Bis vor Kurzem gab es weder national noch auf europäischer Ebene einen verbindlichen Grenzwert für Uran in Trinkwasser. Das UBA empfiehlt seit 2004, für Uran im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert von 10 µg/l einzuhalten. Der Leitwert des UBA für Uran im Trinkwasser berücksichtigt alle bewertbaren Daten einschließlich der neueren tierexperimentellen Studien und der Beobachtungen der Effekte im Menschen aus epidemiologischen Studien zur Aufnahme, Verteilung, Nierentoxizität und Ausscheidung von Uran. Er schützt sowohl nach Auffassung des UBA als auch des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) alle Bevölkerungsgruppen, vulnerable Gruppen wie z. B. Säuglinge und Kleinkinder eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.
Im Jahr 2009 sind zu 597 meldepflichtigen Wasserversorgungsgebieten 1 631 Nitratuntersuchungen durchgeführt worden. Die Nitratuntersuchungen im Jahr 2009 haben einen Mittelwert von 10,6 mg/l Trinkwasser ergeben und lagen unter dem festgesetzten Grenzwert von 50 mg/l Trinkwasser (§ 6 Abs. 2 TrinkwV 2001, Anlage 2, Teil I, Nr. 9). Insgesamt lagen 191 Untersuchungen sogar unter der Nachweisgrenze von Nitrat, d. h. dass das Wasser aus diesen Wasserversorgungsgebieten praktisch frei von Nitrat war. Lediglich drei Untersuchungen in Wasserversorgungsgebieten des Landkreises Hameln-Pyrmont lagen zwischen 52,2 mg/l und 61,3 mg/l und somit über dem für Nitrat festgelegten Grenzwert von 50 mg/l. Da das Wasser jedoch vor der Abgabe an die Verbraucher mit Trinkwasser aus unbelasteten Brunnen gemischt wurde, lag der Nitratgehalt bei etwa 17 mg/l.
Hier geht es jetzt darum, den Ressourcenverbrauch finanziell zu erfassen. Man muss sich auch überlegen, dass Trinkwasser heute sehr teuer aus Uferfiltrat aufbereitet werden muss, während andererseits bestes Trinkwasser, nämlich Grundwasser, nach Ihren Vorstellungen kostenlos industriell genutzt werden soll. Das ist in der Tat gegenüber den Ge
Warum das alles? Aus welchem Grund guckt man im Münsterland skeptisch darauf? Das Ziel ist, Trinkwasser sauber zu halten. Bohrungen in 1.500 m Tiefe gehen weit durch die grundwasserführenden Schichten hindurch. Mir wird beschrieben, 30 m, 50 m bis maximal 200 m sei die Schicht, aus der man unser Trinkwasser fördert. 1.500 m ist eine andere Hausnummer. Aber man muss erst einmal durch die trinkwasserführenden Schichten hindurch. Von da unten holt man auch eine Menge hoch, was da unten vielleicht gut oder weniger gut aufgehoben ist, was wir hier aber gar nicht haben wollen, ob es Quecksilber ist oder Radioaktivität, die sich dort abgelagert hat. All das spült man dann hoch, und das Unternehmen sagt achselzuckend: Das ist ja in der Erde drin. – Gut, aber es ist ein Unterschied, ob es in der Erde drin ist oder ob wir es nach oben holen. – Das ist der eine Punkt.
Trinkwasser aus Uferfiltrat gewonnen. Insofern ist es ausgesprochen wichtig, dass wir hier unsere ökologischen Hausaufgaben machen, damit alle Menschen im Land, insbesondere im Ruhrgebiet, sauberes Trinkwasser genießen können, das wichtigste Lebensmittel, das allen Menschen zur Verfügung stehen muss, auch in vergleichbar hoher Qualität.
Im Jahr 2009 hat es keine zugelassenen Abweichungen vom Nitratgrenzwert für Trinkwasser gegeben. Somit wurde den Verbrauchern in Niedersachsen nur Wasser mit einer Nitratkonzentration unterhalb des Grenzwertes von 50 mg/l und damit in einwandfreier Qualität zur Verfügung gestellt. Im Mittel liegt in Niedersachsen die Konzentration von Nitrat im Trinkwasser bei 10,5 mg/l.
Basierend auf der o. a. Empfehlung des UBA, wurde im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung erstmalig ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser in Höhe von 10 µg/l festgelegt. Die Verordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft. Der Grenzwert wird damit Bestandteil der umfassenden Untersuchungen des Trinkwassers durch die Wasserversorgungsunternehmen und die Überwachungsbehörden und ist im internationalen Vergleich aktuell der weltweit niedrigste. Er bietet allen Bevölkerungsgruppen, Säuglinge und Kleinkinder eingeschlossen, lebenslang gesundheitliche Sicherheit vor möglichen Schädigungen durch Uran im Trinkwasser. Er ist toxikologisch begründet und bezieht sich nicht auf die Radiotoxizität von Uran, sondern allein auf die chemische Toxizität.
