Aber, meine Damen und Herren, so wichtig, wie diese neue Europaverordnung sicher ist, meines Erachtens treibt sie auch mitunter Blüten. Ich möchte das am Beispiel von Tambach-Dietharz einmal erläutern. Das Schwimmbad von Tambach-Dietharz wird wirklich von reinem Trinkwasser gespeist, von reinem Trinkwasser, das nur durch ein FFHGebiet fließt, das nicht in Berührung kommt mit irgendwelcher Zivilisation. Das Schwimmbad in Tambach-Dietharz müsste eine Wasseraufbereitungsanlage anfertigen für immense Kosten, weil Trinkwasser nicht gewünscht ist, sondern dieses muss auch entsprechende Chloranteile haben. Die Situation ist nicht sehr günstig. Ich denke, dass bei dieser realen Situation dann auch nicht unbedingt diese acht Spaßbäder helfen, wenn sie allerdings auch von der Verordnung profitieren würden.
Gut, Trinkwasser ist das Grundnahrungsmittel Nummer 1. Günstige Wasserpreise sind gerade im Land der bundesweit niedrigsten Einkommen von großer Bedeutung für die Bevölkerung, außerdem ist preiswertes Wasser ein Standortfaktor für die Wirtschaft. Thüringen ist das Bundesland mit den höchsten Wasserpreisen in Deutschland. In Südthüringen ist das Trinkwasser derzeit jedoch noch etwas preiswerter zu haben als im Rest des Landes, da hier das Fernwasser noch wesentlich weniger kostet als zurzeit in Nord- und Ostthüringen. Das wird sich aber vermutlich ändern. Mit der Fusion von Thüringer Talsperrenverwaltung und Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen wird in Zukunft in diesem Teil Thüringens ein politischer Fernwasserpreis von 61 Cent pro Kubikmeter den bisherigen reichlichen Euro pro Kubikmeter ablösen. Erreicht werden soll das vor allem durch die Entschuldung von Talsperrenverwaltung und Zweckverband. Der Südthüringer Verband lehnte die vorgeblich freiwillige Teilnahme an der Fusion jedoch einstimmig ab, da die Verbandsmitglieder Zweifel an der Schlüssigkeit der Einsparpotenziale hatten und haben, die in einer Studie erstellt im Auftrag des Finanzministeriums dargestellt wurden. Daraufhin zeigte dann die Landesregierung, wie ihr Verständnis von Freiwilligkeit aussieht. Wer aufmuckt wird nicht entschuldet. Die Thüringer, die in den Gebieten der Abwasser/Wasserzweckverbände Bad Salzungen, Hildburghausen, Ilmenau, Meiningen, Rennsteigwasser, Sonneberg und Mittlerer Rennsteig leben, dürfen sich, wenn ich in diesem Zusammenhang den Schleusinger Bürgermeister zitieren darf, "demnächst als Thüringer zweiter Klasse fühlen". Für diese Bürger des Freistaats bedeudet das "Ätsch" der Landesregierung gegenüber dem Fernwasserzweckverband Südthüringen konkret 12 Cent pro Kubikmeter Wasser mehr als mit einer Entschuldung. Durch die beabsichtigte Entscheidung der Landesregierung, den Fernwasserzweckverband Südthüringen im Gegensatz zum übrigen Fernwasserzweckverband nicht zu entschulden, entsteht eine ungleiche Behandlung. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Sie verstößt meines Erachtens gegen das verfassungsrechtliche Gebot der interkommunalen Gleich
Ein Lebensmittel haben wir heute überhaupt noch nicht beleuchtet, das ist das Trinkwasser. Wenn wir heute schon des Öfteren gesagt haben „MV tut gut.“ und auch, das Lebensmittel, das aus M-V kommt, ist offensichtlich noch ein sicheres, dann sollten wir das Trinkwasser nicht vergessen, was wir sicherlich einer guten Umweltpolitik zu verdanken haben,
Die Gemeinde Schwerstedt ist Verbandsmitglied des Verbandswasserwerks Bad Langensalza und wird von diesem mit Trinkwasser versorgt. Aufgrund der erheblichen „Härte“ des Trinkwassers bat die Gemeinde Schwerstedt um Prüfung der Möglichkeit, diese mit weicherem Trinkwasser zu versorgen. Das Verbandswasserwerk hat daher im Jahre 2002 zusätzlich die Herstellung eines Fernwasseranschlusses für das Verbandsgebiet zur Mischung mit eigenen Kapazitäten erwogen. Das Verbandswasserwerk hat entsprechend dem Investitionsplan 2003 erwogen, eine Baumaßnahme zu beginnen, um die Möglichkeit zu eröffnen, eine Mischung des anstehenden Wassers mit Fernwasser zu erreichen. Die Trinkwasserhärte der Gemeinde Schwerstedt hat sich nach Angaben der Einwohner vor Ort bisher nicht gebessert.
