Protocol of the Session on February 4, 2022

1. Hat die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift „GanztagInvest-Richtlinie“ für den Förderzeitraum nach 2021 verlängert, wenn ja, wo wurde dies veröffentlicht und wenn nein, warum?

2. Wie hoch waren die aus diesem Programm jeweils beantragten und bewilligten Mittel bis zum 31. Dezember 2021 – bitte nach staatlichen Schulträgern, welche Anträge gestellt haben, angeben –?

3. Welche Summe wurde jeweils von der Stadt Jena und dem Landkreis Hildburghausen bis zum 31. Dezember 2021 beantragt?

4. Liegen derzeit über den 31. Dezember 2021 hinausgehende Förderanträge vor und wie will die Landesregierung die Fortsetzung des Programms bewerben?

Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Landesregierung antwortet heute in Vertretung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport die Staatskanzlei, vertreten wiederum durch Frau Staatssekretärin Beer. Bitte schön.

Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung bereitet derzeit die Verlängerung der GanztagInvest-Richtlinie für Thüringen vor. Aufgrund der bisherigen Befristung des oben genannten Programms ist die GanztagInvest-Richtlinie zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Durch die Probleme bei der Umsetzung des Investitionsprogramms hat sich der Bund entschlossen, das Programm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Eine Laufzeitverlängerung der Thüringer GanztagInvest-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2022 ist nunmehr erforderlich, damit die Schulträger in Thüringen, zumeist die Landkreise und kreisfreien Städte sowie freie Träger, bewilligte und begonnene Vorhaben beenden können, um das Förderziel zu erreichen. Um die GanztagInvest-Richtlinie wieder in Kraft setzen zu können, sind jedoch noch mal ein Anhörungsverfahren und die Ressortbeteiligung durchzuführen. Erst danach kann die erneute Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger erfolgen. Eine Verlängerung steht zudem unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel für die Kofinanzierung des Eigenanteils des Landes in 2022 bei Kapitel 04 05 Titel 883 72 durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden.

Zu Frage 2 und Frage 3 gibt es eine Tabelle. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich die jetzt zu Protokoll geben, da sie 33 Zeilen und drei Spalten beinhaltet, und gebe die dann dementsprechend in

Papierform auch noch mal mit. Es waren insgesamt 22 Millionen Euro Bewilligungen.

Zu Frage 4: Es liegen derzeit keine über den 31. Dezember 2021 hinausgehenden Förderanträge vor. Nach der Verlängerung der GanztagInvestRichtlinie werden alle Schulträger, die im Jahr 2021 einen Bewilligungsbescheid über Fördermittel erhalten haben, informiert, dass eine Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Beschleunigungsprogramms in 2022 noch möglich ist. Den betreffenden Schulträgern soll die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums eingeräumt werden. Es können jedoch nur Vorhaben an denjenigen Schulen beendet, ergänzt oder erweitert werden, die entsprechend den Vorgaben des Bundes bis spätestens zum 30. Juni 2021 bereits begonnen wurden.

Nachfragen sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit dem Herrn Abgeordneten Schard in der Drucksache 7/4754. Bitte, Herr Schard.

Herzlichen Dank. Es geht um die

Wiedereinsetzung der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge

Am 10. Januar 2022 vermeldete das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dass die ehemalige Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge am 1. Februar 2022 erneut auf diesen Posten berufen werden solle, nachdem sie am 30. April 2021 als Leiterin des Referats Migration, Integration, Landesintegrationsrat und Projektförderung ins Ministerium gewechselt war. Die Stelle der Beauftragten war zwischenzeitlich nicht neu besetzt worden, sondern wurde laut dem Bericht geschäftsführend von der Stellvertreterin der Beauftragten geleitet. Dies wirft Fragen nach den Motiven und Hintergründen dieser Rochade auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Erwägungen wurde die Stelle während der Abwesenheit der vorherigen Stelleninhaberin nicht erneut besetzt?

2. Besteht nach der erneuten Berufung ein Rückkehrrecht ins Ministerium?

3. Hat sich die Natur des Arbeitsverhältnisses – Tarifbeschäftigte, Beamtin, Abordnung usw. – während der Zeit im Ministerium geändert?