Trinkwasser, ausgewählt nach den geogen zu erwartenden Belastungen, nach regionalen Gesichtspunkten und in Ballungsgebieten bei größeren Wasserversorgungsunternehmen beprobt und u. a. auf Uran untersucht. In keinem dieser Fälle wurde im niedersächsischen Trinkwasser der Grenzwert der novellierten Trinkwasserverordnung in Höhe von 10 µg/l Uran überschritten.
Danke sehr! Ich habe eine Frage an die Umweltsenatorin. – Frau Senatorin Lompscher! Trinkwasser wird in einer Tiefe von 10 bis 400 Metern gewonnen. Bleiben Sie angesichts dieser Erkenntnis bei Ihrer Aussage, dass in die Keller des Rudower Blumenviertels Trinkwasser eindringen würde?
Aber reden wir mal über Trinkwasser- und Abwasserversorgung, ein ganz wichtiges Thema, gerade im ländlichen Raum, oder auch über die Abfallbeseitigung. Da müssen wir in der Zukunft auf intelligente Konzepte setzen
Für uns als Linke ist ganz klar: Wasser, ganz besonders Trinkwasser, ist eines der wichtigsten Güter des Lebens. Es ist ein Rohstoff und ein Lebensmittel, also eine lebenswichtige Ressource und keine Handelsware. Unser Ziel ist es, den Wasserschutz in Nordrhein-Westfalen weiter voranzubringen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Wasserversorgung in den Städten als gemeinsame Daseinsvorsorge zu schützen und in öffentlicher Hand unter demokratischer Kontrolle zu behalten.
Eine Trinkwassergefährdung soll dadurch ausgeschlossen sein, dass undurchdringliche Schichten zwischen der Frackregion und dem Trinkwasser liegen. Wer kann denn mit Sicherheit sagen, was in 1.500 m Tiefe mit einer Flüssigkeit passiert, die gerade dazu geeignet ist, durch kleinste Gesteinsspalten zu diffundieren? Wer kann mit Sicherheit ausschließen, dass in zehn, 20 Jahren oder noch später die toxischen Stoffe nicht doch ins Grundwasser gelangen? – Ich kann es nicht, meine Damen und Herren. Ich wüsste auch gar nicht, auf welcher Grundlage ich das entscheiden könnte.
Der Bund ist Träger des Verfahrens und der Maßnahme des Ausbaus einer Bundeswasserstraße. Über seine Bundeswasserstraßenverwaltung organisiert er das. Ein Blick ins Gesetz trägt manchmal zur Erkenntnis bei. In Paragraf 14 des Bundeswasserstraßengesetzes steht im Einzelnen, was in einem solchen Planfeststellungsverfahren zu prüfen ist. Dort sind die öffentlichen Belange an der Maßnahme mit den privaten Belangen, die möglicherweise dagegen sprechen – Landwirte, die Sorge haben, dass sie kein Trinkwasser mehr für ihr Vieh aus der Weser nehmen können –, abzuwägen mit der Frage der Umweltverträglichkeit. Jeder weiß doch, es gelten für die Außen- und die Unterweser die strengsten europäischen Umweltstandards, nämlich als angemeldetes FFH-Gebiet. Das ist Recht, dieses Recht ist zu beachten, und dieses Recht wird beachtet. Nach allem, was ich aus dem bisherigen Verfahren höre, ist das mit allergrößter Sorgfalt von der Verwaltung des Bundes organisiert worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können heute nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ich möchte mit Ihnen der Tragödie von apokalyptischem Ausmaß gedenken, die den Nordosten von Japan heimgesucht hat. Auch drei Wochen nach ihrem Ausbruch übersteigt die Mehrfachkatastrophe aus Erdbeben, Tsunami und Nuklearunfall unser Vorstellungsvermögen. Ausgerechnet das Land, über dem 1945 Atombomben gezündet wurden, kämpft nun gegen Kernschmelzen in mehreren havarierten Atomreaktoren. Über 10 000 Menschen wurden nach dem Beben tot geborgen, über 17 000 Menschen gelten als vermisst. In den Notunterkünften harren immer noch über 250 000 Menschen aus, mehr als ein Drittel davon sind Kinder. Millionen Einwohner sind von der Trinkwasser- und Stromversorgung abgeschnitten, Japan beklagt und betrauert die unfassbar vielen Opfer. Wir fühlen mit den Menschen dort und versuchen, über Spenden und humanitäre Einrichtungen zu helfen, wo es möglich ist. Wir tun das im 150. Jahr der deutschjapanischen Freundschaft für das japanische Volk, das in der größten Not so gefasst wirkt, als wollte es niemanden mit seinen Gefühlen belasten, und dessen Durchhaltementalität ihm in der Krise zugutekommt; wenigstens das.