Zum Antrag auf Verpressung: Kali + Salz ist der Ansicht, sie können in Gerstungen, in der Gerstunger Mulde, die nächsten 30 Jahre sicher verpressen, ohne dass es zu schädigenden Umweltauswirkungen kommt. Ich will bloß daran erinnern, einen ähnlichen Zeitraum hatte man auch in Neuhof vor und hat die Genehmigung dafür bekommen, die Halde dort zu erweitern, weil ja die Verpressung die nächsten 30 Jahre sicher ist. Die Genehmigung wurde erteilt mit der Maßgabe, 10 Jahre bevor der Verpressungszeitraum endet hier entsprechend Alternativen vorzulegen. Bereits zwei Jahre nach Erteilung der Genehmigung hat die gleiche Behörde die Versenkbrunnen geschlossen, weil es zur Trinkwasserbelastung bereits gekommen war. Ich habe die Firma Kali + Salz im Gemeinderat in Gerstungen gefragt, was sie denn so sicher macht, dass Ihnen in Gerstungen nicht das gleiche Problem passiert, denn wenn das Trinkwasser einmal verseucht ist, ist es zu spät. Da bekam ich zur Antwort - man höre und staune -, man weiß über den Plattendolomit in Gerstungen viel besser Bescheid als über den in Neuhof. Gut, nun kann man ja alte DDR-Unterlagen genommen haben. Die haben gesagt, man kann dort nicht verpressen, ohne dass das Trinkwasser gefährdet wird. Vielleicht haben sie auch neue Erkenntnisse, aber wenn ich mir die Antragsunterlagen durchlese, dann lese ich nur, es kam im Raum Gerstungen an vielen Stellen zu einer Erhöhung des Salzgehalts, unter anderem im Reservetrinkwasserbrunnen Kohlbach II, und man weiß nicht, woraus das resultiert. An der Verpressung kann es nicht gelegen haben, aber man weiß es nicht, das ist alles unklar, was da unter der Erde abgeht. Man weiß auch nicht, was wird mit den verpressten Abwässern, wie reagieren die mit den dort schon befindlichen Wässern? Das ist alles unklar. Man weiß noch nicht mal, wo
Allein im TAZV Blankenburg sind bei Berücksichtigung der AfA für Kanäle und Trinkwassernetze Gebührenerhöhungen beim Schmutzwasser von 32 Cent pro Kubikmeter und beim Trinkwasser von 8 Cent pro Kubikmeter sichtbar. Insgesamt ergeben sich bei diesem Verband somit Gebührenerhöhungen aus der AfA und der Softwareanpassung beim Schmutzwasser von 45 Cent pro Kubikmeter und beim Trinkwasser von 15 Cent pro Kubikmeter.
Bürgermeister in einer Auseinandersetzung, bei der ganz andere verdienen und verdient haben. Die Gebühren, die eingenommen worden sind, sind die Gebühren der Planer, die die zu großen Anlagen gebaut haben. Die haben sich die Taschen voll gehauen, haben das Zeug in die Landschaft gesetzt und sind dann weitergezogen, und heute haben wir den ganzen Ärger hier auf dem Hals. Haben Sie doch mal den Mut als Thüringer Landespolitiker, nicht nur anzukündigen, dass man es ändert, sondern jetzt vor dem 13. Juni ein Gesetz zu erlassen, bei dem die Bürger wissen, vor dem 13. Juni haben sie für Trinkwasser in Zukunft keine Beitragsbescheide mehr zu erwarten. Aber das muss im Staatsanzeiger dann drin sein.
