Es bringt jetzt nichts, jemanden mit etwas zu beauftragen, was er nicht darf. Um ein ganz hinkendes Beispiel zu nehmen: Wenn Sie jetzt sagen, die bezirklichen Schulämter werden beauftragt, die Prügelstrafe in den Schulen durchzuführen, können Sie das zwar aufschreiben, aber dann dürfen die das immer noch nicht machen. So ähnlich ist das mit dem Grundwassermanagement. Die Wasserbetriebe machen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein Grundwassermanagement. Die machen das so, dass sie dort, wo sie Trinkwasser entnehmen, dafür sorgen, dass es so verteilt ist, dass es möglichst gut auf den Grundwasserstand einwirkt. Auch § 37a Berliner Wassergesetz und die leider vom Senat aufgehobene Grundwassersteuerungsverordnung folgen einer ähnlichen Logik. Wasser, das entnommen werden soll, muss so entnommen werden, dass der Grundwasserstand möglichst gut gesteuert wird. Aber das war keine Regelung, um eine Wasserentnahme über die Trinkwasserentnahmemenge hinaus zu erlauben. Nun ist – das haben Sie gesagt – die Trinkwassermenge unheimlich stark zurückgegangen. Deshalb wird man mit den Regelungen, die bestehen, nicht mehr weiterkommen. Da ist keine Grundlage vorhanden, um mehr als das benötigte Trinkwasser zu entnehmen. Man braucht deshalb auf jeden Fall stärkere Instrumente als das Berliner Betriebe-Gesetz.
Nicht das Fracking an sich löst die Gefährdung des Trinkwassers aus, sondern dann, wenn eine Bohrung von oben durch eine grundwasserführende, trinkwasserführende Schicht nach unten geht, wo neben Gas, Radioaktivität und anderen Stoffen ganz viel Gift liegt, das quasi bei jeder Gas- oder Ölförderung mit nach oben gefördert wird, darf auch dort - unabhängig davon, ob Fracking eingesetzt wird oder nicht - kein Kontakt zum Trinkwasser hergestellt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte es anders versuchen. Vor dem Hintergrund, dass in der Anfrage der Fraktion der Grünen von starken Preissteigerungen beim Trinkwasser aufgrund der Belastungen, die dort vorhanden sind, die Rede ist, frage ich Sie: Wie beurteilen Sie dann die Aussage des Statistischen Bundesamtes, dass es wirklich nur 17,6 % sind, im Vergleich zum Strompreis, der im gleichen Zeitraum um 63,5 % gestiegen ist?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die EU-Kommission selbst hat 91 % der Badegewässer mit der Bestnote ausgezeichnet und 98 % für in Ordnung erklärt. Das Umweltbundesamt beurteilt das Trinkwasser als qualitativ gut bis sehr gut und stellt fest, dass die Parameter zu 99 % eingehalten werden. Das zeigt doch, von welch hervorragender Qualität das Wasser ist, und das ist es, was man den Menschen im Lande deutlich machen sollte. Wo noch Probleme bestehen, wollen wir diese lösen.
Es ist ähnlich, wie Sie sagen, nur genau umgekehrt. Wir haben im Trinkwasser nach wie vor hervorragende Werte. Die Sorge, die manche vortragen, ist, dass bei den Werten, die in den oberen Bereichen gemessen werden, etwas sein könnte, wenn die Denitrifikationsleistung der Böden vielleicht irgendwann einmal nachlässt, wobei man nicht weiß, ob das in 50, 100 oder wie vielen Jahren auch immer der Fall sein wird. Aber auch in einem solchen Fall müsste der Brunnen nicht dichtgemacht werden, sondern dann würde gefiltert.
Meine Damen und Herren, es muss Ziel einer Düngung sein, die Kulturpflanzen bedarfsgerecht zu ernähren. Dass das nicht ganz ohne Verluste abgeht, weiß jeder, der sich damit beschäftigt hat. Das Wasser - vom Grundwasser bis hin zum Trinkwasser - vor schädlichen Nährstoffeinträgen zu schützen, muss deswegen das gleichzeitige Ziel einer ordnungsgemäßen Düngung sein.