In einem liberalisierten Wassermarkt müssten dagegen Entnahmen von Trinkwasser über den örtlichen bzw. regionalen Bedarf hinaus zugelassen werden. Das Wasser würde zu einer freien Handelsware. Dies wäre schon wegen der hohen Ansprüche an die Sicherheit und die Qualität der Trinkwasserversorgung, die zum Schutz der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zu stellen sind, bedenklich. Eine Bedarfsplanung und damit eine nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserhaushalts, wie sie sich für den Verbraucher aus unserer Sicht bestens bewährt hat, würde es nicht mehr geben können. Trinkwasser ist im Übrigen wegen seiner örtlich unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung nicht beliebig mischbar und damit für Durchleitungsrechte, wie sie die private Wirtschaft befürwortet, nicht ohne Weiteres geeignet. Strategien und Maßnahmen des vorsorgenden Gewässerschutzes müssten bei einem regionalisierten Wassermarkt zunehmend durch nachsorgende Sicherungsmaßnahmen, Wasseraufbereitung als End- durch Pipetechnologie ersetzt werden. Dies stünde nach unserer Überzeugung in völligem Widerspruch zu Artikel 7 der EUWasserrahmenrichtlinie.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb sei auch noch einmal gesagt: Wir haben einiges erreicht. Die Ausschreibungspflicht ist entfallen, wenn die Kommune die Wasserversorgung in Eigenregie betreibt. In der Präambel der Richtlinie steht jetzt, dass Wasser ein öffentliches Gut ist. Wir haben also bereits Erfolge erzielt, auch wenn sie noch nicht ausreichen. Deshalb werden wir weiter kämpfen, damit mit unserem Trinkwasser keine Experimente gemacht werden. Ich sage Ihnen auch, diese Experimente will der Bürger nicht, denn diese europäische Bürgerinitiative ist die erste erfolgreiche Bürgerinitiative, und zwar mit einer bemerkenswert großen Zahl von Unterschriften, nicht nur in Deutschland. Dahinter stehen wir doch in vollem Unfang. Deshalb weg mit dem parteipolitischen Streit. Kämpfen wir gemeinsam dafür: Keine Experimente mit unserem Trinkwasser!
Meine Damen und Herren, angesichts des herrschenden Hochwassers, der Katastrophe, die wir noch abarbeiten, sollten wir diesen Aspekt nicht anschneiden. Darüber haben wir heute schon gesprochen. Es bleibt dabei: Bayern betreibt seit Jahren eine konsequente Gewässerschutzpolitik – und das mit großem Erfolg. Flüsse, Bäche, Seen und das Grundwasser sind weitgehend sauber. Die Situation war schon einmal eine andere. Das Trinkwasser ist von guter Qualität, und die Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind sozial verträglich. Das muss einmal verdeutlicht werden.
Meine Damen und Herren, Trinkwasser ist sicher das wichtigste Lebensmittel. Täglich sind wir vom Wasser abhängig. Jeder nutzt das Wasser. Die Ansprüche an die Reinheit sind sehr hoch. Die Anforderungen und die umfangreiche Überwachung sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Für die öffentliche Versorgung in Bayern wird fast ausschließlich Grundwasser genutzt, die von Natur aus am besten geschützte und am besten geeignete Trinkwasserressource. Ein großer Teil davon gelangt ohne vorherige Aufbereitung quellfrisch zum Verbraucher. Wir können diese Qualität mit 4 % der Landesfläche sicherstellen. Andere Länder benötigen dafür 15 bis 30 %. Die Sicherstellung der guten Trinkwasserqualität mit 4 % der Landesfläche ist eine hohe Leistung auch derjenigen, die den Grund und Boden nutzen. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen. Man sollte nicht immer darauf hinweisen, dass die Rahmenbedingungen noch besser und optimaler gestaltet werden müssen. Ich danke denen, die für diese Qualität sorgen. Das sind die Bauern und die Landnutzer.
Meine Damen und Herren, die Verantwortung liegt bei jedem von uns. Ich will noch einmal betonen: Das Bessere ist der Feind des Guten. Wir werden uns mit dem Erreichten nicht zufriedengeben, das sage ich ganz deutlich. Eine Herausforderung bedeutet beispielsweise das zunehmende Vorkommen von Resten von Chemikalien oder Resten von Medikamenten im Trinkwasser. Das ist ganz klar. Nach den Informationen bestehen hier noch Spielräume bis zu den Grenzwerten, aber das soll nicht bedeuten, dass wir die Herausforderungen nicht angehen. Ziel muss sein, Belastungen vom Wasser fernzuhalten, alles Notwendige zu tun und sich weiter mit dem Zustand unserer Fließgewässer und Stillgewässer zu befassen, damit Bayern noch liebens- und lebenswerter wird. Das Wasser stellt hierbei eine ganz besondere Größe und ein ganz besonderes Element dar.
