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CSU
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Eines vorweg: Die Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion sind natürlich grundsätzlich dafür, das Trinkwasser, unser höchstes Gut, entsprechend zu behandeln und zu bewirtschaften. Trinkwasser ist das Nahrungsmittel Nummer 1 und für unsere Gesundheit von äußerst großer Bedeutung. Sie sagen ja selber, dass mehr als 90% des bayerischen Trinkwassers aus Quellund Grundwasser kommt. Davon müssen zwei Drittel – das muss man einmal deutlich herausstellen – nicht behandelt bzw. nicht aufbereitet werden. Das ist weltweit anerkannt. Hier kann man von einer hohen Qualität unseres Trinkwassers sprechen.

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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN darf ich Folgendes feststellen: Der Trinkwasserschutz wird bei uns sehr ernst genommen. Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir werden alles unternehmen und jegliche Vorsorge treffen, damit Trinkwasser auch in Zukunft in bester Qualität und in ausreichender Menge dauerhaft gefördert und der Bedarf an unbelastetem Trinkwasser sichergestellt werden kann. Neben der Vorsorge werden wir auch weiterhin intensive Kontrollen durchführen. Dabei sind wir auf einem guten Weg. Langfristig ist die Belastung rückläufi g. Ich möchte dies anhand einiger Zahlen aufzeigen.

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In einem liberalisierten Wassermarkt müssten dagegen Entnahmen von Trinkwasser über den örtlichen bzw. regionalen Bedarf hinaus zugelassen werden. Das Wasser würde zu einer freien Handelsware. Dies wäre schon wegen der hohen Ansprüche an die Sicherheit und die Qualität der Trinkwasserversorgung, die zum Schutz der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zu stellen sind, bedenklich. Eine Bedarfsplanung und damit eine nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserhaushalts, wie sie sich für den Verbraucher aus unserer Sicht bestens bewährt hat, würde es nicht mehr geben können. Trinkwasser ist im Übrigen wegen seiner örtlich unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung nicht beliebig mischbar und damit für Durchleitungsrechte, wie sie die private Wirtschaft befürwortet, nicht ohne Weiteres geeignet. Strategien und Maßnahmen des vorsorgenden Gewässerschutzes müssten bei einem regionalisierten Wassermarkt zunehmend durch nachsorgende Sicherungsmaßnahmen, Wasseraufbereitung als End- durch Pipetechnologie ersetzt werden. Dies stünde nach unserer Überzeugung in völligem Widerspruch zu Artikel 7 der EUWasserrahmenrichtlinie.

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Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb sei auch noch einmal gesagt: Wir haben einiges erreicht. Die Ausschreibungspflicht ist entfallen, wenn die Kommune die Wasserversorgung in Eigenregie betreibt. In der Präambel der Richtlinie steht jetzt, dass Wasser ein öffentliches Gut ist. Wir haben also bereits Erfolge erzielt, auch wenn sie noch nicht ausreichen. Deshalb werden wir weiter kämpfen, damit mit unserem Trinkwasser keine Experimente gemacht werden. Ich sage Ihnen auch, diese Experimente will der Bürger nicht, denn diese europäische Bürgerinitiative ist die erste erfolgreiche Bürgerinitiative, und zwar mit einer bemerkenswert großen Zahl von Unterschriften, nicht nur in Deutschland. Dahinter stehen wir doch in vollem Unfang. Deshalb weg mit dem parteipolitischen Streit. Kämpfen wir gemeinsam dafür: Keine Experimente mit unserem Trinkwasser!

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nutzung eingetreten und habe auch in verschiedenen Beiträgen deutlich gemacht, dass es entscheidend ist, eine Verwechslung von Trinkwasser mit Regenwasser zu vermeiden. Die Kennzeichnung ist der entscheidende Punkt. Wenn dies gewährleistet ist, kann man bei normalen Waschvorgängen schon davon ausgehen, dass nicht unbedingt hygienische Probleme auftreten.

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hydrogeologischen Verhältnisse von entscheidender Bedeutung sind. Dazu noch Folgendes – weil immer von München die Rede war –: Ich komme aus einer anderen Gegend. Wir haben eine hervorragende Versorgung mit Trinkwasser aus zwei Bereichen. Das eine ist der Kiesbereich und das andere ist der Karst im Jura. Dazu möchte ich deutlich hervorheben, wie sehr sich die Gemeinden zusammen mit den Landwirten und natürlich auch mit den Bürgern um diese Wasserschutzgebiete kümmern. Im Übrigen ist im Wasserhaushaltsgesetz klar definiert, wie wir mit dem Gut Wasser umgehen müssen. Ich möchte das aus Zeitgründen nicht weiter ausführen.

