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Ja, und wenn ich mir anschaue, auch das sagte ich vor Weihnachten der geschätzten Öffentlichkeit, wenn wir in Deutschland jeden Tag in Mecklenburg-Vorpommern 7,7 – runde Zahl – Millionen Kubikmeter Grundwasser zur Verfügung haben und davon ganze neun Prozent für Trinkwasser- oder Brauchwasserzwecke nutzen, dann wird deutlich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern in allerhöchster Qualität in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium dieses Trinkwasser zur Verfügung stellen. Und ich kann an dieser Stelle auch nur noch mal ausdrücklich sagen, die Trinkwasserbeschaffungsverbände, die Stadtwerke sind verpflichtet, nur Trinkwasser abzugeben, das dieser Qualität der Trinkwasserverordnung entspricht, anzubieten und in den Verkehr zu bringen. Alles andere, was Sie tun, hier den Teufel an die Wand zu malen und so zu tun, als würde man in MecklenburgVorpommern der allgemeinen Bevölkerung Trinkwasser anbieten, was über den Grenzwert zur Verfügung gestellt wird, stimmt nicht, ist nicht wahr.

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Ich komme noch einmal auf die Verantwortung zurück. Selbstverständlich wollen wir alle sauberes Wasser haben. Ich war gestern im Kreis Ahrweiler. Dort gibt es eine Bürgerinitiative, die sich Sorgen um ihr Trinkwasser macht. Das ist verständlich. Zwei Wochen lang mussten die Leute ihr Trinkwasser abkochen. Sie sind bewegt von der Frage, was die Ursache solcher Belastung sein kann. Frau Lemke ist ebenfalls in dieser Diskussion.

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Thema Grundwasser aufzunehmen, das Thema Rohwasser, das Thema Reinwasser und das Thema Trinkwasser. In diesen verschiedenen Kategorien müssen wir uns weiter auseinandersetzen, und zwar in der Sache. Dazu bin ich auch bereit. Ich sage hier und heute noch mal: In Mecklenburg-Vorpommern wird Trinkwasser in allerhöchster Qualität angeboten.

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und gleichzeitig beides. Es geht einmal um die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie, wie Sie hoffentlich wissen, und es geht dabei auch um die Frage der Düngeverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, für Deutschland, für Europa. Das Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern kann gefahrenlos genutzt und zu sich genommen werden, in allerbester Qualität, da die öffentlichen Versorgungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, nur Trinkwasser abzugeben, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 entspricht.

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zur Aufbereitung und zu den Pflichten der Versorgungsunternehmen und der Überwachungsbehörden fest. Das ist eindeutig geregelt und das wird in MecklenburgVorpommern auch gewährleistet. Das bedeutet, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen, Punkt, und was anderes findet in Mecklenburg-Vor- pommern nicht statt. Sie bieten im Übrigen allen Bevölkerungsgruppen, Säuglinge eingeschlossen, die an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen sind, gesundheitliche Sicherheit vor möglichen Schädigungen, die Sie auch angedeutet haben. Die gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Gucken Sie da in andere Regionen, wo heute empfohlen wird, eben Trinkwasser nicht aus dem öffentlichen Netz zu nutzen in Europa! In Mecklenburg-Vorpommern ist das ausdrücklich nicht der Fall. Man kann hier ohne Gefahr dieses Trinkwasser nutzen.

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Andererseits muss ich aber auch deutlich sagen, dass es kein sauberes und gutes Trinkwasser für lau geben wird. Mich erstaunt in der Debatte – insbesondere was die Grünen anbelangt –, wie stark man sich hier für das Wasser einsetzt, aber die Verbraucher deutlich mehr bei der Umlage für Ökostrom abschöpft. Das hat viel größere Auswirkungen auf das Budget eines einzelnen Verbrauchers als das, was wir mit dem Wasser getan haben, was einen Betrag von etwa 13 oder 14 Euro ausmacht. Wir haben es aber trotzdem diskutiert, dass das Trinkwasser für die Berlinerinnen und Berliner zu einem fairen und angemessenen Preis zur Verfügung steht. Ich sage es aber noch einmal deutlich, dass es das nicht für lau gibt.

