Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Götze zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Freistaat Thüringen besitzt ein sehr gut funktionierendes System des Brand- und Katastrophenschutzes, das sich nicht ausschließ
lich auf den Katastrophenschutz stützt. Einen wichtigen Punkt bildet auch die derzeit laufende Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes nach einer umfassenden Beteiligungsstruktur mit den Aufgabenträgern, kommunalen Spitzenverbänden und anderen Interessenvertretern. Unabhängig von der weiteren Erörterung des hier gegenständlichen Antrags wird mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Thüringer Feuerwehrverband, den Fachverbänden, den Aufgabenträgern und den Hilfsorganisationen auch weiterhin intensiv an einer Vielzahl von Projekten zur Verbesserung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr zusammengearbeitet. Diese intensive Zusammenarbeit gilt es weiterhin zu pflegen und zu verstetigen, gerade im derzeit laufenden Änderungsprozess des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte an dieser Stelle nochmals klarstellen, dass sich seit dem Jahr 2020 und der Änderung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung auf diesem Gebiet sehr viel bewegt hat. Bereits seit dem Jahr 2015 beschafft das Land zentral Katastrophenschutzfahrzeuge für die Kommunen, insgesamt waren dies 251 Fahrzeuge mit einem Investitionsvolumen von ca. 43 Millionen Euro in den letzten neun Jahren. Weitere 63 Fahrzeugbeschaffungen sind bereits bis 2027 fest eingeplant. Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Initiativen und Projekte intensiv durch die Landesregierung verfolgt. Das Projekt TLFKS 2.0, die Einführung einer einheitlichen Stabsunterstützungssoftware durch das Land im Katastrophenschutz oder die Bereitstellung von Tablets und entsprechender Software für die Thüringer Feuerwehren seien hier nur beispielhaft genannt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, neben der Schaffung von Strukturen und der Beschaffung von Ausstattung nehmen auch Übungen einen hohen Stellenwert ein. Diese werden auf allen Ebenen von der Gemeinde über untere Katastrophenschutzbehörden bis hoch zum Land durchgeführt. Auch im Bereich des Krisenmanagements des Landes werden hochkomplexe und aufwendige Übungen regelmäßig durchgeführt. So hat der Freistaat Thüringen im letzten Jahr an der Länder- und Ressortübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX 2023 das Szenario eines Cyberangriffs auf das Regierungshandeln geübt bzw. an dieser Übung teilgenommen. Die nächste LÜKEX im Jahr 2026 unter dem Titel „Dürre und Hitzewellen – Notlage durch extreme Hitzewelle nach langjähriger Trockenperiode in Deutschland und Europa“ wird derzeit im Bund und in den Ländern vorbereitet.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch die Risikovorsorge aufgrund der Zunahme der Gefahrenereignisse mit Katastrophenpotenzial in Thüringen soll auf Landesebene weiter erhöht werden. Insbesondere durch die Zunahmen von wetter- und naturbedingten Extremwetterlagen, wie Hochwasser, Starkregen oder Sturmereignissen, können zukünftig vermehrt Flächenlagen für das gesamte Gebiet des Freistaates Thüringen entstehen.
Seit der Einrichtung des Katastrophenschutzfonds in 2008 stehen finanzielle Mittel für zusätzliche Einsatzkosten im Katastrophenfall zur Verfügung. Dieser Fonds weist finanzielle Mittel derzeit – das wurde bereits genannt – in Höhe von 3 Millionen Euro auf. Aufgrund der Zunahme der Gefahrenereignisse mit Katastrophenpotenzial in Thüringen in den letzten Jahren und der daraus resultierenden Steigerung der Einsatzkosten wird durch die Landesregierung geprüft, in welchem Umfang eine Änderung der Thüringer Verordnung zum Katastrophenschutzfonds angezeigt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf der Bundesebene setzt sich die Landesregierung kontinuierlich für die Belange des Katastrophenschutzes ein. Ein funktionierender Bevölkerungsschutz muss ebenenübergreifend, vom kommunalen Brandschutz über den Katastrophenschutz bis hin zum Zivilschutz, gedacht sein. Auch der Bund muss sich seiner Verantwortung im Zivilschutz stellen. Sowohl im Hinblick auf die Stärkung des Bevölkerungsschutzes mit der Forderung, 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn
Jahre bereitzustellen, als auch mit der Dislozierung von Betreuung und Logistikkapazitäten des Bundes in Thüringen setzt sich das Thüringer Innenministerium bei der Innenministerkonferenz wiederholt für diese Themen ein.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zusammenfassend möchte ich feststellen, dass der Freistaat Thüringen in der notwendigen Art und Weise auf komplexe Katastrophen und Krisenfälle vorbereitet ist. Die aktuellen im Innen- und Kommunalausschuss evaluierten Änderungen des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und die geplante weitere Überarbeitung der weiteren Vorschriften im Brand- und Katastrophenschutzgesetz werden ebenfalls wichtige Meilensteine im Bevölkerungsschutz darstellen.
