Herr Kollege Bajus, Sie haben mir aus der Seele gesprochen: Trinkwasser ist nicht nur das Grundnahrungsmittel Nummer eins und ein elementares Gut für menschliches Leben. Ich selbst sehe Trinkwasser auch als den wichtigsten Bodenschatz des ländlichen Raumes an. Ich bin der Auffassung, dass der ländliche Raum mit seinen Flächen - insbesondere Wald, aber auch Ackerland und sonstige Eigentumsflächen - dafür sorgt, dass wir immer wieder Trinkwasser in hervorragender Qualität bekommen, das auch genutzt wird, um die Ballungsräume zu versorgen.
Ich möchte abschließend noch mal auf das Trinkwasser zurückkommen. Die Entscheidung, die Trinkwasserversorgung in kommunale Hände zu geben, hat sich bei uns in Deutschland über viele Jahrzehnte bewährt. Die gewachsenen Strukturen garantieren die zuverlässige Belieferung der Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem Trinkwasser, und zwar immer noch zu bezahlbaren Preisen. Die Wasserversorgung zwangsweise allein den Regeln und Gefahren des Marktes zu unterwerfen und damit dem kommunalen Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge quasi zu entziehen, steht dem Interesse des Gemeinwohls entgegen.
Wir hatten vorhin – bezüglich der Frage von Alexander Krauß – dargestellt, dass Sulfat per se nicht schädlich ist. Im Trinkwasser ist der Grenzwert bei 250 Milligramm pro Liter festgelegt. Es ist aber auch so, dass im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie das gar kein Parameter ist, sondern das Ganze nur in Bezug auf Trinkwasser eine Rolle spielt und die Fließgewässer der Spree sowieso einen Gehalt von 300 bis 400 Milligramm aufweisen, was, wenn das dauerhaft der Fall ist, zu Schwierigkeiten in der Trinkwassergewinnung führt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist keine Ware. Der Zugang zu Trinkwasser ist ein Menschenrecht und deshalb ist die Wasserversorgung - und das ist die Überzeugung, von der alle unsere Anträge getragen sind - der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land bei den Kommunen in guten Händen.
Leider ist die derzeitige Debatte auf den Bereich der Elektrizität fokussiert. Dabei ist die Versorgung mit Gas oder Fernwärme ebenso elementarer Bestandteil einer Grundversorgung neben der Versorgung mit Trinkwasser. Zunächst einmal kann niemand davon ausgehen, dass diese Grundversorgung kostenlos ist. Es empfiehlt sich, die Rechtsverhältnisse genau zu betrachten. Zwischen dem Versorger und dem Kunden besteht ein Kaufvertrag nach dem BGB. Der Bezieher einer kostenpflichtigen Ware oder Dienstleistung - das können auch Strom, Gas oder Fernwärme sein - ist nach deren Lieferung zur Bezahlung eines Kaufpreises verpflichtet. Tut er dies nicht, wird die Zahlung mehrfach angemahnt, bei anhaltend ausbleibendem Zahlungseingang in einem mehrstufigen Verfahren die Sperrung angedroht und in letzter Konsequenz natürlich auch ausgeführt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesem Antrag handelt es sich um einen Nachklapp zur Aktuellen Stunde der Fraktion DIE LINKE im Sommer des letzten Jahres. Da standen wir auch schon hier und haben darüber debattiert, ob bei dem am 9. Juli ausgesprochenen Abkochgebot für Trinkwasser im Großraum Erfurt aufgrund der Feststellung von E.coli-Bakterien in den Leitungen der ThüWa alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Eine Ursache für diesen Störfall konnte damals nicht genannt werden. Ich war damals der Ansicht, dass die Landesregierung, das TLLV, die Gesundheitsämter und die Wasserversorger, insbesondere die ThüWa, saubere Arbeit geleistet haben. Dieser Ansicht bin ich auch heute noch. Nach dem Sofortbericht der Ministerin - vielen Dank dafür - hat sich gezeigt, dass wir auch heute nicht wissen, was falsch gelaufen sein soll. Alle Zahnräder haben wie geplant ineinandergegriffen und den planmäßigen Mechanismus in Gang gesetzt, der zu den ergriffenen Maßnahmen geführt und eine akute Gesundheitsgefährdung von der betroffenen Bevölkerung ferngehalten hat. Sämtliche Überprüfungen konnten keinen Hinweis auf technische oder bauliche Mängel der Anlagen geben. Auch bei einem Beprobungsverfahren und den Trinkwasseruntersuchungen konnten keine Unzulänglichkeiten festgestellt werden.
