Meine Damen und Herren, bevor ich zum Abschluss meiner Ausführungen komme, möchte ich auf unser wichtigstes Lebensmittel verweisen, das wir gemeinsam haben, nämlich auf das Trinkwasser. Ich weiß, dass einige von ihnen unterwegs sind und fragen: Trinkwasserschutz ist mir wichtig und heilig, aber müssen die Trinkwasserschutzzonen genauso aussehen, wie sie aussehen? Es kommt zu Interessenkonflikten, vor allen Dingen in dichter besiedelten Regionen. Dazu kann ich nur sagen: Lassen Sie es uns ernst nehmen! Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir brauchen diesen Trinkwasserschutz, auch wenn er mit Verboten, Beschränkungen und Duldungspflichten verbunden ist. Denn wir alle wissen: Wenn Trinkwasser erst einmal verunreinigt ist, gibt es große gesundheitliche Beeinträchtigungen und komplizierte Lebenslagen im Alltag.
Immer wieder und auch im Antrag der FDP-Fraktion werden die Preise für Trinkwasser angesprochen. Ich kann hier nur wiederholen, was solide Untersuchungen mehrfach ausgewiesen haben. Verbrauchs- und Grundgebühr für den Bezug von Trinkwasser summieren sich für jeden einzelnen Thüringer Einwohner täglich zu einem Aufwand von gerade einmal 20 bis 30 Cent im landesweiten Durchschnitt. Für diesen Tagespreis bekommen Sie keinen Becher Kaffee, kein belegtes Brötchen und schon gar keinen Liter Benzin.
In einer Handelsstadt, einer Industriestadt, einer Stadt, die sehr stark an der Wirtschaft orientiert ist, geraten diese Themen immer wieder in Vergessenheit, aber ich denke, es ist wichtig, sie sich in Erinnerung zu rufen. Eine der Gratisleistungen der Natur ist sauberes Trinkwasser, das notwendig ist, damit wir die Bevölkerung mit dem wichtigsten Grundnahrungsmittel versehen können, und es ist auch eine essenzielle Grundlage für die gut positionierte Nahrungs- und Genussmittelindustrie hier in Bremen. Wir haben viele Unternehmen, die auf sauberes Trinkwasser angewiesen sind, egal ob es in Bremen oder Niedersachsen gefördert wird. Wir müssen uns dafür einsetzen, auch wenn es keinen unmittelbaren Profit erbringt, dass wir es schützen.
Stadt- und Gemeindewerke sind ein Garant für eine sichere und preiswerte Versorgung mit Trinkwasser. Sie garantieren Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit auf allerhöchstem Niveau, eine europaweit führende Trinkwasserqualität und einen schonenden Umgang mit den Ressourcen. Dies liegt nicht zuletzt an dem Umstand, dass die Kommunen auf die hohe Qualität der Wasserversorgung achten. Es sind nämlich ihre Bürgerinnen und Bürger, die sie versorgen. Die öffentlichen Wasserversorger genießen vor Ort ein hohes Maß an Vertrauen. Die Versorgung mit Trinkwasser ist unbestreitbar ein elementarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Allerdings wird dies nicht überall so gesehen.
dem Thema zu befassen. Es ist aber erstens gesetzlich vorgeschrieben und zweitens auch, so glaube ich, in unserem eigenen Interesse, für eine gute Gewässergüte zu sorgen. Als Stichworte nenne ich Biodiversität und auch das Trinkwasser, das bei uns zu 100 Prozent aus dem Grundwasser gewonnen wird. Wir dürfen also bei diesem Thema nicht müde werden, müssen über den Appell hinaus auch weitere Angebote an die Kommunen machen, um in dieser Angelegenheit voranzukommen.
