Ich kann es nur noch mal auch hier im Hohen Haus wiederholen: Das Lehramtsstudium/die Lehramtsausbildung ist der Dreh- und Angelpunkt für die Zukunft des Thüringer Bildungswesens. Wenn wir dort keine Änderungen erreichen, auch in der Qualität, dann sind wir auf einem falschen Weg. Deswegen, lieber Herr Tischner und liebe Rednerinnen und Redner: Das Regelschullehramt ist ganz und gar kein Lehramt zweiter
Klasse, sondern es ist eine gut ausgebaute Autobahn in den Thüringer Schuldienst und es ist ein Weg in eine gute Schule, in eine spannende Schule. Es sind spannende und tolle Kollegien dort und es ist eine wichtige sinnstiftende pädagogische Arbeit.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie haben mich heftig kritisiert in Bezug auf den zweiten Punkt, was also die Änderung des Besoldungsgesetzes betrifft. Ja, wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Fachleiterinnen und Fachleiter einzustellen. Aber, Herr Tischner, auch da müssen Sie sich als CDU jetzt mal fragen, was Sie denn nun wollen. In bestimmten Fragen – und dazu haben Sie einen Untersuchungsausschuss eingefordert und eingesetzt – rufen Sie nach Eignung, Leistung und Befähigung. Wenn es hier um die Besetzung der Fachleiterinnen und Fachleiter geht, soll das auf einmal keine Rolle mehr spielen? Deswegen brauchen wir die Beurteilung, wir brauchen die entsprechenden Auswahlentscheidungen und natürlich den beamtenrechtlichen Weg, der hier ganz konkret gegangen werden muss. Ja, wir arbeiten mit Hochdruck daran, um zum Jahresende so viel wie möglich einzustellen. Wir schätzen aber ein, dass uns das nicht ganz bei allen gelingen wird. Deswegen geht es im Sinne der Fachleiterinnen und Fachleiter darum, dass die Zulage, die aktuell gewährt wird, auch noch 2024 gewährt werden kann. Das ist der Sinn des zweiten Artikels in diesem Artikelgesetz. Ich bitte um Zustimmung. Ich möchte Sie einfach bitten, auch bei dem Lehrerbildungsgesetz sich zu überlegen, ob eine Verzögerung wirklich der Sache dienlich ist.
Alles, was ich hier gehört habe, führt ja zu einer richtigen Verzögerung und die Friedrich-Schiller-Universität Jena kann ihr Konzept nicht umsetzen. Ich halte das für eine schlimme und schlechte Entscheidung, die hier getroffen wird. Ich möchte das hier kritisieren. Es steht mir zwar nicht zu, aber ich muss das emotional hier sagen: Wir gehen hier den falschen Weg und ich bin der Überzeugung, wenn wir das Regelschullehramt wirklich stärken wollen, dann müssen wir es qualitativ stärken und dann müssen in Erfurt 300 Leistungspunkte unterrichtet werden – oder vermittelt und gefordert werden – und auch in Jena. Das ist der Weg. Und es geht nicht um die 300 Leistungspunkte, es geht am Ende um Inhalt und Qualität des Lehramtsstudiums.
Deswegen bitte ich Sie zu überlegen, wie wir schnell und zügig zu Entscheidungen kommen, sowohl für die
Fachleiterinnen und Fachleiter, aber auch für die zukünftigen Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Das ist der Fall. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es ist die Überweisung des Artikels 1 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
beantragt worden. Weitere Überweisungen wurden nicht beantragt. Doch? Oh, Danke schön. Federführung für Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Dann habe ich einmal nicht richtig zugehört, aber wir kriegen es ja geklärt.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. War das jetzt ein Ja oder nicht? Gut, also wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Damit ist der Überweisung des Artikels 1 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport stattgegeben.
Wir kommen zu der Frage der Überweisung des Artikels 1 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das
sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP sowie eine fraktionslose Abgeordnete diesmal. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Damit ist also auch dieser Überweisung stattgegeben.
