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Weder die Trinkwasserrichtlinie der EU noch die darauf basierende Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) des Bundes sehen bisher einen Grenzwert für Uran vor. Die WHO nennt einen Richtwert (Empfehlungswert) von 15 µg/l Trinkwasser, das Umweltbundesamt empfiehlt einen Wert in Höhe von 10 µg/l für eine lebenslang duldbare Exposition durch den Konsum von Trinkwasser ohne Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Der zurzeit im Entwurfsstadium vorliegende Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der TrinkwV 2001 sieht künftig für Uran einen Grenzwert von 10 µg/l Trinkwasser vor.