„Trinkwasser ist ein lebensnotwendiges Nahrungsmittel und braucht daher einen besonderen Schutz. Verbraucher haben ein Recht auf sauberes Trinkwasser. Dafür muss Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen.“
Nehmen wir einmal den Preis auseinander, den ein Chemnitzer Bürger für sein Trinkwasser zahlt: Das sind zurzeit 2,38 Euro. Davon nimmt das Rohwasserentgelt der Landestalsperrenverwaltung einen Anteil von 20 Cent pro Kubikmeter ein. Die Aufbereitung des Rohwassers im Wasserwerk zu Trinkwasser und die regionale Verteilung durch den Zweckverband, das heißt anliegend an der Stadt Chemnitz, kosten weitere 40 Cent. Das sind summa summarum 60 Cent. Der mit 1,78 Euro weitaus größte Kostenanteil liegt bei den Stadtwerken Chemnitz für die Endverteilung zum Abnehmer. – So viel zum Wettbewerb, Herr Schmalfuß.
Ich komme zu zwei weiteren Schwerpunkten. Wir wollen mit unserem Gesetz nicht nur das Hochwasser angehen – denken Sie an den Extremsommer 2003 –, sondern auch Niedrigwasser und Dürre. Insbesondere in Wassermangelgebieten wie in Franken, der Oberpfalz oder im Bayerischen Wald wollen wir die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Bevölkerung gezielt erhöhen. Auch dies ist eine Form der Vorsorge und der Anpassung an den Klimawandel. Deshalb ist es auch Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Übrigens ist auch das wiederum etwas – ich will hier keine Sprüche machen –, das Bayern zum Vorreiter in der Bundesrepublik macht.
Es ist schon angeklungen: Das ganze Feld der Wasserwirtschaft bezieht sich nicht nur auf Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverbände. Es geht um Hochwasserschutz, um den Landschaftswasserhaushalt, aber natürlich auch um Trinkwasser und Abwasser und um die Gewässerunterhaltung.
Den Erfolg dieser Maßnahmen zeigt die Einhaltung der Richtwerte der Trinkwasserversorgung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln. Erhöhte Werte für Nitrat liegen nur noch bei 5 bis 10 Prozent des geförderten Rohwassers vor. Das Trinkwasser ist das am besten überwachte Lebensmittel.
Zu Frage 2 - betrifft die Thematik, unter welcher Voraussetzung der Anschluss des Trinkwasserzweckverbandes an die Fernwasserversorgung sinnfällig sei: Wenn örtliche Dargebote so belastet sind, dass trotz Aufbereitung des Trinkwassers ein gesundheitliches Risiko verbleibt, wenn die Vorgabe der Trinkwasserverordnung also nicht jederzeit eingehalten werden kann, kommt ein Anschluss an ein anderes Versorgungsgebiet oder aber eine Fernwasserleitung in Betracht. Zwischen den möglichen Varianten gilt es eine Kostenvergleichsberechnung zu machen, um dies anhand beispielsweise der Vorgaben Länderarbeitsgemeinschaft „Wasser“ zu eruieren. Aus dem Variantenvergleich sind dann diejenigen Varianten zu ermitteln, die nach Menge und Qualität die Versorgung mit Trinkwasser mit ausreichender Sicherheit gewährleisten. Es ist die im volkswirtschaftlichen Sinne günstigste Variante zu wählen, insbesondere auch dann, wenn Fördermittel fließen sollen.
Zu Frage 3: Diese Frage ist so nicht beantwortbar, da die Härte kein Kriterium für Trinkwasserqualität ist. Nach Angaben des Verbandswasserwerks Bad Langensalza erfüllt das nach Schwerstedt gelieferte Trinkwasser alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Darüber hinaus ist mir durchaus verständlich, dass sich einige Bürger in Schwerstedt für die Haustechnik weicheres Wasser wünschen. Das hat aber ausdrücklich nichts mit der geforderten Trinkwasserqualität zu tun.
