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Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer 1, eine der wertvollsten Ressourcen weltweit. Es ist ganz klar, natürlich ist in Rheinland-Pfalz das Trinkwasser nicht gefährdet; es ist sauber. Aber es geht um das Trinkwasser der Zukunft. Wenn wir uns einmal vergegenwärtigen, dass weltweit das Wasser ein knappes Gut ist, wertvoller als fossile Öl- oder Gasreserven – wenn wir einmal an die Fracking-Debatte denken –, ist dies ein sehr großes und auch sehr wichtiges Politikfeld, und das vor dem Hintergrund, dass wir wissen, dass die globalen Wasserbedarfe die verfügbaren Ressourcen bis 2030 um über 40 % übersteigen werden.

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Zu Frage 1: Vielleicht das zu der Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger vorweg: Das Trinkwasser ist nicht in Gefahr. Wir haben hier immer sauberes Trinkwasser. Das ist ganz klar. Da gibt es keine Überschreitungen.

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Das heißt ganz konkret, wir erwarten von der RAG die Rückmeldung, wo in welchen Zeiträumen - und gegebenenfalls nachvollziehbar - welche Mengen eingesetzt wurden und verblieben sind. Für den Fall, dass sie nicht nachgewiesen werden können, haben wir die Anweisung gegeben, dass nach Worst-CaseSzenarien vorgegangen wird. Das heißt, alle Mengen, die nicht nachgewiesenermaßen über Tage gebracht wurden, werden bei uns noch unter Tage vermutet und werden dann in diese Szenarien eingespielt. Deswegen auch an dieser Stelle noch einmal eine ganz konkrete grundsätzliche Aussage: Wenn eine Gefährdung für das Trinkwasser, wenn eine Gefährdung für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, durch die RAG und die Prüfungen, die von unserer Seite vorgenommen werden, nicht ausgeschlossen werden kann, wird es keine Genehmigung geben.

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Ich habe eben noch einmal sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das einer von mehreren Punkten sein wird, die im jetzt bevorstehenden Genehmigungsverfahrensprozess eine Rolle spielen. Wir stehen am Anfang und zu dieser Situation gehört auch, dass wir gegenüber der RAG in einem Schreiben vom 16. Dezember 2014 darauf abgestellt haben, dass in den Achtzigerjahren PCB-haltige Getriebeund Hydrauliköle eingesetzt wurden und dass wir aus Sicht der Landesregierung genau die Frage, wo und in welchem Umfang diese eingesetzt worden sind, gerne beantwortet haben möchten, um daraus unsere Rückschlüsse ziehen zu können, ob es am Ende überhaupt zu einer Genehmigung kommen kann, weil wir nur dann eine Genehmigung geben, wenn ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass es zu einer Gefährdung von Trinkwasser- oder Grundwasservorkommen kommt. Wir haben dies auch getan aufgrund der Diskussionen der vergangenen Jahre. Wir wollen wissen, was wo in welchem Umfang eingesetzt wurde, gegebenenfalls noch unter Tage. Wir tun dies im Gegensatz zu einer Vorgängerregierung und entsprechenden Verantwortlichen im damaligen Umweltministerium.

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sen ist, dass sich Gefährdungen für die Umwelt, für das Trinkwasser, für das Grundwasser oder die Bürgerinnen und Bürger ergeben. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, dann wird es keine Genehmigungen geben.

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Die zulässigen Sulfatwerte sind in Deutschland gesetzlich ge regelt. Für Trinkwasser gilt laut der Trinkwasserverordnung ein Sulfatgrenzwert von 250 mg/l. In den Leitlinien zum Voll zug der §§ 9 und 10 der Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert aus zwei Teilen zusammengesetzt: aus der senso rischen Wahrnehmbarkeit, also dem Geschmack, und der laxie renden, also abführenden Wirkung. In diesen Leitlinien wird für die Allgemeinbevölkerung ein sogenannter Maßnahmen höchstwert von 1 000 mg/l genannt, bei dem auch über einen Zeitraum von 10 Jahren keine gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist. Für Säuglinge und Kleinkinder bis zu zwei Jah ren wird ein Maßnahmenhöchstwert von 500 mg/l genannt.

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Die Kernaufgabe der Steuerung besteht in der Einhaltung des gemeinsam zwischen den drei genannten Bundesländern abge stimmten Emissionsziels für den Pegel Spremberg-Wilhelmsthal von 450 mg/l Sulfat. Die detaillierten täglichen MonitoringErgebnisse wiesen nach, dass selbst eine kurzzeitige Über schreitung dieses Wertes zu keinem deutlichen Anstieg der Sul fatkonzentration im Spreeunterlauf führt. Auch unter den sehr ungünstigen meteorologischen Verhältnissen in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund extrem geringer Abflüsse konnten die Sulfatkonzentrationen in der Spree so gesteuert werden, dass die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt (Oder) durch das Wasserwerk Briesen jederzeit sichergestellt werden konn te. Durch Messungen der Frankfurter Wasserbetriebe belegt, lagen und liegen die Sulfatkonzentrationen im Trinkwasser deutlich unter dem Grenzwert von 250 mg, meist im Bereich zwischen 160 und 180 mg.