Ich möchte gern noch auf ein paar Dinge hinweisen, die im Windwahn offenbar immer wieder vergessen werden. Das Ökosystem Wald beeinflusst das Klima sowie die Luft- und Wasserqualität positiv und sichert damit auch Lebensgrundlagen für uns Menschen. Gesundes Trinkwasser ist ohne Waldgebiete undenkbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss ein kurzes Fazit ziehen. Die strengen Trinkwasserregelungen in Deutschland gelten für alle, egal ob für kommunale oder private Unternehmen. Auch in Deutschland gibt es bereits private Unternehmen, die Trinkwasser aufbereiten oder dies gemeinsam mit der öffentlichen Hand im Verbund tun.
Aber im Bereich der Trinkwasserversorgung gilt es, die gewachsenen und bewährten Einheiten zu erhalten. Das Signal ist, glaube ich, eindeutig. Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nr. 1.
Wir wollten erstens eine effektivere Aufgabenwahrnehmung durch die Trinkwasser-, die Abwasser- und die Unterhaltungsverbände.
Ich will deshalb gleich zu Beginn für meine Fraktion festhalten: Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Schutz des Trinkwassers und der Umwelt und stellen klar, dass bei der Anwendung von Fracking Gefahren für die Menschen und für unser Trinkwasser ausgeschlossen werden müssen. Die Sicherheit hat absoluten Vorrang.
Trinkwasser macht an einer Trinkwasserschutzzonengrenze nicht halt. Dies wirft im Übrigen Herr Remmel Herrn Altmaier beim Fracking vor, indem er sagt, dieser gehe bei dem Verbot von Fracking in Trinkwasserschutzzonen nicht weit genug, weil der Grundwasserstock deutlich weiter reiche. Ja, gilt das denn dann in Ihrer Sichtweise bei der Dichtheitsprüfung nicht? Dann müssten Sie die Konsequenz besitzen und sagen, wir brauchten die flächendeckende Dichtheitsprüfung. Sie sind in dem, was Sie tun, inkonsequent.
Über die Schadstoffe im Trinkwasser an der Ruhr, Ihre Verabredung mit den Klärwerken, mussten wir hier sprechen. Sie haben die Öffentlichkeit nicht informiert.
Wenn gesagt wird, in Trinkwassergebieten nicht, dann sage ich: Trinkwasser wird nicht nur dort gewonnen, wo Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen sind.
dass Sie den Bürgern ein undurchsichtiges Werk vorgelegt haben, aus dem sie nicht entnehmen können, ob sie betroffen sind oder nicht. Straßenzüge – nicht Grundwasserstöcke oder Grundwassereinzugsgebiete – werden darüber entscheiden, ob die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss oder nicht. Wo oberirdisch die Grenzen der Trinkwasserzone gezogen worden sind, gilt die Trinkwasserschutzzone. Aber kann wirklich Trinkwasser geschützt werden, wenn die von Ihnen angenommene Theorie der riesigen Gefährdung besteht? Das umfasst Ihre Lösung mit der Rechtsverordnung nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, das „Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser“ ist ein „Menschenrecht“, das „unverzichtbar“ für das Leben und die Menschenrechte ist. So heißt es in der Resolution der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010. Und das ist ein klarer politischer Auftrag an alle UN-Mitgliedsstaaten, denn Wasser ist Leben. Ohne dieses wertvolle Element wäre ein Leben auf der Erde eben unvorstellbar. Und ich frage Sie: Wollen wir nun dafür sein, dass das „blaue Gold“ eine Handelsware ist?
