ten zum Einsparen von Trinkwasser nicht zu überschätzen. Es geht darum, die Angemessenheit des Einsatzes von Mitteln zu beachten. Regenwasser kann z. B. sehr sinnvoll für die Gar tenbewässerung oder mit etwas Mehraufwand im Haushalt für die Toilettenspülung genutzt werden. Wasser, das zum Trin ken, zum Umgang mit Lebensmitteln und zur Körperpflege genutzt wird, muss aber nach den Vorgaben der Trinkwasser verordnung Trinkwasserqualität haben. Jetzt hat der Redner der AfD mitgeteilt, dass er hier Profi sei.
Zu Ihrer Frage 1: Die siedlungswasserwirtschaftliche Problematik bei der Siedlung Hirzberg betrifft nicht die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser, sondern die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra liefert einwandfreies Trinkwasser an die Gemeinde Herrenhof, die dieses dann weiter zu den Grundstückseigentümern leitet.
Trotz der defizitären Niederschlagssummen in den vergangenen Monaten und Jahren ist nicht zu befürchten, dass es kurzfristig zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Wasserversorgung, also der Trinkwasserversorgung in Thüringen kommt. Die Trinkwasserinfrastruktur in Thüringen ist den aktuellen Anforderungen gewachsen, die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Vereinzelt wurden und werden jedoch quantitative und qualitative Probleme in einzelnen Brunnen beobachtet. Um diese Probleme lösen zu können, wurde von uns bereits 2019 ein Förderinstrument geschaffen. Damit kann in sogenannten Brunnendörfern und bei Einzelanwesen im Außenbereich die Errichtung neuer Wasserversorgungsanlagen unterstützt werden. Die betroffenen Menschen müssen künftig nicht mehr Sorge haben, dass plötzlich ihr Brunnen versiegt oder das Wasser nicht mehr genießbar ist. Die Trinkwassertalsperren sind dank der aktuellen Niederschläge wieder gefüllt, ihre angestrebten Betriebsstauhöhen sind erreicht, die Versorgungssicherheit kann durch die Thüringer Fernwasserversorgung gemäß den Bewirtschaftungsplänen gewährleistet werden. Um unser Trinkwasser müssen wir uns also insgesamt keine Sorgen machen. Die Füllstände der kleineren Brauchwassertalsperren und Speicher haben sich ebenfalls normalisiert.
Die darüber hinausgehenden Fragestellungen betreffen schwerpunktmäßig die Umweltbereiche Klima und Wasser, das Grundwasser, die Hydrogeologie und das Trinkwasser, den Emissionsschutz, den Lärmschutz und den Feinstaub. Die hierzu mehrfach geäußerten Sorgen der betroffenen Einwenderinnen und Einwender wurden in der Umweltverträglichkeitsprüfung aus deren Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Ob sie zu einer zusätzlichen neutralen Bewertung führen, kann ich nicht einschätzen, weil es in die Zuständigkeit des BKOL gehört.
Das Ergebnis, das Ihnen insbesondere in Form der Neufassung des § 108 sowie des neuen § 108a KSVG vorliegt, beschreibt einen fairen und sachgerechten Interessenausgleich zwischen den kommunalen Unternehmen einerseits und der örtlichen Wirtschaft andererseits. Mit der Einführung des neuen § 108a Abs. 1 stellen wir klar, dass an der Zulässigkeit der kommunalen Betätigung in den dort genannten angestammten Geschäftsfeldern der leitungsgebundenen Versorgung mit Trinkwasser, Strom, Gas und Wärme keine grundsätzlichen Zweifel an der Berechtigung und Notwendigkeit kommunalwirtschaftlicher Betätigung bestehen können.
Es geht um den Vierklang. Es geht um den Schutz der Oberflächengewässer. Es geht um die Abwasserwirtschaft. Es geht um Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement. Am Schluss geht es um das Schutzgut Nummer 1 - das Grund- und Trinkwasser. Es geht um eine gute und erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre und Jahrzehnte. Ich habe es gesagt, die Gewässer sind deutlich sauberer geworden, zwar noch nicht so, wie sie sein sollen, aber wir haben ja noch bis 2027 Zeit, diesen Aufholwettbewerb zu starten.
