Mit Ihrem Beifall verkürzen Sie meine Redezeit nicht. Ich bitte die SPD um eine Klarstellung. Da Trinkwasser auch zu anderen Zwecken als zur Trinkwasserversor gung entnommen wird, sollte Ihr Änderungsantrag in der Form geändert werden, dass Satz 5 des Artikel 4 folgende Fassung erhält: "Ein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser zu Trinkwasserzwecken ist unzuläs sig." Wenn Sie diese Änderung übernehmen, werden wir Ihrem Änderungsantrag zustimmen. - Herr Kollege Wörner nickt. Somit stimmen wir dem Änderungsantrag in der geänderten Fassung zu.
Tritt das Gesetz zum 01. Januar 2011 in Kraft, ist der Vollzug der Aufgaben des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz in manchen Bereichen in einer einzigen Behörde gebündelt. Herr Schmidt, ich nenne Ihnen jetzt einmal die Bereiche, wo Dienst- und Fachaufsicht gebündelt werden, damit Sie sehen, dass das Grundanliegen immer anstrebenswürdig ist, aber eben aufgrund von Personalstrukturen mit Doppelaufgaben nicht immer funktioniert. Darunter fallen die Arzneimittelüberwachung, die Lebensmittelüberwachung, die Trinkwasser- und Badegewässerüberwachung, die zentralen Laboreinrichtungen im Gesundheits- und Veterinärwesen sowie der komplette Verbraucherschutz. Wir GRÜNE begrüßen ausdrücklich diese Umorganisation zu einem Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz und die dadurch verbesserte Möglichkeit, Aufgaben effizienter wahrzunehmen.
Der Erhalt von Ökosystemen und der darin enthaltenen biologischen Vielfalt, so der Bericht, ist bei weitem kostengünstiger als die Versuche, einmal zerstörte Funktionen wiederherzustellen oder durch technische Lösungen auszugleichen. Beispiele sind hier die Luftreinhaltung durch den Erhalt von Wäldern oder die Gewinnung von sauberem Trinkwasser in intakten Ökosystemen. Dieser Ansatz sollte bei der Haushaltsplanung wesentlich stärker berücksichtigt werden.
Kommen wir zur globalen Gerechtigkeitskrise bei der Verteilung von Chancen und Ressourcen. Erstmals in der Geschichte der Menschheit ist die Zahl der chronisch von Hunger betroffenen Menschen auf über eine Milliarde angestiegen. Noch mehr Menschen haben keinen Zugang zu Bildung, zu Gesundheitsvorsorge oder auch zu sauberem Trinkwasser.
Beispiele hierfür sind die Luftreinhaltung durch den Erhalt von Wäldern und die Gewinnung von sauberem Trinkwasser aus intakten Ökosystemen. Oder, um es in den Worten der Ministerin zu formulieren:
Seit damals fließen außerdem radioaktive Abwässer, heute insbesondere aus der Wiederaufbereitung, in den nahegelegenen Fluss Tetscha. Die Bevölkerung, die in der Tetscha fischt und Trinkwasser aus dem Fluss gewinnt, wird verseucht. Nach Angaben der Umweltorganisation Ecodefence gibt es in Russland Überlegungen, den Fluss auf einer Länge von rund 250 km komplett einzuhausen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Medikamente retten täglich Menschenleben. Dosis und Indikation müssen in der Medizin allerdings stimmen, sonst kann es gefährlich werden. Alte Medikamente sind potenziell gefährlich; gefährlich für die Patientinnen und Patienten, wenn sie nach Ablauf des Verfallsdatums eingenommen werden, gefährlich für die Umwelt, wenn die bunten Pillen oder Tropfen im Hausmüll landen, und gefährlich für uns alle, wenn die Hormonrückstände aus Tabletten im Trinkwasser landen. Das müssen wir verhindern. All diese Risiken sprechen für eine sichere, koordinierte und für Bürgerinnen und Bürger kostenfreie Entsorgung nicht verbrauchter Arzneimittel. Das ist der richtige Weg, um Schaden für Mensch und Umwelt zu verhindern.
Machen Sie sich an einem weiteren Beispiel deutlich, dass es in der oberbayerischen Schotterebene mittler weile ein Problem ist, aus den oberen Stockwerken sauberes Trinkwasser zu bekommen. Man muss tiefer liegendes Wasser entnehmen und es mit dem oberen Wasser vermischen, damit doch noch Qualität zu errei chen ist.
Schließen Sie sich uns an, dem Bundesgesetz an, das Sie mit beschlossen haben, und den anderen 15 Bun desländern. Geben Sie uns und unserem Trinkwasser einen Schutzstreifen. Es ist nicht einzusehen, warum gerade Bayern als einziges Bundesland von dieser bundesweit einheitlichen Mindestlösung - ich betone, es ist nur eine Mindestlösung - abweicht. Damit gefähr det Bayern den Gewässerschutz nachhaltig.
Herr Umweltminister Söder, sorgen Sie dafür, dass klei nere Wasserschutzgebiete in Bayern eine Chance haben. Sorgen Sie dafür, dass Wasserschutzgebiete mit geringen Wasserabsatzmengen nicht aufgegeben werden müssen. Verhindern Sie eine weitere Zentrali sierung der Wasserversorgung. Verhindern Sie, dass das Trinkwasser in Bayern teurer wird, und zwar ohne Sinn und Not. Dieser Artikel ist weder notwendig noch ist er von irgendeinem Nutzen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Beim Artikel 58 handelt es sich um eine Regelung, bei der etwas weiter hinten die schleichende Privatisierung der Gewässeraufsicht ver steckt ist, also die private Aufsicht über Trinkwasser versorgung und Abwasseranlagen. Unser Ziel ist die Streichung dieser Vorschriften, damit keine Übertra gung von Kontrollaufgaben auf private Sachverständi ge und private Prüflaboratorien stattfindet.
wo für diese überkommene Technologie die Ressourcen herkommen. Und schauen Sie nach Rositz zum Teersee im Ostthüringer Bereich, schauen Sie zur Werra, es gibt genug zu tun, es gibt genug für die Bürgerinnen und Bürger zu tun, die nicht wissen, ob ihr Trinkwasser salzbelastet ist oder nicht bzw. … Bitte sehr?
