Sie sagen, die Werke könnten ja, aber ich ordne nicht an. „Anordnungsmasochismus“ haben Sie gesagt. Es geht darum, dass sich 5 Millionen Menschen an der Ruhr darauf verlassen wollen, dass das Wasser aus ihrem Kran in Ordnung ist. Den Menschen ist doch völlig egal – für das Trinkwasser ist es übrigens auch völlig unerheblich –, ob die Wasserwerke die Aufbereitung nach dem Stand der Technik freiwillig machen oder ob Sie diese anordnen. Die Menschen wollen sauberes und sicheres Trinkwasser haben. – Völlig zu Recht! Sie spielen Mikado und sagen: Wer sich zuerst bewegt, hat schon verloren.
Die Grundwasserleiter sollen durch die Ausbringung vor allem von mineralischem Dünger verunreinigt werden. Ich möchte mal kurz aus der Broschüre „Rund um das Trinkwasser“ zitieren: „Mit dem Trinkwasser, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, nehmen wir allerdings“ – jetzt komme ich direkt zum Nitrat, was ja auch ein wichtiger Bestandteil Ihrer Argumentation war, Frau Dr. Karlowski – „deutlich weniger Nitrat auf als mit pflanzlichen Lebensmitteln.“ Und wir reden hier heute übers Wasser.
Wieder einmal versuchen Sie, die Bevölkerung schon von vornherein zu verunsichern und damit die Politik zu betreiben. Völlig außer Acht allerdings lassen Sie dabei, dass die Versorgung mit qualitativ doch sehr hochwertigem Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern durch die Wasserversorger, aber auch durch die zahlreichen Maßnahmen, die seit dem Jahre 1990 durchgeführt wurden, gesichert ist. Für die Menschen in unserem Land steht Trinkwasser jederzeit in ausreichender Menge und in sehr guter Qualität zur Verfügung.
Es war bei dieser Thematik immer Anliegen der CDU-Fraktion, ganz unabhängig von einer rechtlichen Wertung spürbare Gebührenanstiege für den Endverbraucher zu vermeiden, da die Belastungsgrenze für viele Bürgerinnen und Bürger erreicht ist. Eine Preis- und Gebührenerhöhung wird es nicht geben. Die rechtssicheren Festlegungen unterstützen die Bemühungen der Trinkwasserverbände, Trinkwasser so kostengünstig wie möglich für den Endverbraucher anzubieten.
Dort heißt es unter anderem: „Die Gutachter plädieren unter anderem für ein Verbot von Erdgasfracking in Trinkwasser- und Heilquellengebieten.“ Ich denke, meine Damen und Herren, darüber sind wir uns einig, das soll und kann nicht sein. Das steht außer Frage. Das ist nicht das Thema, über das wir uns heute unterhalten müssen.
Verseuchung in Wasser, Böden und Trinkwasser zu reagieren.
Möglicherweise waren Ihre damaligen Ausfälle gegen den seinerzeitigen Minister Uhlenberg nur politische Hysterie und politischem Kalkül geschuldet. Sie haben sogar vor Formulierungen wie der, der Möhnesee sei eine Kloake, nicht zurückgeschreckt, Sie haben gefragt, ob die Menschen im Ruhrgebiet in Bezug auf ihr Trinkwasser ausreichend vor gesundheitlichen Gefahren geschützt wären etc. Ich könnte hier eine Reihe weiterer Zitate anführen, die die Art und Weise deutlich machen, in der Sie damals agiert haben.
Das, was Sie bisher an Erklärungsversuchen geliefert haben, ist in keiner Weise ausreichend, um das, was Sie heute an Nichthandeln an den Tag legen, mit dem in Einklang zu bringen, was Sie damals von der damaligen Landesregierung gefordert haben. Dass dies auch in der Öffentlichkeit so gesehen wird, darf ich mit einigen Überschriften aus den letzten Tagen belegen: „Westfalenpost“: Ausgerechnet Remmel zögert. – „taz“: Verseuchtes Trinkwasser. – „Ruhr Nachrichten“: Remmel in der Kritik. – „Westfalenpost“: Blockade beim Schutz des Trinkwassers. – „Westfalenpost“: Erbärmliches Argument fürs Nichthandeln. Sauberes Wasser kostet. – „Westfalenpost“: Klartext. – „NRZ“: Herr Minister Remmel hat Angst vor der eigenen Courage.
