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Unser Trinkwasser ist sauber. Sie können anscheinend nicht die Abwässer von Kläranlagen und Trinkwasser unterscheiden.

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Entschuldigung, das ist eine Tischvorlage. Schauen Sie mal, wie sehr ich mich schon einlasse auf Ihre Einlassung. Also, die Thüringer Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken usw. und so fort. Träger der Wasserversorgung ist die Gemeinde Gerstungen. Ich wäre sehr damit einverstanden, wenn die Thüringer Landesregierung aufgefordert wird, die Gemeinde Gerstungen in ihrer Funktion als Aufgabenträger der Wasserversorgung für die Gemeinde zu unterstützen bei ihren Bemühungen, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung der Gemeinde sofort zu ergreifen und die Finanzierung entsprechend dem Verursacherprinzip zu sichern. Das ist deshalb wichtig, weil natürlich nur die Gemeinde Gerstungen diese Bemühungen in die Wege leiten und durchführen kann. Sie braucht natürlich Unterstützung, denn die Aufgabe ist kompliziert genug und das Durchsetzen der Finanzierung über das Verursacherprinzip ist auch kompliziert genug und wird sicher einen langen Rechtsweg gehen. Aber dass die Gemeinde an diesem Punkt unterstützt werden muss, ist ohne jeden Zweifel, denn die leben heute ja im Grunde schon, auch wenn bislang das Trinkwasser noch nicht entsprechend beeinträchtigt ist, auf einer Bombe - sagen wir mal -; es kann jeden Moment durch eine geologische Umschichtung dort zu einem Fehler kommen und zu einem Durchbrechen der entsprechenden Versenkungslauge in die Trinkwasserreservoire. Deshalb muss die Gemeinde eigentlich jetzt schon die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen erreichen, denn es könnte morgen schon passieren, dass ihr Trinkwasser nicht mehr nutzbar ist. Insofern wäre ich für eine entsprechende Umformulierung Ihres zweiten Punktes und dann natürlich für Einzelabstimmung, dass die Thüringer Landesregierung gebeten wird, die Gemeinde Gerstungen als Aufgabenträger der Wasserversorgung zu unterstützen bei ihrem Bemühen, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung zu ergreifen und durchzuführen, und ihr zu helfen bei der Finanzierung entsprechend dem Verursacherprinzip. Vielen Dank.

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Das MUNLV hat bei PFT als Zielwert 100 Nanogramm pro Liter Trinkwasser vorgegeben. Die von der Trinkwasserkommission des Bundes ausgegebene Unbedenklichkeitsgrenze beträgt bei lebenslanger Aufnahme durch den Menschen 300 Nanogramm PFT pro Liter. Die Ablaufwerte an einigen Kläranlagen erreichen ca. 300 Nanogramm pro Liter Abwasser – ich betone: pro Liter Abwasser. Ich möchte noch einmal klarstellen: Der für den Menschen relevante Wert ist der Wert für das Trinkwasser. Ich wüsste nicht, dass irgendein Mensch Ablaufwasser aus Kläranlagen trinkt.

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Darüber hinaus hat Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland eine Bundesratsinitiative zum Verbot von PFT eingeleitet. Die Wirtschaftsverbände haben sich für eine Reduzierung des Eintrags von PFT ins Gewässer verpflichtet. Das kann zum Beispiel auch die Suche nach alternativen Stoffen sein, denn Ziel muss es sein – das ist ganz klar –, das Problem an der Quelle zu bekämpfen. PFT darf gar nicht erst ins Trinkwasser gelangen. Das Ministerium führt hier regelmäßig Gespräche mit den betroffenen Unternehmen. Wir als CDU-Fraktion unterstützen ausdrücklich diesen klaren Kurs.

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Ich möchte noch anmerken, dass alle Werte im Trinkwasser unter den vorgegebenen Grenzwerten liegen. Der vorgegebene Trinkwasserleitwert von 300 Nanogramm/l wurde nicht nur überall eingehalten, sondern sogar weit unterschritten. So lag die PFT-Konzentration der Ruhr im November 2007 bei 43 Nanogramm/l. Damit war die Konzentration nicht höher als in anderen Gewässern

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Meine Damen und Herren, zum Schluss: Alle Untersuchungswerte zeigen, unser Wasser ist sauber. Das MUNLV tut alles, um unser Lebensmittel Trinkwasser unbelastet zu erhalten. Wir unterstützen diese Maßnahmen, verweisen auf unseren Entschließungsantrag und lehnen Ihre Anträge aufgrund falscher Angaben ab. – Danke schön.