Boden - insofern ein Schutzgut. Beim Wasser war es immer klar, Trinkwasser als Nahrungsmittel, Grundwasser als Schutzgut, Boden - ein Schutzgut mit mittelbarem Effekt oft, in der Regel Jahrhunderte, Jahrtausende, wenn nicht gar Jahrzehntausende alt, eine nicht schnell erneuerbare Ressource, insofern kein Konsumartikel für Gebrauch und Missbrauch. Die Quittung gibt es später, abgerechnet wird später und in der Industrialisierungsphase, insbesondere auch der europäischen Länder, waren Schäden in Größenordnungen nachträglich zu sanieren. In der Zeit der DDR - in der Vorwendezeit - war der Bodenschutz zwar ein theoretisch erschlossenes Thema, in der Praxis sah es leider etwas anders aus. Müllablagerungen vor den Dörfern, vor den Siedlungen, Gülleverbringungen, Güllehochlastflächen und natürlich Industrieabfälle, die oft genug in nicht einmal einfach abgedichteten Löchern in der Landschaft abgelagert wurden wie beispielsweise Teer, von denen das spektakulärste Projekt der Teersee Rositz ist.
Hierdurch wurde es möglich, die anfangs relativ hohen Rohwasserkonzentrationen im Trinkwasser so weit zu senken, dass zu jeder Zeit der von der Trinkwasserkommission des Bundesgesundheitsministeriums empfohlene lebenslang gesundheitlich duldbare Orientierungswert von 0,3 μg pro Liter sicher eingehalten werden konnte.
Ein Anstieg von PFT-Werten im Trinkwasser im Mai und Juni 2007, der von Ihnen, Herr Abgeordneter Remmel, in der Anfrage dargestellt wird, kann demzufolge nicht mit der fehlenden Zudosierung in Zusammenhang gebracht werden, sondern ist auf die von mir in der Sitzung des Umweltausschusses in der vergangenen Woche dargestellten Ursachen zurückzuführen. Wir haben uns intensiv über diesen Punkt ausgetauscht.
Daher habe ich die Bezirksregierung als zuständige Wasserbehörde unmittelbar angewiesen, die Wasserwerke Westfalen aufzufordern, die Zudosierung von Aktivkohle in ihren Wasserwerken weiterzuführen, um sicherzustellen, dass der Zielwert von 0,1 μg pro Liter Trinkwasser im Sinne
Dazu gehört unsere umwelt- und verbraucherschutzpolitische Aufgabe, auch geringste Arzneimittelrückstände aus dem Trinkwasser herauszubekommen. Daran arbeiten wir längst. Konzepte und konkrete Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen haben wir unter anderem auf einer weithin beachteten Tagung im Jahr 2006 dargestellt.
Das Zweite ist die Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserversorgung in Gerstungen ist nicht mehr gewährleistet. Hier ist dringend notwendig, dass da etwas gemacht wird. Das geht jetzt einfach nicht, dass man trotz der Überwachung und trotz des langjährigen Monitorings plötzlich feststellt, dass wir hier doch schon mehr Salz und Salzinhaltsstoffe im Trinkwasser haben, als eigentlich notwendig ist und sein darf.
Das Dritte ist, das dürfen wir auch nicht vergessen - dafür bin ich dem Egon Primas sehr dankbar, dass er das hier angesprochen hat -, Leute, es geht auch um die Arbeitsplätze. Es geht um die Menschen in der Region, die einmal ein ordentliches Trinkwasser brauchen, damit sie weiterexistieren können, die aber auch Arbeitsplätze brauchen. Hier müssen wir einen Kompromiss finden, wie wir das machen. Deswegen bin ich nicht der Meinung, dass das Quatsch war, was der Staatssekretär gemacht hat, sondern im Gegenteil, es ist unsere Pflicht und unsere Verantwortung - so steht es auch in den Briefen und Verträgen mit Kali + Salz drin -, dass wir uns bei solchen Dingen mit einschalten und dann miteinander sprechen und nach Lösungen suchen. Der Staatssekretär ist nicht gegangen, weil er hier nicht mehr zuhören wollte, sondern er ist jetzt nach Hessen zu seinen Kollegen gefahren, um mit ihnen die weiteren Schritte, wie wir mit Kali + Salz umgehen, zu beraten. Ich denke, das ist richtig und auch vernünftig.