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Ich vermute, dass das der Gegenstand der Frage ist. - Sie werden selbstverständlich insbesondere auch zum Gegenstand der berg- und wasserrechtlichen Genehmigungen gemacht werden, bei der selbstverständlich alle Risiken abgeschätzt werden. Soweit die eigene Expertise der Behörden nicht ausreichend ist, wird sie auch zum Gegenstand weiterer Gutachten gemacht werden, was ihre Auswirkungen auf Grundwasser und auch auf Trinkwasser angeht, und damit zur Entscheidungsgrundlage für dann noch einzureichende Anträge gemacht werden.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Stunde „Trinkwasserschutz in Thüringen sichern Lasten gerecht verteilen“ findet bei allen hier im Saal Sitzenden sicher spontane und uneingeschränkte Zustimmung. Wir alle wollen nur das Beste für unser Lebensmittel Nummer eins, das Trinkwasser. Wir alle wollen, dass es rundum sicher geschützt ist. Dass ein solcher Schutz Einschränkungen und Beschwernisse mit sich bringt, ist leider nicht zu verkennen. Insoweit bleibt uns tatsächlich nur, die Lasten gerecht zu verteilen.

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Das europäische Flüchtlingsrecht kann aber Diskriminierung und Ausgrenzung zusammengenommen durchaus als Verfolgung ansehen. Ebenso kann – Herr Kessel hat es schon zitiert – auch die Ausgrenzung von Roma zu sauberem Trinkwasser, zu medizinischer Versorgung oder zur Bildung sowie Zwangsräumungen von Siedlungen zusammengenommen eine Verfolgung darstellen. Genau deswegen müssen die Asylanträge auch von Menschen aus Serbien, Mazedonien und BosnienHerzegowina mit besonderer Sorgfalt und vor allen Dingen individuell geprüft werden.

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Das Trinkwasser wird entsprechend überwacht. Es gibt übrigens auch schon seit Anfang 2000 ausgehend von der Umweltministerkonferenz landesweite und bundesweite Untersuchungen. Die Gefährlichkeit liegt in der Persistenz und der Akkumulation. Das heißt, dieser Stoff reichert sich in den Organismen an und steht bei einzelnen Stoffgruppen in Verdacht, krebserregend zu sein.

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Wir haben bisher einen Richtwert für das Trinkwasser. Das sind 300 Nanogramm. Wir haben erst mit einer neuen Verordnung der EU neue Orientierungswerte zu erwarten. Diese sind – das habe ich eben schon ausgeführt – sehr niedrig. Sie liegen bei 0,65 Nanogramm im Oberflächenwasser.

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Frau Meurer, Sie haben eben zu Recht darauf hingewiesen, es gibt noch keinen Grenzwert für beispielsweise Trinkwasser. Es gibt sehr wohl einen Richtwert, einen Vorsorgewert. Den hat die Trinkwasserkommission des Bundes angegeben: lebenslang gesundheitlich duldbarer Leitwert von 300 Nanogramm für die Summe von bestimmten Stoffen aus dieser Gruppe. Aber wir kommen jetzt sozusagen in eine neue Phase der Bewertung. Das bedeutet, dass in der neuen Klärschlammverordnung beispielsweise in dem Maßnahmenkatalog eine Berücksichtigung erfolgt.

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Meine Damen und Herren, die Situation, die ich gerade ge schildert habe, zeigt, dass wir dringend eine Novellierung des Bundesberggesetzes anstoßen müssen. Ziel ist ein Verbot des Frackings zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasser stoffen aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz um welttoxischer Stoffe. Das gilt in einem Land, in dem rund vier Millionen Einwohnerinnen und Einwohner ihr Trinkwasser aus einem See, in diesem Fall dem Bodensee, beziehen, um so mehr. Ich kenne eigentlich europaweit keinen vergleichba ren Fall.

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Im Übrigen, Herr Kollege Glück, geht es nicht nur um Was serschutzgebiete. Es gibt auch Situationen, in denen aus Ober flächengewässern Trinkwasser gewonnen wird; das geschieht auch in unserem Land. Die Landeswasserversorgung entzieht der Donau Rohwasser für die Trinkwassergewinnung. Des halb greift Ihre Forderung, sich auf Trinkwassergebiete zu be schränken, aus meiner Sicht zu kurz.