Grundsätzlich muss einführend festgestellt werden, dass die beteiligten Gesundheitsämter richtig gehandelt haben. Es galt, eine akute Gesundheitsgefährdung von der betroffenen Bevölkerung fernzuhalten. Alle akuten Maßnahmen wurden zunächst systematisch und zeitnah seitens der beteiligten Behörden in Kooperation mit allen weiteren beteiligten Akteuren umgesetzt. Es wurden weitere Labore für eine Vielzahl von Nachuntersuchungen des Trinkwassers eingesetzt. In die Ursachenforschung waren mehrere Gesundheitsämter, also die Städte Erfurt, Weimar, Jena und die Landkreise Sömmerda, Gotha, Weimarer Land, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis und das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz involviert. Diese haben von den verantwortlichen Wasserversorgern eine Überprüfung ihrer Anlagen zum Beispiel auf technische und bauliche Mängel und eine entsprechende Beeinträchtigung verlangt. Gleichzeitig wurden umfangreiche zusätzliche Beprobungen durchgeführt, die vor allem im TLLV untersucht wurden. Aus der Auswertung aller gewonnenen Daten, dazu gehören die Ergebnisse von 847 Trinkwasserproben, die Berichte der Wasserversorger, beteiligter Behörden, Ingenieurbüros und Sachverständiger, ergaben sich keine eindeutigen Hinweise auf technische und bauliche Mängel der Anlagen oder sonstige Eintragpfade für E.coli und coliforme Keime. Zur Ursachenforschung zählte auch eine Überprüfung des Labors, welches die ursprünglichen Befunde erstellt hatte, sowie der Probennahme. Das TLLV ist unabhängige Stelle nach § 15 der Trinkwasserverordnung. In dieser Funktion ist es für die Überprüfung der Voraussetzungen zuständig, die Labore laut Trinkwasserverordnung erfüllen müssen, um in Thüringen Trinkwasser untersuchen zu dürfen. Die umfangreiche Untersuchung ergab keine eindeutigen Hinweise darauf, dass Unzulänglichkeiten im Verfahren der Beprobung oder Untersuchung des Trinkwassers im Labor zu einer fehlerhaften Befundstellung geführt hätten. So muss neben der er
Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, Wald steht unter besonderem gesetzlichen Schutz. Seine Erhaltung und Mehrung ist Gesetzeszweck im Thüringer Waldgesetz und dort auch ausdrücklich formuliert. Dieses hängt mit den vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes zusammen, die der Wald für den Menschen erfüllt, mit der besonderen Naturnähe und Artenvielfalt. Das Ökosystem Wald beeinflusst das Klima sowie die Luft- und Wasserqualität positiv und sichert damit auch die Lebensgrundlage für uns Menschen für gesundes Trinkwasser. Das ist, wie Sie alle wissen, ohne Waldgebiete ohnehin nicht denkbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Nonnemacher, Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf die Prüfung der finanziellen Belastbarkeit der Stadt Luckau als Mitgliedskommune eines Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes, der auch in der Vergangenheit Zuwendungen aus dem Schuldenmanagementfonds bereits erhalten hat. Gemäß der Richtlinie zum Schuldenmanagementfonds ist für das jeweilige Haushaltsjahr die finanzielle Belastbarkeit der umlagepflichtigen Mitgliedskommunen zu prüfen. Ein Prüfkriterium sind Ausgaben für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, deren Bemessungsgrenze bei 3 % der Ausgaben des Gesamtverwaltungshaushaltes bzw. der Gesamtaufwendungen liegt.
2. Obwohl wir nicht dazu verpflichtet sind, hat der Freistaat seit 1990 etwa 1.600 Einzelmaßnahmen der örtlichen Wasserversorger mit rund 450 Mio. € Fördermitteln unterstützt. Dazu kommen Strukturhilfen, Finanzhilfen, Übernahme von Verbindlichkeiten oder Investitionszuschüsse, z.B. die Fernwasserversorgung. Diese Hilfen summieren sich auch noch mal zu einem dreistelligen Millionenbetrag auf. Die eingesetzten Finanzmittel des Freistaats wirken sich mittelbar oder auch unmittelbar damit natürlich verbraucherfreundlich auf die Preise und Gebühren für Trinkwasser aus. Womit ich bei der dritten Vorbemerkung bin.
Die Wasserversorgung muss von der Konzessionsrichtlinie vollständig ausgenommen werden. Aus demselben Grund stelle ich mich persönlich auch gegen neuartige Gasfördermethoden, solange ein Restrisiko für unser Trinkwasser nicht zu 100 % ausgeschlossen werden kann.
