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Bis vor Kurzem gab es weder national noch auf europäischer Ebene einen verbindlichen Grenzwert für Uran in Trinkwasser. Das UBA empfiehlt seit 2004, für Uran im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert von 10 µg/l einzuhalten. Der Leitwert des UBA für Uran im Trinkwasser berücksichtigt alle bewertbaren Daten einschließlich der neueren tierexperimentellen Studien und der Beobachtungen der Effekte im Menschen aus epidemiologischen Studien zur Aufnahme, Verteilung, Nierentoxizität und Ausscheidung von Uran. Er schützt sowohl nach Auffassung des UBA als auch des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) alle Bevölkerungsgruppen, vulnerable Gruppen wie z. B. Säuglinge und Kleinkinder eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.

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Ein chemo-toxisch begründeter Grenzwert in Höhe von 10 µg/l Uran liegt mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung von 2011 bislang nur für das Trinkwasser vor (Anlage 2 der Novellierung der Trinkwasserverordnung [Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben 11. Mai 2011]). Dieser Grenzwert wurde bei den bisherigen Untersuchungen durch das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nicht überschritten.