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Ein Aspekt ist mir noch wichtig. Wir haben allein aus der ökologischen Notwendigkeit heraus die Pflicht, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Das paßt mit einem unternehmerischen Konzept in der Regel nicht zusammen. Das ist schon im Energiebereich ein Problem und wird beim Wasser noch deutlicher. Sie alle wissen, daß das Einsparen von Trinkwasser und das dadurch reduzierte Abwasser jetzt schon bei der Stadtentwässerung durchaus immer mal zu technischen Problemen führt.Es muß zusätzlich gespült werden, das Abwasser muß „schwimmend“ gehalten werden. Das ist etwas, das ein Privatunternehmen sich zweimal überlegt, ob es vor allem diese Wassersparkampagnen über viele Jahre durchziehen und beispielsweise die Einführung von Wohnungswasserzählern auf sich nehmen will, um den Effekt eines stark reduzierten Trinkwasserverbrauchs in den Haushalten zu erreichen. Diesen Effekt brauchen wir aber, denn unser Wasser ist schließlich endlich.

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Würde nun der Wassermarkt vollständig liberalisiert - vergleichbar dem Strommarkt - und würde der Gebietsschutz aufgehoben, dann fielen dem als erstes ökologische Gratisleistungen zum Opfer. Ein vorsorgender Grundwasserschutz findet keinen buchhalterischen Eingang in die Gewinnrechnung, sondern wird als Verlust ausgewiesen. Ein sparsamer Wasserverbrauch widerspricht dem unternehmerischen Grundsatz der Gewinnoptimierung. Das alles würde das Prinzip der Nachhaltigkeit konterkarieren. Nachhaltige Wasserwirtschaft muss aber heißen: Wir wollen weiterhin frisches, lebendiges Trinkwasser, regional gefördert und vermarktet. Wir wollen kein bundesweit einheitliches chemisch gleiches Trinkwasser mit nur durchschnittlicher Qualität. Die Trinkwassergewinnung muss sich daher in Zukunft am Prinzip der Schadstoffminimierung und am Regionalitätsprinzip orientieren. Deshalb lehnen wir Grünen eine vollständige Privatisierung der Wasserversorgung ab, ebenso wie die Aufhebung des Gebietsschutzes.

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Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, daß es ein Thema gab, das ich zu Oppositionszeiten schon damals an dem rotgrauen Senat sehr gut fand:das Handlungskonzept zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Ich habe mir schon vor fünf, sechs Jahren erlaubt, kleine Vorträge dazu beispielsweise in Wien zu halten.Wien hat mit seiner Wasserversorgung ein ganz großes Problem, nämlich die Tatsache, daß es sein Trinkwasser über 120 Kilometer lange Leitungen aus den Bergen heranholen muß. Wenn man sich einmal die Kosten und technischen Probleme ansieht

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Gleichzeitig müssen wir uns aber darüber im klaren sein, daß es immer noch eine große Gefahr der sogenannten anthropogenen Verschmutzung des Grundwassers unserer Grundwasserleiter gibt.Hiermit hat Hamburg immer wieder zu kämpfen. Die Einrichtung von Wasserschutzgebieten ist ein erster großer Schritt dazu, aber gleichzeitig bedeutet es auch weiterhin den vorsichtigen sorgfältigen Umgang mit dem Grundwasser, dem Trinkwasser und auch mit dem Abwasser.Unsere industriellen Verschmutzungen in Hamburg konzentrieren sich auf bestimmte Stadtbereiche, und sie werden im Auge behalten werden müssen, aber das tut der Senat auch.

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Frau Staatssekretärin, sind Sie mit mir der Auffassung, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zu den wesentlichsten Dingen der Daseinsvorsorge gehört und unbedingt unter der Kontrolle der öffentlichen Hand bleiben muss? Oder hält die Staatsregierung die Liberalisierung des Wassermarkts für sinnvoll? Wenn ja: In welchem Umfang?