Erstens. Sie beschwichtigen – die Kollegin von der SPD hat es ja eben wiederholt –: Das Trinkwasser ist in Ordnung; niemand muss sich Sorgen machen; es geht um Gefahren, die in der weiten Zukunft liegen. – Da frage ich mich. Warum dann diese Eile? Warum sprechen Sie von drei Jahren? Entweder ist die Gefahr real, oder sie ist virtuell. Ich habe den Eindruck, dass Sie sich in den letzten Tagen offenbar zum ersten Mal richtig damit beschäftigt haben.
Zweitens. Sie machen ein neues Feld auf und erzählen der Öffentlichkeit, Sie würden auf jeden Fall die Preisgestaltung von Gelsenwasser streng kontrollieren. „Preiskontrolle für Wasser“ ist die große Überschrift. Die Preisbildung müsse nachvollziehbar sein. Herr Remmel, das sind doch Selbstverständlichkeiten. Sie lenken von Problemen ab. Es geht um sicheres Trinkwasser. Sie meinen, jetzt müsse man über Abschreibungsfristen und Gebührenkalkulation reden. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, und werfen Sie keine Nebelkerzen!
niedlich, Herr Remmel! Wenn Herr Uhlenberg gesagt hätte: „Da ist etwas gefunden worden; wir fragen mal die Bezirksregierung, was los ist“ – was hätten Sie dann veranstaltet? Und jetzt wird alles bagatellisiert. Man sagt, alles sei halb so schlimm. Es passiert nichts. 5 Millionen Menschen entlang der Ruhr wollen wissen, was mit ihrem Trinkwasser ist, und Sie geben keine Antwort.
Jeden Tag gibt es eine neue Empörung, jeden Tag eine neue Ankündigung. Wann aber haben Sie endlich einmal vor, das wichtige Problem zu lösen? Da steht an erster Stelle sauberes Trinkwasser.
Danach ist Fracking eine Methode von Rohstoffgewinnung – hier von Erdgas –, die durchaus kritisch bewertet werden muss und die Gefährdungspotenziale besitzt. Hier sollten wir uns gemeinsam darauf verständigen, dass das Gut Trinkwasser dieser Ge
Die Landesregierung hat die Bergbehörden angewiesen, derzeit keine Anträge auf Fracking zu entscheiden. Was heißt „derzeit“? Wann kann „derzeit“ aufgehoben werden? Hierzu sind Sie leider nicht konkret. Es wäre schön, wenn Sie unserem Antrag beigetreten wären und eine konsequente Situation geschaffen hätten, Fracking mit chemischen Stoffen, die das Trinkwasser gefährden, zu verbieten. Dazu haben Sie sich nicht durchringen können. Das ist bedauerlich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Trinkwasser ist das am besten untersuchte und durch nichts zu ersetzende Lebensmittel Num
mer 1. Trinkwasser aus öffentlichen Versorgungsanlagen ist frei von Konservierungsstoffen, Farbstoffen, Aromastoffen, Säuerungsmitteln usw. Es bedarf keinem Nährwert oder Ballaststoffen. Dies zu überprüfen und zu überwachen ist die Aufgabe der Wasserversorgungsunternehmen sowie der Gesundheitsämter. Wie wir in der vergangenen Woche feststellen konnten, hat das Frühwarnsystem einwandfrei funktioniert. Die Beeinträchtigung des Wassers durch E.Coli-Bakterien wurde frühzeitig erkannt. Die ThüWa ThüringenWasser GmbH hat in ihrem Netz sofort nach Bekanntwerden reagiert und die notwendigen Maßnahmen ergriffen: Erhöhung der Chlorierung und Information an die Bevölkerung mit Abkochgebot sowie Veranlassung weiterer umfassender Beprobungen. Die Verantwortung für die Einhaltung von Grenzwerten haben die Wasserversorgungsunternehmen.