Jetzt könnte man vielleicht noch sagen: Eine Erhöhung der Wassersteuer hat einen Lenkungseffekt, weil man dadurch vielleicht – ökologisch sinnvoll – Wasser spart. Fakt ist: Wir haben in NordrheinWestfalen weder qualitativ noch quantitativ Probleme mit der Wasserversorgung. Ein noch niedriger Verbrauch würde sogar negative Konsequenzen haben, da bereits heute – so sagen es jedenfalls viele Stadtwerke – die Abwasserrohre mit frischem Trinkwasser durchgespült werden müssen, um Verstopfungen und Ablagerungen durch zu niedrigen Durchfluss zu vermeiden. Insofern ist der niedrige Wasserverbrauch in diesem Fall volkswirtschaftlich sogar von Nachteil. Und mit Wassersparen begründen Sie ja auch nicht das Gesetz.
Meine Damen und Herren, das Trinkwasser ist ein besonders hohes Gut, das es zu schützen gilt. Deswegen besteht auch Einvernehmen mit dem Umweltministerium, dass bei der beantragten Bohrung ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren
Ich komme auch aus einer Stadt, die direkt von Probebohrungen betroffen ist, nämlich aus Drensteinfurt. Dort bekomme ich vor Ort intensiv die Sorgen der Menschen mit. Im Münsterland gibt es zum Beispiel viele, die sich noch über einen eigenen Brunnen selbst mit Trinkwasser versorgen und die natürlich in Sorge sind. Deshalb stelle ich jetzt einmal einige Fragen kritischer, als das Kollegen bisher gemacht haben.
Was für Trinkwasser schon lange gilt, muss erst recht für die Atemluft gelten. Wenn die Behörden nicht ausreichend aktiv werden, können die Bürgerinnen und Bürger schon heute dieses Recht einklagen; das ist geltendes Recht.
Auch elf Tage, nachdem uns die ersten Informationen über das verheerende Erdbeben und die zerstörerische Flutwelle des Tsunami im Norden Japans erreicht haben, halten uns die Nachrichten über die Lage im Katastrophengebiet weiter in Atem. Das Ausmaß dieser Naturkatastrophen ist von Tag zu Tag offensichtlicher geworden: mehr als 20.000 Tote und Vermisste, unzählige Verletzte und fast eine halbe Million Menschen, die Hab und Gut verloren haben, weil die Naturgewalten ganze Städte und Infrastrukturen weggerissen haben. Die Versorgung mit Trinkwasser und Lebensmitteln wird schwieriger.
„Alle Welt setzt also auf Kernkraft. Russland will zusätzliche schwimmende Atomkraftwerke bauen. Die USA entwickeln wartungsfreie Minikraftwerke. In Frankreich wird die übernächste Generation von Reaktoren erforscht, die nicht nur Strom, sondern auch Trinkwasser und Wasserstoff liefern werden. Die Europäische Kommission … und das Europäische Parlament haben sich erst jüngst genauso wie der Weltklimarat für die Fortsetzung der Kernenergienutzung ausgesprochen. Nur SPD und Grüne wollen die Scheuklappen nicht ablegen.“
Zur Naturkatastrophe kommt mit der Havarie des Atomkraftwerks in der Präfektur Fukushima eine Katastrophe mit unabsehbaren Folgen hinzu. Diese zweite Katastrophe ist Menschenwerk, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Folgen für die Menschen in der Region und für 35 Millionen Menschen in Tokio sind schon jetzt verstrahltes Trinkwasser und verstrahlte Lebensmittel. Auch hier gilt unser Mitgefühl den betroffenen Menschen.
Daneben haben wir doch inzwischen die skurrile Situation, dass wir einen so niedrigen Wasserverbrauch haben, dass die Stadtwerke vor Ort, die Abwasserwerke vor Ort sauberes Trinkwasser nutzen müssen, um die Kanäle zu spülen.
sondern Leute, die sich ernsthaft um ihre Heimat sorgen. Sie machen sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Grundlage, aber auch Sorgen um die Grundversorgung mit sauberem Trinkwasser. – Ich finde, das sollten Sie ernster nehmen.
