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`002000
`042004
`082008
`122012
`162016
`202020
`242024
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Bis vor Kurzem gab es weder national noch auf europäischer Ebene einen verbindlichen Grenzwert für Uran in Trinkwasser. Das UBA empfiehlt seit 2004, für Uran im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert von 10 µg/l einzuhalten. Der Leitwert des UBA für Uran im Trinkwasser berücksichtigt alle bewertbaren Daten einschließlich der neueren tierexperimentellen Studien und der Beobachtungen der Effekte im Menschen aus epidemiologischen Studien zur Aufnahme, Verteilung, Nierentoxizität und Ausscheidung von Uran. Er schützt sowohl nach Auffassung des UBA als auch des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) alle Bevölkerungsgruppen, vulnerable Gruppen wie z. B. Säuglinge und Kleinkinder eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.

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Weder die Trinkwasserrichtlinie der EU noch die darauf basierende Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) des Bundes sehen bisher einen Grenzwert für Uran vor. Die WHO nennt einen Richtwert (Empfehlungswert) von 15 µg/l Trinkwasser, das Umweltbundesamt empfiehlt einen Wert in Höhe von 10 µg/l für eine lebenslang duldbare Exposition durch den Konsum von Trinkwasser ohne Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Der zurzeit im Entwurfsstadium vorliegende Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der TrinkwV 2001 sieht künftig für Uran einen Grenzwert von 10 µg/l Trinkwasser vor.

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10.Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verträge sind einzuhalten - saarländisches Trinkwasser schützen! (Drucksache 15/2110).............................. 4997

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(Abg. Funk (CDU) : Und was ist mit dem Trinkwasser?)

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(Irene Müller, DIE LINKE: Genau, Trinkwasser.)

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(Beifall bei der CSU - Ludwig Wörner (SPD): Das Trinkwasser kommt doch aus den Schutzgebie ten!)

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(Abg. Frau Grobien [CDU]: Das passiert bei uns üb- rigens mit dem Trinkwasser!)

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Ein chemo-toxisch begründeter Grenzwert in Höhe von 10 µg/l Uran liegt mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung von 2011 bislang nur für das Trinkwasser vor (Anlage 2 der Novellierung der Trinkwasserverordnung [Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben 11. Mai 2011]). Dieser Grenzwert wurde bei den bisherigen Untersuchungen durch das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nicht überschritten.

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(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber wir reden jetzt über Trinkwasser.)

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(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Was hat das jetzt mit Trinkwasser zu tun?)

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An die Harzregion werden besondere Anforderungen bei der Abwasserentsorgung gestellt („abwasserfreier Oberharz“). Das aus dem Oberharz in die Ballungsgebiete gelieferte Trinkwasser muss einen herausragenden Qualitätsmaßstab erfüllen. Die hierfür aufzuwendenden Investitionen schlagen sich mit einem hohen Anteil in den Abwassergebühren nieder.

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(Detlef Radke, CDU: Im Trinkwasser, im Grundwasser schon!)

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Ich verweise auf Untersuchungen der Kooperation KLIWA (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirt- schaft). Hier geht es um die Auswirkungen auf den Boden, das Grundwasser bezüglich des Klimawandels und die Anpassungsstrategie, die mein Ministerium zum Thema „Trinkwasser“ für die Zukunft vorgelegt hat.

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(Minister Dr. Till Backhaus: Aber nicht im Trinkwasser.)

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„Die mit der Beweislastverteilung bezweckte Verschärfung der Missbrauchsaufsicht im Bereich der leitungsgebundenen Versorgungswirtschaft würde verfehlt, wenn an das Merkmal der Gleichartigkeit zu hohe Anforderungen gestellt würden. Danach sind zwei Unternehmen jedenfalls dann gleichartig, wenn zwischen ihnen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Unterschiede bestehen, die aus der Sicht der Abnehmer gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Versorgung mit Trinkwasser von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (vgl. BGHZ 129, 37, 46 f. - Weiterverteiler). Dabei kommt es - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht auf eine umfassende Feststellung aller maßgeblichen Strukturdaten an.“

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(Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es! – Abg. Ga bi Rolland SPD: Im Trinkwasser!)