Althaus konsequent umzusetzen und schnell umzusetzen. Insoweit lassen Sie uns den Wechsel in der Beitragsund Gebührenfrage bei Trinkwasser jetzt sofort einleiten. Aber einen langfristigen Paradigmenwechsel brauchen wir über den Tag hinaus. Auch da hat Herr Trautvetter Recht, wir müssen endlich an die betriebswirtschaftliche Innenstruktur heran und wenn sich manch ein Zweckverband über den Markt regeln müsste, dann würden die sich schämen. Das Problem ist, dass die Bürger dort einen Trabant verkauft kriegen, aber einen Mercedes bezahlen sollen, aber nicht mitbestimmen dürfen über das, was da geschieht. Deswegen, glaube ich, müssen wir die kommunale Selbstverwaltung und das Ernstnehmen der Bürger jetzt auf die Füße stellen und die Bürger stärken in der Auseinandersetzung. Deswegen herzlichen Dank an die Bürgerinitiativen.
Er schloss sogar für die Landesregierung nach einigen Umstrukturierungsmaßnahmen in den jeweiligen Aufgabenträgern eine Erhöhung der Gebühr tatsächlich aus. Das ist das Erste, was wir aufgreifen und insofern halten wir die 10 Prozent tatsächlich auch für realistisch. Aber wir greifen auch ein Zweites auf, nämlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1981, welches genau diese 10 Prozent eben auch als Maßstab für einen Gebührenanstieg benennt, der als zulässig erachtet wird, wenn Investitionen mit über die Gebühr bei Wegfall der Beiträge finanziert werden. Insofern treffen die Vorwürfe, die Herr Höhn heute in Richtung der PDS formuliert hat, keinesfalls in diesem Bereich zu. Aber natürlich, meine Damen und Herrn, ist in diesem Zusammenhang auch hinzuzufügen, dass die Unterscheidung im Trinkwasser und Abwasser natürlich auch eine gewisse Konzeptionslosigkeit der Landesregierung darstellt. Es gibt eigentlich kein vernünftiges Argument, Trink- und Abwasser tatsächlich gesondert zu behandeln. Das Argument, was Herr Trautvetter heute früh genannt hat, dass beispielsweise die Oberflächenentwässerung über die Abwasserbeiträge mitzufinanzieren sind, hilft nicht. Dort haben wir das Instrument der Niederschlagsgebühr, welches hier mitgenutzt werden kann.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wenn Sie von dem Schnellschuss und heißer Nadel bei dem Gesetzentwurf reden - ja, ich gebe zu, wir haben diskutiert in der Fraktion, ob es sich wirklich gehört, dass wir den Ministerpräsidenten ernst nehmen und ihm Gelegenheit geben, auf dieser Basis ein Gesetz noch zu verabschieden. Ob das unsere Aufgabe als Opposition ist, ist die eine Frage, und das Zweite ist, normalerweise lassen wir uns mehr Zeit. Aber die 180-Grad-Wende in der Abwasserbeitragspolitik hat nun mal Ihr Ministerpräsident jetzt eingeleitet und da kann ich nur sagen, wenn er sich auf dem richtigen Weg befindet, dann wollen wir ihn dabei unterstützen. Von der Nationalen Front will ich hier gar nicht reden, aber da, wo er Recht hat, hat er Recht. Also muss man doch ganz klar sagen, wenn beim Trinkwasser diese Umsteuerung jetzt gemacht wird, muss das vor dem 13. Juni sauber geregelt sein, damit es ordentlich in Gesetzen gegossen vorliegt und die Bürger sich darauf verlassen können, einen einklagbaren Anspruch darauf haben und genau wissen, was sie in die Tüte bekommen.