Die ThüWa entnimmt täglich im Netz Wasserproben. Im Jahr sind das ca. 2.000. Dazu sind sie nach der Trinkwasserverordnung auch verpflichtet. Die Bundestrinkwasserverordnung bildet unter anderem die Grundlage für die Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser. Für alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung gilt gleichermaßen: Eigenkontrolle der Trinkwasserqualität durch die Wasserversorgungsunternehmen - ich sagte es schon, hygienische Überwachung durch die Gesundheitsbehörden, Untersuchung und Bewertung aller erfassten Parameter auf der Basis der Trinkwasserverordnung, alle Grenzwertüberschreitungen werden den Gesundheitsämtern gemeldet und bei Grenzwertüberschreitung werden von den Wasserversorgungsunternehmen und Gesundheitsämtern entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die bis zur Außerbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen führen können. All dies ist bilderbuchmäßig - so schätze ich das einfach ein - abgelaufen. Also wo liegt eigentlich das Problem? Wie wir im Ausschuss hörten, war das Ministerium umfänglich an den Beratungen beteiligt. Es wurden kurzfristig Inspektionen anberaumt sowie eine Doppelbeprobung dringend empfohlen und auch umgesetzt. Da gibt es die notwendigen Informationen des Ministeriums. Seit Montag ist die Welt wieder in Ordnung. Dieser Fall hat uns gezeigt, dass Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Qualität sowie zur Sicherung nicht angezeigt sind. Unser Thüringer Wasser hat höchste Qualität, meine Damen und Herren. Dann sage ich einfach: Es hat super funktioniert, wie die Kontrollen gelaufen sind.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine Freude, als Lokalmatador zu dieser Aktuellen Stunde sprechen zu dürfen. Ich will zunächst mal kurz erläutern, worum geht es hier eigentlich, weil mancher meint, es wäre kein Thema von landesweiter Bedeutung. Ich denke, das ist es durchaus, denn es ist so, dass die Talsperre Zeulenroda oder das Talsperrensystem Weida, Zeulenroda und lange Jahre, eigentlich bis heute, noch zur Trinkwasserversorgung zur Verfügung steht im kompletten Ostthüringer Raum. Diese Trinkwassertalsperre ist Anfang der 70er-Jahre in der DDR errichtet worden in einem Gebiet, das intensiv bewohnt, landwirtschaftlich, wirtschaftlich, touristisch genutzt wurde. Die Landwirtschaft gab es um die Trinkwassertalsperre herum, der Verkehr wurde direkt darüber geleitet, die Abwässer wurden in die Talsperre eingeleitet und Tourismus fand natürlich auch noch gleichzeitig auf der Talsperre statt. Das alles war nach 1990 nicht mehr möglich, denn Trinkwasser ist ein hohes, schützenswertes Gut, und so gab es zahlreiche Beschränkungen - ganz aktuell, ist wirklich schützenswert. Obwohl ich sagen muss, selbst heute könnten noch Kolibakterien in dieser Talsperre gefunden werden, denn wenn mal Starkregen ist, wie das in diesem Jahr so üblich ist, dann laufen Kläranlagen für gewöhnlich auch mal über, und dann spült es die Dinge trotzdem in die Talsperre. Aber all das soll ja nun ein Ende haben.
Deshalb, Herr Herzog, haben CDU und FDP einen Antrag zum Fracking in den Umweltausschuss eingebracht. Wir werden diesen nach der Anhörung im Ausschuss im Februar und nach Gesprächen mit dem Wasserverbandstag und weiteren betroffenen Gruppen in wichtigen Punkten noch konkreter formulieren. Für die CDU-Fraktion steht fest, dass die Fracking-Technologie im Umfeld von Trinkwasser-, Mineralwasser- oder Heilquellen nichts zu suchen hat - weder oben in Trinkwasserschutzzonen noch unter diesen Gebieten tief in der Erde.
„Die bislang vorliegenden Gutachten zeigen, dass beim Fracking durch Einbringen umwelt-toxischer Substanzen in den Untergrund erhebliche Risiken insbesondere für das Trinkwasser bestehen. Eine Genehmigung dieser Art von Erdgas- und Erdölgewinnung ist derzeit nicht unverantwortbar.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz ein Wort zum Herrn Minister, man sollte wirklich vielleicht mehr Trinkwasser trinken als das, was aus den Flaschen kommt. Ich gehöre zu denjenigen, die zu Hause nur Wasser aus dem Hahn trinken.
