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Den Kollegen Arnold schätze ich für die Landwirtschaftspolitik, die er macht. Aber von der SPD-Fraktion wird im Landwirtschaftsausschuss ein Bild an die Wand gemalt, das es real nicht gibt. Momentan besteht die Privilegierung nach § 35 BauGB; dennoch muss eine Behörde, das Landratsamt, das Bauvorhaben prüfen und genehmigen. Hier wird es so dargestellt, als würde seitens des Landratsamts überhaupt nichts mehr passieren. Der Trinkwasserschutz wurde angesprochen. Welches Landratsamt würde denn als untere Wasserbehörde einen Großbetrieb akzeptieren, der das Trinkwasser gefährdet?