, sich das noch einmal durchzulesen und zu versuchen, das anders zu definieren.

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Denn wie sieht es im Moment aus? Zahlreiche Beispiele aus den USA, aber auch in Polen belegen, wie gefährlich das Fracking mit umwelttoxischen und wassergefährdenden Chemikalien ist. Großflächig wurden der Boden und das Trinkwasser verseucht, ganze Landstriche sind betroffen. In den USA wird gefrackt, was das Zeug hält, ohne Rücksicht auf Verluste.

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Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz dieser Chemikalien „erhebliche Risiken“ beinhaltet. Er möchte ein Verbot der Technologie in „Trinkwasserschutzgebieten, Gebieten für die Gewinnung von Trinkwasser oder Mineralwasser, Heilquellenschutzgebieten sowie in Gebieten mit ungünstigen geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen“. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass es aufgrund der „aktuellen wissenschaftlichen Datenlage“ nicht zu verantworten ist, Fracking anzuwenden.

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Dass da Gefahren fürs Trinkwasser lauern, das ist unbestritten. Ich sehe das genauso wie Sie, Herr Jaeger, hier geht es nicht in erster Linie darum, eine neue Form der Energie zu gewinnen, sondern hier geht es um den Schutz des Trinkwassers. Wir haben gerade vor ein paar Stunden darüber geredet, wie wichtig uns das Trink- wasser ist. Und jetzt? Jetzt spielt das alles keine Rolle mehr.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Vordergrund muss jetzt die Verhinderung der Übertragung beziehungsweise Einschleppung der gefährlichen Viren, beispiels- weise durch virushaltige Schlacht- und Speiseabfälle, stehen. Ansteckungen sind zudem durch direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall, bei Viehmärkten und Tiertransporten oder indirekt durch Personen- und Schadnagerübertragung, virusverunreinigtes Futter, Trinkwasser oder Küchenabfälle möglich. Das Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder gar von Reiseproviant an Schweine darf nicht erfolgen.

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Ich will nur einmal als Außenstehende bezüglich der Betrachtung des Planungsprozesses festhalten: Man hat festgestellt, dass da Gutachten, Gegengutachten usw. gegeneinander abgewogen wurden. Ich habe sie auch gelesen und habe dann auch die Position von Vattenfall und der Strategischen Umweltplanung usw. gelesen. Dabei ist mir aufgefallen: Im Gegensatz zum brandenburgischen Umweltministerium zum Beispiel gibt es keine Betrachtungen in Sachsen, wie die Beeinflussung von Trinkwasserschutzzonen behandelt worden ist, wie wir zukünftig in unseren sächsischen Trinkwasserfassungen das Trinkwasser gewinnen wollen. Es gibt widersprüchliche Aussagen zur Grundwasserabsenkung, zur Beeinflussung von Einrichtungen, Dörfern usw. Jedoch gibt es keine Aussagen zum nachbergbaulichen Grundwasseranstieg – wir hatten zum Beispiel die Diskussion der Beeinflussung der Verockerung, Versauerung der Spree. All dies ist nicht Gegenstand dieser Unterlagen. Deshalb kann der Innenminister eigentlich nichts weiter tun, als entweder diese Unterlagen von Vattenfall nachzuverhandeln oder einfach diese Positionen, die im Planungsverband erlangt worden sind, abzulehnen.

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Offensichtlich ist auch dem Ministerpräsidenten das Risiko des Frackings bewusst. Allerdings macht sich der Ministerpräsident beim Risiko des Frackings offensichtlich weniger Gedanken um das Trinkwasser als um das Abschneiden der CDU bei der Landtagswahl.

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Sie können überhaupt zu keinem Zeitpunkt sagen, wie dieses EU-Vertragsverletzungsverfahren ausgehen wird. Wenn es dazu führt, dass die Bundesrepublik verurteilt wird, dann müssen wir mit ganz hohen Strafen rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Verurteilung eintritt, ist nicht von ungefähr; denn es gibt Regelungen, die mit diesem Verfahren, wie es zurzeit gewählt ist, unterlaufen werden. Wir kommen nicht dazu, dass wir das Grundwasser als Trinkwasser schützen. Wir kommen auch nicht dazu, dass die Werra und die Weser zu einem naturnahen Fluss werden. Das aber ist genau die Vorgabe, die zu erfüllen ist.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einsatz von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas beeinträchtigt und gefährdet Boden, Grundwasser und Luft bereits bei normalem Betrieb, auch ohne Störfälle. Wenn das Trinkwasser im Fall einer Störung verseucht werden sollte, hält es sich nicht an Landesgrenzen. Deshalb brauchen wir ein bundesweites, besser noch ein europaweites Verbot dieser Art von Erdgas- und Erdölförderung.