Zum Schluss darf auch ich mich bei den Feuerwehrmännern und -frauen, Rettungskräften und vor allem auch bei den Helfern im Katastrophenfall für ihre wichtige Arbeit bedanken, und Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vizepräsidentin Henfling: Vielen Dank! Wenn es jetzt keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann würden wir jetzt entsprechend über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Druck- sache 7/9892 abstimmen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt (Beifall CDU)
Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7699 -
Das Wort zur Begründung wurde quasi schon abgegeben. Deswegen eröffnen wir sofort die Aussprache, und zunächst erhält für die Gruppe der FDP Abgeordnete Baum das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit unserem Antrag, der ja jetzt schon seit dem letzten Jahr auf der Plenartagesordnung auf den Aufruf wartet –
Was lange währt, wird endlich gut, ja, vielen, Dank Herr Reinhardt. – Wir legen damit einen Vorschlag vor, der sich im Grundsatz mit der Frage befasst, welche Karrierewege wir im Schuldienst oder auch in den Schuldienst ermöglichen wollen und wie wir Schule quasi bei der Einhaltung hoher Bildungsqualität
in Zeiten des Lehrermangels öffnen wollen. Wir wollen einen berufsbegleitenden Studiengang einführen, der zum Einstieg in den Lehrerberuf befähigt, damit Menschen, die schon im Berufsleben stehen, überhaupt eine Chance haben, einen Karrierewechsel vorzunehmen ohne noch mal komplett von vorne anzufangen.
Wir haben insbesondere zwei Gruppen dabei im Sinn, die wir mit diesem Vorschlag konkret stärken. Das sind einmal diejenigen aus dem nichtschulischen Bereich, die sich eine Tätigkeit im Bildungsdienst vorstellen können und wechseln wollen. Derzeit steht denen ein Seiteneinstieg offen, wenn sie über den entsprechenden Hochschulabschluss verfügen, und sie brauchen dann eine Nachqualifizierung über die
Strukturen der zweiten und dritten Phase aktuell. Wir wollen hier die Möglichkeit schaffen, dass auch schon vor dem Einstieg in den Schuldienst eine Qualifizierung möglich ist, und vor allem wollen wir denjenigen, die noch keinen Hochschulabschluss haben, also kein Hochschulstudium abgeschlossen haben – zum Beispiel Fachchemikern oder Fachchemikerinnen, die gerade im MINT-Bereich unterwegs sind, die Möglichkeit geben, sich über ein berufsbegleitendes Studium für den Unterricht zu qualifizieren, und das, während der bestehende Beruf außerhalb des Bildungssystems weiter ausgeübt wird. Also, es geht hier explizit nicht um den Wechsel in ein duales Studium, sondern um das Weiterführen, denn als Fachchemiker verdient man aktuell deutlich mehr als als pädagogische Assistenzkraft im Schuldienst.
Die andere Gruppe, um die es uns geht, sind Personen, die sich im Bildungssystem befinden, die aber aktuell oftmals übersehen werden. Wir haben nämlich in Thüringen 670 beruflich Qualifizierte im Bildungswesen, also Meisterinnen und Meister mit Berufserfahrung, die an den Berufsschulen als Fachpraxislehrer beschäftigt sind, und insbesondere in Zeiten des Lehrermangels übernehmen sie an Schulen faktisch Aufgaben regulärer Lehrkräfte, also auch theoretischen Unterricht, werden dafür aber deutlich schlechter bezahlt.
Jetzt könnte man natürlich sagen: Das kann man doch sicher auch über die Besoldung regeln. Könnte man. Deswegen gibt es auch von den Fachlehrern, zum Beispiel aus der SBBZ Suhl/Zella-Mehlis, eine Petition, die zumindest eine Gleichstellung von Fachpraxis- und Fachtheorielehrern fordert. Einfach auch, um die Abwanderung der Lehrkräfte von den Berufsschulen an die Regelschulen zu verhindern.
