sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, einschließlich richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Anforderungsprofile vom 7. April 2022 enthalten. Die nunmehr beabsichtigte Klarstellung ist sachgerecht und entspricht zudem den beamtenrechtlichen Regelungen in § 49 Abs. 4 des Thüringer Laufbahngesetzes.
Sehr geehrte Abgeordnete, aus meiner Sicht treffen die vorgelegten Gesetzentwürfe auf bestehenden Regelungsbedarf. Der Entwurf der Regierungsfraktionen berücksichtigt dabei gleich zwei für die Zukunft der Thüringer Justiz wichtige Regelungen insbesondere mit Blick auf eine eventuelle Bachelorarbeit. Bei der Einführung eines integrierten Bachelors warne ich allerdings vor Schnellschüssen. Ich werbe für eine intensive Ausschussberatung idealerweise unter Einbeziehung der Akteurinnen in der Juristinnenausbildung und ausdrücklich unter Beteiligung der Studierendenschaft. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Abstimmung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 8 a. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist der Fall. Ich gehe davon aus, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Weitere Ausschüsse? Kann ich nicht erkennen.
Dann rufe ich zur Abstimmung auf. Wer zustimmt, den unter TOP 8 a genannten Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen im gesamten Plenum. Die Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.
Damit rufe ich zur Abstimmung zum Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 8 b auf. Ist hier Ausschussüberweisung beantragt? Ich gehe davon aus, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Weitere Ausschüsse? Werden nicht beantragt. Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung unter 8 b ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Die Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landes
ebene Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158 - dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9642 -
b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/897 -
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2040 - dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9644 -
Wird das Wort zur Begründung zu dem Berichterstattungsersuchen gewünscht? Das sehe ich nicht. Das Wort für die Berichterstattung zum jeweiligen Stand der Beratungen erhält der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Herr Abgeordneter Schard, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will vielleicht ganz kurz erläutern, weshalb ich die Berichte heute hier halte. Wir haben zwar Berichterstatter in unserem Ausschuss ernannt, aber es sind zum einen unterschiedliche Berichterstatter, zum einen Frau Müller und Frau Dr. Martin-Gehl, dann hatten wir aber auch keine Sitzung des Verfassungsausschusses mehr, als das Berichtsverlangen dann letztendlich auf dem Tisch lag. Insofern haben wir uns darauf verständigt, dass ich die Berichte heute hier halte.
Ich beginne mit dem Tagesordnungspunkt 32 a, dem Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene, dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/158.
Durch Beschluss des Landtags in seiner Sitzung vom 30. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/158 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 28. Februar 2020 beraten. Durch den in der 10. Plenarsitzung vom 6. März 2020 angenommenen Antrag in Drucksache 7/448 wurde ein Verfassungsausschuss gebildet. Die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/158 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde gemäß § 57 Abs. 3 der Geschäftsordnung zurückgenommen und stattdessen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung die Überweisung an den neu geschaffenen Verfassungsausschuss beschlossen.
Der Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf und Eckpunkte für einen möglichen Zeit- und Arbeitsplan des Ausschusses in seiner 2. Sitzung am 5. Juni 2020 beraten. In seiner 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 hat der Ausschuss Abgeordnete Müller zur Berichterstattung für den Gesetzentwurf bestellt. In seiner 28. Sitzung am 21. Januar 2021 beschloss der Ausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens, die Höchstzahl der mündlichen Anzuhörenden auf 21 zu begrenzen und ein Online
Diskussionsforum durchzuführen. In seiner 29. Sitzung am 4. März 2022 verständigte sich der Ausschuss auf die Anzuhörenden für das mündliche und das schriftliche Anhörungsverfahren, den Fragenkatalog zum Gesetzentwurf sowie die Fristen für das Online-Diskussionsforum. In seiner 31. Sitzung am 17. Mai 2022 hat der Ausschuss die mündliche Anhörung von sechs Anzuhörenden durchgeführt und in seiner 35. Sitzung am 20. Januar 2023 die Auswertung der mündlichen und schriftlichen Anhörung in einer kontroversen Debatte und Beratung durchgeführt.
Ich komme zum Tagesordnungspunkt 32 b, Berichterstattung über das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen, ein Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/897.