Verehrter Kollege Schemmel, wenn Sie meinen, dass der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, ein Scherz sei, wenn Sie das so qualifizieren nicht ernst zu nehmen, wenn Sie das meinen, dann meinen Sie damit, dass das, was der Ministerpräsident am 1. Mai verkündet hat, ein Scherz ist, weil wir 1 : 1 aufgeschrieben haben, was er gesagt hat. Wenn Sie der Meinung sind und wenn Sie jetzt noch zustimmend nicken, dann darf ich mich für die klare Aussage der SPD bedanken, weil wir das mit den Bürgerinitiativen kommunizieren. Die Bürgerinitiativen sagen, wenn man Herrn Althaus bei dieser Aussage ernst nehmen kann, was er gesagt hat und es kein Wahlkampfgetöse ist, sondern wirklich umgesetzt wird, dann findet das die Zustimmung der Bürgerinitiativen. So habe ich die Bürgerinitiativen verstanden, also verstehe ich im Moment die Situation so, dass der größte Teil im Thüringer Landtag der Meinung ist, bei Trinkwasser können wir auf die Beiträge verzichten, nur die SPD nicht. Das heißt, Sie sind weiter in der Zeit von Richard Dewes angekommen und vertreten weiterhin die Fehler, die Sie selber gemacht haben und lernen überhaupt nichts aus dem, was tatsächlich überall an Katastrophen eingetreten ist und warum die Bürger sagen, es treibt ihnen die Wut und den Angstschweiß ins Gesicht, wenn sie ihre Beitragsbescheide bekommen. Ich sage noch mal, um die Zweckverbände, in denen ordentlich gearbeitet worden ist, darum geht es überhaupt nicht, da kann man nur Lob und Anerkenntnis sagen, aber den Zweckverbänden, die längst umgesteuert haben, also die 40 Aufgabenträger, die längst zu anderen Ergebnissen gekommen sind, denen darf man auch nicht entgegentreten und sagen, das ist alles falsch, was ihr macht. Da muss man sich jetzt auch mal entscheiden. Die SPD kann sich offenkundig nicht entscheiden und weiß auch jetzt wegen der Steilkurve, die der Ministerpräsident gemacht hat, nicht so genau, wie schnell sie sozusagen ihre Argumentationsmuster ändern sollen. Nein, wir sagen, auf der Basis dessen, was der Ministerpräsident gesagt hat, möchten wir, dass das Gesetz verhandelt wird. Und wenn Sie handwerkliche Probleme noch in Details haben, dann sollten Sie die jetzt in die Ausschussberatung einbringen. Wir haben ja gehört, Ausschussüberweisung wird von Ihrer Fraktion empfohlen. Wenn damit aber gemeint ist, das in den Ausschüssen vergammeln zu lassen, um es der Diskontinuität anheim zu stellen, und der Eindruck entsteht ein bisschen, wenn das der Eindruck ist und Sie nicht auf der Ebene des Gesetzentwurfs arbeiten wollen in dieser Legislatur, dann werden wir auch das kommunizieren, weil dann auch die Bürger ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, dass das, was angekündigt worden ist, eben doch nur ein Zerrbild oder ein Trugbild oder, ich weiß nicht, ein Schillern am Horizont ist, aber nicht ernst gemeinte wirkliche Grundansage eines Politikwechsels.
Da sage ich, meine Damen und Herren, bei Trinkwasser haben Sie die richtigen Schritte eingeleitet. Wir sind bereit, den Weg zu gehen. Was wir nicht nachvollziehen
Haben Sie den Mut, Herr Althaus, bei Trinkwasser den Weg jetzt so konsequent zu gehen, dass er vor der Landtagswahl noch geregelt wird. Da müssen wir eben noch eine Sitzung machen.
