Den wahren Geschmack des Wassers erkennt man in der Wüste, sagt ein jüdisches Sprichwort. Den wahren Preis des Wassers erfährt man in Brandenburg. Einem aktuellen Wasserpreisvergleich zufolge weist Deutschland die weltweit höchsten Trinkwasserpreise auf. Der Durchschnittswert für Deutschland wird mit 1,83 Euro pro Kubikmeter angegeben. Aus Trinkwasser wird Abwasser. Für dessen Entsorgung wird der Bürger wieder zur Kasse gebeten. Wir wären nicht Brandenburg, wenn das nicht zu Preisen geschähe, die internationale Spitzenwerte darstellen: 3,20 Euro pro Kubikmeter! Glück für denjenigen, dem Anschluss- und Benutzungszwang erspart bleiben! Zu guter Letzt kommt noch die Umlage der Beiträge für die Gewässerunterhaltung dazu.
Das Land und nicht die Kommunen hat weiterhin den Verfassungsauftrag, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen zu gewährleisten und als Garantiegeber gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft hinsichtlich Menge und Güte des Lebensmittels Trinkwasser zu fungieren, zum Beispiel über die Gewährleistung der Nutzbarkeit des Grundwassers.
Trotz Privatisierungen müssen die Aufwendungen für den vorsorgenden Trinkwasserschutz weiterhin von der öffentlichen Hand erbracht werden. Dieser erfordert zum Beispiel im Oberharz auch in Zukunft kostspielige technische Lösungen. Die Früchte aus dem Verkauf von Trinkwasser aus der Rappbode-Talsperre sollen zukünftig andere ernten.
abhanden. Während Sie für den Fall der Abwasserprivatisierung Leistungsparameter zur Bewertung der Fachkunde und der Eignung vorgeben - Zweites Investitionserleichterungsgesetz -, findet sich in Bezug auf das Trinkwasser nichts.
Thales von Milet – er lebte etwa zwischen 624 und 546 vor dem Beginn der Zeitrechnung in Griechenland – wurde von seinen Landsleuten liebevoll als der Älteste der sieben Weisen verehrt, zu Recht, wie wir heute wissen, denn in Thales Philosophie galt das Wasser als der Urgrund, als das Wesen aller Dinge. Und, meine Damen und Herren, viele von Ihnen wissen es sicherlich nicht, bis heute gilt Thales als der erste namentlich bekannte europäische Philosoph. Damit bin ich dann auch ganz dicht wieder an unserem Antrag. Es geht um Wasser, die Versorgung mit Wasser, speziell mit Trinkwasser, und – Herr Ringguth hat es erwähnt – es geht um Europa.
Um aber Trinkwasser, meine Damen und Herren, in hervorragender Qualität immer und an jedem Ort in ausreichender Menge zur Verfügung zu haben, bedarf es einiger Voraussetzungen und Reglementierungen. Dazu zählen unter anderem ein qualitativ hoher, standardisierter Gewässerschutz und eine geregelte Entnahme, um die Ressource Wasser so sparsam wie möglich zu verwenden.
Da gibt es einiges zu tun, auch hier im Lande, damit für alle, die sich aus dem Grundwasserspeicher bedienen, gleiche Ausgangsbedingungen herrschen, sei es für den eigenen Bedarf, wie es beispielsweise viele landwirtschaftliche Unternehmen tun, oder sei es für diejenigen, die die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen. Für alle Nutzer müssen gleiche Bedingungen gelten. Und damit meine ich zum Ersten die regelmäßige Kontrolle der entnommenen Wassermengen an allen Entnahmestellen und zum Zweiten die Einrichtung von Trinkwasserschutzzonen. Die Ausweisung derartiger Zonen, ihre Kontrolle und die Arbeit von Schutzkommissionen – eine Art runder Tisch der von den Trinkwasserschutzzonen Betroffenen – wurde in früheren Zeiten durch eine Verordnung geregelt. Heute ist es offen.
Zweckverbände, deren Aufgabe darin besteht, Trinkwasser in guter Qualität und ausreichender Quantität zur Verfügung zu stellen, weisen meines Erachtens nicht zu Unrecht darauf hin, dass diese beiden Probleme mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den Landesgesetzen zumindest diskutiert werden müssen, um auf durchaus bestehende Interessenkonflikte zu reagieren. Ich denke, in diesem Rahmen könnte man vielleicht auch eine Anhörung zu dieser Problematik mit durchführen.
Das kommt dem Ansatz der PDS, Wasser und speziell Trinkwasser grundsätzlich als gesellschaftliches Eigentum zu behandeln, sehr entgegen. Wenn Nutzungsrechte daran und Versorgungsaufgaben an Dritte übergeben werden, so ist unser Anspruch, sollen die Bedingungen transparent und überschaubar sein. Auf genehmigende und überwachende Tätigkeit zur Sicherung und Einhaltung getroffener Regelungen darf bei aller notwendigen Zusammenarbeit mit Dritten aber nicht verzichtet werden.
Es ist nicht egal, wenn durch eine Reduzierung der Zumischung von Harzwasser Qualitätsstandards nur noch nach den Vorgaben des Gesetzes erfüllt und nicht, wie heute, weit überboten werden oder wenn sich diejenigen Anbieter, die direkt aus den Fernwasserrohren beliefert werden, wegen einer verlängerten Aufenthaltsdauer des Wassers im Netz einem erhöhten hygienischen und gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sähen. Gleichzeitig würde hervorragendes Trinkwasser aus der RappbodeTalsperre ungenutzt die Bode herab fließen.
Herr Staatssekretär, Sie wiesen darauf hin bei Frage 1, dass es bei den 61 Cent bei all denen bleibt, die einen schriftlich langfristigen Kaufvertrag haben, das heißt, die 83 Cent gelten für alle anderen. Die Frage wäre, wie viele andere gibt es denn in Thüringen, die keinen schriftlichen Vertrag haben aber zurzeit Abnehmer von Trinkwasser sind?
Wäre es möglich, dass zum Beispiel große Privatabnehmer von gegenwärtig Trinkwasser auf Basis dieser Geschäftsbedingungen Abnehmer von Fernwasser werden und wenn ja, welche Auswirkungen sehen Sie in dem Zusammenhang auf die Zweckverbände, die diese großen Privatabnehmer bisher beliefert haben?
Drittens. Die im parlamentarischen Verfahren erreichten Änderungen des Wassergesetzes, das heißt die Rücknahme der vorgesehenen ersatzlosen Streichung von § 146 des Wassergesetzes, werden von uns unterstützt. Damit bleibt die Trinkwasserversorgung Aufgabe der Daseinsvorsorge in den Kommunen. Die massive Kritik von den Spitzenverbänden und den Oppositionsparteien an der ersatzlosen Streichung der Versorgungspflicht bei Trinkwasser hat doch Wirkung gezeigt. Wir werten das als einen Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen der kommunalen Spitzenverbände, des Wasserverbandstages, der Oppositionsparteien im Landtag und den an der Diskussion beteiligten Praktikern und auch als Sieg der Vernunft in den Reihen der Regierungskoalition.