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(Zuruf von den GRÜNEN: Ist auch euer Trinkwasser!)

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(Christian Meyer [GRÜNE]: Er hat aber nach Grundwasser gefragt, nicht nach Trinkwasser!)

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Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Lebensmittelversorgung in Entwicklungsländern sichern - Spekulation mit Nahrungsmitteln, Flächen und Trinkwasser verbieten (Drs. 18/22609)

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(Elisabeth Kula (DIE LINKE): Sie nehmen Trinkwasser für die Toilette!)

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(Elisabeth Kula (DIE LINKE): Frankfurt wird immer noch Trinkwasser herunterspülen!)

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Unter dem Titel „Gülle wird zum Trinkwasserproblem“ wurde am 22. März 2010 in der Sendung Niedersachsen 19.30 das Magazin im NDR-Fernsehen (http://www.ndr.de/flash/mediathek/-index.html) über die zunehmende Nitratbelastung des Trinkwassers berichtet. In großen Teilen Niedersachsens sei der Zustand des oberflächennahen Grundwassers als schlecht einzustufen. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) berichtet aus dem Trinkwasserschutzgebiet Thülsfeld, dass die Nitratwerte seit 2008 dramatisch ansteigen. Die Ursachen sollen allesamt mit der Landwirtschaft zusammenhängen. Insbesondere der zunehmende Maisanbau - auch in Trinkwasserschutzgebieten - für Biogasanlagen sei eine Ursache. Es gelange zur Düngung von Mais zu viel Gülle aus der Massentierhaltung auf die Felder, die Filterkapazität der Böden sei erschöpft, und so gelange das gesundheitsgefährdende Nitrat in das Trinkwasser. Als Fazit wurde gezogen, dass die seit vielen Jahren angewandten freiwilligen Maßnahmen der Landwirtschaft zum Schutz des Trinkwassers nicht ausreichen würden. Der OOWV fordert vom zuständigen Ministerium höhere Auflagen für die Landwirtschaft. Der NDR fasst zusammen: „Trinkwasserschutz kontra Mais und Gülle - offensichtlich muss der Gesetzgeber hier noch kräftig nachbessern.“

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Unter dem Titel „Gülle wird zum Trinkwasserproblem“ wurde am 22. März 2010 in der Sendung Niedersachsen 19.30 das Magazin im NDR-Fernsehen (http://www.ndr.de/flash/mediathek/-index.html) über die zunehmende Nitratbelastung des Trinkwassers berichtet. In großen Teilen Niedersachsens sei der Zustand des oberflächennahen Grundwassers als schlecht einzustufen. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) berichtet aus dem Trinkwasserschutzgebiet Thülsfeld, dass die Nitratwerte seit 2008 dramatisch ansteigen. Die Ursachen sollen allesamt mit der Landwirtschaft zusammenhängen. Insbesondere der zunehmende Maisanbau - auch in Trinkwasserschutzgebieten - für Biogasanlagen sei eine Ursache. Es gelange zur Düngung von Mais zu viel Gülle aus der Massentierhaltung auf die Felder, die Filterkapazität der Böden sei erschöpft, und so gelange das gesundheitsgefährdende Nitrat in das Trinkwasser. Als Fazit wurde gezogen, dass die seit vielen Jahren angewandten freiwilligen Maßnahmen der Landwirtschaft zum Schutz des Trinkwassers nicht ausreichen würden. Der OOWV fordert vom zuständigen Ministerium höhere Auflagen für die Landwirtschaft. Der NDR fasst zusammen: „Trinkwasserschutz kontra Mais und Gülle - offensichtlich muss der Gesetzgeber hier noch kräftig nachbessern.“