Damals war das mit dem Internet noch nicht so weit, Herr Ministerpräsident, aber jetzt können Sie ja auch "Internet" buchstabieren, und das finde ich gut. Die Beschäftigten in der Lohnskala sind in den neuen Bundesländern nun auch gerade in Thüringen am Ende. Hierauf kann gemäß der Tarifautonomie die Landesregierung auch keinen direkten Einfluss nehmen, sie könnte höchstens im öffentlichen Dienst endlich das tun, was tarifpolitisch dort erwartet wird. Wohl gibt es aber Einflussmöglichkeiten an anderer Stelle, ich will hier nur die Preise von Trinkwasser
ten Sie das bitte nicht uns an, dass wir das dann aufgeschrieben haben, dass wir das dann ernst meinen, dass tatsächlich das Land das Geld zu übernehmen hat. Die Haushälter werden sich freuen über das, was da an zusätzlicher Belastung auf das Land zukommt. Ich weiß nicht unbedingt, woher es finanziert werden soll, aber wenn der Ministerpräsident diesen Weg so gehen will, muss er sich das ja dazu überlegt haben. Wir sind auch darauf gespannt, wie dann die weitere Debatte ist. Ich denke nur, wenn man eine Kehrtwende in der Beitragspolitik bei Trinkwasser und eine grundhafte Veränderung auch bei dem Umgang mit Zweckverbänden jetzt auf den Weg bringen will, nehmen Sie bitte die Ängste der Bürger ernst, machen Sie es jetzt gesetzlich, dazu sind Sie und wir Parlamentarier, damit es hier im hohen Hause geschieht. Lassen Sie zu, dass die Anhörung, von der Sie gesprochen haben, Herr Krauße, noch in den nächsten 14 Tagen erfolgt. Die Geschäftsordnung der Landesregierung gilt für uns nicht. Herr Trautvetter hat es heute Morgen gesagt, der Innenausschuss arbeitet da immer sehr zügig, alle Anzuhörenden können angehört werden, können ihre Position einbringen und ihre Hinweise können dann qualifiziert bearbeitet werden, so dass noch vor dem 13. Juni der Landtag zusammentreten kann. Wir haben noch einen Reservetermin, wir könnten ansonsten auch eine Sondersitzung machen. Es wäre möglich, diesen Teil, der eine politisch grundsätzliche Bedeutung hat und ein Richtungswechsel durch Ihre Partei, durch Ihren Parteivorsitzenden angekündigt worden ist, den sollten wir auch mit einem gesetzlichen Rahmen jetzt qualifizieren. In dem Sinne würde ich mir Kraft und Mut von Ihnen wünschen und nicht eine vorgegaukelte Wahlkampfstrategie, bei der man nur Beruhigung über den 13. Juni will. Wir möchten von Ihnen vorher Taten sehen. Vielen Dank.
erwähnen. Die Brauereien, Bäckereien, Molkereien und andere, die auf Wasser angewiesen sind, werden genau wissen, wovon ich rede. Nachdem im übergroßen Maß die Möglichkeiten der territorialen Eigenversorgung durch Aufhebung von Trinkwasserschutzgebieten eingeschränkt und damit letztlich der Nachweis für die Notwendigkeit der Talsperre Leibis geführt wurde, sind Verbrauchspreise bei Wasser in einer Entwicklung, die dazu führt, dass Wassereinsparung zu höheren Gebühren führt. Über diese unselige Kette - Talsperrenverwaltung, Fernwasserverbände, Wasserzweckverbände - wird nicht etwa das verbrauchte Trinkwasser bezahlt, sondern die geplanten Einnahmen aus dem möglichen Verkauf von 60 Mio. Kubikmeter Rohwasser werden auf die tatsächlich verbrauchte Menge umgelegt und diese beträgt nur etwa 48 Mio. Kubikmeter. Die Differenz zahlen die Verbraucher alle mit, also auch die Betriebe, die auf Wasser und damit auf billige Preise angewiesen sind. Der Freistaat beteiligt sich seit vielen Jahren mit einer konstanten Haushaltssumme an der Rohwasservorhaltung. Schlimmer noch, der Leibisbeschluss ist von der ehemaligen Landesregierung mit einem Punkt 3 eingebracht worden zur Beschlussfassung, der eben diese Umstellung von vorhalte- und abnahmebezogener Berechnung vorsah. Nun wird auf die Umsetzung des Beschlusses ebenso wenig Einfluss genommen wie auf die Erhöhung der Mittel des Landes für die Rohwasservorhaltung. Nicht nur preisgünstiges Gewerbe und Bauland, sondern neben diesen Wasserpreisproblemen auch weitere infrastrukturelle Bedingungen sind für die wirtschaftliche Entwicklung von Bedeutung. Auch hier ist mit der heutigen Regierungserklärung eigentlich nur festzustellen, dass Nachbesserungen in der wirtschaftspolitischen Überlegung weiter notwendig sind. Die Untersuchungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs bieten sich hier direkt für die zielgerichtetere Wirtschaftspolitik auf infrastrukturellem Gebiet an.