4. Wird die Stelle als Leiterin des Referats im Ministerium im Zusammenhang mit dem Wechsel unmittelbar neu besetzt?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ziel des Ministeriums ist es grundsätzlich, alle frei werdenden Stellen möglichst zügig zu besetzen. Im Falle der Wiederbesetzung der Stelle der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge war jedoch zu beachten, dass die hier zu erfüllenden Aufgaben ein von der Landesregierung abgeleitetes politisches Vertrauensverhältnis voraussetzen und die Aufgabenübertragung aus diesem Grund an die Legislatur gebunden ist. Zum Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle war davon auszugehen, dass die Legislatur im Herbst 2021 enden würde. Nachdem absehbar war, dass es entgegen vormaliger politischer Absichtserklärungen nicht zu einer Landtagswahl im Herbst 2021 kommen würde, wurde das zur Wiederbesetzung notwendige Personalfindungsverfahren begonnen und betrieben. Dieses endete im Ergebnis mit der Personalmaßnahme, die Gegenstand der vorliegenden Mündlichen Anfrage ist, also eine Umsetzung im Haus. Die Stellvertretung war während der Vakanz der Funktion der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge stets gewahrt.

Die Fragen 2 und 3 beantworte ich zusammengefasst wie folgt: Für die Ausübung der Funktion als Beauftragte der Landesregierung war ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen worden. Im Rahmen der Übertragung der Aufgaben als Referatsleiterin im Ministerium wurde ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit ihr abgeschlossen. Die Beschäftigungsart als Angestellte sowie Entgelt- und Beschäftigungsumfang als Vollzeitkraft haben sich nicht geändert. Bei Beendigung der Beauftragtenfunktion wird sie wieder als Referatsleiterin im Ministerium eingesetzt werden.

Zu Frage 4: Die Aufgaben der Referatsleitung werden derzeit durch die planmäßig bestellte Stellvertreterin wahrgenommen. Im Übrigen wurde das betreffende Referat zwischenzeitlich personell ge

(Staatssekretärin Beer)

stärkt. Die Frage der Nachbesetzung ist momentan noch nicht entschieden.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henke in der Drucksache 7/4758. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Aktueller Stand der Erarbeitung eines Thüringer Agrarstrukturgesetzes

Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 ist zu beobachten, dass die Preise für Acker- und Grünland in Thüringen stark ansteigen, der Anteil landwirtschaftsfremder Investoren unter den Käufern wächst und die Konzentration von Agrarflächen in der Hand einzelner dezidiert landwirtschaftsfremder Eigentümer zunimmt. Dieser Entwicklung wurde lange Zeit zugeschaut. Im Jahr 2019 räumte die Landesregierung Handlungsbedarf ein und kündigte die Ausarbeitung eines Agrarstrukturgesetzes an, mit dem das Bodenmarktrecht an die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt angepasst werden soll. Die Umsetzung dieser Ankündigung allerdings lässt auf sich warten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Kaufpreise für Acker- und Grünland infolge der Finanzkrise nach dem Jahr 2008 in Thüringen entwickelt?

2. Welche Preiszuwächse sind – bezogen auf die Frage 1 – im Zeitraum davor – zwischen 2000 und 2008 – registriert worden?

3. Welche aktuellen Themenfelder bearbeitet die Landesregierung, um ein zukünftiges Agrarstrukturgesetz auf den Weg zu bringen?

4. Von welchen Vorstellungen einer zukünftigen Agrarstruktur in Thüringen lässt sich die Landesregierung leiten und wann beabsichtigt sie, diese Vorstellungen in einem Gesetzentwurf umzusetzen?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zeitraum zwischen 2008 und 2020 sind die Kaufpreise für Ackerland um ca. 120 Prozent gestiegen. Die stärkste Preisdynamik ist dabei zwischen 2010 und 2015 mit einem Plus von 57 Prozent zu verzeichnen. In den letzten fünf Jahren schwächte sich der Anstieg der Preise wieder ab. Hier betrug der Zuwachs insgesamt noch 15 Prozent. Die Kaufpreise für Grünland sind seit 2008 um ca. 52 Prozent gestiegen. Die Preisdynamik beim Grünland ist damit nicht einmal halb so hoch wie beim Ackerland. Während sich die Ackerund Grünlandpreise im Jahr 2005 noch annähernd auf dem Preisniveau bewegten, trat zunehmend eine Entkopplung der Kaufpreise ein. Aktuell liegen Grünlandpreise im Durchschnitt knapp 30 Prozent unter den Ackerlandpreisen.

Zu Frage 2: Im Zeitraum vor 2008 sind jährliche Preisschwankungen zu verzeichnen. Zwischen 2005 und 2008 sind die Preise für Ackerland um ca. 2,5 Prozent und für Grünland um ca. 3,5 Prozent gesunken.

