Kommen wir zur Abstimmung über den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen.
Dann kommen wir zur Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss. Wer da zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist wiederum die Zustimmung aus allen Fraktionen.
Und dann an den für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – wer da zustimmt, bitte das Handzeichen. Wiederum die Zustimmung aus allen Fraktionen.
Das machen wir noch mal für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Gegenstimmen? Nicht. Enthaltungen? Auch nicht.
Und dann frage ich noch den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmt – ich wollte also etwas zu schnell sein –, den bitte ich um das Handzeichen. Justiz – Zustimmung ist also nur aus den Fraktionen der AfD, der CDU und der FDP und 1 Stimme aus der SPD-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Dann müssen wir jetzt doch zählen. Dann bitte ich noch einmal um die Jastimmen für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wir haben 37 Jastimmen für die Überweisung. Wer gegen die Überweisung ist, bitte. Das ist erkennbar die Minderzahl. Damit ist der Antrag auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dann kommen wir jetzt zur Frage der Federführung, meine Damen und Herren.
Es wird noch mal Auszählung verlangt. Dann zählen wir aus. Bitte noch mal die Gegenstimmen. Es waren in der Tat weniger Hände oben als jetzt.
Wir zählen gern nach. Es hatten nicht alle die Hände oben. Damit haben wir 32 Gegenstimmen. Enthaltungen frage ich noch kurz ab. Enthaltungen sehe ich keine. Damit haben wir ihn also auch im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Wer der Federführung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist wiederum die Zustimmung aus allen Fraktionen. Ich bedanke mich. Damit sind die drei Ausschussüberweisungen beschlossen und die Federführung für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/723 - ERSTE BERATUNG
Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren sollen drei Dinge geregelt werden: zum einen die Verwendung von Holz für Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, soweit es die technischen Voraussetzungen hergeben; dann zum Zweiten die Nutzung von Elektromobilität und der Ausbau von Mobilfunknetzen, die keine bauaufsichtlichen Verfahren brauchen – es ist eigentlich eine Vereinfachung für die Nutzer, die Fahrradstellplätze und Fahrradgaragen bauen wol
len –; als dritter Punkt weitere Genehmigungsverfahren. Wir haben heute schon sehr viel von Bürokratie gesprochen. Das wäre einer der Punkte, wo es dann zur Vereinfachung käme. Früher hat man da gesagt, die Ein-Stempel-Lösung, sodass diejenigen, die den Bauantrag stellen, nicht auf zehn Behörden rennen müssen, sondern nur einen Ansprechpartner haben. Ich glaube, dass das ganz gut ist. Das betrifft mehrere Regelungen. Zum einen ist es die Bauordnung, die wir aufgreifen wollen. Die Bauordnung liegt schon in mehreren Angelegenheiten im Ausschuss. Ich möchte mich auch bei der Landesregierung bedanken, die der Koalition gefolgt ist und uns ermöglicht hat, dass wir den Antrag jetzt schon einbringen können. Ich finde, dass wir die Bauordnung nicht dreimal im Jahr anfassen, sondern sie, wenn sie jetzt im Ausschuss liegt, umfassend beraten und mehrere Dinge zur gleichen Zeit erledigen sollten. Von der CDU liegt der Antrag zum Typenbau vor, der ermöglichen soll, Holzbau in Typenbauweise zu erledigen. Das wäre schon eine ganz gute Sache. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Kollegin Lukasch. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat für die SPDFraktion Abgeordneter Liebscher das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Erneut befassen wir uns heute in der noch recht jungen Legislatur mit der Änderung der Thüringer Bauordnung. An dieser Stelle sind wir als Landtag sehr aktiv. Heute geht es dabei um die Umsetzung eines Beschlusses des Landtags vom 5. März dieses Jahres. Damals hat sich der Landtag dafür ausgesprochen, die Potenziale des Baustoffs Holz für ein nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erschließen und dafür der Landesregierung eine Novelle der Thüringer Bauordnung ins Pflichtenheft geschrieben. Dem kommen zwar nun die Fraktionen nach, allerdings hat die Landesregierung, insbesondere das für Bauen zuständige Ministerium, hier natürlich maßgeblich unterstützt. Wir haben diesen Weg gewählt, damit wir den Gesetzentwurf zum seriellen Bauen, der ebenfalls eine Änderung der Bauordnung bedingt und der bereits im Ausschuss ist, erreichen können, damit wir diese Dinge gemeinsam auf den Weg bringen können. Sowohl Regierung, als auch Landtag stimmen also mit dem Ziel überein, den Holzbau in Thüringen voranzubringen, zumindest was die gesetzlichen Grundlagen betrifft. Ich darf an dieser Stelle erneut auf den
„Aktionsplan Wald 2030“ des Kabinetts vom August letzten Jahres sowie auf den Zukunftsvertrag der regierungstragenden Fraktionen verweisen, die jeweils Absichtserklärungen enthalten, den Holzbau voranzubringen.
