Der wichtigste Punkt: Werden und wurden die Menschen im Ruhrgebiet ausreichend in Bezug auf das Trinkwasser vor möglichen gesundheitlichen Gefahren geschützt? Wasser, Trinkwasser ist das wichtigste Gut. Es muss alles getan werden, damit es in einem ordentlichen und möglichst schadstofffreien Zustand erscheint. In dieser Hinsicht hat der Minister gestern eine Bankrotterklärung für die Landesregierung abgegeben.
Deshalb ist es notwendig und richtig, dass der Landtag heute die Initiative ergreift und an zwei entscheidenden Stellen die Vorgaben definiert: erstens, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, um kurzfristig die Werte der Belastung im Trinkwasser unter 100 Nanogramm zu halten – das heißt: Quellen verstopfen und die entsprechende Technik anwenden, damit das PFT nicht in das Trinkwasser gelangen kann –, und zweitens – auch das ist ausgesprochen notwendig und richtig –, dass umfassende Transparenz hergestellt wird.
Die öffentliche Wasserversorgung dient der Daseinsvorsorge, ist kommunale Pflichtaufgabe und wird von den Gemeinden im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung wahrgenommen. Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden, die Bevölkerung, die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ihres Gebietes ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen, enthält das Sächsische Wassergesetz. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird sichergestellt, dass für den menschlichen Genuss und Gebrauch geeignetes Wasser, nämlich Trinkwasser, in der durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Qualität in ausreichender Menge und mit dem notwendigen Druck zur Verfügung steht.
Wie stellt sich heute die Situation der Versorgung mit Trinkwasser in der Region Chemnitz dar? Die Stadt Chemnitz bezieht ihr Trinkwasser bisher ausschließlich – wie übrigens der große Teil der sächsischen Kommunen – aus der Region. Die Fernwasserversorgung Südsachsen bereitet das Wasser aus zwölf Trinkwassertalsperren der Landestalsperrenverwaltung im Erzgebirge und im Vogtland in neun Wasserwerken auf. Sie liefert es im Regierungsbezirk Chemnitz an acht Aufgabenträger. Das funktioniert wie eine Solidargemeinschaft, weil diese acht Verbände die Fernwasserversorgung gemeinsam betreiben. Die Anlagen und Leitungen liegen im Eigentum einer GmbH, an der die örtlichen Aufgabenträger je nach Größe beteiligt sind. Abgesichert wird die lokale Wasserversorgung durch das bestehende Talsperrensystem. Dieses befindet sich im Eigentum des Freistaates Sachsen und wird von der Landestalsperrenverwaltung betrieben. Die Wasserversorgung ist heute und kann auch zukünftig mit diesen vorhandenen Ressourcen sichergestellt werden. Selbst die aktuellen Prognosen zum Klimawandel bescheren der Talsperrenregion nicht weniger Niederschläge und garantieren eine ausreichende perspektivische Versorgung mit Wasser.
Die im Fichtelgebirge häufi g auftretenden Inversionswetterlagen genau dort, wo die Autobahn durchführen soll, im Weißenstädter Becken zwischen Waldstein, Epprechstein und Kösseine, führen dazu, dass kein Luftaustausch stattfi nden kann. Die Autoabgase liegen dann wie unter einer Glocke über der Landschaft. Die Folge: starke gesundheitliche Belastung der Bevölkerung, Gefahr von Atemwegserkrankungen insbesondere für schwächere Menschen, für Alte, für Kinder und für Kranke. Überall im Gebirgszug des Fichtelgebirges befi nden sich große Trinkwasservorräte. Durch die bereits stark übersäuerten Flussläufe und Waldböden ist dieses Trinkwasser schon
Meine Damen und Herren, eben dieser Maßstab gilt auch für die Leistungen der Daseinsvorsorge bei Trinkwasser- und Abwasserbehandlung.
Die Opportunitätskosten - nämlich die Kosten im Tourismus, die Kosten bei der Fischerei, die Kosten von anderen Industriebetrieben, die z. B. Brauchwasser nutzen könnten, die Kosten für Trinkwasser, das im Uferfiltrat nicht mehr nutzbar ist - hat K+S immer schön vernachlässigt. Das kann ein Unternehmen tun, und man hat das dieses Unternehmen ja auch lange tun lassen. Aber jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir eine Bilanz ziehen und eine Gesamtrechnung aufmachen. Wir nehmen es nicht hin, dass man diesen skandalösen Zustand noch für ein paar hundert Jahre fortschreibt.