Jetzt fragen wir noch nach der Federführung. Vorgeschlagen ist die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Das war so? Ja, gut, wunderbar. Wer der Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? Gegenstimmen jetzt. Das nützt jetzt gar nichts. Es gibt eine Abstimmung und das Ergebnis stelle ich fest, also keine Aufregung. Die Gegenstimmen habe ich gesehen bei den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Jetzt müssten wir doch mal auszählen, weil es etwas unübersichtlich ist. Also die Gegenstimmen bitte noch mal hochhalten. Danke schön. Jetzt noch mal bitte die, die dafür stimmen. 32 dafür, 33 dagegen. Damit ist also die Federführung nicht beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Ich gehe davon aus, dass es in der logischen Konklusion alle dann für richtig befinden, dass sich die Federführung beim Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wiederfindet, meine Damen und Herren.
Nachdem also der Artikel 1 des Gesetzentwurfs überwiesen worden ist, eröffne ich die Aussprache zur zweiten Beratung zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzentwurfs. Wortmeldungen habe ich jetzt keine vorliegen. Damit schließe ich auch schon wieder die Aussprache und wir kommen wiederum zur Abstimmung über die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9072 in zweiter Beratung. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Der guten Ordnung halber frage ich trotzdem die Gegenstimmen noch ab. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit sind die Artikel 2 und 3, damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Aufgrund der Beschlussfassung zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzentwurfs wird das Gesetz unter dem Titel „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes“ ausgefertigt und verkündet.
So, dann müssten wir jetzt noch die Schlussabstimmung hinzaubern über die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs. Wer dafür ist, erhebt sich jetzt bitte von den Plätzen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen?
Beides nicht der Fall. Damit sind die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs in der Schlussabstimmung angenommen, meine Damen und Herren, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, komme ich noch mal auf den Tagesordnungspunkt 7 zurück, meine Damen und Herren. Ich gehe doch davon aus, dass Ordnung und Würde des Hohen Hauses uns natürlich ein gemeinsames und wichtiges Anliegen sind, und deswegen werbe ich auch noch einmal dafür, dass sowohl bei der verbalen als auch nonverbalen Kommunikation Acht darauf genommen wird, dass nicht der Ausdruck entstehen kann, dass eine der beiden Formen außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb der parlamentarischen Redeordnung steht. Insofern, meine Damen und Herren, wie sonst auch, werbe ich für Mäßigung bei den Reaktionen, die möglicherweise einen solchen Eindruck, der subjektiv geprägt ist, zum Grunde haben können. Also mit anderen Worten: Reißen wir uns alle ein bisschen zusammen, das hat dieses Haus verdient. Danke schön.
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9126 - ERSTE BERATUNG
Ich frage, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird. Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Gut, dann ist das so. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erstes hat Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident, Sie hatten es angesprochen, es liegt Ihnen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Vierten Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor. Wir hatten die Landeshaushaltsordnung das letzte Mal vor drei Jahren hier im Hohen Haus zur Diskussion. Damals ging es – wie Sie sich vielleicht erinnern werden – um die Verlängerung des Tilgungszeitraums von fünf auf acht Jahre. Auch damals schon ging es im Wesentlichen – unter anderem, aber im Wesentlichen eben auch – um eine Entspannung der haushalterischen Situation bei der Aufstellung des neuen Landeshaushalts. Das war damals ein Grund und das ist auch heute wieder ein Grund, denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir nunmehr – das schlagen wir Ihnen vor – den Tilgungszeitraum von den genannten acht Jahren auf fünfzehn Jahre erweitern.
Mit der letzten Streckung des Tilgungszeitraums sorgten wir für eine jährliche Entspannung, wenn man das so sagen darf, oder Entlastung von ca. 119 Millionen Euro. Jetzt geht es für den infrage stehenden Zeitraum um eine Entlastung von ca. 85 Millionen Euro. Ich hatte auch schon vor drei Jahren in meiner Rede hier an dieser Stelle gesagt, dass dies natürlich kein Allheilmittel für die Aufstellung eines Landeshaushalts und für die möglicherweise in Rede stehende Konsolidierung eines Entwurfs oder einer Änderung, Abänderung eines Entwurfs ist, aber es ist eben auch ein Baustein, der dazu genutzt werden kann und unserer Meinung nach auch genutzt werden soll.
