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Wir können den Menschen aber auch nicht vorgaukeln, dass wir den Trinkwasserschutz vernachlässigen können. Einmal machen sich sehr viele Menschen Sorgen um ihr Trinkwasser, und wir können es auch nicht riskieren, das Trinkwasser zu gefährden. Herr Kollege Rentsch, selbst wenn das nicht überzeugt, wir dürfen aus rechtlichen Gründen das Trinkwasser nicht gefährden, weil das das Ende der Produktion wäre. Wer die Produktion erhalten will, muss das Trinkwasser schützen, Herr Kollege Rentsch.

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Gleichzeitig gewinnen wir – und das ist auch eine Besonderheit für die Bundesrepublik – in NordrheinWestfalen unser Trinkwasser zu 60 % aus Oberflächengewässern; das ist weit mehr als sonst in der Republik. Deshalb gibt es hier auch die Notwendigkeit, das Ganze besonders zu schützen; denn es geht darum, das wichtigste Lebensmittel, das wir haben – unser Trinkwasser – auch zukünftigen Generationen in einem guten Zustand zu überlassen.

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Deswegen ist es so wichtig, dass wir dem Schutz des Wassers eine so hohe Bedeutung beimessen. Wasser ist nämlich zugleich gefährdet. Das ist bedauerlich, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass wir jeden Tag anderthalb bis zwei Liter Trinkwasser zu uns nehmen sollten, um gesund zu leben. Wir brauchen also gesundes Trinkwasser.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bereitstellung von Trinkwasser für die Bevölkerung in ausreichender Menge und hoher Qualität ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Nach dem vorliegenden Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg wird unser Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen und hat darum eine hervorragende Qualität. Schutz und nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers sind daher sehr wichtig. Und Hamburg geht sehr sorgsam mit seinem Wasser um. Ja, da kann man ruhig klatschen; das finde ich eine Leistung.

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Angesichts des guten Überblicks, der Perspektiven, die aufgeführt worden sind, und der potenziellen Schwächen, die anstehen können und die in diesem Bericht aufgeführt sind, war ich natürlich sehr gespannt, was die Regierungskoalition an Zusatzantrag vorlegen wird. Insbesondere auch, weil die EU-Kommission kürzlich eine Klage wegen Nichteinhaltung der EU-Vorgaben für die Nitratwerte eingereicht hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war etwas erstaunt über den Inhalt, das Randthema, das von der Regierungskoalition thematisiert worden ist, denn ich denke, die Nitratbelastungen wären ein Thema. 50 Prozent der Flächen in Schleswig-Holstein, 60 Prozent der Flächen in Niedersachsen – und wir alle wissen, dass auch dort unser Trinkwasser herkommt – sind über den Grenzwerten, sind belastet und würden bei einer entsprechenden Aufbereitung unser Trinkwasser deutlich teurer machen. Die Düngeverordnung hängt seit über einem Jahr im bürokratischen Gestrüpp des Bundestags. Ich denke, das ist kein wirklich guter Zustand und hätte einer Initiative bedurft. Und wenn ich sehe, dass das Grundwasser mit Sicherheit nicht vor den Landesgrenzen stoppt, frage ich mich natürlich, was das Abwiegeln in diesem Bericht bezüglich des Frackings soll. Es ist angesichts des Fracking-Erlaubnisgesetzes, das der Bundestag gerade durchgeprügelt hat mit der schwarz-roten Mehrheit, eine falsche Tatsache, wenn behauptet wird, dass Fracking nicht zu erwarten sei. Fracking im Sandgestein ist zulässig. Fracking im unkonventionellen Bereich – der fälschlich so heißt – ist nur bis 2021 bei vier Probebohrungen verboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier herrscht dringender Handlungsbedarf.

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Ich erinnere daran: Wir haben einmal eine Petition in der Europäischen Union gehabt, die hatte innerhalb weniger Tage über eine Million Unterzeichner. Da ging es um die Frage der Privatisierung der Unternehmen im Bereich Trinkwasser. Das zeigt höchste Sensibilität der Menschen, wenn es um das Trinkwasser geht. Das wiederum bedeutet für das Thema, das Sie angesprochen haben: Wir dürfen die einen nicht gegen die anderen ausspielen, wir müssen beides zusammenführen.