Die vorliegende Novelle bringt aber auch noch zwei weitere Aspekte mit auf den Weg, die nicht ganz unwichtig sind und die man unter Deregulierung und Entbürokratisierung zusammenfassen kann. So wollen wir bestimmte bauliche Anlagen, die für die Nutzung der Elektromobilität und zum Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur notwendig sind, von jedem bauaufsichtlichen Verfahren freistellen und wir wollen Bauherren von einigen Doppelgenehmigungserfordernissen befreien. Neben der Baugenehmigung sind häufig weitere Genehmigungen erforderlich, die vor Baubeginn eingeholt werden müssen. Das wollen wir dort, wo es ohne Abstriche möglich ist, einschränken. Alles in allem denke ich, sind wir damit auf einem guten Weg. Das wird die Anhörung sicherlich auch bestätigen. Ich bitte um Überweisung an den Infrastruktur- und an den Justizausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster steht auf meiner Liste Abgeordneter Rudy von der AfDFraktion.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste im Netz! Der vorliegende Entwurf der rot-rot-grünen Fraktion will bürokratische Verfahren beschleunigen. Auch wir wollen Bürokratie abbauen und so dem Bürger Aufwand und Kosten ersparen. Daher begrüßen wir dieses Bestreben. Auch heißt es in dem Entwurf, dass die Thüringer Bauordnung um die Möglichkeit zur Verwendung von Holz zu erweitern ist. Ebenfalls ein Ansatz, den wir befürworten und deshalb erst kürzlich hier im Plenum einem entsprechenden Antrag zugestimmt haben. Sieht man sich den Entwurf aber weiter an, merkt man schnell, was Rot-Rot-Grün unter der Beschleunigung baurechtlicher Verfahren und unter der erweiterten Verwendung von Holz versteht. Da soll Holz feuerfeste Baustoffe ersetzen, wenn es gewissen technischen Rahmenbedingungen standhält. Leider wird im Text nicht ausgeführt, wie das Holz diese Rahmenbedingungen erreichen soll. Denn was bringt uns der im Sinne des Entwurfs vermehrte Einsatz von Holz, wenn es durch die Behandlung
später erst einmal aufwendig entsorgt werden muss? Ich weiß, dass die von der BMK beauftragten Studien dazu zwar sehr ausführlich waren, trotzdem bleiben gewisse Bedenken. Aus unserer Sicht kann man Holz vermehrt im Baubereich nutzen, ohne dass man gleich an den Brandschutz Hand anlegt, aber darüber können wir gern diskutieren. Begrüßenswert ist hingegen die Absicht, den Mobilfunk auszubauen und somit die Digitalisierung zu beschleunigen. Nur leider ist dieses Ansinnen im Entwurf gerade einmal ein Nebenschauplatz für die rot-rot-grünen Fraktionen. Viel erschreckender ist es da, wenn man in der Drucksache liest, dass noch mehr und noch leichter Fahrradabstellmöglichkeiten als bisher geschaffen werden und somit noch mehr städtischer Parkraum entfallen soll. Sprich, der normale Autofahrer wird wieder einmal nicht nur ausgepresst, sondern dazu auch weiter gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Die Begründung, dass zunehmend auch teure Fahrräder genutzt werden und damit auch der Bedarf einer umschlossenen Abstellmöglichkeit steigen soll, ist schlicht grotesk. Oder wird jemand gezwungen, teure Drahtesel zu kaufen?
Besonders interessant ist es, dass eine derartige Begründung von Parteien kommt, die in schöner Regelmäßigkeit die Besitzer teurer Autos verteufeln. Ebenso bemerkenswert ist die Tatsache, dass die rot-rot-grünen Fraktionen einmal mehr das Waldgesetz ändern wollen, ohne dass in dem Entwurf so richtig klargemacht wird, warum dies geschehen soll. Soll dies für den Bau von Mobilfunkmasten sein oder von Windkraftanlagen, hätte man das jedenfalls besser und klarer in den Entwurf schreiben können. Daher sehen Sie uns nach, wenn wir da eine gewisse Skepsis hegen.
Insgesamt betrachtet begrüßen wir zwar die Ansätze, den Mobilfunk auszubauen, die Bürokratie im Bauwesen abzubauen und den Baustoff Holz noch vielfältiger zu verwenden. Doch die in dem Gesetzentwurf offen gezeigte Feindlichkeit gegenüber dem Verbrennungsmotor ist einmal mehr erschreckend.