Bei der Tiefengeothermie wird der nötige hydraulische Druck zum Freispülen der vorhandenen Wegsamkeit in der Erkundungs- und Betriebsphase durch die Injektion des lagerstätteneigenen Thermalwassers und von Trinkwasser aus der örtlichen Wasserleitung aufgebaut. Chemikalien und Inhibitoren werden lediglich zur Beseitigung von Inkrustierungen in den ober- und unterirdischen Anlagenteilen in Abstimmung mit der Wasserbehörde eingesetzt. Es ist wichtig zur Klarstellung, dass es
Sie fragen auch nach den Belangen der Brunnen, wie zum Beispiel des Gerolsteiner Brunnens. Für Mineralbrunnen ist im Gegensatz zur öffentlichen Trinkwasser
Das dritte Thema. Das nächste Verbotsthema der LINKEN - so möchte ich es einmal nennen - ist das Fracking. Wir haben Ende Mai gerade die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen zu dem Thema erhalten. Es gibt viele offene Fragen, um die Risiken mit hinreichender Sicherheit beurteilen zu können. Nehmen Sie mir bitte ab, dass ich als Minister, der für Trinkwasser zuständig ist, diese Einschätzung teile.
Der Wassercent: Was noch viel wichtiger ist, Sie leugnen den Mittelbedarf. Sie sagen, Abwasserleitungen, Kläranlagen und die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser wären eine Spielwiese. Vielleicht für Sie, aber nicht für die Menschen und die Gemeinden, die davon betroffen sind.
Da geht es nicht ums Überhöhen, sondern um das Verteidigen einer bundesdeutschen Besonderheit, die ihresgleichen in der gesamten Europäischen Union sucht. Vergleichbares gibt es dort nicht. Deswegen haben wir immer wieder Auseinandersetzungen mit der Kommission – nicht nur beim Thema Trinkwasser, sondern auch zum Beispiel bei sozialen Dienstleistungen.
Herr Ellerbrock, Sie haben auf Sachlichkeit abgestellt, aber wahrscheinlich wissentlich unterschlagen, dass es eben nicht nur eine Situation gibt, in der Kommunen das in einhundertprozentiger Eigenregie machen, sondern dass wir es natürlich inzwischen mit einer ganzen Reihe von Stadtwerken zu tun haben, an denen auch Private beteiligt sind. Das ist inzwischen in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik Deutschland quasi ein Normalfall. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Trinkwasser von solchen Stadtwerken bekommen, nicht schlechter als die gestellt werden, für die es noch zu 100 % in kommunaler Hand ist. Diesen Unterschied kann man doch nicht machen.
Das ist die Basis, auf der diese Landesregierung agiert. Wir sind in Gesprächen mit der Wissenschaft, mit den Unternehmen, um diese zweite Frage zu erörtern. Solange nicht klar ist, dass jede Gefährdung für Trinkwasser, Umwelt, Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen werden kann, wird es keine Genehmigung in Nordrhein-Westfalen geben: klare Haltung, klarer Ansatz, von allen hier getragen.
Zur Wahrheit und Klarheit gehört auch, wenn Sie über den Trinkwasserschutz an der Ruhr sprechen, mit zu erwähnen, dass es dieser Landesregierung gelungen ist, eine feste Vereinbarung mit den Wasserversorgern hinzubekommen, bis 2017 in den Trinkwasserschutz in Nordrhein-Westfalen zu investieren. Das hat Ihre Landesregierung in Ihrer Regierungszeit nicht geschafft. Die Menschen in diesem Land an der Ruhr haben eine gute Aussicht, dass das Trinkwasser dauerhaft einer guten Qualität entspricht. Die Investitionen werden tatsächlich stattfinden. Ich hätte von Ihnen erwartet, das in die Debatte mit einzubringen.
Es geht beispielsweise darum, künftig Mikroschadstoffe aus dem Gewässer herauszuhalten, um unser Trinkwasser zu schützen. Wir aus NordrheinWestfalen bieten mit unserer Politik die Grundlage dafür, dass es neue Technologien zur Abwasserreinigung gibt und zusätzliche Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen dadurch auf den Weg kommen.
Die beabsichtigten Regelungen haben eine breite Diskussion, sowohl auf politischer Ebene und in den Medien, als auch bei den Menschen entfacht. Die europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat bislang mehr als 1,1 Millionen Unterschriften, unter anderem für ihre Forderung, die Versorgung mit Trinkwasser sowie die Wasserbewirtschaftung in der Gemeinschaft von den Binnenmarktregeln auszunehmen, gesammelt. Die hohe Anzahl der Unterschriften zeigt, wie sehr die Menschen dieses Thema bewegt - und es hat bewegt.
Anspruch von 25 l Trinkwasser am Tag für ein Menschenrecht. Darüber hinaus sei Wasser eine Handelsware. Nein und nochmals nein. Wasser ist keine Handelsware. Wasser ist Lebensgrundlage.
