Zum Stichwort „Trinkwasser“: Trinkwasser ist auf die obersten, meist nur 50 bis 60 Meter dicken glazialen Lockersedimente beschränkt und darunter lagern dichte Gesteine, durch die meist viele Hundert Meter dicke Salze unterlagert werden. In deren unterstem Bereich findet sich dann ölführendes Karbonat und diese ölführende Schicht ist circa 2,5 bis 2,7 Kilometer vom Trinkwasser entfernt. Auch die Bohrtechnik ist sicher. Beim Bohrlochbau und bei der Bohrplatzversiegelung besteht in Deutschland ein großer Erfahrungsschatz, der auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden entstanden ist.
auch in Zukunft nicht ablegen werden. Das haben wir ja auch heute schon in mehreren Debatten gesehen. - Sie haben eben gesagt, „es kann sein…“ und „wir wollen nicht…“ und „es könnte sein…“, alle diese Dinge, die dann auch von Herrn Neyses genannt worden sind. Sie haben Gefahren beschrieben, die eventuell auftreten könnten. Da bin ich bei Ihnen, da müssen wir ganz genau hinschauen. Wenn man sich die Wasserhaltung im Bereich Warndt und in Frankreich ansieht - die sind ja einige Jahre früher dran gewesen und haben schon 2003 die Wasserhaltung eingestellt -, dann ist es nach den Berichten im Ausschuss wohl so, dass es dort nicht zu Beeinträchtigungen gekommen ist. Es gab keine Beeinträchtigungen des Grundwassers oder des Trinkwassers, es gab keine Hebungen, keine Erschütterungen. Dort ist das gut gegangen - was aber nicht unbedingt heißt, dass das im Saarland genauso sein muss. Deshalb war es mir recht, als Herr Körbel im Ausschuss deutlich gemacht hat, wie akribisch man diese Dinge in der Zukunft betrachten wird, dass man eine Umweltverträglichkeitsstudie machen wird, was das Trinkwasser angeht und dass man, bevor irgendwelche Genehmigungen erteilt werden, alle Teilaspekte prüfen und abklären wird, sodass wir keine Risiken für unsere Bevölkerung eingehen.
meldet haben und alle anderen deutschen Bundesländer uns nicht gefolgt sind, aber das muss man auch aushalten, das gehört dazu. Wichtig für uns war, dass wir in den klassischen Bereichen, wo wir als Länder zuständig sind, also Bildung, Wissenschaft, Kultur, Polizei oder Medien, dass wir da insbesondere aufpassen und uns auch einbringen an den entsprechenden Stellen. Ich will jetzt nicht noch einmal auf die ganzen Protokolle eingehen. Wichtig ist mir nur, dass in Subsidiaritätsprotokoll 2, wo noch einmal deutlich geregelt ist, welche Möglichkeiten wir als nationale und regionale Parlamente haben, wo auch Fristen festgeschrieben sind, sollte man an dem Vertrag irgendwann rütteln, die Debatte haben wir in der politischen Öffentlichkeit, den Lissabon-Vertrag an dieser oder jener Stelle möglicherweise mal öffnen oder bilaterale Vereinbarungen zwischen den einzelnen Nationen und Brüssel zu fällen. Darauf müsste man schon achten, dass die 8-Wochen-Frist noch einmal angegangen wird, weil das haben wir in der Arbeit gemerkt, Marian hat es gesagt, das ist einfach für uns zu kurz, das insgesamt zu bewerten, weil viele Papiere und Dokumente auch sehr kurzfristig eingesteuert werden. Da braucht man einfach, um auch mal fachlich fundiert auf so ein Thema einzugehen, ein bisschen mehr Zeit. Wir hatten gestern die Debatte auch zur Genpolitik insgesamt. Auch dafür braucht man viel Zeit. Da kann man sich auch keine Schnellschüsse erlauben, wie gerade jetzt, im Europäischen Parlament kurz vor Toresschluss einer Legislatur noch alles durchzupeitschen und Jahre später wundern wir uns dann, was da passiert ist. Egon hat das gestern noch einmal deutlich gemacht. Dass man natürlich auch Chancen hat, erfolgreich zu sein, ist so. Monti II will ich nur erwähnen, das die Kommission zurückrudern musste. Also es gibt durchaus Möglichkeiten, die ganze Problematik Privatisierung Trinkwasser ist auch so ein Beispiel, wo man auch den Leuten vermitteln kann, es lohnt sich, sich mit den Dingen auseinanderzusetzen. Vielleicht noch einmal zum Schluss zu der Evaluierung und der Bilanz, die