Die im Auftrag des Sozialministeriums des Landes Niedersachsen eingesetzte Expertenkommission hat alle nur denkbaren Ursachen erforscht: die Elbe, chemische Schadstoffe, elektromagnetische Felder, Pflanzenschutz, Trinkwasser, Röntgenuntersuchungen. Trotz dieser intensiven Bemühungen konnte bis heute keine Klarheit geschaffen werden.
Diese Konzentrationen führen immer noch zu Einschränkungen wasserwirtschaftlicher Nutzungen. Der Chloridgehalt für Wasserentnahme und die Gewinnung von Trinkwasser ist überschritten. Die Verwendung des Weserwassers ist beispielsweise in Gewächshäusern problematisch.
Unstrittig ist, dass der Eintrag von diesen Stoffen in die Gewässer unerwünscht ist und diese Stoffe, meine Damen und Herren, schlicht und einfach im Wasser, insbesondere im Trinkwasser nichts zu suchen haben.
Ich nehme diesen Antrag zum Anlass darzustellen, welche Maßnahmen und Initiativen von der Landesregierung bereits durchgeführt, angestoßen oder geprüft werden. Das LANUV hat zusammen mit dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wasserforschung und dem Institut für Wasserforschung in Schwerte bereits im November 2006 eine Fachtagung mit dem Titel „Arzneistoffe im Trinkwasser“ durchgeführt.
Zweite Hauptfrage war die nach Besonderheiten der örtlichen Emissionssituation. So wurde nach eventuellen Belastungen mit ionisierenden Strahlen, Belastungen mit elektromagnetischen Feldern oder mit chemischen Schadstoffen aus der Industrie gesucht. Die Existenz von Altlasten auf Kinderspielplätzen war ebenfalls Thema. Weitere Risikofaktoren im häuslichen Bereich wurden in den Blick genommen, zum Beispiel die Innenraumbelastung, die Muttermilch, die Frage, ob der Anbau eigenen Gemüses eine Rolle spielen könnte, der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln, und nicht zuletzt wurde auch das Trinkwasser untersucht.
Drittens. Wasser – das ist in der Diskussion schon zum Ausdruck gekommen – ist ein besonderes Gut. Es ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt und entsprechend behandelt werden muss. Trinkwasser muss für jeden Bürger in unserem Land in hoher Qualität verfügbar und bezahlbar bleiben.
Dafür steht die Sächsische Staatsregierung. Wir haben dazu in den letzten Jahren mit erheblichen öffentlichen Mitteln ein Fernwasserverbundsystem saniert, auf das landesweit gut ein Drittel unserer Einwohner angewiesen ist. Sie werden zuverlässig Tag für Tag mit hochwertigem Trinkwasser versorgt. Auch in Krisensituationen wie
Trinkwasser kann nur dann so dauerhaft in einwandfreier Qualität und zu sozial adäquaten Preisen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Wasserabgabe der bestehenden Systeme nicht durch die Nutzung ortsferner Wasservorkommen und den Aufbau von Überkapazitäten in Sachsen substanziell reduziert wird. Steigen bisherige Abnehmer aus dem Solidarverbund aus, wird weniger Wasser abgenommen. Die Preise der verbleibenden Abnehmer steigen, da die fixen Kosten, die ja gleich bleiben, auf eine dann reduzierte Menge verteilt werden. Wie in der Sachverständigenanhörung überzeugend dargestellt wurde, führt eine Verringerung der Abgabemenge gleichzeitig zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wassergüte und damit zu Gefährdungen des Gesundheitsschutzes.
Nach aktueller Auswertung anhand der Rohwasserabgaben im Jahr 2006 beträgt der Kubikmeterpreis für das Rohwasser aus den Trinkwassertalsperren im Regierungsbezirk Chemnitz zurzeit rund 19 Cent. Im Regierungsbezirk Dresden sind es aufgrund der besseren Kapazitätsauslastung sogar nur rund 15 Cent pro Kubikmeter. Die Abnehmer des Zweckverbandes „Fernwasser Südsachsen“ zahlen für fertig aufbereitetes Trinkwasser circa 60 Cent pro Kubikmeter. Demgegenüber beträgt der Preis nach eigenen Angaben der Stadtwerke Chemnitz für den Endabnehmer im Stadtgebiet Chemnitz rund 3 Euro. Der Anteil des Rohwasserpreises am Gesamtpreis ist mit weniger als 10 % am geringsten.