Starkregen, Hochwasser und Sturmfluten sind Dinge, die Hamburg unmittelbar betreffen. Durch die Klimakatastrophe müssen wir uns darauf einstellen, dass diese Belastungsfaktoren teilweise gleichzeitig und gleichzeitig über einen längeren Zeitraum auftreten werden. Und wir müssen feststellen, dass Wasser nicht nur bei Sturmflut oder Hochwasser eine Gefahr ist, sondern eben auch die lebensnotwendige Ressource Trinkwasser durch den Klimawandel jetzt zunehmend bedroht und auch knapp werden soll. Insofern, muss ich sagen, bin ich sehr froh darüber, dass die Regierungsfraktionen in diesem Ersuchen auch die richtigen Fragen stellen, nämlich die Fragen nach aktuellen und zukünftigen Risiken, nach notwendigen Anpassungsmaßnahmen und Konzepten für Schutz vor Extremereignissen und auch Schutz der kritischen Infrastruktur. Der Hamburger Senat und auch meine Behörde, die zuständige Behörde, arbeiten an diesem Thema schon sehr lange sehr intensiv. Mit RISA, es wurde hier erwähnt, haben wir uns konzeptionell sehr gut vorbereitet auf Extremwetterereignisse. Aber ich sage jetzt bewusst, konzeptionell. Wir haben dort gute Pilotprojekte an den Start gebracht, wir müssen jetzt aber in die Umsetzung in der Breite kommen. Pilotprojekte reichen dort nicht mehr aus. Wir haben vor dem Hintergrund auch eine Starkregengefahrenkarte veröffentlicht, sodass eben auch die privaten Hauseigentümer sich auf Risiken einstellen können.
Und, meine Damen und Herren, wir haben Weite und immer besseres WLAN, wir haben Wind für erneuerbare Energien, wir produzieren Wasserstoff für eine nachhaltige Wirtschaft. Was haben wir noch? Wir haben Wasser, rund 2.000 Kilometer Küstenlinie und etwa 2.200 Seen. Aber wir haben in den letzten drei trockenen Jahren gemerkt, dass unser Wasser nicht selbstverständlich ist. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn die Kinder zu Hause mal so Wasser laufen lassen, dann zuckt man zusammen, weil man weiß, dass es eigentlich nicht selbstverständlich ist, dass sauberes Wasser, das in der Regel sogar Trinkwasser ist, aus unseren Leitungen kommt.
Diese Empfehlungen knüpfen an das an, was wir schon tun. Die Initiative „Unser Wald in M-V“ ist seit Oktober mit 20 Millionen Euro auf dem Weg. Seit 2007 gibt es Waldaktien, seit 2011 die MoorFutures, mit denen sich Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen am Wiederaufbau von Wäldern und Mooren beteiligen können. Und darüber müssen wir auch in den nächsten Jahren beraten, wie wir unser Trinkwasser besser schützen und verwenden können.
Es geht auch darum, unterschiedliche Gefährdungsklassen einfließen zu lassen. Es wird ja auch festgestellt, welche Qualität das Trinkwasser hat, wie notwendig es ist; es wird
Für die hier in Rede stehende Regenwassernutzung im enge ren Sinn, für die Nutzung von Regenwasser, um Trinkwasser einzusparen, gibt es in Baden-Württemberg viele Beispiele. Einige Beispiele haben wir gehört. Man macht es im privaten Bereich, im gewerblichen Bereich, und es ist auch sinnvoll, es im gewerblichen Bereich zu tun.
Es geht tatsächlich nicht nur um das, worüber wir immer diskutieren: Wie viel Wasser haben wir, um uns zu versorgen? Es gibt die Landökosysteme. Wir sehen an vielen Stellen, dass eine Grundwasserentnahme an der Oberfläche natürlich Auswirkungen hat. Wir müssen sehr genau prüfen, was zulässig ist und wie wir dem begegnen. Wir haben die Frage der ausreichenden Grundwasservorräte - wenn ich an Trinkwasser, aber auch an Brauchwasser für die Wirtschaft oder an Beregnungswasser für die Landwirtschaft denke. Und - es ist vorhin genannt worden - wir haben das große Problem der unterschiedlich hohen Niederschläge in den verschiedenen Jahreszeiten; die Sommerniederschläge werden weniger. Deswegen werden wir über Lösungen reden müssen, wie wir damit umgehen.
Ich hätte schon erwartet, dass Sie sagen, dass auch das Was ser, das in die Waschmaschinen geleitet wird, Trinkwasser qualität haben muss.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der bewusste Umgang mit Regenwasser geht weit über die Nutzung von Regenwasser anstelle von Trinkwasser im Haushalt hinaus. Um die Herausforderungen des Klima wandels und seine Auswirkungen zu bewältigen, müssen wir auf vielen Ebenen kraftvoll handeln. Das tun wir.
