Den bisher schon sorgsamen Umgang mit Wasser bei uns zeigen einige Eckdaten. 99,7 Prozent der Thüringer Bevölkerung können durch Quell-, Grund- und Fernwasser aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen versorgt werden. Mit dieser Versorgung brauchen wir international keinen Vergleich zu scheuen. Unsere Anstrengungen dürfen sich aber nicht allein auf versorgungstechnische Maßnahmen konzentrieren. Die genutzten Ressourcen sind nicht unerschöpflich. Die Vorräte müssen durch Mitwirkung aller sparsam und schonend bewirtschaftet werden. In Thüringen sind die Trinkwasservorräte ungleich verteilt. Das Fernwasserversorgungssystem des Landes gleicht diese Unterschiede aus. Mit den Thüringer Wasserressourcen und den vorhandenen Schutzgebieten kann der landesweite Trinkwasserbedarf qualitativ und quantitativ heute mehr als ausreichend gedeckt werden. Ich glaube, es ist falsch, Kollegin Becker, die Trinkwasser-Schutzzonen-Diskussion wieder herbeizuführen. Wir wissen alle, andere Bundesländer, wie beispielsweise Sachsen, haben es ganz anders gemacht. Die haben die Trinkwasser-Schutzzonen aus den DDR-Zeiten komplett abgeschafft. Alle Wasserfassungen, die heute dort betrieben werden, haben neue Schutzzonen. Bei uns ist es etwas anders gelaufen. Wir haben die Trinkwasser-Schutzzonen aufrechterhalten aus DDR-Zeiten und die müssen überarbeitet werden. Da ist es nun mal kein Problem, wenn heute einmal aufgehoben, verändert, manchmal auch verschärft wird.
Die Qualität der Wasserversorgung hinsichtlich des Produktes Trinkwasser, der Zuverlässigkeit und des Services ist führend im internationalen Vergleich. Die Wasserbranche zeigt ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, bei allen Problemen, die in den letzten Jahren gerade in diesem Bereich diskutiert worden sind. Allerdings ist für Experimente das Lebensmittel Nummer 1 - unser Wasser - nicht geeignet; die kommunale Entscheidungsfreiheit muss erhalten bleiben. Die Worte „Modernisierung ja“ und „keine Experimente mit dem Trinkwasser“ mögen auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen. Modernisierung bedeutet hier, dass in der über Jahrhunderte bewährten Tradition der Wasserbranche die technische Entwicklung weiter gefördert, sich gegenüber modernen Unternehmensstrukturen, Methoden der Unternehmensführung und der Kooperation mit anderen Unternehmen - egal ob öffentlich oder privat-rechtlich - offen gezeigt wird. Ein Experiment mit erheblichen Risiken wäre dagegen eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft, die nur den Gesetzen unbegrenzten Wettbewerbs gehorcht und damit weder dem Gebot der Nachhaltigkeit als maßgebendem Prinzip des Umweltschutzes noch den sozialen Verpflichtungen der öffentlichen Wasserversorgung genügen wird. Die kommunale Verantwortung für die Daseinsvorsorge hat sich bewährt. Der Mensch besteht größtenteils aus Wasser, so bedeutet Wasser Leben. Daher darf unser Wasser, unser Leben nie zum Spielball bei Verhandlungen werden. Wir müssen die Entscheidung über unser Wasser in Thüringer Hand belassen, bei der thüringischen Bevölkerung und somit auch bei unserer Politik.
Meine Damen und Herren, es ist für mich überhaupt nicht verständlich, warum von den Wasserverbänden jetzt die Privatisierung des Trinkwassers ins Feld geführt wird. Für uns sind das zwei vollkommen unterschiedliche Themenbereiche, wobei es übrigens bei der Trinkwasserversorgung bereits private Versorger gibt, bei denen bisher keine Beschwerden oder Benachteiligungen der Kunden im Verhältnis zu öffentlich-rechtlichen Teilnehmern feststellbar waren. Aber nochmals klar und deutlich: Wir reden über Abwasser und nicht über Trinkwasser.
Ein am 29. Mai 2007 im Spiegel Online veröffentlichter Artikel „Teures Trinkwasser - Verbraucher zahlen Hunderte Euro zu viel“ sorgt für viel Unmut unter der Jenaer Bevölkerung. Der Artikel enthält eine Trinkwasservergleichsliste von 76 deutschen Großstädten bundesweit, in der die Stadt Jena einen Spitzenplatz hinsichtlich der Wasserpreise einnimmt. Auch gegenüber den beiden anderen in der Liste aufgeführten thüringischen Städten Gera und Erfurt unterscheidet sich Jena durch höhere Wasserpreise.