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Frau Mechthilde Wittmann hat das eben sehr deutlich gemacht: Wir waren diejenigen, die das Thema Trinkwasser gegen die Liberalisierungsbemühungen von Barnier verteidigt haben.

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Ich spreche unsere bayerischen Kernanliegen an. Auch da muss ich widersprechen. Wir mussten nicht zum Jagen getragen werden. Von Anfang an, seit ich mein Amt übernommen habe, habe ich das Thema Freihandelsabkommen auf meiner Agenda gehabt. Das Thema lautet: Unsere hohen Standards bei Ernährung, bei Umwelt, bei Gesundheit und bei Verbraucher- und Datenschutz müssen wir behalten. Auf diese Werte vertrauen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir wollen sie nicht aufgeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt: Ein Mehr an Liberalisierung im Handel darf nicht zu einem Weniger an Verbraucherschutz führen. Wir haben zur Bedeutung der Trinkwasserversorgung oft etwas gehört. Ich möchte deutlich sagen: Unsere Trinkwasserversorgung wird von TTIP nicht berührt. Trinkwasser ist ein so elementares Gut – darin sind wir doch einer Meinung –, dass wir für dessen hohe Qualität kämpfen – nur für den Fall, dass irgendjemand meint, er könne daran rütteln.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist ein Wasserland. Das merkt man allerdings erst dann, wenn man ins Ausland fährt, wenn man in einem sehr guten Hotel beim Zähneputzen am Abend gechlortes Wasser vorgesetzt bekommt oder wenn man in einer europäischen Hauptstadt auf einen Fluss hinunterschaut, der fast eine Kloake ist. Dann erst merkt man wieder, dass bei uns in Bayern ein Schatz zur Verfügung steht, den es zu hüten gilt, nämlich ein Schatz an Trinkwasser. Trinkwasserqualität höchster Güte ist überall in Bayern zu einem Durchschnittspreis von 1,58 Euro für 1.000 Liter dieses hochwertigen Lebensmittels verfügbar. Alle Seen in Bayern haben Badegewässerqualität. Das ist ein Zustand, den man als so selbstverständlich erachtet, dass man sich gar nicht darüber im Klaren ist, was das bedeutet.

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Der Wertstoff Holz, der nachhaltig in Bayerns Wälder wächst, wird immer mehr zum Schlüssel für die Bewältigung neuer Herausforderungen. Stichworte dafür sind: Energiewende, ökologisches Bauen, Ersatz fossiler und nachwachsender Rohstoffe in allen Bereichen unseres Alltags. Holz ist schon heute ein knappes und wertvolles Gut. Gleichzeitig hat unsere Gesellschaft eine Vielzahl weiterer Ansprüche an unsere Wälder: Wald als Ort der Erholung und des Sports, für Naturerlebnisse und als Ort der Biodiversität, für sauberes Trinkwasser und saubere Luft. Bayerns Wälder sind ein unschätzbares Refugium für Tier- und Pflanzenarten. Dafür haben wir eine ganz besondere Verantwortung, und dieser kommen wir auch nach.

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Politik mit den Menschen bedeutet auch: Wir schließen Gefahren für unsere Lebensgrundlagen aus. Die Berichterstattung der letzten Wochen hat zur Verunsicherung beim Thema Trinkwasser geführt. Ich wiederhole gerne die Position der Staatsregierung: Der Schutz unseres Trinkwassers hat oberste Priorität. Wir wollen kein unkonventionelles Fracking unter Einsatz wassergefährdender Chemikalien, solange Gefahren für Mensch und Natur nicht völlig ausgeschlossen sind. Wir pflegen in Bayern bei Risikotechnologien die umgekehrte Beweislast. Das bedeutet ein Null-Promille-Risiko für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger.

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Ich erwähne beispielhaft den Wasserschutz. Wasser ist eine wertvolle Ressource. Über 5 Millionen Menschen im Ruhrgebiet beziehen ihr Trinkwasser aus Oberflächengewässern. Deshalb steht der Gewässerschutz im Mittelpunkt. Deshalb lenken wir unsere besonderen Anstrengungen beispielsweise auf die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Das ist das größte Förderprogramm des Landes, und insofern bin ich wirklich stolz darauf, dass es dieser Regierung gelungen ist, ein solches Programm in Millionenhöhe zu sichern und in die Umsetzung zu bringen.

