Allein im TAZV Blankenburg sind bei Berücksichtigung der AfA für Kanäle und Trinkwassernetze Gebührenerhöhungen beim Schmutzwasser von 32 Cent pro Kubikmeter und beim Trinkwasser von 8 Cent pro Kubikmeter sichtbar. Insgesamt ergeben sich bei diesem Verband somit Gebührenerhöhungen aus der AfA und der Softwareanpassung beim Schmutzwasser von 45 Cent pro Kubikmeter und beim Trinkwasser von 15 Cent pro Kubikmeter.
Die Einführung der Grauwasserwiederaufbereitung wird merklich zur Schonung der Wasserressourcen vor Ort und zur Senkung des Einsatzes an Chemikalien und unnötiger Energie zur Bereitstellung von Trinkwasser beitragen.
Für den Bereich Trinkwasser als Betrieb gewerblicher Art sind gesonderte Steuerbilanzen zu erstellen, sodass zusätzlicher Aufwand für die Erstellung von Abschlüssen auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches entsteht. Das Länder übergreifende Benchmarking und das Benchmarking mit privatrechtlich organisierten Verbänden ist dort zumindest sehr erschwert.
Nun zu steuerrechtlichen Problemen bei Buchführungsvorgängen in der Sparte Trinkwasser. Die Trinkwasserversorgung stellt gemäß § 4 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes einen so genannten Betrieb gewerblicher Art dar. Alle Zweckverbände, die für die Trinkwasserversorgung zuständig sind, betreiben demnach einen Betrieb gewerblicher Art und unterliegen anders als die öffentliche Gebietskörperschaft unter anderem der Gewerbe- und Körperschaftsteuerpflicht. Grundlage für die Besteuerung ist eine Steuerbilanz, die nach steuerrechtlichen Vorgaben zu erstellen ist, also eine Bilanz auf der Grundlage handelsrechtlicher Regelungen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und der Thüringer Landtag können Vertrauen schaffen in der Bevölkerung, in den Anrainerkommunen, das zum Teil verloren gegangen ist, indem sie hier deutlich machen, dass Thüringen diese Frage der Grenzwerte sehr ernst nimmt und deshalb eigenen Sachverstand beschafft. Das ist bitter nötig, gerade wenn ich an den Umgang mit der Gemeinde Gerstungen, die ja ein Vorkämpfer für ihre gemeindlichen Rechte auf sauberes Trinkwasser, ein Vorkämpfer gegen diese Umweltverschmutzung von Kali + Salz ist. Da sage ich auch gleich noch ein Wort zu den Bemerkungen, die es dort vorhin gegeben hat.
Mir liegt hier ein Schriftstück vom Landesbergamt vor. Wie gesagt, wir durften es ja alle lesen. Das Landesbergamt hat die Gemeinde Gerstungen darauf hingewiesen, dass es eine 190-fache Überschreitung des Grenzwertes von Nickel in ihrem Trinkwasser gegeben hat, eine 190-fache Überschreitung. Also dass das nicht Pillepalle ist, das ist uns klar. Aber als die Gemeinde Gerstungen, der ja versprochen wurde, dass das Monitoring so erfolgt, dass sie zeitnah die Daten bekommen, die Kali + Salz in ihrem Wasser ermittelt, diese Daten eingefordert hat, weil Kali + Salz sie einfach nicht in einer lesbaren Variante zur Verfügung gestellt hat, bekam die Gemeinde vom Landesbergamt Folgendes gesagt - ich darf Ihnen das mal vorlesen: „Wir haben die K + S Kali GmbH veranlasst, ihrer Mandantin“ - also Schreiben an den Rechtsanwalt, die Mandantin ist die Gemeinde Gerstungen - „die ausgelesenen Daten unverzüglich per E-Mail zu liefern. Dies hat die K + S Kali GmbH auch getan, und zwar ganz offenbar in der Form, in der diese Daten bei dem Unternehmen vorhanden sind. Wenn die Gemeinde Gerstungen diese Daten nicht lesen kann, dann deshalb, weil sie das dafür erforderliche Programm nicht hat. Es handelt sich nach meiner Kenntnis um ein frei käufliches Programm, das im Übrigen auch wir nicht verwenden. Die einzelnen Pegelmessungen sind uninteressant. Bedeutsam werden die Daten erst im Jahresgang, die uns im erwähnten Jahresbericht in lesbarer (grafischer) Form vorgelegt werden. Ich halte die K + S Kali GmbH nicht für verpflichtet, Ihrer Man
Wir haben doch ganz eindeutig hier die Gemeinde, die in Sorge um ihr Trinkwasser ist. Wenn die sagt, unsere Sorgen werden nicht aufgelöst an dem Punkt, wo Kali + Salz bohren möchte, sondern an dem Punkt, den wir hier vorschlagen, dann sollte man doch darauf eingehen. Die Bohrung kostet doch an beiden Stellen das Gleiche. Ich habe damit dann der Gemeinde Rechnung getragen und wir können doch dann erwarten, dass dort auch entsprechend Frieden entsteht. Und die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben, ist eindeutig gegeben. Also von der Warte her, sage ich mal, sollte man hier vorsichtig sein, die Gemeinde zu beschuldigen. Die hat meiner Ansicht nach ihre Aufgabe ordentlich erledigt.