Zur gesunden Ernährung gehört auch, ausreichend zu trinken. Die Landesregierung steht dem kostenfreien Zugang zu Trinkwasser in Schulen aufgeschlossen gegenüber. Im Rahmen der Thüringer Förderrichtlinie Schulverpflegungsqualität kann nach Nummer 2.2 Satz 2 beispielsweise die An
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind alle Verbandsgemeinden betroffen. Straßen sind überflutet, Keller vollgelaufen. Zur Menschenrettung sind Strömungsretter im Einsatz. Auch mit Stromausfällen wird allerorten gekämpft. Pumpstationen sind im Einsatz, weil das Trinkwasser ausgefallen ist. Damit konnte in der letzten Nacht gut geholfen werden, aber auch diese Situation ist im Moment noch nicht vollständig im Griff. Über 1.000 Freiwillige und Einsatzkräfte sind dort im Einsatz.
Landwirtschaft, Industrie oder Trinkwasserversorgung und für Ökosysteme wie Feuchtgebiete oder Wälder: Zur Erhebung von Wasserverbrauchsdaten bezüglich Trinkwasser, Landwirtschaft, Industrie ist in Thüringen keine Rechtsgrundlage vorhanden. Es besteht daher zurzeit keine Berichtspflicht seitens der Wasserversorger sowie Eigennutzer. Viele Wasserversorger berichten, aber manche auch nicht. Trinkwasserverbrauchsdaten sind deshalb nur unvollständig, und Daten zur Eigennutzung sind nicht vorhanden. Ziel der Landesregierung ist es, die Datenbasis auf diesem Gebiet zu verbessern. Wir beabsichtigen daher noch in dieser Legislatur, eine Rohwassereigenkontrollverordnung zu erlassen. Wir machen für die Verordnung von den gesetzlichen Ermächtigungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Thüringer Wassergesetzes Gebrauch. Diese Verordnung soll die Pflicht der Gewässerbenutzer regeln, die dem Grund- und Oberflächenwasser entnommene Menge zu messen und die dokumentierten Daten an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz weiterzuleiten. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Nitratbelastung unseres Grundwassers ist es außerdem erforderlich, das aus dem Grundwasser entnommene und zur Trinkwasserverteilung genutzte Rohwasser auf wichtige Parameter zu untersuchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Talsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz sind Trinkwassertalsperren. Ihre Aufgabe ist eine stabile Trink- und Fernwasserbereitstellung und hat oberste Priorität. Die Talsperre Tambach-Dietharz liefert mit steigender Tendenz Trinkwasser für den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden. Sie bildet zusammen mit der Talsperre Schmalwasser eine langfristige Reserve für die Wasserversorgung Mittelthüringens und das hat Vorrang vor allen übrigen Nutzungen.
Zu Frage 1: Das Altrecht war nicht nur für die Trinkwassergewinnung erteilt worden, der Benutzungszweck lautete vielmehr auf die Trinkwasser- und auf die Brauchwassernutzung. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bestehen einmal erteilte alte Rechte und Befugnisse weiter fort. Das damals zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt hat somit 2016 lediglich das ohnehin bestehende Altrecht erneut festgestellt und mit dieser Feststellung die Mindestwasserabgabe neu festgelegt. Die Altrechtsfeststellung beinhaltet sowohl die Trink- als auch die Brauchwassernutzung.
Ich komme zu Frage 4: Die taktische Kochkapazität je Katastrophenschutzbetreuungszug umfasst insgesamt 250 zu verpflegende Personen. Die vorhandenen 23 Gerätewagen Verpflegung und 23 Feldkochherdanhänger sind somit rechnerisch in der Lage insgesamt 5.750 Personen zu verpflegen. Dabei können auch eine Verpflegungsvorbereitung und die Essensausgabe durch diese Einheiten sichergestellt werden. Voraussetzung für die jeweilige Einsatzdauer der Verpflegungsstellen ist dabei die sichergestellte Versorgung mit Kochzutaten sowie mit Verbrauchsgütern wie Brennstoff, Trinkwasser und Reinigungsmaterial. Dabei erfolgt der Einsatz der Verpflegungseinheit zunächst nicht unter der Prämisse der Schichtfähigkeit, sondern wenn eine durchgängige Versorgung hergestellt werden soll, müssen mehrere Einheiten landkreisübergreifend zusammenwirken bzw. eine organisationsinterne Schichtfähigkeit sicherstellen.