Regionen in der Welt, in ein Zwischenlager zu schicken, das bekanntermaßen und nachweislich nicht sicher ist. Wir halten es für unmoralisch, unseren Atommüll den dort lebenden Menschen vor die Haustür und buchstäblich ins Trinkwasser zu kippen – den Menschen, die dort leben und leiden; und den Kalauer von der "C-Partei" spare ich mir jetzt einmal.
Es geht jetzt um Artikel 36 des alten Wassergesetzes, in dem es um die Reinhaltung von Anlagen und Ge wässern ging. Dieser Artikel soll gestrichen werden, und das hat zur Folge, dass die Schutzgebietsauswei sung, wie vom Kollegen bereits dargelegt, für die Mi neralbrunnen in Frage gestellt wird. Trinkwasser und Mineralwasser sind für uns gleichwertig zu schützende Güter. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag auf der Drucksache 16/3728 eingebracht, mit dem wir einen neuen Artikel 31 a in das Bayerische Wasserge setz einfügen wollen. Unser Änderungsantrag ent spricht im Übrigen dem SPD-Antrag. Wir wollen die Änderung vor allem auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Privatisierung der Kontrolle. Wir müssen deshalb ganz extrem auf die Möglichkeit der Schutzge bietsausweisung und die tatsächliche Ausweisung ach ten. Im Protokoll der Anhörung, das wir uns selbstver ständlich besorgt haben, verweist das Umweltministerium darauf, dass es andere Möglichkei ten der Sicherung gäbe. Welche das sein sollen, wird
Herr Hey hat schon gesagt, dieses Gesetz ist gar nichts Neues oder gar nichts Besonderes - ja, das ist nicht so besonders. Im Jahr 2005 hat die CDU Beiträge für das Trinkwasser, für Trinkwasseranlagen abgeschafft. Sie haben damit eine schwere Belastung für den Haushalt des Landes Thüringen angeschafft. Das werden wir nicht tun, ich komme noch mal darauf zurück. Aber Sie haben das genauso gemacht. Wo sehen Sie die verfassungsrechtlichen Unterschiede zwischen Ihrem Handeln damals und unserem Handeln heute? Ich vermag sie nicht zu sehen. Wir haben auch die Situation, dass Herr Innenminister Huber ein Eckpunktepapier vorgelegt hat, mit dem er die Straßenausbaubeiträge novellieren will - so sage ich es mal. Aber auch dieses Gesetz bleibt eigentlich auf der halben Strecke stehen, weil Sie beantworten die Frage zu den Ungerechtigkeiten bei den Abwasserbeiträgen nicht darin, Sie modifizieren nur die Straßenausbaubeiträge. Wir - DIE LINKE und GRÜNE - an dieser Stelle stellen uns dem nicht einfachen Disput und es sind ja viele Fragen aufgeworfen worden, wo wir den Kopf hinhalten und diskutieren müssen. Wir stellen uns diesem Disput und versuchen, hier an dieser Stelle ein riesenlanges Problem in Thüringen zu einem guten Ende zu bringen. Wir wollen die Herstellungsbeiträge für Abwasseranlagen und Straßenausbaubeiträge abschaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wie schon gesagt,
Zum Nährstoffproblem in der Nordsee: Die Reduktionsmöglichkeiten bei den punktförmigen Eintragsquellen - in erster Linie den Kläranlagen - sind nahezu ausgeschöpft. Das Hauptproblem ist der Eintrag durch die Landwirtschaft. 58 % der Stickstoffeinträge an der Ems gelangen über das Grundwasser in die Flüsse und damit in die Nordsee - ein zunehmendes Problem; denn schließlich beobachten wir, dass unser Trinkwasser immer stärker mit Nitrat belastet ist und die Schwierigkeit, sauberes Grundwasser für die Trinkwassergewinnung zu fördern, gerade im Nordwesten des Landes immer größer wird.
Über Jahre hinweg ist in einem Ausmaß Lauge in die Werra eingeleitet und in den Untergrund verpumpt worden, dass dort mittlerweile zum einen das Trinkwasser mit Lauge verseucht ist und zum zweiten genau diese Lauge am Ende dorthin gelangt, Frau Körtner, wo die Weser in die Nordsee mündet, und zwar über den Fluss - über die Werra, über die Weser - fließt diese Lauge, die Ihr Ministerpräsident, der alte und der neue, in die Süßwasserflüsse eingeleitet hat. Insofern empfehle ich Ihnen eine Reise nach Wiesbaden. Halten Sie da mal so einen engagierten Vortrag, und erzählen Sie den Herren mal, was davon zu halten ist.
- - - dass unser Grundwasser und Trinkwasser geschützt wird.
Aber nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes ist diese Regelung Unsinn, sondern auch aus Gründen der Wasserversorgung. Denn Sie wissen, dass in den großen Zentren an den großen Flüssen auch Oberflächenwasser zur Aufbereitung herangezogen wird, damit Trinkwasser hergestellt werden kann. Alles das, was wir am Oberlauf in den Fluss eintreten lassen, verteuert die Trinkwasseraufbereitung in den großen Zentren. Von daher dient ein Schutz der Gewässerrandstreifen nicht nur dem Schutz der Natur, sondern auch dem des Menschen.