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Legt man also die bisherigen Messwerte zugrunde, ist auch ohne zeitnahe Reaktivierung des Wasserwerks Müllrose ein Anstieg der Sulfatwerte im Trinkwasser nicht zu befürchten. Gleichwohl ist es so, dass wir in dieser Gesamtdebatte die Entwicklung sehr genau verfolgen und uns auch gemeinsam mit Berlin noch weitere Untersuchungen vorgenommen ha ben, über deren Ergebnisse wir informieren werden. - Danke schön.

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Die für das Trinkwasser von Meckenheim (Pfalz) genutzten Grundwasserbrunnen enthalten so gut wie kein

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Um das Messnetz noch einmal darzustellen: Wir haben 1.500 amtliche Grundwassermessstellen und 2.500 Rohrwassermessstellen der öffentlichen Wasserversorgung. Es gibt einen recht guten Überblick und eine Gewährleistung, was das Trinkwasser angeht.

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Wir haben auch die entsprechenden technischen Hilfsmittel, um das Trinkwasser und damit auch den Bürger immer zu schützen, aber es ist sehr wichtig, dass wir in Rheinland-Pfalz einen wirklich flächendeckenden Schutz unserer Grundwasserkörper gewährleisten.

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Ich habe schon gesagt, beim Trinkwasser wird absolut darauf geachtet, dass keine Überschreitung der Grenzwerte stattfindet. Nichtsdestotrotz müssen wir aber damit rechnen, dass Grundwasserkörper, die aktuell zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden, auch einmal ersetzt werden müssen. Natürlich gilt das auch für die tieferen Schichten, sodass wir darauf achten müssen, dass unsere Grundwasserkörper keine zu hohe Belastung an Nitrat aufweisen. Der Hintergrund, weshalb es solche Richtlinien und Grenzwerte gibt, liegt in der Tatsache, dass – wie Sie bereits erwähnt haben – Nitrat abträglich ist für die menschliche Gesundheit, und deswegen unternehmen wir diese Anstrengungen.

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Besorgnisgrundsatz bedeutet eigentlich nichts anderes, als das Grundwasser flächendeckend zu schützen, also nicht nur dort, wo aktuell Trinkwasser gewonnen werden soll, sondern auch die künftigen Trinkwasserressourcen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber es ist im Moment heftig in der Diskussion beim Thema Fracking.

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das Wahlversprechen zum 2004er-Wahlkampf gemacht und hat gesagt: Das ganze Thema „Trinkwasser“ wird jetzt vom Land gestemmt. 700 Millionen – der Kollege Huster hat darauf hingewiesen – müssen wir allein aus diesem Trinkwasserversprechen stemmen. Es wäre doch schön, wenn wir wenigstens gemeinsam mit Ihrer Hilfe eine Änderung der zugrunde liegenden Gesetze hinbekommen würden, damit nicht die Trinkwasserzweckverbände einfach weiterbauen, einfach weiterplanen, einfach Kläranlagen und Ähnliches immer weiter auf den Weg bringen und nicht endabrechnen. Wir können ja dieses Versprechen zurzeit haushalterisch nicht mehr schlussabrechnen, weil es als offenes Versprechen gestaltet worden ist, und wir brauchten Ihre Hilfe, um es mal zu beenden. Wir hätten gute Lust darauf. Wenn Sie gewillt sind, lassen Sie uns das machen! Ganz freundlich draufgucken. Das Geld, das schon raus ist, das bekommen wir nicht wieder. Aber wenigstens könnten wir zukünftige Fehlplanungen gemeinsam reduzieren und da bin ich gespannt, ob Sie uns unterstützen. Ich bin auch gespannt, ob wir über das Thema „Schmalwasser“ eine gemeinsame Perspektive bekommen, denn irgendwann muss Schmalwasser bezahlt werden. 3 Millionen Euro Kosten verursacht Schmalwasser Jahr für Jahr – wird alles gegen die Rücklagen gebucht. Keiner kümmert sich mal darum, wie man Schmalwasser wieder aktiviert. Ich kann mir vorstellen, wie man es aktiviert. Dafür werde ich hinter dem Rennsteig, auch von Parteifreunden von Ihnen, dann öffentlich des Wortbruchs bezichtigt.