Aber zurück zu den Anträgen und zum Thema heute: Thüringen hat - und das hat sich mit dem Antrag letzten Monat und dem neuen Antrag der SPD diesen Monat herausgestellt - ein Problem mit dem Trinkwasser. Herr Dr. Birkmann, da gibt es tatsächlich zwei Möglichkei
Auch die Wirtschaftsentwicklung, meine Damen und Herren, sieht nun wirklich nicht so rosig aus, dass man befürchten müsste, dass die Wirtschaft demnächst wahnsinnig viel Trinkwasser abnimmt. Wenn ich mir mal ansehe, was wir an Brauchwasser verkaufen, da haben wir noch jede Menge freie Kapazitäten. Je länger wir uns mit dem Problem beschäftigen, desto mehr Abgründe tun sich auf. Ich habe z.B. Informationen, dass es einen Verlustvortrag des Fernwasserzweckverbands Nordostthüringen gibt in Höhe von ca. 18 Mio. 0 ren, wie kann denn so etwas bei kostendeckenden Wasserpreisen passieren und wie aktuell sind denn dann die Wasserpreise des Fernwasserzweckverbands mit 2,10 DM, von denen die Kienbaum-Studie wahrscheinlich ausgegangen ist?
Richtig, die gibt es noch, weil das Problem nicht gelöst ist. Die beschäftigen sich mit der Problematik des Trinkwasser- und des Fernwasserpreises eben aus dem Grund, weil diese Landesregierung genau diese Situation beschworen hat, mit der die Bürger dieses Landes nicht zufrieden sind - Punkt 1.
1. Welche Wasser- und Abwasserzweckverbände beziehen Trinkwasser aus welchen Fernwasserverbundsystemen oder Talsperren?
Die Einführung der Grauwasserwiederaufbereitung wird merklich zur Schonung der Wasserressourcen vor Ort und zur Senkung des Einsatzes an Chemikalien und unnötiger Energie zur Bereitstellung von Trinkwasser beitragen.
Das Land und nicht die Kommunen hat weiterhin den Verfassungsauftrag, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen zu gewährleisten und als Garantiegeber gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft hinsichtlich Menge und Güte des Lebensmittels Trinkwasser zu fungieren, zum Beispiel über die Gewährleistung der Nutzbarkeit des Grundwassers.
Trotz Privatisierungen müssen die Aufwendungen für den vorsorgenden Trinkwasserschutz weiterhin von der öffentlichen Hand erbracht werden. Dieser erfordert zum Beispiel im Oberharz auch in Zukunft kostspielige technische Lösungen. Die Früchte aus dem Verkauf von Trinkwasser aus der Rappbode-Talsperre sollen zukünftig andere ernten.
abhanden. Während Sie für den Fall der Abwasserprivatisierung Leistungsparameter zur Bewertung der Fachkunde und der Eignung vorgeben - Zweites Investitionserleichterungsgesetz -, findet sich in Bezug auf das Trinkwasser nichts.
Herr Krauße, kommen Sie doch einfach mal in eine Verbandsversammlung, lassen Sie sich mal von Ihren Bürgermeisterkollegen der CDU erklären, was eine Betriebsführung, was eine Betriebsprivatisierung und was eine Einkaufs- oder Verkaufsprivatisierung ist. Wenn Sie das dann anschließend begriffen haben, reden wir noch einmal darüber, was dieser Verband eigentlich macht, als Modellprojekt gegenüber anderen. Ich denke, das ist nicht die schlechteste Lösung, was dort passiert. Wenn wir allerdings im Zusammenhang mit Talsperren, Herr Krauße, über die Abwasserproblematik reden wollen, dann müssten Sie das deutlich sagen. Denn das ist der eigentliche Clou, dort geht es um das Problem Abwasser; das Problem Trinkwasser ist gar nicht berührt. Aber so ist das nun mal in der CDU, es wird alles benutzt, was irgendwie in der Öffentlichkeit dazu dienen kann, um ein Thema herumzuführen, anstatt auf den Kern der Problematik zurückzukommen.