Zu Frage 3: Eines der Themenfelder im Zusammenhang mit einem Thüringer Agrarstrukturgesetz bildet die genannte Preisentwicklung am Bodenmarkt ab. Vor allem kleinere und mittelständische Betriebe haben beim Landkauf zunehmend das Nachsehen. Mit Blick auf den anstehenden Generationswechsel in der Landwirtschaft sehen wir zudem die Gefahr, dass sich Junglandwirtinnen/-landwirte oder landwirtschaftliche Neu- und Quereinsteiger/-innen kaum noch leisten können, Agrarfläche zu kaufen oder zu pachten. Des Weiteren erhalten wir zunehmend Kenntnis, dass Finanzinvestorinnen/-investoren aus dem nicht landwirtschaftlichen Bereich Anteile von Agrarbetrieben kaufen und es zu Flächenkonzentrationen kommt. Aufgrund einer Regelungslücke des Bundesgesetzgebers können Investorinnen/Investoren bei Anteilskäufen die Grunderwerbsteuer umgehen, was eine Benachteiligung Thüringer Agrarbetriebe darstellt. Aufgrund der genannten Entwicklung auf dem Bodenmarkt halten wir ein Gesetz zum Schutz der Thüringer Agrarstruktur, also zum Schutz der Thüringer Agrarbetriebe, für dringend notwendig. Dieses Gesetz soll mehr Transparenz über die Bewegung am Bodenmarkt schaffen, und zwar sowohl im Bereich der Käufer als auch der Pachtverhältnisse, denn im bestehenden Rechtsrahmen fehlen für gewisse Arten von Bodengeschäften, wie zum Beispiel Anteilskäufen, aktuell noch klare Regeln und Transparenzme

(Staatssekretär von Ammon)

chanismen. Das betrifft aber auch die konsequente Anzeigepflicht von Pachtverträgen, die in Thüringen über 76 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen ausmachen.

Zu Frage 4: Das übergeordnete agrarstrukturelle Ziel ist eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Versorgung leistet, zur regionalen Wertschöpfung beiträgt und Arbeitsplätze in der Region sichert, den Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes und der Biodiversität gerecht wird, die soziale und ökonomische Stabilität des ländlichen Raums fördert und die Kulturlandschaft erhält und mitgestaltet. Mit dem Agrarstrukturgesetz will die Landesregierung erreichen, unsere Agrarstruktur mit breiter Eigentumsstreuung und regional verankerten selbstständigen Betrieben zu erhalten, die für die regionale Wertschöpfung, Kulturlandschaft und lebenswerte Dörfer von zentraler Bedeutung sind. Daher zielt das Konzept des Thüringer Agrarstrukturgesetzes auf Transparenz, Rechtssicherheit, Schutz der heimischen Landwirtschaft vor Wettbewerbsverzerrung durch Bodenkonzentration und Preismissbrauch. Das wollen wir durch anzeige- und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte erreichen, die sich auf landwirtschaftliche Grundstücke auswirken und Anteilskäufe sowie Pacht mit einschließen. Eine übermäßige Flächenkonzentration und Preismissbrauch sollen durch Schwellenwerte vermieden werden, die in weiteren Gesprächen und Verhandlungen noch definiert werden müssen. Ein wesentlicher Eckpunkt für die Regelungen zum geplanten Agrarstrukturgesetz ist zudem ein Bestandsschutz für bestehende Betriebe, um diesen einen verhältnismäßigen Flächenaufwuchs zu ermöglichen. Zudem soll das Vorkaufsrecht durch das landeseigene Siedlungsunternehmen und die Definition des Landwirts erweitert werden, um Hofnachfolgen und Existenzgründungen zu erleichtern. Unsere Eckpunkte haben wir im Dezember des letzten Jahres den Verbänden, also unter anderem Thüringer Bauernverband, AbL und anderen, vorgestellt. Im nächsten Schritt werden die Stellungnahmen ausgewertet und die Eckpunkte angepasst. Aus diesem Eckpunktepapier soll der Referentinnen/Referenten-Entwurf entwickelt werden. Dazu sind noch weitere umfangreiche Fachdiskussionen erforderlich. Für uns gilt aber der Grundsatz: Gründlichkeit und Genauigkeit vor Schnelligkeit. Die Landesregierung wird dann einen Gesetzentwurf vorlegen, wenn die daran zu stellenden Qualitäts- und Akzeptanzansprüche erfüllt sind.

Da gestatten Sie mir am Ende noch die Anmerkung: Wenn Sie sich die Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern, beispielsweise in Sachsen-Anhalt, anschauen, dann sehen Sie, wie drin

gend es aus unserer Sicht notwendig ist, bevor man damit in den parlamentarischen Raum geht, dass man möglichst schon die verschiedenen Interessengruppen so miteinander verzahnt hat, dass auch alle ein solches Gesetz, das ja durchaus Auswirkungen auf die Agrarstruktur haben wird, mittragen können.

Vielen Dank.