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Ich erinnere daran: Wir haben einmal eine Petition in der Europäischen Union gehabt, die hatte innerhalb weniger Tage über eine Million Unterzeichner. Da ging es um die Frage der Privatisierung der Unternehmen im Bereich Trinkwasser. Das zeigt höchste Sensibilität der Menschen, wenn es um das Trinkwasser geht. Das wiederum bedeutet für das Thema, das Sie angesprochen haben: Wir dürfen die einen nicht gegen die anderen ausspielen, wir müssen beides zusammenführen.

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Auch da geht es eigentlich nur, und das ist auch Ihr Vorwurf, um die Frage, ob das Verfahren richtig ist oder nicht. Es kommt nie richtig heraus, dass der Vorwurf gemacht würde, dass dort Gefahren übersehen worden wären. Was das Grundwasser angeht, sind wir in diesen Schritten bei der Schachtflutung noch meilenweit entfernt von Trinkwasser gewinnenden Gebieten. Eine Trinkwassergefährdung ist, nach alledem, was wir uns von Experten in den betreffen

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Der Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde im Land seit dem Jahr 1990 mit Mittel in Höhe von fast 1,5 Milliarden € gefördert. Auch hierbei musste das Erbe der DDR in einem sehr langwierigen, schwierigen Prozess überwunden werden. Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde der Weg einer effizienten Organisationsstruktur gegangen, um das System gleichzeitig für den Bürger bezahlbar zu gestalten. Die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser ist und bleibt hoheitliche Aufgabe und sollte Grundanliegen eines Staates sein und weiterhin in öffentlicher Hand bleiben.

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Das bedeutet, wir haben eine Länderklausel - und das ist gut so. Die haben wir auch bei CCS. Wir können uns also in Schleswig-Holstein entscheiden, dass wir keine Tiefenbohrungen, kein Fracking wollen - und das auch verbindlich, dass verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen eingeführt werden müssen, selbst wenn es nur Probe- oder Erforschungsbohrungen gibt und dass das Ganze natürlich alle wassergefährdenden Stoffe ausschließt und sogar die Tiefenbohrung für thermische Nutzung mit einschließt, weil selbst aus diesen tiefen Bohrlöchern unterschiedliche Gesteinsschichten, Gase oder auch Fremdstoffe ins Trinkwasser einspülen könnten. Insofern haben wir ein rundes Regelwerk, von allen unterstützt, weltweit als das schärfste Anti-Fracking-Gesetz gefeiert, sogar auf Bundesebene von Schleswig-Holstein unterstützt auch von der CDU. Deshalb verstehen wir Ihren Antrag nicht. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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im Bereich Abwasser und Trinkwasser fortentwickeln.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Schaal hat hier schon sehr, sehr viel Richtiges gesagt, insofern kann ich mich mit meiner Rede relativ kurz halten. Es ist zweifellos richtig, dass die Bereitstellung von Trinkwasser in ausreichender Menge und guter Qualität eine wichtige Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellt. Daher ist der bereits diesen Sommer vorgelegte Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg ein zweckdienliches Dokument, mit dem gleich mehrere Zielsetzungen gut erfüllt wurden. Wir haben zum ersten Mal eine sehr umfassende Darstellung der Ist-Situation. Diese bezieht sich beispielsweise auf den Stand der Wasserversorgung, genutzte Grundwasservorkommen und die Entwicklung der Trinkwassergewinnung. Der Bericht hat aber gleichzeitig auch eine Chancen- und Risikobewertung zum Inhalt, das heißt, es wird die Versorgungssicherheit bewertet. Es gibt eine Wasserbedarfsprognose bis zum Jahr 2045. Es gibt eine Abschätzung des Grundwasserdargebots sowie eine Gegenüberstellung von Bedarf und Dargebot. Und last, but not least gibt es am Ende auch noch eine Beschreibung von Maßnahmen, das heißt, es werden Maßnahmen benannt, die für eine zukunftsorientierte Wasserversorgung bis 2045 erforderlich und entsprechend einzuleiten sind.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ganze Verfahren ist schon kurios angesichts der Tatsache, dass Thüringen den geringsten Pro-Kopf-Verbrauch an Trinkwasser hat, für den die Verbraucher auch noch mit den höchsten Wasserpreisen in Deutschland zur Kasse gebeten werden. So wurde auf Anfrage unserer Fraktion an das Umweltministerium erklärt, dass die Erhebung des Wassercents dem

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Aber Sie haben recht mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren: Hormonstörende Stoffe gehören nicht ins Grundwasser. - So steht es im Antrag. Für die CDU sage ich: Aber sie gehören auch nicht ins Trinkwasser oder in Nahrungsmittel. Deswegen begrüße ich ausdrücklich diese Diskussion. Ich denke, sie wird dem Thema auch gerecht werden.

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Herr Schäfer-Gümbel, Sie sagen häufig zu Recht, wir dürfen die Menschen nicht gegeneinander ausspielen. Zu dem, was das bedeutet, will ich nur so viel sagen: Es gibt Menschen in dieser Region, parteiübergreifend, in jeder Partei, politisch verantwortliche, aber auch Bürger, die in dieser Region wohnen, die auch noch eine andere Sorge haben. Sie haben nämlich die Sorge um ihr Grundwasser, um ihr Trinkwasser.

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Das wiederum bedeutet eine Abwägung der politischen und gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen – das ist Aufgabe der Politik – im Vergleich zu dem, was ich gerade zur Härte des Wettbewerbs gesagt habe. Aber wenn diese Abwägung getroffen ist – das steht beispielsweise in der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, die wir gemeinsam entschieden haben –, dann müssen wir uns auch an diese Gesetze halten, damit sich beide Seiten darauf verlassen können, die Menschen in der Region, die dort Arbeit haben, und die Menschen in der Region, die Sorge um Trinkwasser und Umweltbelange haben. Wir bringen das alles zusammen.