Zu Frage 1: In Thüringen wurde im Jahr 2003 in vier örtlichen Wasserversorgungsanlagen oder so genannten Dargeboten der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser überschritten. Betroffen waren der Landkreis Altenburger Land, der Saale-Holzland-Kreis und der Saale-Orla-Kreis. Durch entsprechende Abhilfemaßnahmen verringerte sich im Laufe des Jahres die Zahl dieser Anlagen auf zwei, eine im Saale-HolzlandKreis und eine im Saale-Orla-Kreis, bei denen der Nitrat-Grenzwert noch überschritten war. Im Jahr 2004 wurde zusätzlich zu den zwei aus dem Jahr 2003 verbliebenen Dargeboten bei drei weiteren Anlagen - hier sind die Landkreise Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und Sömmerda betroffen - der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser überschritten. Davon erfüllt ein Dargebot - im Landkreis Sömmerda - bereits wieder die Anforderungen der Trinkwasserverordnung, so dass es gegenwärtig noch insgesamt vier Anlagen gibt, deren Nitratgehalt oberhalb des Grenzwertes liegt. Bei dem aus der Fernwasserversorgung bezogenen Trinkwasser traten keine Nitrat-Grenzwertüberschreitungen auf.
Einige haben das leider nicht getan, dies betrifft insbesondere die Stundungsregeln. Das ist ein Grund, der uns jetzt zum Handeln zwingt. Im Einzelnen: Beim Trinkwasser ist nicht vermittelbar, weshalb für eine vorhandene, funktionierende Trinkwasserversorgung Beiträge für den erstmaligen Anschluss bezahlt werden müssen. So wie bei Strom oder Gas handelt es sich um eine Leistung der Grundversorgung, die heutzutage nicht mehr über Beiträge finanziert werden sollte. Ich halte die weitere Erhebung von Trinkwasserbeiträgen für nicht mehr zeitgemäß. Bereits jetzt erhebt fast die Hälfte aller Wasserversorger keine Beiträge, ohne dass es dadurch zu erhöhten Gebühren gekommen ist. Die Landesregierung wird diesen Weg nun auch für die restlichen Aufgabenträger eröffnen. Trinkwasserbeiträge gehören abgeschafft. Selbstverständlich werden wir darauf achten, dass die Gebühren für Trinkwasser für Bürger und Gewerbetreibende verträglich bleiben.
im Übrigen, glaube ich, darüber müssen wir uns in diesem Hohen Hause wirklich einig sein – dass Trinkwasserschutz und Trinkwasser als solches in der weiteren Entwicklung gerade auf dieser Erde zu einem der wichtigsten und notwendigsten Ressourcen werden. Wir haben die Pflicht und Schuldigkeit, alles daranzusetzen, dass gerade das Trinkwasser und die Trinkwasserressourcen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleiben.
Zu Frage 4: Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel überhaupt. Für die Überwachung der Trinkwasserqualität sind die Wasserversorger selbst, die zuständigen Gesundheitsämter und die Landesregierung gemeinsam verantwortlich. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Trinkwasser in Thüringen sind nahezu völlig ausgeschlossen. Wassergewinnungsanlagen, bei denen das geförderte Rohwasser den Grenzwert für Nitrat nach der Trinkwasserverordnung überschritten hat, wurden vorsorglich außer Betrieb genommen. Die meisten der betroffenen Versorgungsgebiete werden seitdem aus anderen Wassergewinnungsanlagen versorgt. In vielen Fällen konnte Fernwasser wirksam zur Verbesserung der Situation beitragen. Darüber hinaus wurden wenige Aufbereitungsanlagen mit Nitrateliminationen errichtet. Der Freistaat Thüringen hat im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die notwendigen Investitionen der Wasserversorgung mit Fördermitteln unterstützt.
wollen wir auch nicht. Ich sage Ihnen auch ganz klar, warum, weil der Abwasserbereich sehr wohl etwas mit dem Grundstück zu tun hat und nicht nur mit dem Wasserverbrauch. Trinkwasser kann man nach dem Verbrauch bemessen. In mindestens 95 Prozent der Fälle in Thüringen haben wir aber ein Mischsystem im Abwasser. Das heißt, die Investitionen sind so dimensioniert, dass sie nicht nur das Abwasser, das durch Wasserverbrauch entsteht, aufnehmen, sondern dass sie auch die Oberflächenentwässerung, die Straßenentwässerung aufnehmen. Deswegen hat der Abwasserbereich doch sehr wohl etwas mit dem Grundstück zu tun.