Es gibt widerstreitende Interessen. Ich meine, das ist uns allen hinreichend bekannt. Die Wasserversorger sehen das anders als diejenigen, die die Fläche bereit stellen müssen, um eine entsprechende Trinkwasser qualität zu gewährleisten. Auch wir in der CSU befanden uns über Jahre in dieser kontroversen Dis kussion. Vielleicht ist es gut, dass jetzt die Herausfor derung für uns kommt, in diesem neuen Gesetz einen Abschluss zu finden.
Sie wollen die Regelungen, die bereits im Wasserhaus haltsgesetz getroffen sind, ebenfalls im Bayerischen Wassergesetz - nach dem Muster: Nicht nur Gürtel, sondern auch Hosenträger - geregelt wissen. In diesem Zusammenhang möchte ich Artikel 31 anführen, in wel chem Trinkwasser, das zur Daseinsvorsorge erforder lich ist, eine Vorrangstellung eingeräumt wird. Meine Damen und Herren, im § 50 Absatz 1 und 2 des Was serhaushaltsgesetzes ist dies unmittelbar geregelt. In sofern ist dies nicht erforderlich.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wasser und Wasserversorgung in Bayern ist – dies ist auch an den Ausführungen des Kollegen Scheuenstuhl deutlich geworden – nicht erst ein Thema, seitdem wir vom Klimawandel sprechen, sondern es beschäftigt uns schon seit Jahrzehnten. Die Trinkwasserversorgung in Bayern ist bereits in den 1950er-Jahren und 1960er-Jahren konzipiert worden. Durch Verbundnetze kann vom wasserreichen Süden in den Norden, nach Franken Trinkwasser transportiert werden, und natürlich auch durch den RheinMain-Donau-Kanal, wodurch insgesamt ein größerer Wasserausgleich erfolgen konnte.
Ich hatte eigentlich noch vor, die Trinkwasser- und Abwasseranlagen anzusprechen, weil wir für die Sanierung zumindest ein Notprogramm und eine Härte
Neben den privaten Angeboten muss die öffentliche, vor allem die kommunale Daseinsvorsorge erhalten werden. Sie darf durch keinerlei europäisches Recht, zum Beispiel weder durch das Wettbewerbsrecht noch durch Freihandelsabkommen, gefährdet werden. Eine sinnvoll vernetzte Weltwirtschaft bietet große Chancen, hat eine wohlfahrtsfördernde und friedensstiftende Wirkung. An dieser Stelle möchte ich jedoch als meine persönliche Meinung ganz klar betonen und zum Ausdruck bringen, meine Damen und Herren: Bei den laufenden Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen, die Bayern und Deutschland hoffentlich möglichst Positives bringen, darf es nicht dazu kommen, dass die kommunale Daseinsvorsorge vom Trinkwasser bis zur Gesundheit – Stichwort: öffentli
Nach Monaten habe ich einen Bekannten im Ministerium angerufen und gefragt: Können wir davon ausgehen, dass das erledigt ist? Antwort: Innenpolitisch in Deutschland – ja, aber sei versichert, das Thema Trinkwasser ist noch viel wichtiger als das Thema Öl in den letzten 100 Jahren. Über den Umweg Europa wird das wieder kommen.
Die Fakten zur Belastung von Trinkwasser sind nicht von der Hand zu weisen. Es bedarf gemeinsamer An strengungen, um die Belastung weiter zu reduzieren. Das will ich nicht in Abrede stellen, und da sind wir gefordert. Da dürfen auch Sie sich Gedanken ma chen. Wir sind gegenüber Maßnahmen, die wirklich zum Ziel führen, nicht verschlossen.
Ich darf hier auf ein anderes Vorhaben, auf eine Pilot studie verweisen, die im Oktober 2014 veröffentlicht wurde. Der OldenburgischOstfriesische Wasserver band und der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz haben Trinkwassersysteme von fünf Wasserwerken unter sucht. Dabei wurde festgestellt: keine Mikroplastikpar tikel im Grundwasser. Die im Trinkwasser gefundene minimale Anzahl wird dort auf den Abrieb einer Dich tung oder einer Leitung zurückgeführt. Die Nachweis methoden, die bei dieser Pilotstudie angewandt wur den, gelten in der Fachwelt als zuverlässig.
Die Bayerische Staatsregierung hat es geschafft, binnen zwölf Stunden nach dem Schadenereignis zur ersten Auszahlung zu kommen. Zwölf Stunden, dann konnten die ersten Hilfsgelder dort hinfließen, wo die Menschen keine Kreditkarten, kein Geld und keine Identität in Papierform mehr hatten, sondern nur noch sich selbst, wo sie kein Wasser kaufen konnten, wo es kein Trinkwasser gab, wo Nahrungsmittel nicht zur Verfügung standen, wo Futtermittel nicht mehr an die überlebenden Tiere verfüttert werden konnten, wo sie auf nichts so sehr angewiesen waren wie auf Liquidität. Die Bayerische Staatsregierung hat sofort reagiert. Sie hat nicht geprüft; sie hat nicht überlegt; sie hat nicht gefragt, wen sie noch alles mit heranziehen könnte – sie hat reagiert; sie hat geholfen. Ganz herzlichen Dank dafür an das gesamte bayerische Kabinett!