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Die hohe Gewässergüte brauchen wir auch in Zukunft. Sie ist Voraussetzung für gutes Grundwasser. Wir haben eines der besten Trinkwasser der ganzen Welt. Wir wollen dieses lebensnotwendige Gut behalten. Wir sind deshalb vorsichtig mit der Privatisierung im Zusammenhang mit der Liberalisierung. Zwischen dem Wasser und den Gütern, die dem EU-Recht unterliegen und die zum freien Warenverkehr berechtigt sind, besteht doch ein großer Unterschied. Wir appellieren auch an die Kommunen, standhaft zu bleiben. Wir müssen daran denken, dass wir primär nur darauf hinweisen können.

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Die Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten. Dies ist und bleibt Aufgabe der Gemeinden.

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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD fordert in ihrem Antrag, der Landtag solle sich uneingeschränkt zum Schutz von Grund- und Trinkwasser sowie zum Schutz einer ausreichenden Trinkwasserversorgung mit hoher Qualität und zu erschwinglichen Preisen bekennen. Zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge lehnt er jegliche Privatisierung und Liberalisierung ab und weist die Zuständigkeit weiterhin der Kreisverwaltung zu. Das ist so richtig.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Wörner, Sie haben doch mittlerweile selber bemerkt, dass Sie hier einen Luftballon haben steigen lassen, der in keiner Weise mit Trinkwasser gefüllt war

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Meine Damen und Herren, angesichts des herrschenden Hochwassers, der Katastrophe, die wir noch abarbeiten, sollten wir diesen Aspekt nicht anschneiden. Darüber haben wir heute schon gesprochen. Es bleibt dabei: Bayern betreibt seit Jahren eine konsequente Gewässerschutzpolitik – und das mit großem Erfolg. Flüsse, Bäche, Seen und das Grundwasser sind weitgehend sauber. Die Situation war schon einmal eine andere. Das Trinkwasser ist von guter Qualität, und die Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind sozial verträglich. Das muss einmal verdeutlicht werden.

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In Bayern sind 92% der Haushalte an die Abwasserentsorgung angeschlossen. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern vorbildlich. Vorbildlich ist auch die überdurchschnittliche dezentrale Entsorgungsstruktur in Bayern mit etwa 3000 kommunalen Kläranlagen; das ist ein Drittel der im gesamten Bundesgebiet existierenden Anlagen. Davon dienen 1600, mehr als die Hälfte, für Bereiche mit unter 1000 Einwohnern. Wir haben in Bayern eine kleinräumige Struktur, die kleinteiligste Abwasserentsorgungsstruktur aller Bundesländer. Auf diesem Sektor wollen wir weitermachen. Daher wurden im Februar die CSU-Anträge für Kostendämpfung und mehr Flexibilität eingereicht. Damit befinden wir uns auf dem richtigen Weg. Wir helfen den Kommunen auch finanziell. Sie wissen, dass wir jährlich etwa 900 Millionen DM für Trinkwasser- und Abwasserentsorgung ausgeben. Wir helfen den Kommunen auch, wenn sie mit der staatlichen Verwaltung Schwierigkeiten haben, also wenn die staatliche Verwaltung die Wasserwirtschaftsämter „blockt“. Die Gemeinde muss das aber wollen und beschließen; dann stehen wir auf der Seite der Kommunen, anders als die rot-grüne Politik in Berlin, die Politik gegen das flache Land betreibt. – Ich bitte das Hohe Haus, den Beschluss des Kommunalausschusses zu bestätigen.

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Meine Damen und Herren, Trinkwasser ist sicher das wichtigste Lebensmittel. Täglich sind wir vom Wasser abhängig. Jeder nutzt das Wasser. Die Ansprüche an die Reinheit sind sehr hoch. Die Anforderungen und die umfangreiche Überwachung sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Für die öffentliche Versorgung in Bayern wird fast ausschließlich Grundwasser genutzt, die von Natur aus am besten geschützte und am besten geeignete Trinkwasserressource. Ein großer Teil davon gelangt ohne vorherige Aufbereitung quellfrisch zum Verbraucher. Wir können diese Qualität mit 4 % der Landesfläche sicherstellen. Andere Länder benötigen dafür 15 bis 30 %. Die Sicherstellung der guten Trinkwasserqualität mit 4 % der Landesfläche ist eine hohe Leistung auch derjenigen, die den Grund und Boden nutzen. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen. Man sollte nicht immer darauf hinweisen, dass die Rahmenbedingungen noch besser und optimaler gestaltet werden müssen. Ich danke denen, die für diese Qualität sorgen. Das sind die Bauern und die Landnutzer.