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Wir nehmen die Zusammenarbeit an, da, wo wir zusammenarbeiten wollen und können. Wenn wir das Land umbauen, wenn wir der Gestaltung des Landes, wenn wir der Richtung des Umbaus wirklich sozial verträglich ein Gesicht geben wollen, dann brauchen wir jeden, der da mittut. Denn tatsächlich – das Beispiel Trinkwasser und Abwasser habe ich gerade aufgeführt, das Beispiel Fernwasser habe ich gerade erwähnt, das Beispiel Schulen habe ich gerade benannt –, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eine Verwaltung, die immer noch so aufgebaut ist, dass die verloren gegangenen 350.000 Einwohner immer noch mitverwaltet werden könnten. Rein statistisch wären wir in der Lage, sehr effizient mit den Strukturen, die wir haben, auch 1 Million Einwohner mehr verwalten zu können. Wir hätten dann für 1 Million Einwohner pro Kopf den niedrigsten Schuldenstand Deutschlands. Wenn mir jemand sagt, wo wir die 1 Million herkriegen, werden wir uns darum kümmern. In der Zwischenzeit sind wir froh um jeden Menschen, der hierherkommt. Deswegen brauchen wir eine Willkommenskultur, damit am Beispiel der Flüchtlinge schon deutlich wird, dass auch derjenige, der als Fachkraft angeworben wird, sich hier nicht unwohl fühlt. Wir brauchen ein anderes Klima in Thüringen, damit dieses Land weltoffen ist.

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Segensreich ist übrigens auch unser großes Bayernprojekt für eine sichere Trinkwasserversorgung. Ich lege Wert darauf, dass mit diesem Projekt jede einzelne Wassergewinnungsanlage im Freistaat auf ihr Gefährdungspotenzial hinsichtlich Überschwemmungen untersucht wird. Für mich ist das die beste Garantie für gutes Trinkwasser in Bayern auch in der Zukunft.

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Kommen wir zum Bereich Umwelt und Naturschutz: Für Maßnahmen und Leistungen in diesem Bereich plant die Landesregierung im Jahr 2016 58 Millionen Euro und im Jahr 2017 etwa 62,3 Millionen Euro. Der Gewässerzustand in Thüringen soll weiter verbessert, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem Trinkwasser gewährleistet und Anstrengungen zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie spürbar verstärkt werden. Auch für den Hochwasserschutz und die Gewässerunterhaltung stehen Beiträge zur Verfügung; im Jahr 2017 dann 73,9 Millionen Euro. Das sind über 10 Millionen Euro mehr als im Jahr 2014. Thüringen unterstützt ferner die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung und erhöht die

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Situation der Beschäftigten von Kali + Salz ist ein ständiges Thema in der Landeregierung. Wir stehen als Landesregierung selbstverständlich hinter den Menschen, die bei K+S beschäftigt sind. Ich danke der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den regierungstragenden Fraktionen für ihre Äußerung zu dieser Frage, wie wichtig uns der Standort Unterbreizbach ist und wie wichtig es uns als Landesregierung ist, dass wir dem Unternehmen mit allen Möglichkeiten, die sich uns bieten, natürlich auch Zukunft in Aussicht stellen. Ich will aber sagen, dass diese Landeregierung eben auch für alle Menschen verantwortlich ist, die in der Werraregion leben und die Anspruch darauf haben, sauberes Trinkwasser haben zu können, auf diese Ressource zurückgreifen zu können.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, die TLUG hat geprüft, das Landesverwaltungsamt hat sich geäußert, das RP Kassel entscheidet aber. Deshalb kann ich nur sagen: Die sorgfältige Prüfung des 3D-Modells muss Voraussetzung sein, um hier weiter eine Genehmigung erteilen zu können. Eine Fortführung der Versenkung im beantragten Umfang kann nur erfolgen, soweit Grund- und Trinkwasser nicht gefährdet sind und das auch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie eingehalten werden können. Auf diese Punkte wird sicherlich auch die derzeit zur Versenkung ermittelnde Staatsanwaltschaft ein Auge haben. Auch das gehört dazu.

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ten, die zu Recht auf eine feste Zukunft bauen wollen, nicht zulasten der Menschen in der Region Werra und Weser, die zu Recht Anspruch auf sauberes, auf gutes Trinkwasser haben, und auch nicht zulasten der gesellschaftspolitischen Prozesse. Ich denke, dass Tilo Kummer ein richtiges Wort gesagt hat: „Gemeinsam“ sollte der Landtag sich dahinterstellen und ganz klar sagen: Ein zukunftsfähiges Paket liegt vor. Das gemeinsam zu tragen, ist der richtige Weg. In diesem Sinne herzlichen Dank.