Meine Damen und Herren, der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist für uns in Deutschland eher eine Selbstverständlichkeit. Doch der Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt deutlich, welche Gefahren mit privaten Netzbetreibern einhergehen können. Viele von Ihnen erinnern sich an die Pressemeldungen der vergangenen Jahre, in denen über Ausfälle der Trinkwasserversorgung in England berichtet wurde. Da gab es doch diesen heißen Sommer 2006 und da kam es in Südengland insbesondere zu massiven Versorgungseinschränkungen. Im Frühjahr 2012 drohte in London sogar ein Komplettausfall der Wasserversorgung.
den, hatte aber den fatalen Effekt, dass Leitungsnetz und Anlagen nicht mehr ausreichend gewartet und saniert wurden. Die Folge waren verunreinigtes Trinkwasser, Ausfälle in der Trinkwasserversorgung, und das alles auf Kosten der Bürger.
In den maroden Leitungssystemen versickern jährlich enorme Mengen Trinkwasser. So verliert der Anbieter „Thames Water“ bis zu 26 Prozent des Trinkwassers durch Lecks in den Leitungen. Die „Daily Mail“ bezeichnete die englische Privatisierung bereits am 11. Juli 1994 daher folgerichtig als „die größte Aktion des lizenzierten Raubes in unserer Geschichte“.
Ich glaube aber, dass das bei uns durchaus als Erfolgsmodell zu werten ist. Und gerade wenn es so ein Erfolgsmodell gibt, glaube ich, dass die Europäische Union gut daran tut, sich hier rauszuhalten und nicht auch noch bis zum Trinkwasser herunter alles zu regeln. Wir sollten da vielmehr als Modellregion gelten.
Ich will nur noch mal darauf hinweisen, das wurde ja auch schon deutlich, es gibt also nicht das Fracking, sondern es gibt ganz unterschiedliche Methoden, wie gefrackt wird heutzutage. Und wenn dann Chemikalien eingesetzt werden, so konnte man ja auch in durchaus seriösen Zeitungen nachlesen, dann sind es hauptsächlich wohl, ich kannte das vorher auch so nicht, muss ich sagen, Biozide, die wir aber auch kennen aus Wandanstrichen. Ich glaube, mein Boot hat unter Umständen so was auch unten dran. Die wollen wir auch nicht im Wasser sehen, keine Frage, aber ich finde es auch falsch, den Eindruck zu erwecken, dass in Deutschland so ohne Weiteres Schadstoffe in das Trinkwasser hineingebracht werden können. Also ich kenne da immer noch Gesetze, die dem ganz klar entgegenstehen. Und das wurde ja auch durch das Ministerium ganz deutlich gemacht. Also wir sollten nicht so schlicht argumentieren.
Ja, es wurde auch dargestellt, dass es wie gesagt da auf der Bundesebene Gesetzentwürfe gibt und so weiter und so fort oder vielmehr vorgelegt werden sollen. Und es ist mir wichtig, das will ich schon noch mal hervorheben, dass ja bekanntermaßen – das ist ja auch erwähnt in der Begründung – mit dem Bundesratsbeschluss vom 01.02. die Länder sich positioniert haben, ich glaube, sogar einstimmig. Also damit hat sich auch Mecklenburg-Vorpommern positioniert und darauf hingewiesen noch einmal, dass der Einsatz schädigender Substanzen im Hinblick auf das Trinkwasser natürlich abgelehnt wird und dass hier entsprechende Dinge zu prüfen sind.
