Protocol of the Session on September 15, 2023

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Der Versuch reicht nicht!)

Das ist korrekt, der Versuch reicht nicht, deswegen tun wir ja was. Ich komme darauf zurück, wenn ich darf.

Jedenfalls gelingt es uns jetzt, jedes Jahr 1.000 neue Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, mehr, als uns verlassen, also eine Steigerung zu ermöglichen. Seit 2015 sind 6.500 neue Kolleginnen und Kollegen eingestellt worden.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und wie viele sind in Rente gegangen?)

Also mehr als jeder Dritte, der jetzt arbeitet, ist durch diese Landesregierung eingestellt worden.

(Beifall DIE LINKE)

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

Diese Aufgabe gelingt. Mit vereinten Kräften hat es die Koalition geschafft durch gemeinsame Ideen, durch gemeinsame Aktivitäten im Ministerium, in Schulämtern und in den Schulen. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.

Sehr viele Forderungen, die jetzt in dem Antrag aufgenommen sind, entsprechen auch dem, was wir verfolgen, und vieles findet auch schon statt, manches ist noch vorgesehen, manches ist sozusagen in Angriff. Wir wollen also gemeinsam mit Ihnen und den Schulämtern an dem Kernthema „Lehrermangel“ arbeiten. Wir haben jetzt im Schuljahr 2023/2024 eine Reihe von Reformpaketen, wenn Sie so wollen, auf den Weg gebracht, die wir weiter vorantreiben.

Ich will es in fünf Punkten bündeln, damit Sie sehen, Herr Kollege Tischner, dass wir auch was tun und nicht nur darüber reden, dass wir was tun und nicht nur Konzepte machen. Das eine ist, wir haben die Lehregewinnungskampagne intensiviert, stärker in die Regionen gebracht, ausgeweitet und das Zulagensystem, über das Sie gesprochen haben und an dem wir auch weiter dran sind, implementiert, was auch schon arbeitet und wirkt.

Das zweite Reformpaket betrifft die Dinge, die auch auf KMK-Ebene diskutiert werden. Das betrifft vor allen Dingen auch die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an den Hochschulen, das betrifft die Diskussion über duale Studiengänge, das betrifft die Anerkennung internationaler Abschlüsse und damit auch Ein-Fach-Lehrerinnen und ‑Lehrer. Hier wollen wir in Abstimmung mit der KMK weiterkommen, damit diese Abschlüsse auch bundesweit anerkannt werden.

Das Dritte, was wir anstreben, ist eine Reihe von Reformen, die Sie schon kennen. Die Seminarstruktur ist in die Regionen gebracht worden, sodass wir angehende Lehrerinnen und Lehrer stärker in den Regionen verwurzeln. Den Seiteneinstieg haben wir durch die Erleichterung des Einstiegs in den Seiteneinstieg neu aufgestellt, verminderte Lehrverpflichtungen, verstärkte Nachqualifizierung und anderes mehr.

Das vierte Paket betrifft die Neugestaltung des Weges in die spätere Arbeitsphase von Lehrerinnen und Lehrern, die wir mit den Gewerkschaften in Gesprächen in Angriff genommen haben, das heißt unter anderem die Neudiskussion darüber, wie diejenigen, die einen Vorruhestand anstreben, so attraktive Arbeitsbedingungen erhalten, dass sie länger in der Arbeit bleiben, in ihrer Lehrtätigkeit bleiben und körperlich und psychisch auch weiterarbeiten können. Da sind wir dran und da werden wir sehr gute und konstruktive Lösungen vorschlagen, die genau dem abhelfen, was ich angesprochen haben.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wann denn?)

Umgehend. Das tritt sofort in Kraft.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Heiterkeit Gruppe der FDP)

Das Fünfte, was den Lehrerinnen- und Lehrerberuf attraktiver machen soll, ist: Die vielen bürokratischen Herausforderungen, die zugegebenermaßen anstehen, die aber keineswegs nur aus dem Ministerium, sondern auch aus den anderen Bereichen dieses Landes und des Bundes kommen, diese Anforderungen wollen wir durch multiprofessionelle Teams erleichtern, durch die Modellprojekte der Verwaltungsassistenzen, die hervorragend laufen – ich war gestern im Kyffhäuserkreis und konnte mich davon überzeugen, es ist ein hervorragendes Projekt, das gut läuft –, und der Pädagogischen Assistenzen, die also die Schulleitungen und die Schulen unterstützen werden und den Unterricht besser gestalten werden, vielfältiger gestalten werden und auf die Herausforderungen einer diversen, einer heterogenen Schülerinnen- und Schülerschaft