Es ist seit vielen Jahren, und Herr Schuster hat das auch inhaltlich exakt begründet, eine Unsinnigkeit, Beiträge bei Trinkwasser zu erheben.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir gesagt, wenn wir eine Kurskorrektur, aber auch eine Weiterentwicklung vornehmen, dann wollen wir bei Trinkwasser Schluss machen mit dieser nicht mehr nachvollziehbaren Beitragserhebung. Über 50 Prozent der Thüringer Verbände realisieren das auch jetzt schon so und haben die Beiträge gar nicht mit einkalkuliert. Die Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland tun das schon lange so und andere Länder gehen auch den Weg. Das heißt, was vernünftig ist und sich in der Zeit verändert hat, muss man auch nachvollziehen. Und zum Zweiten, dass wir beim Abwasser sagen, Beiträge müssen weiter sein, aber sie müssen sich erstens bezahlbar gestalten und zweitens auch nachvollziehen lassen. Das heißt, sie müssen sich an der konkreten Nutzung und Bebauung orientieren und bei übergroßen Grundstücken müssen sie dann auch entsprechend gekappt werden.
und zielorientiert unterstellende Verkürzung nicht länger im Raum stehen bleibt. Ich habe dort gesagt: "Mit Andreas Trautvetter und Volker Sklenar habe ich verabredet, das Gesetz zu ändern. Folgende Eckpunkte habe ich festgelegt: Die Beiträge für Trinkwasser werden abgeschafft, Gebühren müssen für Bürger und Gewerbetreibende verträglich sein." Da ist in Kurzform auch gesagt, dass die unsinnige Behauptung, dass die eine Regelung "Abschaffen der Beiträge" zu einer Überdimensionierung und Überbelastung der Gebührenzahler führt, falsch ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Der nunmehr vorliegende aktuelle Bericht der Landesregierung über die Grundwasserentnahmeabgabe bestätigt die Angemessenheit der Abgabensätze. Nach dem ersten Bericht der Landesregierung im Dezember 1999 hat sich der bereits damals - fünf Jahre nach Einführung der Abgabe - festgestellte Trend zu einem Rückgang der Entnahmemengen beim Grundwasser bestätigt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher gehen in Schleswig-Holstein sparsam mit der Ressource Trinkwasser um. Damit erfüllt die Abgabe - gemeinsam mit anderen Rahmenbedingungen - ihren Zweck.
So war es mithilfe der Abgabe möglich, seit 1998 20 Wasserschutzgebiete auszuweisen. Heute stehen 44.000 ha beziehungsweise 3 % der Landesfläche verlässlich zur Grundwasserneubildung und damit auch für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Damit konnten wir die Versorgung für Tausende von Bürgern sowie viele Gewerbebetriebe mit sauberem und preiswertem Trinkwasser sicherstellen.
Lassen Sie mich im Folgenden den Referentenentwurf der Landesregierung vorstellen - zunächst zum Trinkwasserbereich: Die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere im Bereich Trinkwasser, stellen einen grundlegenden Systemwechsel dar. Traditionell wurde die Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung über laufende Gebühren und einmalige Beiträge sichergestellt. Diese Finanzierungsmethode hatte ihre Berechtigung vor allem in Zeiten schnellen Siedlungswachstums und ortsnaher Ver- und Entsorgungssysteme. Große Unterschiede in der Besiedlung von Stadt und Land, immer großräumigere Versorgungssysteme, Bevölkerungsrückgang, das umweltpolitisch erfreulich sparsamere Umgehen mit der Ressource Wasser erzwingen neue Finanzierungswege. Der Wechsel zu einer reinen Gebührenfinanzierung im Bereich Wasser ist verfassungsrechtlich zulässig. Der Eingriff in das nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 91 Abs. 1 und 2 Thüringer Verfassung gewährleistete Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist verfassungsrechtlich zulässig, denn er berührt nicht den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung und er ist durch das öffentliche Interesse, so wie es im Gesetzentwurf beschrieben ist, gerechtfertigt.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier ein paar Zahlen nennen, wobei diese Zahlen, die ich jetzt nenne, nicht die Maßnahmen beinhalten, die wir eventuell betriebswirtschaftlich noch als Kostenersparnis erwirtschaften, sondern das sind die reinen Umstellungskosten, wenn sich nichts in den Verbänden ändert und wenn das alles im Prinzip dann ohne interne Kosteneinsparungen dort umgesetzt würde. Bis einschließlich 2004 war im Bereich Trinkwasser bei allen in Betracht kommenden Aufgabenträgern eine Beitragserhebung von rund 245 Mio. - man 5 Prozent Zinsen zugrunde, bedeutet dies eine Belastung für den Landeshaushalt von rund 13 Mio. Jahr, die sich dann degressiv annuitätisch reduziert. Dieser Betrag an zu erstattenden Zinsen wird über die folgenden Jahre durch die einsetzende Abschreibung immer geringer. Im Abwasserbereich wird das Land für die Aufgabenträger den Zinsaufwand übernehmen, der dadurch entsteht, dass für die drei Gruppen von Grundstücken - unbebaute, nicht vollständig bebaute und überdurchschnittlich große Grundstücke - der Beitrag nicht zu dem Zeitpunkt erhoben werden kann, zu dem er ansonsten fällig wird. Das galt bisher auch für unbebaute Grundstücke schon nach der Zinshilferichtlinie. Wir machen da nichts Neues, sondern wir ändern jetzt eigentlich nur etwas, was die Verbände bereits jetzt hätten nutzen können, und schreiben dies ins Gesetz hinein.