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Als fachliche Unterstützungshilfen zur Minimierung in der Nutztierhaltung gibt es verschiedenste Leitlinien, zum Beispiel „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“. Sie sind auf aktuellem Stand im Hinblick auf die geltende Rechtslage, neue Wirkstoffe und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Ein anderer Leitfaden wäre der zur oralen Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser vom Juli 2014.

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Frau Abgeordnete, guten Morgen noch mal! Es ist unsachlich und inhaltlich nicht gerechtfertigt, wegen einzelner Fälle erhöhter Urangehalte im Trinkwasser aus Eigenwasserversorgungsanlagen von einer zunehmenden Verseuchung der für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasservorräte mit Uran zu sprechen. Fakt ist, die Ursachen für die erhöhten Urangehalte im Grundwasser sind nach wie vor unklar. Die Ursachenforschung läuft, bedauerlicherweise lassen sich belastbare Ergebnisse wegen der Komplexität der Fragestellung nicht von heute auf morgen vorlegen.

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Ich möchte an dieser Stelle aber auch in Erinnerung rufen, dass wir durch die umfangreichen Investitionen in der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung, aber auch durch unsere Bemühungen um die Minderung der diffusen Nährstoffeinträge in den vergangenen Jahren eine kontinuierliche Verbesserung der Grund- und Trinkwassergüte erreichen konnten. Diese Arbeit werden wir fortsetzen, um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern. Dabei wird sich die Landesregierung natürlich auch mit dem Thema „Uranbelastung im Trinkwasser“ und den damit verbundenen möglichen Folgen auseinandersetzen und, wie ich davon ausgehe, auch den dementsprechenden Fachausschuss darüber informieren.

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Ich denke, vielleicht würde man sagen, man braucht Speisen, wir brauchen saubere Luft zum Atmen, wir brauchen sauberes Trinkwasser. Ganz sicher würde aber, glaube ich, niemand sagen, wir brauchen Boden.

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„Die Sicherung der Qualität der Trinkwasserressourcen ist von grundlegender Bedeutung, um Trinkwasser in möglichst naturnaher Qualität und ohne kostenintensive Aufbereitung als Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.“

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Also dieses Gespenst, so nach dem Motto, wir werden auf lange Sicht kein vernünftiges Trinkwasser zur Verfügung haben, das stimmt so nicht, sondern wir haben ein gutes Dargebot, wir haben hervorragende Grundwasserqualitäten. Aber es ist natürlich auch so, in MecklenburgVorpommern liegt der Stickstoffbilanzüberschuss tatsächlich im Durchschnitt bei 65 Kilogramm. Wir liegen jetzt bei 60 Kilogramm. Das ist auch auf der Düngetagung gesagt worden. Das heißt, wir sind tatsächlich nahe an dem Ziel, das die EU vorgegeben hat, aber noch entfernt. Das ist so. Auf der anderen Seite entspricht das immerhin einer Masse von 91.000 Tonnen Stickstoff, die jährlich in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpom- mern verloren gehen, und das können wir uns einfach nicht erlauben.

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Wir werden natürlich alle Sachverhalte, alle Gefährdungspotenziale weiterhin genau betrachten. Ich habe bei der Vorstellung des Vier-Phasen-Plans gesagt: Grund- und Trinkwasser sind ein hohes Gut; das dürfen wir nicht aus Spiel setzen. – Dabei bleibt es, meine Damen und Herren. – Danke fürs Zuhören.

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Ich will nur ein Stichwort nennen, das heute noch niemand genannt hat. Allein die Trinkwasser- und Wasserversorgung des Rhein-Main-Gebiets wäre ohne die Fläche – ich denke an den Vogelsberg, die Wetterau und anderes – völlig zum Erliegen gekommen. Das sind Herausforderungen, bei denen man sehr schön sehen kann, dass viele Dinge zusammenkommen.

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Frau Abg. Schott, aufgrund erhöhter Mineralisierungen im Rohwasser an den Brunnen Ronshausen und Gießlingskirche II wird dort seit dem Jahre 1984 bzw. seit dem Jahr 2000 vorsorglich kein Trinkwasser mehr gewonnen. Weitere Stilllegungen nach dem Jahr 2000 sind nicht bekannt. So ist es bereits in der Antwort auf den Dringlichen Berichtsantrag von Ihnen und Ihrer Fraktion betreffend Versenkgenehmigung von 2011 und weitere Versenkung von Salzabwässern im Werra-Kali-Revier, Drucks. 19/1694, nachzulesen.

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Wir, d. h. das Regierungspräsidium, arbeiten jetzt an einer Übergangsregelung. Aber auch hier gilt: Der Schutz von Grund- und Trinkwasser muss gewährleistet sein.