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Letztlich geht es um die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft. Hier sind die Interessen in NordrheinWestfalen sehr eindeutig gelagert. Wir haben einen sehr wichtigen Schatz, den wir schützen müssen, nämlich unser Trinkwasser. Wir nehmen die Ängste der Bürgerinnen und Bürger und die Bedeutung der Schutzgüter besonders ernst.

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Vom Grundwasser bis zum Trinkwasser sind es mehrere Schritte,

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Es wird nicht automatisch als Trinkwasser genutzt, sondern es muss vorher aufbereitet werden,

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und genau wie das Trinkwasser wird auch das Grundwasser überwacht.

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Ich betone das noch mal: Die Trinkwasserversorger in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Grenzwertüberschreitungen gemäß Trinkwasserverordnung des Wassers nicht mehr an die Verbraucher abgeben, und damit ist klar, es darf nur Trinkwasser abgegeben werden, das den Trinkwasserrichtlinien entspricht.

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dass wir dazu Mehrheiten hätten. Ich bin da auch mit Ihren Kollegen im Gespräch, über so etwas zu reden, weil wir einfach zur Kenntnis nehmen müssen, die Kosten, ein Medikament oder einen Nährstoff aus dem Trinkwasser herauszuholen oder aus dem Grundwasser, aus dem reinen Wasser, aus dem Brauchwasser, das darf man nicht denjenigen anlasten, die dafür nicht die Verantwortung tragen.

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Ich will insofern noch mal abschließend deutlich machen, ja, das Grund- und Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern hat eine sehr hohe Qualität und – das freut mich wirklich – wir haben eine Tendenz der Verbesserung.

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aber unser Grundwasser und das Trinkwasser, was wir anbieten, sind in einer hohen Qualität vorhanden. – Vielen Dank.

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In der EU und natürlich auch in Niedersachsen verfolgen wir den ganzheitlichen Ansatz einer konsequenten Kontaminationsvermeidung auf allen Stufen der Herstellung und des Vertriebs und nicht erst im Endprodukt. In der gesamten Produktionskette muss für hygienische Bedingungen und eine Minimierung der mikrobiellen Belastung gesorgt werden. Nach den derzeit geltenden Hygienevorschriften darf zum Zweck der Entfernung von Oberflächenverunreinigungen z. B. bei Hühnerfleisch kein anderer Stoff als Trinkwasser verwendet werden. In den USA ist das anders. Sie fordern in Ihrem Antrag, das auch hier zuzulassen. In den USA wird ein Verfahren zur Dekontamination angewandt, bei dem das Geflügelfleisch am Ende der Gewinnungskette durch ein Chemikalienbad gezogen oder damit besprüht wird.

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Ich weiß, es gibt starke Vorbehalte gegen die Vereinbarung, z. B. gegen die Versenkung. Ich habe auf der Pressekonferenz und auch anderswo schon gesagt: Es fällt einer grünen Umweltministerin verdammt schwer, so zu entscheiden, aber wir haben das Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die wir einhalten wollen. Wenn wir es nicht schaffen, die Grenzwerte anders zu senken, dann müssen wir für einen kurzen Zeitraum die Versenkung leider noch einmal in Kauf nehmen. Ich sage aber ganz eindeutig: Wir werden dem Unternehmen nichts genehmigen, was das Trinkwasser gefährdet. Deswegen muss K+S diesmal Genehmigungsunterlagen einreichen, die genehmigungsfähig sind, die eine 3-D-Berechnung anstellen und den Nachweis erbringen, dass eine Gefährdung des Trinkwassers ausgeschlossen ist. Sonst wird die weitere Versenkung nicht genehmigt.

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Fracking, das ist gut, soll nicht in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten stattfinden. Damit ist aber klar: Jenseits dieser Gebiete, die geschützt werden sollen, kann eigentlich alles erlaubt werden. Diese Art von Fracking wollen wir nicht. Wir wollen auch nicht solche Hintertüren. Wir sagen ganz klar: Fracking in nicht konventionellen Lagerstätten wollen wir in Hessen nicht haben. – Ich gehe davon aus, dass Sie auch dabei bleiben.