Was den gesundheitlichen und hygienischen Aspekt an- belangt, ist berichtet worden, dass wenigstens 30 Soldaten mit dem hier schon diskutierten Eichenprozessionsspinner in Berührung gekommen sind, was zeigt, dass die Bekämpfung auch künftig notwendig ist. Belastungen im Grund- und Trinkwasser wie 2002 sind mir noch nicht bekannt. Dennoch ist die Qualitätskontrolle weiter wichtig, wie es sich nach dem Starkregen hier in Schwerin kürzlich gezeigt hat. Diskutiert worden ist auch darüber, wie man die 1,2 Millionen Sandsäcke wieder loswird, die ihren Zweck erfüllt haben. So klar scheint dies jedenfalls nicht zu sein.
Also ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin ein Stück weit erschüttert über die Begründung, denn – ich will das mal verkürzen – Sie sagen ja, wir sollten uns nicht darum kümmern, dass wir Schäden in Trinkwassereinzugsgebieten beseitigen, sondern sollen lieber Prävention machen. Aber ich denke mal, jeder Mensch in Mecklenburg-Vor- pommern hat gleichermaßen den Anspruch auf einwandfreies Trinkwasser. Und jetzt stellen Sie sich hin und sagen, na ja gut, die Leute, die Probleme haben, die haben Pech gehabt, wir stecken das mal in Prävention rein.
Sie haben das hier so geschrieben und das lässt sich schlecht anders definieren. Und wie gesagt, wenn Sie jetzt mit mir diskutieren wollen – wir hätten es gerne im Ausschuss machen können. Ich bin schon darauf hingewiesen worden, wir haben die Zeit nicht, das hier inhaltlich zu diskutieren. Aber so, wie es hier steht, heißt es, wenn die Mittel nicht reichen, dann bleiben die, wo wir die Mittel weggenommen haben, eben mit ihrem belasteten Trinkwasser zurück.
Im Hinblick auf eine Gewinnung von Gas durch das so genannte Fracking ist für CDU und CSU klar: Gefahren für die Menschen und unser Trinkwasser müssen dabei ausgeschlossen werden, die Sicherheit hat für die Union absoluten Vorrang.
Über viele Jahrzehnte haben die kommunalen Versorger für einen europaweit führenden Standort hinsichtlich der Qualität, der Versorgungssicherheit und auch der sozialverträglichen Preise bei der Versorgung mit dem Lebensmittel Nummer eins gesorgt. Unsere Kommunen stehen für die Qualität des Produktes Trinkwasser. Sie kennen die Anforderungen und Strukturen vor Ort. Und: Wasser ist auch ein Stück regionaler Wertschöpfung. Das soll so bleiben – in Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger Sachsens.
Meine Damen und Herren, jeder Landwirt wird Ihnen zugestehen, dass zuvorderst das Trinkwasser geschützt werden muss. Aber das schaffen Sie nicht allein mit den in Ihrem Antrag genannten Auflagen und Überwachungen und Nachweisen und Verträgen und Meldepflichten und Meldefristen und Verordnungen und Evaluierungen und Harmonisierungen verschiedener Verordnungen und Kontrollen von Vorgaben und Sanktionierungen von Verstößen.
Mit unserem Ansatz, erstens den Beschluss des Landtages aus dem September 2010 kurzfristig umzusetzen, zweitens einen Generalplan „Heidewasser“ aufzustellen, mit dem u. a. die Entschädigung für das in der Nordheide geförderte Trinkwasser dauerhaft geregelt wird -
Nun noch ein paar Anmerkungen zum Thema Trinkwasser.
Meine Forderung ist: Wenn wir in Zukunft über Trinkwasser sprechen - ganz gleich in welchem, auch größeren Kontext -, dann sollten wir beachten, dass der ländliche Raum für die Ballungsgebiete eine große Leistung erbringt, die geradezu nach einer infrastrukturell wirkenden Gegenleistung schreit. Wenn der ländliche Raum also etwas für die Ballungsgebiete tut, dann muss das auch zu einer Gegenleistung führen.