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

besser eingehen werden. Kurz: Wir werden weiterhin den Lehrermangel mit kurz- und langfristigen Maßnahmen bekämpfen, mit aller Kraft, wir freuen uns, dass Sie auch mitarbeiten daran, den Lehrerberuf attraktiv und attraktiver zu gestalten und dass dies eine gemeinsame Aufgabe ist, die von allen getragen werden muss, das versteht sich. Wir sind froh über diesen Antrag und werden sicherlich damit weiterarbeiten können. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Prof. Speitkamp. Damit sind nun wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr da. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/7982. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen – kurzum alle. Das können wir kurzfassen. Damit ist die Frage nach Gegenstimmen eigentlich nur noch formal. Es gibt auch keine Enthaltungen. Damit ist das einstimmig in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, es ist eine ziemliche Unruhe im Haus, das macht es nicht einfacher.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen Antrag der Fraktion der FDP) - Drucksache 7/3448 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/7818 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8752 -

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

zur Berichterstattung.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf den Besucherrängen, der Antrag mit dem Titel „Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen“ in der Drucksache 7/3448 wurde von der FDP – damals noch als Fraktion, Herr Präsident hat es gesagt – eingebracht

(Beifall Gruppe der FDP)

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

und vom Plenum in seiner 69. Sitzung am 17.12.2021 an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am 28.01.2022, in seiner 33. Sitzung am 11.03.2022, in seiner 35. Sitzung am 29.04.2022, in seiner 38. Sitzung am 08.07.2022, in seiner 43. Sitzung am 09.12.2022 und in seiner 46. Sitzung am 21.04.2023 intensiv beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren zu Nummer II. 11. des Antrags – das ist die Frage der Änderung der Gerichtsvollzieherausbildung zu einem Hochschulstudium – durchgeführt. Darüber hinaus wurden die einzelnen Fachabteilungen des Justizministeriums zur aktuellen Handhabe der Problemfelder, die im Antrag benannt wurden, befragt. Infolge der intensiven Beratung wurde durch die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen ein Änderungsantrag eingebracht. In seiner Sitzung am 21.04.2023 hat der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz mehrheitlich den Änderungsantrag angenommen und legt den geänderten Antrag nun mit positiver Beschlussempfehlung in Drucksache 7/7818 dem Plenum dieses Hauses zur Annahme vor. Ich empfehle die Annahme. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Wenn ich in Richtung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schaue: Herr Müller, Sie wieder? Oder? Nein. Okay, dann klären wir das noch.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich spreche!)

Dann bitte schön.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, entschuldigen Sie die Verwirrung. Wir sind heute unterbesetzt, um es mal nett zu formulieren.

Was machen wir, wenn die Thüringer Justiz nicht mehr arbeitsfähig ist? Ich glaube, das ist ein Szenario, das wir uns alle nicht ausmalen wollen. Bereits jetzt bekommen wir zu spüren, welche Auswirkung der Fachkräftemangel, die Digitalisierung sowie die Modernisierung auf Rechtsprechung und Rechtspflege im Freistaat haben. Gemeinsam haben wir, die Regierungskoalition, mit der FDP hier auch noch mal einen Antrag eingebracht, um da Klarheit und Abhilfe zu schaffen. Seit Anfang 2022 beschäftigen wir uns jetzt im Justizausschuss mit den wesentlichen Bedingungen der Funktionsfähigkeit der Thüringer Justiz. Dazu gibt es eine umfängliche Novelle des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes. Ende letzten Jahres war ein gelungener Vorstoß, wie ich finde, um im Wettbewerb um den juristischen Nachwuchs für Thüringen auch mithalten zu können. Bereits jetzt steht fest, dass durch mehr Altersabgänge bundesweit in den Jahren ab 2027 und weniger Studierende ein Wettstreit um die besten Absolventinnen und Absolventen Alltag werden wird. In dem Gesetz haben wir das Leitbild des einheitlichen Vorbereitungsdienstes festgeschrieben. Nun liegt es an uns, konkrete Maßnahmen anhand der beantragten Analyse zu entwickeln, um dem Generationenwechsel und dem Personalmangel effektiv entgegenzuwirken. In der Praxis wird bereits an einer qualitativ und quantitativ gleichwertigen Ausbildung gearbeitet. Mit unserem Antrag wollen wir daran anknüpfen und prüfen, welche Stellschrauben noch verändert werden können. Ziel ist es, die dritte Gewalt in Thüringen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass diese überaus wichtige Säule der Demokratie nicht wackelt. Denn innerhalb der kommenden Jahre werden drei von vier Justizbediensteten in den Ruhestand gehen. Der Blick in andere Bundesländer lohnt sich an dieser Stelle, um junge Richterinnen und Richter zum