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Meine Damen und Herren, die Verantwortung liegt bei jedem von uns. Ich will noch einmal betonen: Das Bessere ist der Feind des Guten. Wir werden uns mit dem Erreichten nicht zufriedengeben, das sage ich ganz deutlich. Eine Herausforderung bedeutet beispielsweise das zunehmende Vorkommen von Resten von Chemikalien oder Resten von Medikamenten im Trinkwasser. Das ist ganz klar. Nach den Informationen bestehen hier noch Spielräume bis zu den Grenzwerten, aber das soll nicht bedeuten, dass wir die Herausforderungen nicht angehen. Ziel muss sein, Belastungen vom Wasser fernzuhalten, alles Notwendige zu tun und sich weiter mit dem Zustand unserer Fließgewässer und Stillgewässer zu befassen, damit Bayern noch liebens- und lebenswerter wird. Das Wasser stellt hierbei eine ganz besondere Größe und ein ganz besonderes Element dar.

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Es gibt widerstreitende Interessen. Ich meine, das ist uns allen hinreichend bekannt. Die Wasserversorger sehen das anders als diejenigen, die die Fläche bereit stellen müssen, um eine entsprechende Trinkwasser qualität zu gewährleisten. Auch wir in der CSU befanden uns über Jahre in dieser kontroversen Dis kussion. Vielleicht ist es gut, dass jetzt die Herausfor derung für uns kommt, in diesem neuen Gesetz einen Abschluss zu finden.

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Sie wollen die Regelungen, die bereits im Wasserhaus haltsgesetz getroffen sind, ebenfalls im Bayerischen Wassergesetz - nach dem Muster: Nicht nur Gürtel, sondern auch Hosenträger - geregelt wissen. In diesem Zusammenhang möchte ich Artikel 31 anführen, in wel chem Trinkwasser, das zur Daseinsvorsorge erforder lich ist, eine Vorrangstellung eingeräumt wird. Meine Damen und Herren, im § 50 Absatz 1 und 2 des Was serhaushaltsgesetzes ist dies unmittelbar geregelt. In sofern ist dies nicht erforderlich.

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(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wasser und Wasserversorgung in Bayern ist – dies ist auch an den Ausführungen des Kollegen Scheuenstuhl deutlich geworden – nicht erst ein Thema, seitdem wir vom Klimawandel sprechen, sondern es beschäftigt uns schon seit Jahrzehnten. Die Trinkwasserversorgung in Bayern ist bereits in den 1950er-Jahren und 1960er-Jahren konzipiert worden. Durch Verbundnetze kann vom wasserreichen Süden in den Norden, nach Franken Trinkwasser transportiert werden, und natürlich auch durch den RheinMain-Donau-Kanal, wodurch insgesamt ein größerer Wasserausgleich erfolgen konnte.

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Ich hatte eigentlich noch vor, die Trinkwasser- und Abwasseranlagen anzusprechen, weil wir für die Sanierung zumindest ein Notprogramm und eine Härte

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Nach Monaten habe ich einen Bekannten im Ministerium angerufen und gefragt: Können wir davon ausgehen, dass das erledigt ist? Antwort: Innenpolitisch in Deutschland – ja, aber sei versichert, das Thema Trinkwasser ist noch viel wichtiger als das Thema Öl in den letzten 100 Jahren. Über den Umweg Europa wird das wieder kommen.

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Die Fakten zur Belastung von Trinkwasser sind nicht von der Hand zu weisen. Es bedarf gemeinsamer An strengungen, um die Belastung weiter zu reduzieren. Das will ich nicht in Abrede stellen, und da sind wir gefordert. Da dürfen auch Sie sich Gedanken ma chen. Wir sind gegenüber Maßnahmen, die wirklich zum Ziel führen, nicht verschlossen.

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Ich darf hier auf ein anderes Vorhaben, auf eine Pilot studie verweisen, die im Oktober 2014 veröffentlicht wurde. Der OldenburgischOstfriesische Wasserver band und der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz haben Trinkwassersysteme von fünf Wasserwerken unter sucht. Dabei wurde festgestellt: keine Mikroplastikpar tikel im Grundwasser. Die im Trinkwasser gefundene minimale Anzahl wird dort auf den Abrieb einer Dich tung oder einer Leitung zurückgeführt. Die Nachweis methoden, die bei dieser Pilotstudie angewandt wur den, gelten in der Fachwelt als zuverlässig.