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Natürlich hat das Unternehmen, wenn sich herausstellt, dass die diffusen Einträge, anders als vorab berechnet, schneller in die Werra gehen, das Recht – das hat es getan –, im Rahmen der Übergangsgenehmigung eine zusätzliche Versenkerlaubnis für ein weiteres Volumen zu bekommen. Das muss natürlich wasserrechtlich geprüft werden, das ist doch keine Frage. Sie wollen doch sicher ebenfalls nicht – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von K+S wollen das auch nicht –, dass das Grundwasser geschädigt und damit das Trinkwasser verseucht wird; denn dort sind alle darauf angewiesen, dass sie gesundes Trinkwasser haben.

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Die umstrittene Flutung des Bergwerks Saar - das muss man sich immer wieder klarmachen - ist eine zwingende Voraussetzung zur Umsetzung des sogenannten Grubenwasserkonzeptes der RAG, an dessen Ende dann der Anstieg des Grubenwassers bis ganz nach oben steht mit allen Risiken und mit allen Gefahren für das Trinkwasser im Saarland.

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Auch da geht es eigentlich nur, und das ist auch Ihr Vorwurf, um die Frage, ob das Verfahren richtig ist oder nicht. Es kommt nie richtig heraus, dass der Vorwurf gemacht würde, dass dort Gefahren übersehen worden wären. Was das Grundwasser angeht, sind wir in diesen Schritten bei der Schachtflutung noch meilenweit entfernt von Trinkwasser gewinnenden Gebieten. Eine Trinkwassergefährdung ist, nach alledem, was wir uns von Experten in den betreffen

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Deshalb gehe ich beim Antrag der GRÜNEN auch mit, dass Lebensmittel kontrolliert werden sollen. 90 Prozent aller Menschen haben höhere GlyphosatRückstände im Urin als der Höchstwert für Trinkwasser ist. Das ist schon bedenklich.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Saarland ist ein Waldland. Unser Wald erfüllt eine Vielzahl von Funktionen. Er produziert den wertvollen Rohstoff Holz, er sichert bestes Trinkwasser, speichert Kohlendioxid und bietet vielen Pflanzen und Tieren Lebensräume.

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Der Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde im Land seit dem Jahr 1990 mit Mittel in Höhe von fast 1,5 Milliarden € gefördert. Auch hierbei musste das Erbe der DDR in einem sehr langwierigen, schwierigen Prozess überwunden werden. Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde der Weg einer effizienten Organisationsstruktur gegangen, um das System gleichzeitig für den Bürger bezahlbar zu gestalten. Die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser ist und bleibt hoheitliche Aufgabe und sollte Grundanliegen eines Staates sein und weiterhin in öffentlicher Hand bleiben.

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Dabei reden wir - und auch das muss man sich immer wieder klarmachen - von einem Vorhaben der RAG, das im schlimmsten Falle rund 600.000 Menschen hier im Saarland mit Blick auf ihr Trinkwasser, mit Blick auf ihr Grundwasser betreffen kann. Allein die große Zahl der betroffenen Menschen in diesem Lande macht eigentlich schon die Raumbedeutsamkeit dieses Verfahrens klar. Raumbedeutsamkeit bedeutet, die Juristen wissen das, dass man zumindest mal ein sogenanntes Raumordnungsverfahren durchführen muss. Aber genau dieses Raumordnungsverfahren hat die Landesregierung mal wieder auf ganz elegante Weise aus dem Weg geräumt. Auch dieses Raumordnungsverfahren wird es bei diesem Großprojekt in diesem Lande nicht geben.

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Noch einmal: Deshalb haben wir einen U-Ausschuss. Und vor dem Hintergrund des Widerspruchs, der hier zurückgewiesen wurde, weil die Logik nicht stimmt, mit der das Oberbergamt hier argumentiert, haben wir den Punkt heute hier zu Recht auf die Tagesordnung gesetzt und haben heute parlamentarisch darüber diskutiert, damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, was in diesem Zusammenhang läuft; denn - ich sage es noch einmal - in den nächsten ein, zwei, drei Jahrzehnten können bis zu 600.000 Menschen von diesem Grubenwasseranstieg betroffen sein, ihr Trinkwasser kann vor die Hunde gehen. Ich sage nicht „muss“, ich hoffe, dass das nie passiert, aber die Gefahr besteht. Das schieben Sie einfach so weg und erlauben diesem Konzern eine Vorgehensweise, die so nicht sein müsste. Das hat die Landesregierung in der Hand, nicht mehr und nicht weniger. - Vielen Dank.