Und damals wie heute stehen wir, sind wir in guter – wie man so sagen kann –Gesellschaft, denn andere Bundesländer haben ähnliche oder noch weitreichendere Tilgungszeiträume. So möchte ich zum Beispiel Baden-Württemberg nennen, die zunächst auch erst ab dem nächsten Jahr, ab 2024 in die Tilgung ihrer Coronakredite einsteigen und das für einen Zeitraum von 23 Jahren tun. In NRW sind es sogar 50 Jahre Tilgungszeitraum, in Hessen, unserem Nachbarbundesland, 30 Jahre, in Brandenburg, Bremen ebenfalls 30 Jahre. Und wir hatten uns in der letzten Debatte hier an dieser Stelle vor drei Jahren darüber unterhalten,
dass etwa Sachsen in der Landeshaushaltsordnung mit unserer durchaus sehr vergleichbar ist. Sachsen hat momentan noch acht Jahre. Auch dort wird diskutiert, den Tilgungszeitraum auf 15 Jahre zu erweitern. Dass das durchaus auch Sinn machen kann, das kann man auch diskutieren mit Blick auf die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, aber auch mit der fortschreitenden höheren Entwicklung der Geldentwertung. Da wäre es, da ist es durchaus sinnvoll oder zumindest ein Argument, die Tilgungsleistungen zu strecken und damit für eine effektivere Entlastung zu sorgen. Natürlich kann man dem auch entgegenhalten, das wird ja auch gern getan, die Tilgungsleistung soll jetzt nicht auf folgende Generationen verschoben werden. Da kann man aber sagen, ich glaube, bei 15 Jahren ist das jetzt weniger spruchreif, bei 30 oder 50 Jahren Tilgungszeitraum, wenn man da sagt, dass die Generation, die gar nichts mit der Aufnahme der Kredite zu tun hatte, also die, die zahlen sollen, noch gar nicht geboren sind, dann ist das eventuell nachvollziehbar.
So könnte man argumentieren. Bei 15 Jahren sehe ich dieses Argument aber nicht wirklich stichhaltig oder sachgerecht.
Dieses und vielleicht auch andere Argumente weiter zu diskutieren und den Gesetzentwurf in der zweiten Lesung aller Voraussicht nach, aller Hoffnung nach, und ich gehe fest davon aus, in zwei Wochen hier wieder zu beraten, schlage ich vor, sehr geehrter Herr Präsident, den Gesetzentwurf in den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Mittagessen geht es noch einmal um das liebe Geld in unserem Land. Sie wissen ja, in den vergangenen Wochen und Monaten haben wir in den Beratungen zum Landeshaushalt auch bereits die verschiedenen Argumente ausgetauscht und wir sind ja – wie Sie auch wissen – weiterhin noch in den Beratungen. Mein Vorredner, Herr Hande, hatte schon zum eingebrachten Gesetzentwurf ausgeführt und auch die verschiedenen Argumente entgegengestellt. Ich möchte auch noch einmal insbesondere auf diese Punkte eingehen.
Wir hatten ja bereits eine Verlängerung von fünf auf acht Jahre, das war damals auch schon eine Diskussion, und es ist natürlich alles auch eine Frage der Abwägung an dieser Stelle. Auch die Verlängerung von acht auf 15 Jahre muss natürlich entsprechend diskutiert werden. Es wurde eben gesagt, dass das am Ende kein Allheilmittel ist, aber wir haben eben auch die Situation – Sie kennen das – gerade auch der Zinsentwicklung. Die muss an dieser Stelle auch mit beachtet werden. Wo entwickeln sich insbesondere auch die Verpflichtungen hin? Die Thüringer Finanzministerin wird da vielleicht jetzt im Nachgang auch noch einmal ein paar Ausführungen machen bzw. werden wir das auch noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss erörtern.
Was natürlich auch ein wichtiger Punkt ist, den hat Herr Hande auch angesprochen, unsere Verantwortung auch für die nachfolgenden Generationen und natürlich auch die Verpflichtungen, die wir damit auch den nachfolgenden Landesregierungen und dem Landesparlament aufbürden. Das sind Diskussionen, die wir hier auch weiterhin erörtern müssen.