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Neben den privaten Angeboten muss die öffentliche, vor allem die kommunale Daseinsvorsorge erhalten werden. Sie darf durch keinerlei europäisches Recht, zum Beispiel weder durch das Wettbewerbsrecht noch durch Freihandelsabkommen, gefährdet werden. Eine sinnvoll vernetzte Weltwirtschaft bietet große Chancen, hat eine wohlfahrtsfördernde und friedensstiftende Wirkung. An dieser Stelle möchte ich jedoch als meine persönliche Meinung ganz klar betonen und zum Ausdruck bringen, meine Damen und Herren: Bei den laufenden Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen, die Bayern und Deutschland hoffentlich möglichst Positives bringen, darf es nicht dazu kommen, dass die kommunale Daseinsvorsorge vom Trinkwasser bis zur Gesundheit – Stichwort: öffentli

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Die Bayerische Staatsregierung hat es geschafft, binnen zwölf Stunden nach dem Schadenereignis zur ersten Auszahlung zu kommen. Zwölf Stunden, dann konnten die ersten Hilfsgelder dort hinfließen, wo die Menschen keine Kreditkarten, kein Geld und keine Identität in Papierform mehr hatten, sondern nur noch sich selbst, wo sie kein Wasser kaufen konnten, wo es kein Trinkwasser gab, wo Nahrungsmittel nicht zur Verfügung standen, wo Futtermittel nicht mehr an die überlebenden Tiere verfüttert werden konnten, wo sie auf nichts so sehr angewiesen waren wie auf Liquidität. Die Bayerische Staatsregierung hat sofort reagiert. Sie hat nicht geprüft; sie hat nicht überlegt; sie hat nicht gefragt, wen sie noch alles mit heranziehen könnte – sie hat reagiert; sie hat geholfen. Ganz herzlichen Dank dafür an das gesamte bayerische Kabinett!

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Auch dem Antrag zur Versorgung der Bevölkerung und der Flüchtlinge in Jordanien mit Trinkwasser – Drucksache 17/11490 – stimmen wir zu, mit der Maßgabe, dass wir den Bund auffordern, hier tätig zu werden.

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Allein binnen zwölf Stunden darstellen zu können – betreffend Gebietskulisse 1 und 2 –, dass 1.500 Euro pro Person ohne jede Prüfung ausgegeben werden können, um sicherzustellen, dass Trinkwasser und die notwendigsten Dinge vorhanden sind, und zwar ohne Kreditkarten und alles, was man durch das Hochwasser verloren hat – allein das darstellen zu können, ist eine enorme Leistung des Freistaats Bayern, auf die wir gemeinsam stolz sein können; denn diese ist nicht erbracht worden, weil wir hier so gut sind, sondern weil in Bayern viele, viele Bürger ihre Steuern entrichten und entsprechend arbeiten, weil dieser Freistaat so prosperiert, dass er für seine Bürger jede Hilfe leisten kann und will. Dies haben wir gemeinsam getan.

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Über die wichtigen Funktionen des Waldes ist bereits gesprochen worden. Wir alle brauchen unseren Wald mit seinen Schutzfunktionen gegenüber Naturgefahren, als Quelle guter Luft und von Trinkwasser. Der Wald ist Stabilitätsanker der Biodiversität. In den letzten Jahren hat die Artenvielfalt im Wald zugenommen. Der Wald ist natürlich Erholungsraum für unsere Bevölkerung.

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Bau von Trinkwasser- und Abwasseranlagen sind seit 1946 rund 45 Milliarden Euro ausgegeben worden; der Freistaat hat eine Förderung von 12 Milliarden Euro ausgereicht – gilt es jetzt, diese wichtige, entscheidende kommunale Infrastruktur langfristig und planvoll zu erhalten. Dies ist eine Daueraufgabe. Man muss insbesondere die Netze fit halten und auch sonst ständig auf dem Laufenden bleiben. Wir tun dies.

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Unsere heimischen Wälder erfüllen gleichzeitig mehrere unverzichtbare Aufgaben auf einmal: Wälder schützen vor Naturgefahren wie Steinschlag, Hangrutschungen oder Lawinen. Wälder schützen den Boden vor Wind– und Wassererosion. Wälder schützen vor Hochwasser, indem sie wichtige Retentionsflächen bieten. Wälder schützen, sichern und spenden sauberes Trinkwasser und regulieren den Wasserhaushalt.