Sie haben eben zum Beispiel im Zusammenhang mit der Wasserwirtschaft und dem Trinkwasser gesagt, die Verpflichtung der Aufstellung der Pläne werde durch die Anzeigepflicht ersetzt, die demnächst im Gesetz steht. Darauf werde ich gleich eingehen. Das sind Überregulierungen. Sie sagen, wir wollten zum Beispiel den Stand der Technik im Gesetz festhalten.
Meine Damen und Herren, wir sind uns einig: PFT gehört nicht ins Trinkwasser! Klar ist auch: Die kriminelle Energie eines Unternehmens darf nicht toleriert werden. Als gelernter Landwirt sage ich auch: Einen Acker zum Verklappen von Industrieabfällen zu nutzen, ist inakzeptabel, verbrecherisch und muss verfolgt werden.
Der von Ihnen angesprochene Punkt, ob die Verbraucherzentralen in der Lage wären, beim Trinkwasser tätig zu werden, erscheint mir zumindest fraglich,
Wir können darüber sicherlich reden. Dann müssen wir eventuell Anträge stellen dahin gehend, ob die Verbraucherzentralen dort beratend tätig sein können. Ob uns das aber hilft, das Trinkwasser sauberer zu halten, oder ob es uns zu einem entscheidenden Fortschritt verhilft, weiß ich nicht, aber das ist keine Thematik, die heute Morgen in der Debatte um PFT eine Rolle spielen sollte. Das ist ein nachrangiges Problem, das wir zu gegebener Zeit beraten können.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung tut alles, das Problem PFT in den Griff zu bekommen. Ich gebe zu: Die Menschen sind verunsichert; das ist keine Frage. Sie tragen ein gerüttelt Maß dazu bei. Ich persönlich weiß nicht, ob 0,3 Mikrogramm pro Liter, ob 0,1 Mikrogramm pro Liter, ob 0,5 Mikrogramm pro Liter schädlich sind. Ich möchte nur, dass unser Trinkwasser sauber ist. Nichts anderes ist das Bestreben, das wir hier gemeinsam haben sollten.
Meine Damen und Herren, deshalb war es richtig, immer wieder neue Ansätze in der Ursachenanalyse zu erforschen. Die bereits im Jahr 1990 im Auftrag des niedersächsischen Sozialministeriums eingesetzte Expertenkommission kam im Jahr 2004 zu dem Ergebnis, dass es keine Belege für einen Zusammenhang zwischen Kernkraftwerken und den Erkrankungen von Kindern in einem 5-kmRadius davon gegeben hat. Es wurden alle nur denkbaren Ursachen erforscht: die Elbe, chemische Schadstoffe, elektromagnetische Felder, Pflanzenschutzmittel, Trinkwasser und Röntgenuntersuchungen. - Ich erinnere an das so genannte 16-Punkte-Programm.
Trinkwasser wird in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser und zu ca. einem Drittel aus Oberflächenwässern gewonnen. Je nach Zustand des Rohwassers werden von den Wasserwerken zusätzliche Reinigungsstufen, zum Beispiel biologische und/oder chemische Abwasserbehandlungsmethoden, Oxydation mit Ozon, UVReaktoren oder Aktivkohlebefilterung, vorgehalten. Es ist gut, dass alle Methoden in NordrheinWestfalen erprobt und zielgerichtete Projekte vom Umweltministerium des Landes NordrheinWestfalen gefördert werden.
Das bestätigt Ihnen auch Ihr ehemaliger Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen in seinem sogenannten Zehn-Punkte-Aktionsplan „Sauberes Trinkwasser“. Ich zitiere wieder wörtlich:
Sie, Frau Kraft, haben in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Präsidiums der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands an dem gleichen Tag – am 30. November dieses Jahres – in Ihrer Eigenschaft als innovations- und industriepolitische Beauftragte des SPD-Vorstands eine Pressemitteilung veröffentlicht, die nicht auf die Steinkohle Bezug nimmt, sondern die Bezug darauf nimmt, dass im Trinkwasser Probleme liegen. Sie haben auf die Medikamentenrückstände am gleichen Tag hingewiesen. Das ist ein echtes Problem.