Das heißt, die nächsten Spekulationen folgen garantiert, aber dann voraussichtlich mit Lebensnotwendigem: Trinkwasser, Nahrungsmittel, Infrastruktur.
Nun möchte ich mich angesichts der Vielschichtigkeit der eingegangenen Petitionen einem Thema widmen, das man getrost als Dauerbrenner bezeichnen kann. Es war, ist und wird auch zukünftig den Petitionsausschuss, den Innenausschuss und den Landtag beschäftigen. Es geht um die sogenannten Altanschließer, um die Erhebung von Altanschlussbeiträgen für Trinkwasser und Abwasser, für Anlagen, die oftmals seit Langem an die zentralen Netze angeschlossen sind. Es sind Petenten darunter, die wie zu DDR-Zeiten üblich eigenhändig mit der Schippe die Gräben ausgehoben haben, als die Leitungen verlegt wurden.
Die Menschen im Vorharz werden sich angesichts der Tatsache, dass da unten 11 kg Plutonium liegen, die darauf warten, ins Grundwasser und damit ins Trinkwasser unserer Enkel zu schwemmen, dieses abstruse Verständnis von Rechtsstaat nicht gefallen lassen.
stattfindet, wenn der Grundwasserpegel durch zu starke Wasserentnahme zur Beregung sinkt und die Nitrateinträge im Trinkwasser ankommen, dann ist die gute fachliche Praxis eben nicht gut und dann muss sie nachgebessert werden.
dem wir festgestellt haben, dass der Buntsandstein, also der Grundwasserkörper unter Gerstungen, von der Kalilauge negativ beeinträchtigt wurde, dass wir es hier mit einem gravierenden Problem zu tun haben, welches vorher so nicht im Raum stand. Uns ist doch vorher immer suggeriert worden, dieser Plattendolomit, wo man das Zeug reinverpresst, wäre nach oben dicht abgeschlossen und da könnte gar nichts in den Buntsandstein kommen. Jetzt haben wir die Kalilauge, die wirklich nicht der natürlichen Salzzusammensetzung entspricht, die auch gefährliche Stoffe in sich hat, im Grundwasserkörper. Sie haben vorhin vom Trinkwasserkörper gesprochen, Herr Staatssekretär, diesen Begriff habe ich bisher noch nicht gehört. Wir haben bisher eigentlich immer von Grundwasserkörpern gesprochen und innerhalb dieser Grundwasserkörper gibt es auch einen Wasseraustausch. Dementsprechend ist auch das Trinkwasser im Laufe der Zeit, weil ein natürlicher Wasseraustausch erfolgt, bedroht, wenn eine Verbindung existiert. Und diese Verbindung existiert, das ist nachgewiesen. Wenn Sie hier der SPD vorwerfen, mit ihrem Entschließungsantrag eine vorsätzliche Fehlinterpretation dieser Messergebnisse vorgenommen zu haben, das ist dann doch die Krönung des Ganzen. Ein Messergebnis, bei dem nur klargestellt werden kann, wir haben schon Salzlauge im Buntsandstein, da gebe ich Ihnen ja recht.
Wenn man sich weiterhin die inhaltlichen Schwerpunkte ansieht, ist Folgendes zu sagen: Nach wie vor wenden sich Bürgerinnen und Bürger an uns, die sowohl das kommunale Abgabengesetz kritisieren als auch die entsprechenden Satzungen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Themenkomplex jetzt in Richtung Trinkwasser uns auch weiterhin begleiten wird. Gleichzeitig wird die Frage des Nichtraucherschutzgesetzes ebenfalls nach wie vor thematisiert, wobei hier deutlich wird, wie unterschiedlich doch die Sichtweise ist. Dem einen gehen die bestehenden Regelungen nicht weit genug, dem anderen viel zu weit. Auffällig ist der Rückgang der Petitionen im Bereich Strafvollzug. Es wird Sie sicherlich nicht wundern, dass ich diesen Rückgang auf unseren gemeinsamen Besuch vor Ort und selbstverständlich auch auf die frühzeitige Aufnahme von Anliegen der Insassen durch den Strafvollzug selbst zurückführe.