(Abg. Baum)

Beispiel mit Mentoring-Programmen auf ihr neues Amt vorzubereiten und Wissenstransfer auch an dieser Stelle zu gewährleisten.

Der Fokus liegt auch auf dem Justizvollzug. Da geht es um besondere Anreize zur Mehrung des Personals, die da geschaffen werden müssen. Beispiele sind die Wiedereinführung des Anwärtersonderzuschlags und die Anhebung des Eingangsamts. Darüber müssen wir diskutieren und müssen auch prüfen, wie wir das haushalterisch dann aufnehmen können.

Ebenso müssen wir an der Ausbildung von Thüringer Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher weiterarbeiten. Ein Ergebnis der Anhörung ist, dass der beantragte Bericht zur Frage der Umstellung der

Ausbildung auf ein Studium unter II.11 noch ausgewertet und dementsprechend behandelt werden muss.

Der Föderalismus prägt die Justiz in der Bundesrepublik. In den letzten Jahren ist aus unserer Perspektive nicht genug passiert, um die Digitalisierung im Bereich der Justiz beispielsweise für eine effektive Strafverfolgung stärker nutzbar zu machen. Wir müssen auch hier dafür sorgen, dass dieser Rückstand schnell aufgeholt wird. Allein so können wir eine angemessene Auswertung auch unter anderem von digitalen Spuren in Ermittlungsverfahren bei der zunehmenden Datenmenge schaffen, denn diese Spuren gibt es in bis zu 80 Prozent der begangenen Straftaten.

Mit diesem Antrag soll die alltägliche Zusammenarbeit von Gericht, Staatsanwaltschaften, Polizei verbessert und auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Letztlich sind sich alle hier im Raum, glaube ich, der Problemlage in der Thüringer Justiz bewusst. Die angeschlagene Justiz und Rechtspflege wäre gefährlich für unsere Demokratie, wenn wir sie nicht bearbeiten würden und für eine Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit sorgen würden. Der Antrag stärkt das Bewusstsein für diese Gefahr und enthält keineswegs nur pauschale Forderungen und Veränderungen, sondern gezielte Anpassungen in diversen Bereichen, die damit angestoßen werden. Aus diesem Grund bitte ich um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nun rufe ich Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, mal sehen, was ich in den 5 Minuten so schaffe. Intention bei der Einbringung dieses Antrags war für uns Freie Demokraten, deutlich zu machen und auch ein deutliches Signal in Richtung Justiz zu senden, dass für uns eine funktionsfähige Justiz wesentlicher Bestandteil einer gesunden Demokratie ist. Wir wollten die aktuellen Herausforderungen, mit

denen sich auch die Justiz beschäftigen muss, ansprechen und deutlich machen, was aus unserer Sicht die nächsten Schritte zur Bewältigung sind.

Uns allen ist und bleibt bewusst, dass die Digitalisierung auch vor der Justiz nicht haltmacht. Auch hier werden digitale Prozesse und Instrumente die Arbeit erleichtern können. Die Umstellung bringt aber auch Herausforderungen mit sich, wie wir unter anderem gerade beim Gesetz über den Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sehen können. Für uns steht an erster Stelle, dass auch bei einer digitalen Arbeitswelt in der Justiz die Unabhängigkeit der Justiz und die Hoheit der Gerichte über ihre Abläufe und Daten nicht infrage gestellt werden sollen. Darüber hinaus ist es notwendig, gerade in der juristischen Ausbildung so schnell wie möglich dafür zu sorgen, dass Juristinnen

(Abg. Henfling)