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Themen, die den Ausschuss beschäftigten, waren unter vielen anderen Probleme mit den Jobcentern oder den Jugendämtern, Wünsche auf Erhalt von Vergünstigungen wegen des Vorliegens von Schwerbehinderungen, Fragen aus dem Denkmalbereich oder Grundschulschließungen. Themen waren aber auch die derzeitige Flüchtlingssituation, Preiserhöhungen beim Trinkwasser, Straßenausbaubeiträge oder, wie in jedem Jahr, die Kommunalabgaben.

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Unabhängig vom Strukturwandel nehmen die Umweltbelas tungen durch den Tagebau spürbar zu. Sulfatfrachten gefähr den das Berliner Trinkwasser, und Eisenhydroxid gefährdet Umwelt und Tourismus. Vor allem die Eisenhydroxid-Belas tung ist ein bisher noch wenig erforschtes Phänomen. Hier gibt es große Untersuchungsdefizite. Deshalb schlagen wir ein spe ziell dafür eingerichtetes Forschungsbudget im Einzelplan des Ministeriums vor.

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Teil 1, die Aufgaben - vielleicht auch für alle, die sonst für Bil dungs- oder Sozialpolitik zuständig sind -: Was muss Herr Vo gelsänger eigentlich tun? Welche großen Aufgaben muss Herr Vogelsänger bearbeiten? Ich beginne mit dem Wichtigsten, mit dem Kostbarsten, das wir haben, unserem Wasser. Unser Mi nister, sein Haus und alle seine nachgeordneten Behörden sind in erster Linie dafür verantwortlich, unser Wasser vor Verun reinigungen zu schützen, damit wir es noch jahrelang, jahr zehntelang, jahrhundertelang nutzen und genießen können. Es zu schützen ist vielleicht nicht mehr so einfach wie zu DDRZeiten, wo der Fluss an einem Tag gelb und am anderen rot oder blau war, je nachdem, was aus der Fabrik kam. Nein, das ist heute etwas komplizierter. Wenn man die Leute, die sich da mit auskennen, nämlich die in den Wasserwerken, fragt, wovor wir uns schützen müssen, sagen sie: Erstens vor Versalzung, vor dem ganzen Nitrat aus der Landwirtschaft, zweitens - das hatten wir hier schon manchmal als Thema - vor Uran. Einige Brunnen in Brandenburger Wasserwerken mussten geschlossen werden, weil zu viel Uran in unserem Trinkwasser war.

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Auf zwei umstrittene Regelungen will ich jedoch etwas ausführlicher zu sprechen kommen, weil sie wichtig sind, wenn wir über gutes Trinkwasser reden, und weil sie zeigen, dass wir das Ganze vernünftig und praktikabel geregelt haben.

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Noch einmal: Ich habe diese beiden Regelungen erwähnt, weil sie wichtig sind, und auch, weil sie aufzeigen, dass wir in diesem Gesetz nichts kaputtregeln, sondern praktikable Lösungen finden, um ein Problem, das wir im Bereich „Trinkwasser“ haben, vorsorglich und verantwortlich anzugehen.

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Der Minister hat vorhin in seinen Ausführungen darauf hingewiesen: In Nordrhein-Westfalen gewinnen wir zum Teil aus Grundwasser, aber zu einem großen anderen Teil auch aus den Oberflächengewässern – nämlich zu 60 % – unser Trinkwasser.

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Deswegen ist es auch richtig, uns den Themen beim Landeswassergesetz zu stellen – ambitioniert zu stellen – und die Gewässerrandstreifen zu diskutieren. Das ist eine Chance für den ländlichen Raum. Die 130.000 Angler, die da auch leben, warten darauf, dass wir hier Lösungen finden. Die Menschen, die da Erholung suchen, warten darauf, und die Menschen, die jeden Tag einen guten Schluck Trinkwasser aus der Leitung trinken wollen, warten auch darauf. Stellen wir uns also diesen Herausforderungen.