Auch dem Antrag zur Versorgung der Bevölkerung und der Flüchtlinge in Jordanien mit Trinkwasser – Drucksache 17/11490 – stimmen wir zu, mit der Maßgabe, dass wir den Bund auffordern, hier tätig zu werden.
Allein binnen zwölf Stunden darstellen zu können – betreffend Gebietskulisse 1 und 2 –, dass 1.500 Euro pro Person ohne jede Prüfung ausgegeben werden können, um sicherzustellen, dass Trinkwasser und die notwendigsten Dinge vorhanden sind, und zwar ohne Kreditkarten und alles, was man durch das Hochwasser verloren hat – allein das darstellen zu können, ist eine enorme Leistung des Freistaats Bayern, auf die wir gemeinsam stolz sein können; denn diese ist nicht erbracht worden, weil wir hier so gut sind, sondern weil in Bayern viele, viele Bürger ihre Steuern entrichten und entsprechend arbeiten, weil dieser Freistaat so prosperiert, dass er für seine Bürger jede Hilfe leisten kann und will. Dies haben wir gemeinsam getan.
Über die wichtigen Funktionen des Waldes ist bereits gesprochen worden. Wir alle brauchen unseren Wald mit seinen Schutzfunktionen gegenüber Naturgefahren, als Quelle guter Luft und von Trinkwasser. Der Wald ist Stabilitätsanker der Biodiversität. In den letzten Jahren hat die Artenvielfalt im Wald zugenommen. Der Wald ist natürlich Erholungsraum für unsere Bevölkerung.
Bau von Trinkwasser- und Abwasseranlagen sind seit 1946 rund 45 Milliarden Euro ausgegeben worden; der Freistaat hat eine Förderung von 12 Milliarden Euro ausgereicht – gilt es jetzt, diese wichtige, entscheidende kommunale Infrastruktur langfristig und planvoll zu erhalten. Dies ist eine Daueraufgabe. Man muss insbesondere die Netze fit halten und auch sonst ständig auf dem Laufenden bleiben. Wir tun dies.
vorschreiben und vielleicht auch neue Dinge wie Grauwassersysteme, um gerade in trockenen Gebieten Trinkwasser einzusparen und zu reduzieren. Das wäre vielleicht auch eine Maßnahme, die in den Kommunen vorgeschrieben werden könnte. Mit einer guten Bauleitplanung und notariellen Verträgen lässt sich hier vieles regeln. Unsere Kommunen machen das. Man muss sie aber auch machen lassen.
Sie haben sich im Antrag eher der Entnahme gewidmet. Aber hier nur Stichworte zur Grundwasserneubildung: Versickerung vor Ort, Zisternen, Trinkwasser, Brauchwasser, Schwammstadt, Trinkwasserspeicher, Speicherseen und vieles mehr.
Kollege Hierneis, ich habe gerade dargestellt, dass es keine Konkurrenz geben darf, dass die Förderung von Trinkwasser Vorrang hat, dass alle Entnahmen wasserrechtlich genehmigt werden müssen und vor Ort auch Verbünde und Lösungen geschaffen werden müssen. Es kann keine gegenseitige Kannibalisierung erfolgen. Das muss alles kontrolliert ablaufen. Die Genehmigungsbehörden haben darauf auch ein Augenmerk.
Sie muss aus einem einfachen Grund unterstützt werden: Trinkwasser ist Lebensmittel Nummer eins. Aber die Ernährungssicherheit ist auch ganz besonders wichtig. Wir müssen feststellen, dass einige Landstriche in Europa wie beispielsweise Spanien zunehmend verwüsten und vertrocknen. Folglich werden Obst und Gemüse künftig nicht mehr von dort kommen, sodass wir auch bei diesem Thema etwas vorhalten müssen. Hier geht es um Ernährungssicherheit. Die Landwirtschaft ist nicht das Problem, sondern ein Teil der Lösung. Das wollen wir ganz deutlich sagen.
Unsere heimischen Wälder erfüllen gleichzeitig mehrere unverzichtbare Aufgaben auf einmal: Wälder schützen vor Naturgefahren wie Steinschlag, Hangrutschungen oder Lawinen. Wälder schützen den Boden vor Wind– und Wassererosion. Wälder schützen vor Hochwasser, indem sie wichtige Retentionsflächen bieten. Wälder schützen, sichern und spenden sauberes Trinkwasser und regulieren den Wasserhaushalt.
Lassen Sie mich zum eigentlichen Sinn und Zweck dieser Düngeverordnung kommen. Dieser ist der Gewässerschutz. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes weist zu Recht darauf hin, dass die Düngeverordnung mit der Ausweisung der roten Gebiete die Interessen des Gewässerschutzes berücksichtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Landwirte wollen doch die Letzten sein, die unser Trinkwasser gefährden und dafür Verantwortung tragen, dass eine kostenintensive Nachbehandlung des Trinkwassers erforderlich ist!