Wir wissen aus unseren Diskussionen im Ausschuss, dass der Weg einer Besoldungserhöhung gerade mit Blick auf die Gesamtstrukturen – wir haben ja heute schon mal über Besoldungsstrukturen gesprochen – eher schwierig ist, weil der Meister nach Auffassung der Landesregierung, aber damit ist sie nicht allein – sondern generell wird der Meister nicht als notwendiges Qualifikationsniveau für eine Höhergruppierung angesehen. Wenn wir den Fachpraxislehrern also keine sofortige Hilfestellung über eine Besoldungsanpassung bieten können und die Arbeit, die sie im Schuldienst schon leisten, anerkennen, dann sollten wir ihnen doch wenigstens eine Perspektive bieten, über die sie sich qualifizieren können, um als „gleichwertige“ Lehrkraft anerkannt zu werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in einer Zeit des Personalmangels, des demografischen Wandels und der vielseitigen fachlichen und pädagogischen Herausforderung braucht es Schulen, die vielfältig qualifizierte und motivierte Lehrkräfte anziehen. Kein Weg in unsere und in unseren Schulen sollte dabei in einer Sackgasse enden. Ermöglichen wir also den Zugang zum Schuldienst, fördern wir Fleiß- und Aufstiegswillen in der Lehrerbildung und erkennen wir die Leistungen von allen an Schule Tätigen an – vom Fachchemiker bis zum Oberstudienrat.
Ich beantrage die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, hoffe auf eine konstruktive Auseinandersetzung und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Franziska Baum hat es gesagt: Wir haben schon häufig auch im Ausschuss über das Thema diskutiert und begrüßen natürlich auch grundsätzlich, dass sich alle demokratischen Fraktionen Gedanken darüber machen, wie wir den Unterricht in unseren Schulen abdecken können. Der Antrag adressiert durchaus ein wichtiges Thema, quasi das Thema „Seiteneinstieg“. Das haben wir auch schon häufig hier gehabt. Die vorgeschlagene Einführung eines berufsbegleitenden Aufstiegsstudienganges für Personen ohne akademische Vorerfahrung wirft dennoch Fragen auf; mit denen werden wir uns dann auseinandersetzen müssen.
Richtig ist, dass auch Menschen, die pädagogisch tätig sind, aber kein Hochschulstudium absolviert haben, Zugänge zum Lehrerinnenberuf haben sollten, aber nicht nur Seiteneinsteigerinnen, sondern auch Erzieherinnen oder Pädagogische Assistenzen. Ich will trotzdem darauf verweisen, dass es auch jetzt schon Wege gibt, ein Studium ohne Hochschulreife zu beginnen. Zum Beispiel ist es jetzt möglich, mit einem Meisterabschluss, als Staatlich geprüfte Technikerin oder als Betriebswirtin sowie mit anderen gleichwertigen beruflichen Aus- und Fortbildungen ein Hochschulstudium aufzunehmen. Dazu zählen übrigens auch Fachschulabschlüsse als Staatlich anerkannte Erzieher oder Erzieherin, Heilpädagogin oder Heilerziehungspflegerin. Auch mit einem Probestudium kann man die Berechtigung zu einem Studium erwerben, also auch dem Lehramtsstudium. Diese Möglichkeiten haben Rot-Rot-Grün mit den Änderungen des Hochschulgesetzes zuletzt 2018 deutlich ausgeweitet. Auch ein Studium in Teilzeit ist möglich und damit auch eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Lehrerin. Leider sind diese Möglichkeiten noch zu wenig bekannt, das muss man selbstkritisch anerkennen. Das müssen wir ändern.