Kommen wir zu dem Thema, um das es eigentlich geht. Es geht doch darum, dass wir verhindern müssen, dass unser Trinkwasser mit giftigen Chemikalien verseucht wird. Gleichzeitig geht es auch darum, neue Wege in der Informations- und Beteiligungspolitik zu gehen, Betroffene an den Tisch zu holen, statt über ihre Köpfe hinweg Tatsachen zu schaffen. Schlussendlich geht es doch auch darum, eine informierte Entscheidung zu treffen. Genau das alles tut die Landesregierung mit Informationsveranstaltungen, Expertengesprächen und dem Gutachten. Der Landtag beschäftigt sich mit dem Thema in einer ausführlichen Anhörung.
Wir Linken sehen den Umwelt- und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen nicht als gewährleistet an, solange es hier bei uns den Braunkohletagebau gibt. Damit werden nicht nur die Landschaft und die Lebenswelt vieler Menschen weiträumig verwüstet, sondern auch ein fossiler Energieträger gefördert, dessen Nutzung angesichts der unabdingbaren Klimaziele völlig unverantwortlich ist. Ich frage hier: Warum sorgen SPD und Grüne nicht wenigstens dafür, dass die Sümpfungswässer mit einer Abgabe belegt werden? Massive Umweltzerstörung und der massive Verbrauch von Grundwasser bleiben für die Betreiber kostenlos. Sie scheffeln die Gewinne und vernichten dafür Trinkwasser. Die Gesellschaft insgesamt muss die Folgen tragen. Das ist ungerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein System muss funktionieren. Wir vergessen häufig, wie wichtig die Errungenschaften sind, die wir mit einem solchen System haben, nämlich sauberes Trinkwasser, weniger Krankheiten und weniger Seuchen.
Ich will zu dem Problem sprechen, das auch schon Herr Dr. Duwe ansprach, denn trotz der bereits immensen Belastung soll dem Süderelberaum eine weitere Belastung aufgebürdet werden, die Schlickdeponie in Moorburg. Ich darf Sie daran erinnern, dass das Gutachten, das zu dem Schluss gekommen war, dass Moorburg der beste Standort für die neue Schlickdeponie sei, übersehen hat, dass in unmittelbarer Nähe zur Deponie ein Flachwasserbrunnen liegt, aus dem aus einer Tiefe von 30 Metern Trinkwasser entnommen wird.
Gefährdet ist außerdem ein weiterer Tiefbrunnen, der aus 300 Metern Tiefe Trinkwasser fördert.
Trotzdem gibt die HPA mit einem weiteren Gutachten Entwarnung für das Trinkwasser, und das halte ich für bedenkenlos. Für die HPA nämlich ist die Errichtung der Deponie in Moorburg kostengünstiger als an anderen in Erwägung gezogenen Standorten und außerdem sind, weil die Fläche in Hafennähe ist, die Entfernungen für den Transport des Baggerguts kürzer, der Betrieb also ebenfalls kostengünstiger. Das heißt, dass außer den Belastungen der Schlickdeponie auch noch der Lastwagenverkehr und die damit verbundenen Belastungen auf Moorburg liegen.
Meine Damen und Herren, Umweltdelikte, die eine Gefährdung für die Umwelt, der Natur und damit potenziell auch eine Gefährdung der Menschen bedeuten, sind keine Kavaliersdelikte. Öl oder andere Schadstoffe in Gewässern, im Boden oder Schadstoffe in der Luft stellen eine Gefährdung für das Grundwasser, für das Trinkwasser, für die Fischerei, aber auch für die Atemluft dar. Daher müssen diese Straftaten ernsthaft verfolgt werden; nicht nur, um die Straftäter ausfindig zu machen, sondern auch, um sie zu bestrafen, um damit eventuell auch zukünftige Straftaten verhindern zu können und um die Umweltbeschädigungen überhaupt effektiv sanieren zu können. Als Grüne sage ich aber auch: Für genauso wichtig wie die Strafverfolgung halten wir die Umweltbildung. Wenn nämlich präventiv vor allen Dingen bei Kindern und Jugendlichen im frühen Alter Interesse und Verständnis für die Umwelt und für Naturschutzbelange geweckt werden können, dann werden diese perspektivisch die Naturbelange achten.
Am Freitag letzter Woche erreichten uns in der Frühe die ersten Nachrichten über das verheerende Erdbeben in Japan und den darauf folgenden Tsunami im Norden des Landes. Das Ausmaß dieser beiden Naturkatastrophen wird von Tag zu Tag dramatischer: Tausende von Toten, Verletzten und Vermissten. Viele Menschen sind obdachlos, weil die Naturgewalten ganze Dörfer, Städte sowie die Infrastruktur völlig zerstört haben und damit auch die Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln und Benzin immer schwieriger wird.