Sicher! Sie hätten schon lange die vielfältigsten Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Trinkwasser aus der Ruhr gehabt.
Das tatsächliche Problem in Nordrhein-Westfalen ist, Herr Minister – und da gibt es nun einmal Unterschiede zu anderen Bundesländern –, dass wir unser Trinkwasser zu 60 % aus Oberflächenwasser gewinnen. Das ist nun einmal mehr gefährdet als das Grundwasser. Und deshalb muss es an dieser Stelle andere gesetzliche Regelungen geben als 1:1, nämlich auf diese Sondersituation angepasste Regelungen. Gerade an dieser Stelle weichen Sie das Gesetz auf und werden der besonderen Anforderung in Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht gerecht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit über einem Jahr hat die Landesregierung, hat der Umweltminister Zeit gehabt, angemessen und umfassend auf die PFT-Verseuchung in Wasser, Böden und Trinkwasser zu reagieren.
Umwelt und Gesundheit ist ein wichtiges Thema in den Bereichen Trinkwasser, Wasser, Luft und Lärm. Demnächst liegen die Lärmkartierungen vor. Wir haben die aktuellen Diskussionen über Feinstaub im Ruhrgebiet, aber auch an anderen Stellen. Ab 2009, 2010 werden intensive Debatten über Stickoxide stattfinden. Wo sind die Konzeptionen? Wo sind die finanziellen Rahmenbedingungen, um den Kommunen bei entsprechenden Konzepten, die absolut notwendig sind, zu helfen?
Beim Thema Klimaschutz hätten Sie die große Chance gehabt, in diesem Gesetzgebungsverfahren beim Hochwasser, Trinkwasser und im Abfallbereich Ergänzungen zu machen. Sie haben die
Dieses Thema ist ja nicht neu. Wir haben an anderer Stelle und unter anderen Überschriften hier im Landtag in dieser, aber auch in der letzten Legislaturperiode schon über Stoffe im Wasser – Rohwasser, aber auch Trinkwasser – diskutiert. Insofern freut es mich, dass die SPD-Fraktion einen solchen Antrag gestellt hat.
gewonnen. In Nordrhein-Westfalen sind die Verhältnisse umgekehrt. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen ein ganz besonderes Problem: Über 60 % unseres Trinkwassers wird aus Oberflächenwasser gewonnen. Da liegt die besondere Gefahr für Trinkwasser.
Da sollte die Prävention stimmen – daran sind eigentlich auch alle anderen drei Fraktionen des Hauses beteiligt –, es gilt nämlich über langfristige Prävention zu verhindern, dass solche Stoffe überhaupt ins Wasser kommen – ich nenne hier die EU-Chemikalienrichtlinie. Unsere Haltung dazu ist, dass das, was derzeit darin steht, nicht weitgehend genug ist, um den Vorsorgevorsatz für das Trinkwasser umfassend zu sichern. Das haben Ihnen im Übrigen auch die Wasserversorger in der seinerzeitigen Debatte vorgehalten.
Wir können nicht verhindern, dass Menschen Arzneimittel nehmen. Über 60 bis 70 % der Wirkstoffe werden wieder ausgeschieden. Insofern sind die Kläranlagen das größere Problem. Weil wir das aber wissen, müssen wir die Kläranlagen- und die Wasseraufbereitungstechnik auf den Stand bringen, der es erlaubt, dass es aus Vorsorgegründen solche Nachweise im Trinkwasser nicht mehr geben wird. Da gibt es in NordrheinWestfalen große Defizite,
gerade an den Stellen, an denen Trinkwasser aus Oberflächenwasser gewonnen wird: die ganze Versorgungskette entlang der Ruhr. Wir sind wieder beim Thema Ruhrverband.
Der Aufwand, die Ursachen zu klären, ist auf schleswig-holsteinischer und niedersächsischer Seite groß gewesen. Über viele Jahre wurden verschiedenste Ansätze verfolgt. Es gab auf schleswig-holsteinischer Seite radioökologische Untersuchungen, die berühmten Tritium-Messungen in Baumscheiben und die aufwendige epidemiologische Untersuchung - die haben Sie in Ihrem Bericht gar nicht explizit erwähnt. Dies unterstreicht, wie viele verschiedene Ansätze gefahren wurden. Auf niedersächsischer Seite ist Trinkwasser ebenso wie Beregnungswasser, Nahrungsmittel, Luft und Boden untersucht worden. Untersucht worden sind Aerosole, die sich an der Staustufe in Geesthacht bilden, und Hausstäube.