Auch die Behauptung, dass die Ladeinfrastruktur für E-Autos keine städtebauliche Relevanz hätte, ist für uns nicht haltbar. Es sind also noch einige Punkte, die Sie noch nacharbeiten sollten. Darum können wir einer Überweisung an die Ausschüsse leider nicht zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rudy. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Malsch für die CDUFraktion das Wort.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach eigener Einschätzung durch die Koalitionsfraktionen selbst – so eine Pressemeldung der SPD – sollen Änderungen an der Thüringer Bauordnung vorgenommen werden, um die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz zu erweitern und die Nutzung von Elektromobilität und den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu erleichtern. Klingt gut – ist aber bei genauem Hinsehen nicht so. Liebe Frau Kollegin Lukasch, ich gebe Ihnen bei Ihrer Einbringung recht, das ist ein Angriff auf die Bauordnung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 auf die Initiative meiner Fraktion folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag spricht sich dafür aus, die Potenziale von Holz als Baustoff für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erschließen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Thüringer Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Holz mit konventionellen Baustoffen weitgehend gleichgestellt, die Bautätigkeit mit Holz attraktiver gestaltet und damit der Einsatz klimafreundlicher Baustoffe konsequent vorangetrieben wird.“
Für diesen Beschluss möchte ich mich noch mal ausdrücklich bedanken. Aber wer glaubt, dass dieser Beschluss – also konkret die Novellierung der Bauordnung zum Vorantreiben des Holzbaus – mit diesen wenigen und mageren Änderungen erfüllt wird, der irrt sich gewaltig.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem gemeinsamen Beschluss haben wir die Landesregierung beauftragt, uns den großen Wurf vorzulegen, um den Einsatz der klimafreundlichen Baustoffe konsequent voranzutreiben. Wenn die Koalitionsfraktionen jetzt hier mit zwei dürren Änderungen glauben, den Holzbau voranzubringen, bin ich echt schockiert und enttäuscht. Das geht wirklich besser. Und schockiert bin ich auch, dass sich Rot-RotGrün offenbar im Mai schon nicht mehr an den Beschluss vom März erinnern kann. Was ich aber noch im Ohr habe, ist das, was Minister Hoff mir zugerufen hat. Er hat gesagt: Wir bereiten da was ganz Großes vor, warten Sie es nur ab, Herr Malsch!
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Landesregierung gebeten, die Thüringer Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Holz stärker in den Blick genommen wird. Wir haben das getan, weil wir eine umfassende Novelle wollten, weil wir wollten, dass Akteure in diesem Bereich – ich nenne da mal nur beispielhaft den Landesbeirat Wald und Holz Thüringen – in dieses
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch mal: Wir haben hier gemeinsam beschlossen, den großen Wurf der Landesregierung zu beauftragen, nicht ein Pseudogesetzchen und damit ist die Sache erledigt. Und liebe Frau Kollegin Marx: Wenn man heute von Bauklötzchen sprechen kann, dann genau bei diesem Gesetzentwurf.
Ich bin gespannt, was die Landesregierung dann dazu sagt. Ich hoffe nicht, dass Herr Minister Hoff uns erklärt, dass die Regierung auch nicht besser gekonnt hätte. Also sagen wir mal: Netter Versuch, reicht aber nicht. Wir können das gern im Ausschuss diskutieren, wir können auch eine Anhörung machen. Aber ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diese Zeit nutzt und uns etwas Fundiertes, Vernünftiges, etwas Umfassendes hier vorlegt. Ich erwarte, dass die Landesregierung den Landtagsbeschluss vom 5. März selbst erfüllt, statt die Koalitionsfraktionen hier ein Gesetzchen vorlegen zu lassen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Lösung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Probleme, die ja der Gesetzentwurf auch bezwecken soll, will ich nicht viel sagen. Das schauen wir uns dann im Ausschuss an. Verwundert bin ich aber darüber, dass zahlreiche solcher bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Probleme, die im Geschäftsbereich des Umweltministeriums verhaftet sind, offenbar nicht angegangen werden sollen. Soweit ich das überblicke, gibt es Änderungsbedarf in der beschriebenen Art sowohl im Naturschutz- als auch im Wasserrecht. Woran liegt es denn, Frau Siegesmund? Ich hätte sie oder Herrn Möller das ja gern gefragt, aber die sind heute bei der Debatte leider nicht mehr anwesend. Das können wir dann im Ausschuss vielleicht nachholen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, auf eine beabsichtigte Regelung will ich dennoch kurz eingehen. Sie unterfällt keinem der beschriebenen Gesetzesziele, ist aber gleichwohl mit eingebaut. Es geht um § 10 des Waldgesetzes. Das ist die Vorschrift, in der wir gemeinsam mit der FDP regeln wollen, dass Wald nicht zur Errichtung von Windrädern umgenutzt werden darf.
Der vorliegende Entwurf sieht nun vor, dass die Forstbehörden bereits bei ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Nutzungsartenänderung vorliegen und
diese Genehmigung gegebenenfalls in Aussicht stellen. Wird die spätere Genehmigung in Ausschicht gestellt, gilt diese Aussage grundsätzlich unbefristet. Nun wird Sie nicht verwundern, dass Sie sich von einer solchen Regelung schon jetzt verabschieden können. Ich wünsche uns eine gute Ausschussberatung, vor allem vollumfänglich, und mit den Initialzündungen der Landesregierung. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Malsch. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Pfefferlein zu Wort gemeldet.