Durch Beschluss des Landtags in seiner 17. Sitzung am 18. Juni 2020 wurde der Gesetzentwurf in Drucksache 7/897 an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 3. Juli 2020 beraten und beschlossen, zu den Themenkomplexen „Ehrenamtsförderung“ und „Nachhaltigkeit“ eine mündliche und schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung durchzuführen. In seiner 4. Sitzung am 16. Juli 2020 beschloss der Verfassungsausschuss jeweils die Anzuhörenden für das mündliche und schriftliche Anhörungsverfahren zu den Themenkomplexen „Ehrenamtsförderung“ und „Nachhaltigkeit“, den Fragenkatalog für das schriftliche Anhörungsverfahren zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“, die Sitzungstermine für die mündliche Anhörung sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums zu den beiden genannten Themenkomplexen. Weiterhin wurde dort Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl zur Berichterstatterin für den Gesetzentwurf bestellt.
In der 5. Sitzung des Verfassungsausschusses am 11. September 2020 erfolgte die mündliche Anhörung von zwölf Anzuhörenden zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“.
Der Verfassungsausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 2. Oktober 2020 die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Kinderrechte“, die Anzuhörenden den Fragenkatalog für das schriftliche Anhörungsverfahren, den Sitzungstermin für die mündliche Anhörung sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums geschlossen.
In der 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 erfolgte die mündliche Anhörung von vier Anzuhörenden zum Themenkomplex „Kinderrechte“. Ebenfalls in seiner 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 beschloss der Verfassungsausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Inklusion/Behinderte Menschen stärken“ und in seiner 9. Sitzung am 4. November 2020, die hierzu Anzuhörenden den Fragenkatalog sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums.
In seiner 10. Sitzung am 12. November 2020 beschloss der Verfassungsausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung“ sowie die Durchführung eines entsprechenden Online-Diskussionsforums.
Der Verfassungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 24. November 2020 die mündliche und schriftliche Anhörung zum Themenkomplex „Ehrenamt“ ausgewertet. In seiner 12. Sitzung am 27. November 2020 hat der Ausschuss die mündliche Anhörung von fünf Anzuhörenden zum Themenkomplex „Inklusion“ durchgeführt und kurz zur zurückliegenden mündlichen und schriftlichen Anhörung zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“ beraten.
Der Verfassungsausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 15. Dezember 2020 die mündliche Anhörung von sieben Anzuhörenden zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung“ durchgeführt.
In seiner 15. Sitzung am 22. Januar 2021 hat der Verfassungsausschuss zu den Themenkomplexen „Ehrenamt“ und „Nachhaltigkeit“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. In seiner 17. Sitzung am 26. Februar 2021 hat der Verfassungsausschuss zu den Themenkomplexen „Nachhaltigkeit“, „Inklusion“ und „Kinderrechte“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet.
In seiner 19. Sitzung am 26. März 2021 hat der Verfassungsausschuss zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung (Demokratieschutz)“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet.
Der Verfassungsausschuss beschloss in seiner 21. Sitzung am 22. April 2021 eine ergänzende schriftliche Anhörung zum vorgelegten Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/2014. Die mit diesem Änderungsantrag bezweckte Zusammenführung mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen betraf mit der Regelung zur Inklusion in Artikel 2 und Artikel 20 und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Nachhaltigkeit in Artikel 41a bis c auch Regelungsgegenstände des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/897.
Schließlich wurden in seiner 22. Sitzung am 26. Mai 2021 und seiner 26. Sitzung am 8. Oktober 2021 die in Drucksache 7/897 enthaltenen Themenkomplexe lediglich kurz angesprochen und keiner abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeführt.
Tagesordnungspunkt 32 c, Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten, Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen: Der Verfassungsausschuss beschloss in seiner 10. Sitzung am 12. November 2020 vorbehaltlich einer Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/2040 an den Verfassungsausschuss, eine mündliche und schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 Geschäftsordnung durchzuführen. Per Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung vom 13. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 24. November 2020 zu der den Anzuhörenden in einem schriftlichen bzw. mündlichen Anhörungsverfahren mindestens zu gewährenden Frist zu beraten und in seiner 12. Sitzung am 27. November 2020 die Durchführung eines mündlichen Anhörungsverfahrens am 12. Januar 2021, die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens bis zum 8. Januar 2022 und die Anzuhörenden beschlossen.
Der Ausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 12. Januar 2021 die mündliche Anhörung von Herrn Prof. Bernhardt von der Universität Leipzig und von Frau Prof. Guckelberger von der Universität Saarbrücken per Videokonferenz durchgeführt und in seiner 18. Sitzung am 10. März 2021 die beiden Anhörungsverfahren ausgewertet. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 22. April 2021 eine ergänzende schriftliche Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/2014 beschlossen. Mit Artikel 85 Abs. 1 betraf die durch den Änderungsantrag bezweckte Zusammenführung mehrerer Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen auch die in Drucksache 7/2040 beabsichtigte Regelung der elektronischen Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten. In dieser Sitzung wurde Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl als Berichterstat
terin bestellt. In seiner 26. Sitzung am 8. Oktober 2021 hat der Verfassungsausschuss über den weiteren Umgang mit diesem Gesetzentwurf beraten.