wir gezogen haben. Von den Handlungsoptionen ist das schon mal angesprochen worden. Klar ist, wenn wir das heute so beschließen, und wir waren uns in den Fraktionen einig, dann gehe ich auch davon aus, dass wir das hinbekommen werden, dass die Ministerpräsidentin und die Präsidentin unseres Landtags, Birgit, dann am Ende die neue Vereinbarung unterzeichnen werden mit den Änderungen, die wir aus der Praxis heraus gemacht haben. Das sind jetzt auch keine Schnellschüsse, sondern da haben wir uns richtig viel Mühe gegeben. Auch wir als Koalition haben da einige Zeit gebraucht, bis wir uns da beraten hatten, aber am Ende war es gut und ich glaube schon, dass wir gerade die Fragen, die alle angesprochen worden sind, ob jetzt Grün- und Weißbücher, Informationen, Dokumente, dass wir zu jedem Vorgang, den wir beraten, auch ein Dokument oder ein Informati
Wir in Thüringen waren es doch, die mit ihren Beschlüssen hier im Landtag einen umfassenden Schutz von Grund- und Trinkwasser gefordert haben. Und immer wieder haben wir ganz klar erklärt, dass Sicherheit für Mensch und Umwelt für uns höchste Priorität hat. Wenn nun im Bund mit einem
Ebenso können die Ausgrenzung von Roma von sauberem Trinkwasser, von medizinischer Versorgung oder von Bildung sowie Zwangsräumung von Siedlungen zusammengenommen eine Verfolgung darstellen.“
Frau Ministerin, PFT ist zurzeit generell kein Parameter bei der Untersuchung des Trinkwassers. Plant die Landesregierung, die Verordnung zur Untersuchung von Trinkwasser dahin gehend zu ändern, dass zukünftig in den betroffenen Regionen auch PFT als Parameter angenommen oder untersucht wird?
Festzuhalten gilt ebenfalls, dass das Trinkwasser PFTfrei ist. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Aussage. Für uns ist ebenfalls wichtig, dass alle neuen Erkenntnisse, Informationen, Prüfergebnisse und das, was wir heute gehört haben – es ist schade; neu war daran leider nichts –, transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden, sodass jeder Zugang dazu hat.
Bis zum Abschluss – auch das hat die Ministerin heute Morgen gesagt – bleibt zu überlegen, ob man weitere ausführlichere Untersuchungen auch beim Trinkwasser machen muss, damit die Menschen ganz sicher leben können und keine weiteren Ängste haben.
Wir seitens der CDU können hier nur sagen: Wir haben schon seit Anfang dieser Diskussion hier in Baden-Württemberg ei ne klare Haltung, die wir nach wie vor vertreten. Wir halten an den gefassten Beschlüssen vom Juni 2012 fest, und wir un terstützen auch ganz klar die Vereinbarungen zwischen den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene, das heißt: keine Fra cking-Technologie bei unkonventioneller Erdgasgewinnung unter Einsatz von umwelttoxischen Stoffen, und zwar gene rell und nicht nur so lange, wie die Risiken nicht geklärt sind. Auch stellen wir klar heraus: Trinkwasser und Gesundheit ha ben für uns bei dieser Diskussion absoluten Vorrang.
Wir wollen, wie eingangs erwähnt, das Trinkwasser durch ein Vetorecht der Wasserbehörden geschützt wissen. Wir fordern deshalb Minister Gabriel noch einmal zu einer Präzisierung seiner Aussage auf, vor allem was einen strengen Gebiets schutz anbelangt – nämlich nicht nur in Wasserschutzgebie ten, sondern auch in allen Gebieten der öffentlichen Wasser entnahme und der Trinkwasserversorgung genauso wie bei der privaten Trinkwasserversorgung.
Alles in allem: Ja, heute eine große Einheit hier im Hause. Ja, wir wollen unser Trinkwasser schützen. Ja, wir haben Sorge beim Fracking, berechtigte Sorge. Es gibt aktuelle Beispiele, die diese Sorge als gerechtfertigt ausweisen. Gronau bzw. die ehemalige WARGA-Chemie in Haltern am See habe ich erwähnt.
Es geht neben der Versorgung großer Bereiche hier im Lande mit Trinkwasser auch um die Frage des Hochwasserschutzes. Ich weiß, worüber ich rede. Ich wirtschafte und lebe an der Oker. Das ist bei uns ein fast alltägliches Thema. Es geht eben auch um Niedrigwasseraufhöhung.