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Herr Deppe, weil Sie eben von Eigentum gesprochen haben – Herr Präsident, ich komme zum Ende –: Eigentum verpflichtet auch. Wer Landwirtschaft betreibt, sollte sie in Zukunft auch so betreiben, dass wir unser Trinkwasser weiterhin genießen können. – Herzlichen Dank und gute Beratungen im Ausschuss.

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In Nordrhein-Westfalen können deshalb bereits aus rund 40 % aller Grundwasservorkommen ohne entsprechende Aufbereitung kein Trinkwasser mehr gewonnen werden. Auch mehrere Tausend Hausbrunnen in Nordrhein-Westfalen überschreiten den EU-Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter und können deshalb nur eingeschränkt genutzt werden.

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Wir hoffen, dass der Masterplan und die weiteren im Antrag geschilderten Maßnahmen umgesetzt werden und zum Erfolg führen. Wer weiß: Vielleicht kann Bremen dann auch wieder Trinkwasser aus der Weser gewinnen, was aufgrund der von K+S verursachten Versalzung seit den 1960er-Jahren nicht mehr möglich war.

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Dieser Gesetzentwurf setzt für Nordrhein-Westfalen den notwendigen Rahmen für den Schutz der Ressource Wasser – darauf kommt es an –, dient damit der Versorgung der Menschen mit sauberem Trinkwasser und findet somit auch – das wird Sie nicht überraschen – unsere Zustimmung.

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Daran werden wir weiter arbeiten; denn es geht um die wichtigste Ressource, es geht um unser Trinkwasser. Deswegen gilt: Wasser ist unsere Zukunft. Wir haben uns auf den Weg gemacht. – Prost.

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Es ist doch Allgemeingut, dass wir in unseren Gewässern mittlerweile Stoffe feststellen, die so differenziert sind, dass sie mit unseren Kläranlagen nicht mehr gehoben werden können und teilweise sogar für das Trinkwasser nicht ohne Gefahr sind. Auch das ist Allgemeingut. Zu behaupten, es gäbe keine Probleme, die zu bewältigen wären, ist einfach destruktiv und nicht konstruktiv. Es geht bei einem Gesetzgebungsverfahren darum, konstruktiv zu sein.

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Wir wollen die Qualität der Gewässer verbessern. Wir wollen sauberes Trinkwasser und einen hohen ökologischen Wert auch für die nachfolgenden Generationen. Deshalb stärken wir die kommunale Wasserversorgung. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Übrigen auch deutlich gemacht, dass sie diesen Schritt richtig finden.

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(Abg. Frau Grobien [CDU]: Das passiert bei uns üb- rigens mit dem Trinkwasser!)

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Herr Präsident! Lieber Matthias Kerkhoff, in dem Feuerwerk, hier noch einmal die Vorzüge eines Freihandelsabkommens für den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze zu zelebrieren, ist ein bisschen untergegangen, dass es auch Gemeingüter gibt wie etwa unser Trinkwasser. Auch in einem Freihandelsabkommen mit Kanada – zumal die USA und Kanada ihrerseits untereinander auch noch ein Freihandelsabkommen haben – liegen natürlich gewisse Gefahren.

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Was sind die wesentlichen Inhalte der DGE-Standards? Beispielsweise fordern sie das Schließen der Schulkioske während der Mittagszeit oder eine Essatmosphäre in der Mensa, die Lust macht, sich dort aufzuhalten und zu essen und nicht zum nächsten Supermarkt oder Imbiss zu laufen. Unser Antrag richtet den Blick besonders auf den Speiseplan. Hier geben die DGEQualitätsstandards einen ausgewogenen Mix vor: jeden Tag Gemüse und Salat, zweimal pro Woche Molkereiprodukte und maximal zweimal Fleisch pro Woche, täglich ein vegetarisches Gericht. Außerdem muss jederzeit Trinkwasser kostenlos zur Verfügung stehen. Auch das ist wichtig für Gesundheit, Konzentration und Leistungsvermögen.