Der duale Studiengang, auf den Franziska Baum eben schon verwies, Schulassistenz in Qualifizierung der TU Dresden, auf den sich die FDP auch bezieht, richtet sich an Techniker, Technikerinnen, Meisterinnen oder Bachelorabsolventinnen. Mit diesem Studiengang erwirbt man allerdings nur die Lehramtsbefähigung für die berufsbildenden Schulen. Es ist aber völlig richtig – darauf zielt der Antrag der FDP auch ab –, diesen Menschen eine Perspektive neben dem sogenannten fachpraktischen Unterricht an den Berufsschulen zu bieten. Doch auch da sind wir bereits auf einem guten Weg. Im Schuljahr 2022/2023 waren an den allgemeinbildenden Schulen Seiteneinsteigerinnen ohne Hochschulausbildung tätig – je nach Schultyp zwischen 9 und 14 Prozent. An den berufsbildenden Schulen waren es sogar rund 30 Prozent. Die Zahlen kann man noch genauer in der wunderbaren Kleinen Anfrage des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/8509 nachlesen.
Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Anforderungen an Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in einigen Aspekten von denen an berufsbildenden Schulen abweichen. Die pädagogische und fachliche Ausbildung für allgemeinbildende Schulen ist komplex und erfordert eine fundierte akademische und didaktische Ausbildung. Auch das gehört zur Wahrheit dazu, dass wir auf diese Weise Fachkräfte aus
dem Handwerk, den Betrieben oder anderen pädagogischen Berufen quasi abziehen, wo sie auch dringend benötigt werden. In diesem Spannungsfeld, glaube ich, müssen wir uns dann noch mal ein bisschen genauer umschauen.
Zudem muss bedacht werden, dass die Schaffung eines neuen Studiengangs auch erhebliche finanzielle und organisatorische Ressourcen beansprucht. Wir sind uns da zugegebenermaßen noch nicht so sicher, ob wir mit dem Angebot eines solchen Studiengangs wirklich viele Seiteneinsteigerinnen gewinnen können. Die Ressourcen könnten möglicherweise effektiver eingesetzt werden, um die bestehenden Ausbildungswege zu stärken und attraktiver zu gestalten.
Aber trotz der Einwände will ich ganz klar betonen, dass wir uns im Hauptziel, denke ich, einig sind, nämlich die Qualität der Bildung in Thüringen zu sichern und zu verbessern. Wir haben aus diesem Grund bereits viel für die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen getan. Es werden unbefristete Stellen vergeben. Wir haben die Einstellungsverfahren deutlich verkürzt. Trotzdem sage ich ganz klar: Wir von Bündnis 90/Die Grünen sind immer für eine konstruktive und sorgfältige Prüfung aller Vorschläge und die Entwicklung von Strategien, die sowohl praktikabel als auch nachhaltig sind. Der Vorschlag der FDP ist in diesem Zusammenhang durchaus interessant, auch wenn wir noch Bedenken oder Diskussionsbedarf haben, gerade wenn es um die Lehrbefähigung in allgemeinbildenden Schulen geht. Aus diesem Grund stimmen wir einer Überweisung an den Bildungsausschuss gern zu. Ich war bislang auch noch von einer Mitberatung im Wissenschaftsausschuss ausgegangen, weil da auch die Lehrerausbildung mit verankert ist. Aber wenn das nicht sein muss, reicht es mir auch im Bildungsausschuss, da haben wir schon häufig dazu diskutiert. Das muss natürlich auch der Antragsteller entscheiden, wo er es haben möchte. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich habe auf meiner Liste jetzt noch den Abgeordneten Jankowski stehen, der ist nicht da. Dann bleibt jetzt noch der Abgeordnete Tischner für die CDU-Fraktion, bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat, wir sprechen zu später Stunde über ein Thema, was die Thüringerinnen und Thüringer wahrscheinlich neben zwei, drei anderen Themen mit am meisten bewegt, nämlich den Lehrermangel. Das, was die FDP uns hier heute vorschlägt, sind zwei weitere, sehr spezifische Punkte, wie man den Lehrermangel in Thüringen in den Griff bekommen kann.
Für meine Fraktion ist klar, es gibt drei ganz wesentliche Dinge, die wir unbedingt schnellstens tun müssen,
um die Situation in unseren Schulen in den Griff zu bekommen. Das ist zum einen, dass wir schnellere Einstellungsverfahren in Thüringen endlich umsetzen. Es kann nicht sein, dass bei uns die Studierenden, die Absolventen monatelang warten, ob sie in Thüringen Lehrer werden können oder nicht.
Wir müssen zweitens mehr ausbilden. Auch hier öfters schon vorgetragen am Pult, dass sich an der Universität in Erfurt 900 junge Studierende bewerben, die Grundschule studieren wollen, aber die Landesregierung nur 300 über die Universitäten zulässt, das ist ein No-Go.