Für uns muss es an dieser Stelle auch als Thüringer Landtag weiterhin Ziel sein, eine schnelle Tilgung der Schulden zu erreichen. Sie haben hier andere Länder genannt, wo natürlich auch ganz andere Zahlen im
Raum stehen. Das liegt letztendlich natürlich in der Verantwortung der einzelnen Landesparlamente. Aber wir haben hier auch die Verantwortung natürlich für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für die Wirtschaft, und wenn Sie hier bei dem Punkt Kosten beschreiben, dass keine weiteren Kosten für diese Gruppen entstehen, da muss man natürlich auch entgegenhalten. Wir sind diejenigen, die hier mit Steuergeldern umgehen und da haben wir natürlich auch eine Verpflichtung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber den Kommunen und natürlich unserer Wirtschaft. Die Entscheidungen, die wir an dieser Stelle fällen, haben unmittelbare Auswirkungen natürlich auch auf diese Bereiche. Das muss uns bewusst sein. Ich denke, gerade in den nächsten Wochen werden wir auch entsprechend noch Diskussionen führen, damit wir auch sehen: Wie ist die Entwicklung, wie ist die zukünftige Entwicklung für unser Land und natürlich auch für die Kommunen und für die Wirtschaft? Hier gibt es ja besondere Herausforderungen,
die wir haben, das wissen Sie alle. Gerade auch auf bundespolitischer Ebene wird ja hier auch über den Haushalt diskutiert. Das hat eben auch Auswirkungen auf unseren Freistaat Thüringen. Wir werden natürlich dieser Überweisung zustimmen, wie ich gesagt habe, damit wir auch weiterhin darüber diskutieren können: Was sind die Auswirkungen und wo kann man sich hier auch für unseren Freistaat und für die Bürgerinnen und Bürger mit einer klugen Entscheidung treffen? Uns ist es – wie gesagt – wichtig, dass man auch weiterhin die nachfolgenden Generationen im Blick hat und die Entwicklung der Haushalte. Das werden wir in den nächsten Wochen noch intensiver besprechen, wenn es dann um die Verabschiedung des Landeshaushalts geht. Wir wollen an dieser Stelle natürlich weiterdiskutieren und stimmen einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Merz zu Wort – nein? Wird zurückgezogen. Dann erteile ich Herrn Abgeordnetem Cotta für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream! Ein Sozialist ist jemand, der alles teilen will, was er nicht hat. Ein treffender Spruch, der vielleicht auch die aktuellen Bestrebungen der rot-rot-grünen Fraktionen im Thüringer Landtag charakterisiert. Die vorgeschlagene Änderung zum Vierten Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, birgt jedoch weitreichende Konsequenzen. Im Kern geht es um die Novellierung des Tilgungszeitraums für Kreditmarktschulden gemäß § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung von acht auf üppige 15 Jahre. Zudem soll fast unbemerkt das Wort „verbindlich“ entfernt werden, eine subtile, jedoch bedeutsame Änderung, auf die ich später noch eingehen werde.
Die amtierende Thüringer Regierung scheint unersättlich, wenn es um das liebe Geld geht. Trotz stattlicher Einnahmen, immer wieder beachtlichen Haushaltsresten und Griff in die Rücklagen versucht man, an noch mehr Mittel zu kommen, um dann utopische Projekte wie die Rettung des Weltklimas oder die Masseneinwanderung zu finanzieren. Eine tatsächliche nicht benötigte Verlängerung der Schuldenzeit hat weitreichende Folgen. Da wären zunächst die höheren Gesamtkosten. Eine Verlängerung der Tilgungszeit führt unweigerlich zu höheren Gesamtzinszahlungen. Wir sprechen hier nicht von kleinen Beträgen, sondern von signifikanten Summen, die den Staatshaushalt zusätzlich belasten werden. Das führt auch zu einer langfristigen Budgetbelastung, denn mit einer längeren Tilgungsperiode verlängert sich auch der Zeitraum, in dem wir als Freistaat verschuldet sein werden. Genau das schränkt unsere finanzielle Flexibilität und
Fähigkeit ein, in wichtige Bereiche wie etwa der Bildung oder Infrastruktur investieren zu können. Eine Ausweitung der Tilgungszeit hat zudem eine negative Signalwirkung. In der Finanzwelt werden verlängerte Kreditlaufzeiten regelmäßig als Zeichen finanzieller Instabilität oder gar Schwäche interpretiert. Kurz: Das Ansehen des Freistaats sinkt, was wiederum höhere Zinsen für zukünftige Kreditaufnahmen nach sich ziehen kann.
Kommen wir zur Streichung des Wortes „verbindlich“. Im Gesetzestext schwächt diese Streichung die Klarheit und Bestimmtheit der Regelung ab,
und kann zu rechtlichen sowie praktischen Unsicherheiten führen. Ich habe Sie nicht verstanden, Sie können danach ja noch mal vor, Herr Schubert!