Ich bin der Meinung, dass das Thema augenblicklich weder aktuell noch – und das hat der Minister, glaube ich, auch schon gesagt – problematisch ist. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass die Versorgung mit Trinkwasser in unserem Land durch Nitrate, Phosphate, Schwermetalle, Arzneimittel gefährdet ist.
Des Weiteren, darauf ist der Minister ja auch schon eingegangen, wurden im Bereich der Abwasserentsorgung über 900 Millionen Euro investiert, um sowohl den Zustand der Gewässer, aber auch des Grundwassers in unserem Land zu verbessern. Klar herauszustellen ist, dass Mecklenburg-Vorpommern sowohl mit seinem Grundwasservorkommen als auch mit der Niederschlagsmenge und den Gewässern über hervorragende Voraussetzungen zur Trinkwasserversorgung verfügt. Das Trinkwasser in unserem Land wird seitens der Wasserversorger als auch der zuständigen Gesundheitsämter – darauf ist der Minister auch schon eingegangen – regelmäßig überprüft.
Abschließend möchte ich noch mal darauf verweisen, dass seitens der Landesregierung bereits eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasserversorgungsunternehmen und der Wissenschaft eingerichtet wurde, die sich mit der Ursachenforschung der Verunreinigung von Trinkwasser in unserem Land befasst.
Wir sind der Auffassung, dass mit den rechtlichen Vorgaben, den Überprüfungen des Trinkwassers und den eingeleiteten Maßnahmen alles Notwendige unternommen wurde, um die Versorgung mit Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft zu sichern. – Danke schön.
kenntnissen, drittens die Forderung, Fracking-Vorhaben in Wasserschutzgebieten, Trinkwasser- und Mineralwassergewinnungsgebieten sowie Solefördergebieten grundsätzlich nicht zu genehmigen, viertens die Forderung, dass betroffene Landkreise bei der Genehmigung beteiligt werden und eine wasserrechtliche Erlaubnis nur im Einvernehmen mit den betroffenen Landkreisen erteilt wird, fünftens die Forderung, dass die Industrie FrackFlüssigkeiten ohne jede Umweltbelastung entwickelt, sechstens die Forderung nach der Offenlegung aller Bestandteile von Frack-Flüssigkeiten und der Sicherstellung, dass diese Flüssigkeiten keine Gesundheits- und Umweltgefährdung verursachen, siebtens die Forderung nach einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, achtens die Forderung nach der Veröffentlichung von bereits durchgeführten Fracking-Vorhaben und neuntens die Forderung nach einer generellen Beweislastumkehr.
„’Gefährdungen für das Trinkwasser wird es weder mit dem einen noch mit dem anderen Minister geben’, sagte Duin unserer Zeitung.“
„Nordrhein-Westfalen strebt ein bundesweites Verbot der umstrittenen Fracking-Methode zur Erdgasförderung an. Um den Einsatz giftiger Chemikalien zu vermeiden, werde die … Landesregierung am 14. Dezember im Bundesrat einen Antrag vorlegen, kündigten NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) und Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) an. ‚Gefährdungen für das Trinkwasser’“
Wir fordern, dass Wasserschutzgebiete und Trinkwasser schutzgebiete ausgeschlossen werden, dass die Wasserbehör den vor Ort ein Vetorecht erhalten, wenn Beeinträchtigungen für das Grundwasser zu befürchten sind, dass das im Bundes berggesetz und anderen Gesetzen entsprechend verankert wird und dass die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprü fung bergbaulicher Vorhaben dahin gehend abgeändert wird, wie bereits von der Kollegin Grünstein angeführt. Wir fordern darüber hinaus noch einen bundeseinheitlichen Vollzug die ser gesetzlichen Anforderungen in Verbindung mit einem tech nischen Regelwerk und fordern schließlich, dass dieses Clean Fracking entsprechend gefördert wird.