Warum sage ich das? Die sind nämlich salzhaltig und sind in der Regel für die Menschheit nicht so nutzbar. Von den verbliebenen 2,5 Prozent Süßwasseranteilen weltweit sind mehr als zwei Drittel in den Gletschermassen oder auch in den Permafrostböden gebunden. Somit sind nur 0,8 Prozent, nur 0,8 Prozent der Süßwasserbestände dieser Erde für die Menschheit nutzbar. Deswegen ist Grundwasser oder Trinkwasser ein Menschenrecht, und das gilt für alle, und das darf nicht privatisiert werden.
Auf der anderen Seite denken Sie bitte auch mal darüber nach, unter welchen Bedingungen wir wirklich leben dürfen. Wenn ich manche öffentliche Diskussion manchmal höre, worüber wir uns hier streiten, darf man, glaube ich, auch mal sagen: Wie gut geht es uns eigentlich? Wir haben ausreichend sauberes, ausreichend hochwertigstes Trinkwasser in höchster und streng kontrollierter Form in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.
Was jedoch zurzeit auf europäischer Ebene die Privatisierungspläne der Trinkwasserversorgung angeht, macht uns als Landesregierung wirklich die allergrößten Sorgen. Ich sage es ganz deutlich, wir lehnen das ab. Vor wenigen Wochen, nämlich am 24. Januar 2013, trotz aller Bekundungen auch der Bundesregierung, ich muss das hier so andeuten, hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments einem Kompromissvorschlag für die Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zugestimmt. Und in dieser Dienstleistungsrichtlinie für die Konzession ist das Trinkwasser mit eingebunden worden.
Lassen Sie mich kurz noch ein paar grundsätzliche Erläuterungen zum Fracking machen. Der englische Begriff bezeichnet generell das Aufbrechen von geologischen Formationen im Untergrund mittels Eintrag von sogenannten Frackflüssigkeiten. Dabei können auch giftige Chemikalien zum Einsatz kommen. Zu unterscheiden ist beim Fracking, ob das Verfahren eingesetzt wird, um konventionelle Lagerstätten, Geothermie oder Trinkwasser zu erschließen, oder ob es um sogenannte unkonventionelle Gas- oder Erdöllagerstätten geht. Bei solchen unkonventionellen Lagerstätten ist Öl oder Gas – vereinfacht formuliert – nicht als Blase im Erdinneren vorhanden, sondern im Gestein gebunden. Zur Förderung muss das Gestein dann aufgebrochen, also gefrackt werden.
Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung gewon
Dies hätte ausgeschlossen werden sollen, und damit wäre na türlich der Bodensee erst einmal außen vor gewesen. Aber wir entnehmen auch Trinkwasser aus der Donau, Herr Kollege Müller, und das wäre nicht darunter gefallen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Wasser dient in vielfältigen Funktionen wie kaum ein anderes Gut den Menschen. Ganz zuerst ist es natürlich eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Das Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser wird deshalb – ich denke, völlig zu Recht – heute als ein Menschenrecht angesehen.
Auch bei der Agrarförderung muss endlich das Greening unterstützt werden, um die Agrarwende voranzubringen und um sicherzustellen, dass unser Grund- und Trinkwasser geschützt wird. Sie haben uns zu 87 % belastete Grund- und Trinkwasserkörper hinterlassen, meine Damen und Herren.
Dies beunruhigt übrigens auch die Wasserversorger erheblich. Man muss sich nur einmal klarmachen, welche soziale Auswirkungen das haben kann. Wenn der Nitratgehalt zu hoch ist, die Wasserversorger aber bestimmte Grenzwerte im Trinkwasser nicht überschreiten dürfen, dann macht das bei ihnen erhebliche Anstrengungen erforderlich, z. B. weil Wasser beigemischt oder weil sehr aufwändig gereinigt werden muss. Und damit kommen wir hier sehr schnell in ökonomische Fragestellungen hinein, weil sich solche zusätzlichen Anstrengungen natürlich sehr schnell negativ auf die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler, sprich: auf den einzelnen Bürger, auswirken.
Insofern sind der Trinkwasser- und der Grundwasserschutz eine der zentralen Herausforderungen im Umweltbereich. Dieser Herausforderung können wir nur begegnen - das haben wir eben schon gehört -, wenn wir sehr kooperativ mit dem Landwirtschaftsministerium und der Landwirtschaft insgesamt zusammenarbeiten.