vorschreiben und vielleicht auch neue Dinge wie Grauwassersysteme, um gerade in trockenen Gebieten Trinkwasser einzusparen und zu reduzieren. Das wäre vielleicht auch eine Maßnahme, die in den Kommunen vorgeschrieben werden könnte. Mit einer guten Bauleitplanung und notariellen Verträgen lässt sich hier vieles regeln. Unsere Kommunen machen das. Man muss sie aber auch machen lassen.
Sie haben sich im Antrag eher der Entnahme gewidmet. Aber hier nur Stichworte zur Grundwasserneubildung: Versickerung vor Ort, Zisternen, Trinkwasser, Brauchwasser, Schwammstadt, Trinkwasserspeicher, Speicherseen und vieles mehr.
Kollege Hierneis, ich habe gerade dargestellt, dass es keine Konkurrenz geben darf, dass die Förderung von Trinkwasser Vorrang hat, dass alle Entnahmen wasserrechtlich genehmigt werden müssen und vor Ort auch Verbünde und Lösungen geschaffen werden müssen. Es kann keine gegenseitige Kannibalisierung erfolgen. Das muss alles kontrolliert ablaufen. Die Genehmigungsbehörden haben darauf auch ein Augenmerk.
Sie muss aus einem einfachen Grund unterstützt werden: Trinkwasser ist Lebensmittel Nummer eins. Aber die Ernährungssicherheit ist auch ganz besonders wichtig. Wir müssen feststellen, dass einige Landstriche in Europa wie beispielsweise Spanien zunehmend verwüsten und vertrocknen. Folglich werden Obst und Gemüse künftig nicht mehr von dort kommen, sodass wir auch bei diesem Thema etwas vorhalten müssen. Hier geht es um Ernährungssicherheit. Die Landwirtschaft ist nicht das Problem, sondern ein Teil der Lösung. Das wollen wir ganz deutlich sagen.
Unsere heimischen Wälder erfüllen gleichzeitig mehrere unverzichtbare Aufgaben auf einmal: Wälder schützen vor Naturgefahren wie Steinschlag, Hangrutschungen oder Lawinen. Wälder schützen den Boden vor Wind– und Wassererosion. Wälder schützen vor Hochwasser, indem sie wichtige Retentionsflächen bieten. Wälder schützen, sichern und spenden sauberes Trinkwasser und regulieren den Wasserhaushalt.
Lassen Sie mich zum eigentlichen Sinn und Zweck dieser Düngeverordnung kommen. Dieser ist der Gewässerschutz. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes weist zu Recht darauf hin, dass die Düngeverordnung mit der Ausweisung der roten Gebiete die Interessen des Gewässerschutzes berücksichtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Landwirte wollen doch die Letzten sein, die unser Trinkwasser gefährden und dafür Verantwortung tragen, dass eine kostenintensive Nachbehandlung des Trinkwassers erforderlich ist!