Deswegen möchte ich ausdrücklich darum bitten, dass wir auch den 7-Meter-Abstand gemäß Paragraph 81 Landeswassergesetz für Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich einer Prüfung unterziehen werden, ob das in Zukunft obsolet sein könnte. Aber im Interesse des Wasserschutzes, auch im Interesse der Ressource Trinkwasser und Gewässerschutz müssen wir gerade in Mecklenburg-Vorpommern aufpassen, dass wir hier keinen Schaden anrichten. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn wir hier zu erheblichen Umweltschädigungen kommen würden, und dieses auch noch Auswirkungen auf den Tourismus hätte. Das können Sie nicht wollen und ich glaube, das wollen Sie auch nicht.
Umwelt- und Naturschutz ist Querschnittspolitik für den Menschen. Biologische Vielfalt, sichere und umweltfreundliche Energieversorgung, Schutz vor Schadstoffen in Luft, Boden und Wasser und sauberes Trinkwasser sind zentrale Bedingungen für sichere Lebensgrundlagen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir von Blei im Trinkwasser reden, dann geht es um den Schutz der Gesundheit in unserem Land. In Debatten über die Notwendigkeit von Maßnah
men gegen Bleibelastung wird oftmals leichtfertig angefragt: Wo sind denn die Menschen mit Bleivergiftungen? Wir sehen doch keine Patienten mit Blutarmut, Lähmungserscheinungen und Bauchschmerzen aufgrund von Blei im Trinkwasser. – Das ist sicherlich eine zutreffende Beobachtung. Es geht aber vielmehr um die inzwischen nachgewiesenen Schädigungen des Gehirns von Ungeborenen, Säuglingen und vor allem auch Kleinkindern. Durch Bleibelastungen treten Störungen der Intelligenzleistungen sowie der Aufmerksamkeitsund Reaktionsleistungen auf. Auch geringere Belastungen können derartige Auswirkungen haben.
Ich komme zum Schluss. Die Bleibelastung über das Trinkwasser ist eine Gesundheitsgefährdung vor allem für Kinder. Ich meine, dieser gemeinsame Antrag ist das richtige Instrument zur richtigen Zeit, um hier als politisch Verantwortliche aktiv zu werden. - Vielen Dank.
1. Gibt es mittlerweile Erkenntnisse über die Ursachen der Verkeimung, die dazu führte, dass das Trinkwasser in Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg kurzzeitig gechlort werden musste, und besteht ein Risiko der Verkeimung des Trinkwassers auch in anderen Bezirken?
Zu den Untersuchungszyklen und den Kontrollinhalten: In der Trinkwasserverordnung von 2001 – das ist die Grundlage – ist festgelegt worden, das Trinkwasser zwei- bis dreimal wöchentlich zu untersuchen. Damit ist im
Bisher gibt es keine Erkenntnisse, dass bei dem von Beelitzhof kommenden Trinkwasser solche Stoffe angekommen sind. Diese Diskussion ist deshalb rein spekulativ.
Es ist deshalb ein besonderes gesundheitspolitisches Ziel der Landesregierung, diese Gesundheitsgefährdung so schnell wie möglich zu reduzieren. Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn es gelingt, die Bleileitungen gegen Leitungen aus anderen Materialien auszutauschen. Alle anderen Maßnahmen, z. B. das Vorlaufenlassen von Leitungswasser, können nur vorübergehende Strategien sein. Ich bin daher sehr dankbar dafür, dass Sie das Thema aufgegriffen haben, und ich hoffe auf die breite politische Unterstützung für das Vorhaben Bleisanierung in Niedersachsen. Hierdurch können wir dem Thema den nötigen Nachdruck verleihen, wenn es darum geht, unsere gemeinsamen Zielvorstellungen zu verwirklichen. Diese Unterstützung ist notwendig, weil wir es bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen natürlich mit ganz vielen verschiedenen Akteuren zu tun haben. Es sind z. B. die Hausbesitzer, auf die Kosten zukommen werden. Das ist nie angenehm. Vor allen Dingen dann, wenn sie Wasser an Dritte abgeben, müssen sie darüber informiert werden, dass sauberes Trinkwasser auch in ihrer Verantwortung liegt. Hier sind übrigens auch die öffentlichen Träger nicht ausgenommen.