Protocol of the Session on December 13, 2024

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 5. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, heute Morgen frisch vereidigt. Deswegen auch das erste Plenum für die neu ins Amt gekommene Landesregierung. Ich begrüße die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Wir haben heute Gäste – nach meinem Kenntnisstand – aus dem ThILLM in Bad Berka, dann über den Abgeordneten Schubert eine Besuchergruppe der Berufsschule für Gesundheit und Soziales Gera und eine Besuchergruppe des Abgeordneten Tischner, auch aus dem Wahlkreis, und auch des Abgeordneten Bühl, der 9. Klasse der TGS Großbreitenbach. Seien Sie herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag!

(Beifall im Hause)

Des Weiteren begrüße ich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Steinbrück betraut.

Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Abgeordnete Dr. Urban und Herr Abgeordneter Worm mitgeteilt.

Ich möchte zunächst Hinweise zur Tagesordnung geben:

Zu den Tagesordnungspunkten 2 a und 2 b hat der Justizausschuss in seiner 2. Sitzung am 6. Dezember 2024 entschieden, die Beratung in seiner Januarsitzung im kommenden Jahr aufrufen zu wollen. Kann ich deshalb davon ausgehen, dass niemand der Feststellung widerspricht, dass die beiden Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten? Ich sehe, es ist kein Widerspruch vorhanden.

Zu Tagesordnungspunkt 6 wurden eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 8/142 und ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/198 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Als weiterer Hinweis ergeht, dass die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Thomas in der Drucksache 8/144 vom Antragsteller in eine Kleine Anfrage umgewandelt wurde und deshalb bei Tagesordnungspunkt 10 nicht zum Aufruf kommt.

Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 11 heute als ersten

Punkt aufzurufen. Danach soll der Tagesordnungspunkt 10 als zweiter Punkt aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 6 soll als dritter Punkt aufgerufen werden. Danach sollen sich die weiteren Tagesordnungspunkte entsprechend ihrer Bezeichnung anschließen.

Noch ein Hinweis: Auf eine Mittagspause soll heute verzichtet werden. Ich denke, das ist im Sinne der Sitzungsdisziplin und der Länge der Sitzung sehr vorteilhaft und – Herr Höcke zeigt es gerade an – es gibt ja auch ein kleines Präsent des Landtagspräsidenten des Thüringer Landtags auf Ihren Plätzen, das ist schon die Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. Aber das werde ich dann erst zum Ende der Sitzung wünschen – uns ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest –, das machen wir am Ende der Sitzung.

Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Cotta.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Fraktion hat am 11. Dezember 2024 den Antrag „Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger in Thüringen beenden“ in der Drucksache 8/171 eingereicht und ich bitte um Aufnahme in die Tagesordnung. Mein Kollege Haseloff würde zur Dringlichkeit sprechen.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Cotta. Damit ist der Tagesordnung widersprochen. Die Begründung zur Dringlichkeit – das haben Sie schon angekündigt – wird von Herrn Abgeordneten Haseloff vorgetragen, dem ich hiermit das Wort erteile.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, die Frage, wie wir mit syrischen Staatsangehörigen in Deutschland und insbesondere in Thüringen umgehen, hat in der vergangenen Woche an Dringlichkeit gewonnen. Mit dem Sturz des sogenannten Assad-Regimes in Syrien stehen wir vor einer wichtigen Frage: Wie gehen wir mit der Rückführung dieser Menschen in ihre Heimat um? Es ist auch keine Diskussion, die nur von meiner Fraktion gefordert ist, denn zum Beispiel fordert mittlerweile auch die Bundestagsfraktion der CDU/CSU einen zügigen Rückkehrplan, und der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn spricht sogar von Charterflügen. Auch in Österreich arbeitet man bereits konkret an Plänen. Diese Entwicklung zeigt deutlich, die Rückkehr von

Syrern in ihr Heimatland ist kein Zukunftsthema, sie muss bereits jetzt konkret geplant werden.

(Beifall AfD)

Auch wir in Thüringen können uns dieser Entwicklung nicht entziehen, denn es liegt in unserer Verantwortung, Klarheit zu schaffen. Ein erster und unverzichtbarer Schritt ist es, die Einbürgerung syrischer Staatsangehöriger in Thüringen zu stoppen.

(Beifall AfD)

Dies, meine Damen und Herren, ist kein Thema für das kommende Jahr, keine Frage für Januar oder den politischen Alltag nach Weihnachten, nein, es ist ein Thema, das jetzt in diesem Moment Priorität haben muss. Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Diese Entscheidung betrifft nicht nur die Thüringer Bevölkerung, sie trifft vor allem auch die Syrer, die sich hier aufhalten. Sie haben ein Recht darauf, zu wissen, woran sie sind, damit sie ihre Zukunft planen können, und zwar in ihrer eigenen Heimat.

(Beifall AfD)

Lassen Sie uns also nicht zögern. Es ist unsere Pflicht, zügig und entschlossen zu handeln und diese Diskussion heute zu führen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es Gegenrede zur Begründung der Dringlichkeit?

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja!)

Frau Abgeordnete König-Preuss.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Besucher/-innen auf der Tribüne, es gibt keine Dringlichkeit für diesen Antrag, das sei so einfach und pauschal vorweggesetzt. Ich will das kurz begründen.

Die AfD fordert, die Einbürgerung von syrischen Staatsangehörigen zu beenden, und zwar sofort. Sie fordert aber auch, dass es eine Rückführung der hier lebenden Syrer und Syrerinnen geben soll. Sie versuchen in der aktuellen Situation, Ihr Konzept der Remigration, der rassistischen Remigration an politische Verhältnisse neu anzupassen. Ich glaube, man muss erkennen, was dahintersteht.