Und es ist auch notwendig, dass wir klare Richtlinien haben, wenn es um die Betriebskosten geht. Man kann viele Dinge mit entsprechender Messtechnik nachweisen, ob das Elektroenergie ist, ob das Trinkwasser ist, aber es geht letztendlich auch um die Kosten für die Heizung. Und da meine ich schon, verlange ich auch, wenn wir ein solches Solidarsystem durchsetzen wollen, dass der Bürger, der diesen Beitrag über das Arbeitslosengeld II bekommt, verantwortungsvoll damit umgeht und nicht sagt, das interessiert mich nicht, welche Heizkosten ich verursache, ich habe mein ganz normales Regelsystem, das ich mit dem Auf- und Zuklappen des Fensters installiert habe. Das kann so nicht sein.
Untersuchungen in folgenden Einflussbereichen durchgeführt, die auch die Ministerin schon genannt hat: In der Elbe fanden Schadstoffmessungen der Aerosole statt. Die Milch von Kühen, die im Deichvorland grasen, wurde untersucht. Örtliche Emissionen wurden untersucht. Dabei ging es um ionisierende Strahlen, elektromagnetische Felder, chemische Schadstoffe aus der Industrie, Altlasten, möglicherweise belastete Kinderspielplätze. Man hat nichts ausgelassen. Im häuslichen Bereich wurde nach Radon und Lösungsmitteln gesucht. Die Muttermilch wurde untersucht. Der medizinische Bereich und sogar das Trinkwasser wurden untersucht. In keinem der untersuchten Bereiche, auch nicht dem der vermuteten Einwirkung ionisierender Strahlen, ließen sich Ursachen für die Häufung kindlicher Leukämien finden.
im Erzgebirge schon Überkapazitäten an Trinkwasser habe, warum kaufe ich dann anderswo noch welches hinzu? Ich glaube, diese beiden parlamentarischen Anträge sind als Ausdruck dieser kritischen Behandlung der Vorgänge zu verstehen, auch wenn sie sich mit unterschiedlicher Zielrichtung dem Anliegen verpflichtet sehen, Beiträge zu leisten, dass es nicht zu dem kommt, was seit rund zwei Monaten den Tenor der Leserbriefe der „Freien Presse“, die sich zu diesem Vorgang äußern, bestimmt. Der lautet nämlich: Die Zeche zahlt der Endverbraucher.
Die Argumentation der Stadtwerke in der Öffentlichkeit – das muss ich so feststellen – ist hochgradig scheinheilig, wenn geäußert wird – hier verweise ich auf das Informationsblatt 1/07 der Stadtwerke und das Interview in der „Freien Presse“ vom 14. April –, man wolle mehr Wettbewerb im Wasserbezug, man wolle Liefersicherheit und Preisstabilität. So einleuchtend diese Aussage für viele Bürger klingen mag, so unredlich ist sie, weil vergessen wird – oder sollte man fast sagen: verschwiegen wird? –, dass die Kosten für eine Trinkwasserleitung von rund 36 Millionen Euro, die immer mal wieder auftauchen, natürlich auf den Endverbraucher umgelegt werden und die Investitionskosten die möglichen Gewinne eines niedrigeren Wasserentgeltes für den Bezug von Trinkwasser aus Tschechien letztlich wieder aufzehren.
Das staatliche Wasserregime auf der Grundlage der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zielt gerade auf die Erhaltung der Voraussetzungen für die gesellschaftlich unabdingbare Daseinsvorsorge, also die zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser in Lebensmittelqualität zu sozialverträglichen Preisen ab. Wasser hat eben nicht – wie auch Sachverständige in der Anhörung gesagt haben, insbesondere der von der FDP-Fraktion benannte – die Eigenschaft einer Handelsware. Warenverkehrsfreiheit, Herr Günther, ist europäisches Recht, aber die Liberalisie
Nun zu Ihnen, Herr Zais. Sie sprachen von der Privatisierungswut der CDU. Gerade beim Trinkwasser haben wir sehr sorgfältig darauf geachtet, Sie erinnern sich vielleicht – Sie hören nicht zu, aber ich sage es trotzdem –: Der § 63 Abs. 4 des Sächsischen Wassergesetzes sieht prinzipiell die Möglichkeit der Pflichtenübertragung vor. Aber bisher haben wir diese Möglichkeit nie durch eine entsprechende Verordnung untersetzt, und das aus gutem Grunde.