Den wahren Geschmack des Wassers erkennt man in der Wüste, sagt ein jüdisches Sprichwort. Den wahren Preis des Wassers erfährt man in Brandenburg. Einem aktuellen Wasserpreisvergleich zufolge weist Deutschland die weltweit höchsten Trinkwasserpreise auf. Der Durchschnittswert für Deutschland wird mit 1,83 Euro pro Kubikmeter angegeben. Aus Trinkwasser wird Abwasser. Für dessen Entsorgung wird der Bürger wieder zur Kasse gebeten. Wir wären nicht Brandenburg, wenn das nicht zu Preisen geschähe, die internationale Spitzenwerte darstellen: 3,20 Euro pro Kubikmeter! Glück für denjenigen, dem Anschluss- und Benutzungszwang erspart bleiben! Zu guter Letzt kommt noch die Umlage der Beiträge für die Gewässerunterhaltung dazu.
Die Thüringer Fernwasserversorgung wird in Zukunft auch selbst Trinkwasser verkaufen können. Damit kann sie in unmittelbare Konkurrenz zu den Mitgliedern des Fernwasserzweckverbands Nordost treten. Ich weiß nicht, ob das wirklich das ist, was sich die Verbände erhoffen.
Thales von Milet – er lebte etwa zwischen 624 und 546 vor dem Beginn der Zeitrechnung in Griechenland – wurde von seinen Landsleuten liebevoll als der Älteste der sieben Weisen verehrt, zu Recht, wie wir heute wissen, denn in Thales Philosophie galt das Wasser als der Urgrund, als das Wesen aller Dinge. Und, meine Damen und Herren, viele von Ihnen wissen es sicherlich nicht, bis heute gilt Thales als der erste namentlich bekannte europäische Philosoph. Damit bin ich dann auch ganz dicht wieder an unserem Antrag. Es geht um Wasser, die Versorgung mit Wasser, speziell mit Trinkwasser, und – Herr Ringguth hat es erwähnt – es geht um Europa.
Um aber Trinkwasser, meine Damen und Herren, in hervorragender Qualität immer und an jedem Ort in ausreichender Menge zur Verfügung zu haben, bedarf es einiger Voraussetzungen und Reglementierungen. Dazu zählen unter anderem ein qualitativ hoher, standardisierter Gewässerschutz und eine geregelte Entnahme, um die Ressource Wasser so sparsam wie möglich zu verwenden.
Da gibt es einiges zu tun, auch hier im Lande, damit für alle, die sich aus dem Grundwasserspeicher bedienen, gleiche Ausgangsbedingungen herrschen, sei es für den eigenen Bedarf, wie es beispielsweise viele landwirtschaftliche Unternehmen tun, oder sei es für diejenigen, die die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen. Für alle Nutzer müssen gleiche Bedingungen gelten. Und damit meine ich zum Ersten die regelmäßige Kontrolle der entnommenen Wassermengen an allen Entnahmestellen und zum Zweiten die Einrichtung von Trinkwasserschutzzonen. Die Ausweisung derartiger Zonen, ihre Kontrolle und die Arbeit von Schutzkommissionen – eine Art runder Tisch der von den Trinkwasserschutzzonen Betroffenen – wurde in früheren Zeiten durch eine Verordnung geregelt. Heute ist es offen.
Zweckverbände, deren Aufgabe darin besteht, Trinkwasser in guter Qualität und ausreichender Quantität zur Verfügung zu stellen, weisen meines Erachtens nicht zu Unrecht darauf hin, dass diese beiden Probleme mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den Landesgesetzen zumindest diskutiert werden müssen, um auf durchaus bestehende Interessenkonflikte zu reagieren. Ich denke, in diesem Rahmen könnte man vielleicht auch eine Anhörung zu dieser Problematik mit durchführen.