Als Erstes vorweg: Die AfD hat in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, mit dem Schlächter

Assad und dem Regime in Syrien zusammenzuarbeiten, hat versucht, sich ihnen anzubiedern, hat an keiner Stelle darauf hingewiesen, was dort in Syrien passiert und wie Islamisten dort geherrscht haben, wie der Schlächter Assad dort hat ermorden lassen, wie er aber auch Menschen in Foltergefängnissen verscharrt hat und Ähnliches mehr. Dazu gibt es auch kein Wort in dem Antrag – warum auch, das ist ja einer, mit dem Sie über Jahre hinweg zusammenarbeiten wollten.

Jetzt sollen die hier in Thüringen lebenden Syrer und Syrerinnen möglichst schnell abgeschoben werden. Das Ganze wird damit zu rechtfertigen versucht, sie würden es ja wollen. Das Ganze begründen Sie damit, dass sich unter anderem in Erfurt, aber auch in anderen Thüringer Städten Syrer und Syrerinnen über den Sturz des Schlächters Assad gefreut haben. Ja, sie haben sich gefreut und ich hoffe, dass sich möglichst viele hier in diesem Raum mit gefreut haben, dass es endlich gelungen ist, Assad zu stürzen.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Was mit der Freude aber nicht einhergeht oder parallel verbunden ist, ist der Wunsch der hier lebenden Syrer und Syrerinnen, nach Syrien zurückzukehren, sondern mit dieser Freude geht gleichzeitig auch Angst einher. Die Freude hat unter anderem Gründe: weil sie hoffen, ihre Angehörigen wieder in die Arme schließen zu können, weil sie hoffen zu erfahren, ob ihre Angehörigen und ihre Freunde und Freundinnen noch leben, die über Jahre in Foltergefängnissen festgehalten wurden und zum Teil dort nur noch als Leichen geborgen werden konnten.

Das interessiert die AfD nicht, das hat sie auch noch nie interessiert. Sie interessiert nur, wie es Ihnen gelingt, das rassistische Konzept der Remigration umzusetzen, und da sollten wir nicht mitmachen – niemand von uns. Wer sich mit der Situation in Syrien gerade beschäftigt, weiß, dass die Situation alles andere als stabil ist, alles andere als sicher ist. Aktuell gibt es keine geordneten Verhältnisse, von denen die AfD in ihrem Antrag spricht. Aktuell werden unter anderem Frauenrechte erneut beschnitten. Ich glaube, wer sich etwas intensiver damit beschäftigt hat, dürfte wissen, dass unter anderem weibliche Richterinnen abgesetzt wurden und durch männliche Richter ersetzt werden. Wer sich noch intensiver damit beschäftigt, dürfte aber vor allem wissen, dass gerade die Situation der Kurdinnen, der ethnischen, der religiösen Minderheiten in Syrien nicht sicher ist. Und wenn man sich dann mit dem möglichen, wahrscheinlichen neuen Machthaber etwas tiefer beschäftigt, dann stellt sich die Frage: Warum will die AfD eigentlich, dass Men

(Abg. Haseloff)

schen, die in Thüringen leben und die wir hier als Teil der Gesellschaft, der sie längst geworden sind, auch brauchen, in die Hände eines Islamisten zurückkehren? Weil sie reinfällt auf das vermeintlich gemäßigte Konzept von Islamisten, weil Sie reinfallen auf das, was Islamisten machen, sich nämlich nach außen anzupassen und so zu tun, als ob sie jetzt plötzlich ein akzeptabler politischer Partner wären. Das entlarvt Ihre billige Politik, die nichts anderes ist als purer Rassismus. Die Lage in Syrien ist komplex und instabil, nicht sicher …

Frau Abgeordnete König-Preuss, ich bitte Sie, zur Dringlichkeit zu sprechen.

Ja, ich spreche zur Dringlichkeit. Ich spreche zur Dringlichkeit.

(Beifall BSW, Die Linke, SPD)

Die Entscheidungen über Einbürgerungen treffen nicht wir hier in Thüringen. Es gibt gesetzliche Grundlagen, es gibt bundesrechtliche Grundlagen. Diese bundesrechtlichen Grundlagen können hier nicht aufgrund einer rassistischen Partei ausgehebelt werden und wir sollten uns auf diese rassistischen Forderungen auch nicht einlassen.

(Unruhe AfD)

Ich glaube, es ist notwendig, sich mit der Situation in Syrien etwas intensiver auseinanderzusetzen, bevor man hier solche Anträge als vermeintliche Dringlichkeitsanträge passieren lässt. Wenn es eine Sache gibt, die man machen kann, dann ist das, mit den hier lebenden Syrern und Syrerinnen ins Gespräch zu kommen, wie es ihnen geht, was sie brauchen und wie wir sie unterstützen können. Herzlichen Dank.

(Beifall BSW, Die Linke, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Kommen wir nun zur Abstimmung über die Aufnahme der Vorlage in die Tagesordnung und die Fristverkürzung. Da die genannte Vorlage nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt wurde, ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Frau Abgeordnete Mitteldorf widerspricht. Dann ist gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durch

zuführenden Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, da es sich um eine Kürzung der Frist vor der einmaligen und ersten Beratung handelt.

Wer stimmt für die Fristverkürzung? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Und zwei aus dem BSW!)

(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Und zwei aus dem BSW!)

und zwei Abgeordnete aus der BSW-Fraktion. Dann frage ich: Wer stimmt gegen den Antrag auf Fristverkürzung? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion Die Linke, aus der Fraktion der SPD, mehrheitlich aus der Fraktion des BSW und aus der Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Punkt nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Gibt es weiteren Widerspruch gegen die Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 11 auf