Soviel zur Berichterstattung. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitarbeitern und Referenten zu bedanken, die sich hier eingebracht haben, weil es manchmal auch tatsächlich etwas unübersichtlich war, die Pakete aufzuschnüren und dann wieder zusammenzuschnüren und nur mit Einzelkomplexen zu beraten. Da haben sich alle nicht nur sehr viel Mühe gegeben, sondern auch eingebracht. Insofern auch noch mal herzlichen Dank an alle, die daran beteiligt waren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, was eben gerade so trocken überbracht worden ist, war der Bericht aus dem Verfassungsausschuss durch den Vorsitzenden. Ich will es ganz kurz erläutern für alle, die draußen vielleicht noch zugehört haben: Der Landtag hat sich im März 2020 nach extrem langer Zeit wieder einen eigenen Verfassungsausschuss gegeben, weil wir sicher waren, dass die Verfassung einer Modernisierung unterliegen sollte. Und darüber wollen wir heute noch mal sprechen. Und jetzt kann man vielleicht sagen, warum möchten wir jetzt über die Arbeit im Verfassungsausschuss noch mal berichten und ob das kein verspäteter Nachklapp zum Jubiläum „30 Jahre Thüringer Verfassung“ ist. Nein, es geht um die Reformdiskussion im Verfassungsausschuss und ihren aktuellen Arbeitsstand. Denn nach 30 Jahren müssen wir gemeinsam schauen: Ist die Verfassung noch aktuell, also auf der Höhe der Zeit? Da könnten manche versucht sein zu fragen: Holt das Thema irgendjemanden hinterm Ofen vor? Wir sagen ganz klar: Ja, auf jeden Fall.
Das zeigt zum Beispiel auch ganz aktuell das Bündnis „Verfassungsreform jetzt“. Das Bündnis – und ich habe auch etwas mitgebracht – ist ein Zusammenschluss aus 21 Organisationen und Vereinen. Ich will es wirklich ganz prominent auch noch mal deutlich machen, wer mit zu diesem Bündnis gehört. Deswegen lese ich das jetzt vor. Zu dem Bündnis gehören: AWO Landesverband Thüringen e. V., BUND Landesverband Thüringen e. V., Bürgermeisterdialog zur nachhaltigen Kommunalentwicklung in Thüringen, BürgerStiftung Erfurt, Der Kinderschutzbund – Landesverband Thüringen e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Landesverband Thüringen e. V., DGB Bezirk Hessen-Thüringen, Eine Welt Netzwerk Thüringen, GRÜNE LIGA Thüringen, Kulturrat Thüringen, Landesfrauenrat, Landsportbund, Landesseniorenrat, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, Mehr Demokratie e. V., NABU, Beamtenbund, Thüringer Ehrenamtsstiftung, Thüringer Feuerwehrverband, Thüringer Nachhaltigkeitsbeirat und Zukunftsfähiges Thüringen – also eine große Anzahl von Verbänden, die sich da zusammengeschlossen haben. Die haben einen offenen Brief an die Abgeordneten des Landtags geschickt. Die Forderungen, die sie in diesem offenen Brief – und auch den habe ich gern mitgebracht – einfordern oder vorgeschlagene Verfassungsänderungen sind: die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, das Prinzip der Nachhaltigkeit, die Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen, der Schutz und die Förderung des Ehrenamts, der Ausbau direkter Demokratie, ein Verbot der Altersdiskriminierung und der Ausbau der Inklusion für behinderte Menschen, umfassende Umsetzung der
Menschenrechtspakete in Thüringen, die Stärkung des Europabezugs und das etwas trockenere Thema der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen. In ihrem offenen Brief heißt es unter anderem: „Wir appellieren eindringlich an die Parteien, nicht jetzt schon in den Wahlkampfmodus zu schalten, sondern sich zu einigen und das Reformpaket auf den Weg zu bringen.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – da schaue ich wirklich in die Reihen der CDU, in die wenigen Gesichter, die ich da sehe –, diese Verfassungsreform wird von vielen Hoffnungen begleitet und beinhaltet extrem wichtige Pfeiler zur künftigen Entwicklung von Thüringen, über die ein breiter Konsens besteht, die aber einer Sicherung in der Verfassung bedürfen. Ich will mahnen, auch gerade mit Blick auf die gestern stattgefundene Wahl der Verfassungsrichterin – auch da schaue ich in die Reihen der CDU –: