Eines vorweg: Die Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion sind natürlich grundsätzlich dafür, das Trinkwasser, unser höchstes Gut, entsprechend zu behandeln und zu bewirtschaften. Trinkwasser ist das Nahrungsmittel Nummer 1 und für unsere Gesundheit von äußerst großer Bedeutung. Sie sagen ja selber, dass mehr als 90% des bayerischen Trinkwassers aus Quellund Grundwasser kommt. Davon müssen zwei Drittel – das muss man einmal deutlich herausstellen – nicht behandelt bzw. nicht aufbereitet werden. Das ist weltweit anerkannt. Hier kann man von einer hohen Qualität unseres Trinkwassers sprechen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN darf ich Folgendes feststellen: Der Trinkwasserschutz wird bei uns sehr ernst genommen. Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir werden alles unternehmen und jegliche Vorsorge treffen, damit Trinkwasser auch in Zukunft in bester Qualität und in ausreichender Menge dauerhaft gefördert und der Bedarf an unbelastetem Trinkwasser sichergestellt werden kann. Neben der Vorsorge werden wir auch weiterhin intensive Kontrollen durchführen. Dabei sind wir auf einem guten Weg. Langfristig ist die Belastung rückläufi g. Ich möchte dies anhand einiger Zahlen aufzeigen.
nutzung eingetreten und habe auch in verschiedenen Beiträgen deutlich gemacht, dass es entscheidend ist, eine Verwechslung von Trinkwasser mit Regenwasser zu vermeiden. Die Kennzeichnung ist der entscheidende Punkt. Wenn dies gewährleistet ist, kann man bei normalen Waschvorgängen schon davon ausgehen, dass nicht unbedingt hygienische Probleme auftreten.
hydrogeologischen Verhältnisse von entscheidender Bedeutung sind. Dazu noch Folgendes – weil immer von München die Rede war –: Ich komme aus einer anderen Gegend. Wir haben eine hervorragende Versorgung mit Trinkwasser aus zwei Bereichen. Das eine ist der Kiesbereich und das andere ist der Karst im Jura. Dazu möchte ich deutlich hervorheben, wie sehr sich die Gemeinden zusammen mit den Landwirten und natürlich auch mit den Bürgern um diese Wasserschutzgebiete kümmern. Im Übrigen ist im Wasserhaushaltsgesetz klar definiert, wie wir mit dem Gut Wasser umgehen müssen. Ich möchte das aus Zeitgründen nicht weiter ausführen.
Die hohe Gewässergüte brauchen wir auch in Zukunft. Sie ist Voraussetzung für gutes Grundwasser. Wir haben eines der besten Trinkwasser der ganzen Welt. Wir wollen dieses lebensnotwendige Gut behalten. Wir sind deshalb vorsichtig mit der Privatisierung im Zusammenhang mit der Liberalisierung. Zwischen dem Wasser und den Gütern, die dem EU-Recht unterliegen und die zum freien Warenverkehr berechtigt sind, besteht doch ein großer Unterschied. Wir appellieren auch an die Kommunen, standhaft zu bleiben. Wir müssen daran denken, dass wir primär nur darauf hinweisen können.
In Bayern sind 92% der Haushalte an die Abwasserentsorgung angeschlossen. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern vorbildlich. Vorbildlich ist auch die überdurchschnittliche dezentrale Entsorgungsstruktur in Bayern mit etwa 3000 kommunalen Kläranlagen; das ist ein Drittel der im gesamten Bundesgebiet existierenden Anlagen. Davon dienen 1600, mehr als die Hälfte, für Bereiche mit unter 1000 Einwohnern. Wir haben in Bayern eine kleinräumige Struktur, die kleinteiligste Abwasserentsorgungsstruktur aller Bundesländer. Auf diesem Sektor wollen wir weitermachen. Daher wurden im Februar die CSU-Anträge für Kostendämpfung und mehr Flexibilität eingereicht. Damit befinden wir uns auf dem richtigen Weg. Wir helfen den Kommunen auch finanziell. Sie wissen, dass wir jährlich etwa 900 Millionen DM für Trinkwasser- und Abwasserentsorgung ausgeben. Wir helfen den Kommunen auch, wenn sie mit der staatlichen Verwaltung Schwierigkeiten haben, also wenn die staatliche Verwaltung die Wasserwirtschaftsämter „blockt“. Die Gemeinde muss das aber wollen und beschließen; dann stehen wir auf der Seite der Kommunen, anders als die rot-grüne Politik in Berlin, die Politik gegen das flache Land betreibt. – Ich bitte das Hohe Haus, den Beschluss des Kommunalausschusses zu bestätigen.
Die Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten. Dies ist und bleibt Aufgabe der Gemeinden.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD fordert in ihrem Antrag, der Landtag solle sich uneingeschränkt zum Schutz von Grund- und Trinkwasser sowie zum Schutz einer ausreichenden Trinkwasserversorgung mit hoher Qualität und zu erschwinglichen Preisen bekennen. Zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge lehnt er jegliche Privatisierung und Liberalisierung ab und weist die Zuständigkeit weiterhin der Kreisverwaltung zu. Das ist so richtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Wörner, Sie haben doch mittlerweile selber bemerkt, dass Sie hier einen Luftballon haben steigen lassen, der in keiner Weise mit Trinkwasser gefüllt war
Es gibt widerstreitende Interessen. Ich meine, das ist uns allen hinreichend bekannt. Die Wasserversorger sehen das anders als diejenigen, die die Fläche bereit stellen müssen, um eine entsprechende Trinkwasser qualität zu gewährleisten. Auch wir in der CSU befanden uns über Jahre in dieser kontroversen Dis kussion. Vielleicht ist es gut, dass jetzt die Herausfor derung für uns kommt, in diesem neuen Gesetz einen Abschluss zu finden.
Sie wollen die Regelungen, die bereits im Wasserhaus haltsgesetz getroffen sind, ebenfalls im Bayerischen Wassergesetz - nach dem Muster: Nicht nur Gürtel, sondern auch Hosenträger - geregelt wissen. In diesem Zusammenhang möchte ich Artikel 31 anführen, in wel chem Trinkwasser, das zur Daseinsvorsorge erforder lich ist, eine Vorrangstellung eingeräumt wird. Meine Damen und Herren, im § 50 Absatz 1 und 2 des Was serhaushaltsgesetzes ist dies unmittelbar geregelt. In sofern ist dies nicht erforderlich.