Herr Minister Hauk, ich will die letzten 18 Sekunden dazu verwenden, noch Folgendes zu sagen: Auch wenn Sie persönlich ganz ohne Frage nicht dafür verantwortlich sind, dass wir regelmäßig Meldungen über Pes tizide in Grund- und Trinkwasser lesen müssen, so haben Sie als zuständiger Fachminister doch die Kompetenz, die Anzahl dieser Meldungen zumindest mittelfristig deutlich zu verringern. Packen Sie es an! Es gibt viel zu tun.
Als wirtschaftspolitischer Sprecher möchte ich noch einmal auf die Gefahren durch die Liberalisierung von Dienstleistungen eingehen. Der freie Binnenmarkt bringt den Menschen in Europa viele Vorteile. Aber staatliche Aufgaben leichtfertig zu Marktdienstleistungen umzudefinieren ist ein Missbrauch der Liberalisierungspolitik. Das betrifft zum Beispiel die Versorgung mit Trinkwasser, Infrastrukturen im Verkehr und leitungsgebundener Energie, den Gesundheitsschutz, die Sicherung von Bildungschancen und dergleichen. Dies alles wird in der Dienstleistungsrichtlinie dem freien Markt ausgesetzt. Wir halten das für untauglich und für die Volkswirtschaft für Gift.
Hundefutter - ja, Babywindeln - nein, Schnittblumen - ja. Topfblumen - nein, Pralinen - ja, Fruchtsäfte - nein, Trinkwasser aus der Leitung - ja, Mineralwasser aus der Flasche - nein!
Die Stadtwerke Chemnitz sind Kunde der Südsachsenwasser AG und des Fernwasserzweckverbandes. Sie beziehen fertig aufbereitetes Trinkwasser, das an ihre Versorgungsgrenzen herangeführt wird. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 60 Cent pro Kubikmeter und der Abgabepreis an den Endverbraucher lag im Mai dieses Jahres bei 2,62 Euro pro Kubikmeter. Damit gehören die Stadtwerke zu den Versorgern mit den höchsten Preisen im Versorgungsgebiet Südwestsachsen.
Im Jahr 2005 betrugen die Kosten der Stadtwerke Chemnitz für den direkten Kauf von Rohwasser 2,2 Millionen Euro. Die Umsatzerlöse aus der Sparte „Trinkwasser“ beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 25 Millionen Euro.
Was zeigen uns die Zahlen? Sie zeigen eigentlich deutlich, die Stadtwerke Chemnitz verdienen sehr gut am Verkauf von Trinkwasser und der Preis der Bereitstellung von Rohwasser wirkt sich nur sehr unerheblich auf den Abgabepreis für den Verbraucher aus.
2. Treffen Informationen zu, dass der Berliner Senat erneut plant, das Berliner Betriebe-Gesetz zu Lasten von Privathaushalten so zu verändern, dass Mengenrabatte für Großabnehmer, z. B. von Trinkwasser, möglich werden, und wenn ja, warum?
Der zuständige Senator nicht, Herr Doering. Der zuständige Senator, der Urheber des Gesetzes, ist nicht unter uns. Außerdem ist Ihr rot-roter Umgang mit diesem Gesetz ebenfalls unwürdig und unangemessen angesichts der Tatsache, dass von diesem Gesetz alle Berlinerinnen und Berliner betroffen sein werden. Sie wollen mit dem Gesetz nicht nur den Anschluss- und Benutzungszwang für Trinkwasser auf alle in dieser Stadt ausweiten – was wir begrüßen und mittragen –, Sie wollen nicht nur die Regelung zur BVG EU-kompatibel machen, nein, Sie drehen mit diesem Gesetzesentwurf auch erneut an der Tarifschraube. Dennoch soll es keine ordentliche Beratung des Gesetzentwurfs geben. Offenbar sind Sie des Diskutierens über dieses Thema überdrüssig. Wie anders ist es zu erklären, dass Sie das Gesetz kurzfristig auf die Tagesordnung unserer kommenden Ausschusssitzung gesetzt haben, die nicht nur bereits einen anderen großen Schwerpunkt hat – wir werden bei Bayer-Schering über den Pharma-Standort Berlin debattieren –, sondern auch außer