Herzlichen Dank, die Redezeit war auch um. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Das Wort hat Innenminister Holger Poppenhäger. Entschuldigung, Herr Abgeordneter Brandner.
Meine Damen und Herren, ich wollte mich noch einmal kurz zu Wort melden, um diese Begriffe, die hier von links bis zur Mitte, zur SPD, wie so eine rhetorische Stalinorgel auf uns abgefeuert werden, und auf die CDU neuerdings auch, zu parieren. Da geht es um die Hetze, die uns immer wieder vorgeworfen wird, und die geistige Brandstiftung, Höckes Holzofen spielt eine Rolle, rechtsextrem sollen wir sein, gemeinsam mit der CDU, rechtsradikal sollen wir sein, gemeinsam mit der CDU, meint neuerdings auch unser Salonbolschewist Hoff.
Meine Damen und Herren, Sie haben bisher nicht einen einzigen Beleg hier vorgebracht, eine einzige Textzeile von irgendjemandem von uns, die einen einzigen dieser Vorwürfe bestätigen könnten. Das nennt man Plattitüden, die Sie hier raushauen, die Sie wahrscheinlich morgens immer auswendig lernen. Beim Zähneputzen haben Sie wahrscheinlich so einen Zettel am Spiegel kleben und dann den
Wissen Sie, das ist unter aller Sau, was Sie hier abliefern. Wir sind die Partei des Rechtsstaats, die AfD.
Wir sind die einzige Partei, die sagt: Gewalt hat in der Politik nichts verloren, weder von links noch von rechts. Das lernen wir jeden Morgen auswendig, das klebt bei uns am Spiegel. Und wir sagen es gebetsmühlenartig von hier vorne. Vielleicht verinnerlichen Sie das mal so ein bisschen. Die wahren Politrambos, meine Damen und Herren, die sitzen bei Ihnen links, dieses Duo Infernale, der Straßenchaotenvater und Tochter König beispielsweise, die dafür verantwortlich sind, dass Polizisten grün und rot geschlagen werden,
dass Polizeiautos brennen, dass Barrikaden brennen, nicht Höckes Holzofen, wo der seinen Rotwein davor trinkt, nein, sie zünden richtig die Sachen, die Polizeiautos und die Barrikaden an. Sie sind nicht die Brandstifter. Sie sind die wahren Väter aller Probleme und drehen das Ganze um und machen dann Hokuspokus daraus und blasen hier einen Popanz auf.
Ja, genau und deshalb wird uns das immer vorgeworfen oder wie? Also denken Sie mal darüber nach, wie Sie sich hier äußern. Und wenn Sie solche Behauptungen in die Welt setzen, dann liefern Sie Belege dafür und erzählen Sie nicht immer so einen Schwachsinn.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur allgemeinen Überraschung will ich nun zurückkommen auf den Haushalt des Ministeriums für Inneres und Kommunales und ich will sagen: mit
einigem Stolz, weil wir jetzt in zwei Jahren über ein Haushaltsvolumen von 1,26 Milliarden Euro verfügen, also mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr im Vergleich zum letzten Doppelhaushaltsjahr 2014, hier waren es 551 Millionen Euro. Es ist also festzustellen, dass Rot-Rot-Grün Thüringen sicherer macht. Wir stellen jedenfalls mehr Mittel bereit, als das die selbst ernannte Law-and-Order-Partei der CDU bisher vermochte. Herr Abgeordneter Fiedler, wir beide sind uns ja auch in manchen Dingen einig. Ich will jetzt einmal daran erinnern, was ich im Sicherheitsbereich als Erbe der Union vorgefunden habe. Ich habe im Innenministerium keinen Polizeiabteilungsleiter vorgefunden, auch keinen stellvertretenden Polizeiabteilungsleiter. Ich habe im Verfassungsschutz, der Ihnen so wichtig ist, keinen Präsidenten vorgefunden, keinen bestellten Vizepräsidenten, statt dessen jeweils kommissarische Stellvertreter der nicht vorhandenen Stellvertreter. Das war der Zustand, den ich vorgefunden habe. Da bin ich einen kleinen Schritt vorangekommen, Herr Abgeordneter Fiedler. Ich glaube, wir sind uns einig in der Sache: Der öffentlichen Sicherheit kommt ein hoher Stellenwert zu. Dazu trägt unsere Polizei bei. Sie ist leistungsstark, sie ist erfolgreich. Die Beamtinnen und Beamten sind auch gut ausgebildet. Sie sind motiviert und sie verfügen über eine an den polizeilichen Aufgaben ausgerichtete Ausstattung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Abstriche am Stand der Ausrüstung dürfen nicht zugelassen werden, um auch künftig die anstehenden Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können. Gerade die Ereignisse dieses Jahres in und um die Flüchtlingsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen sowie das landesweit gestiegene Demonstrationsgeschehen zeigen die enormen Herausforderungen, die tagtäglich an unsere Sicherheitskräfte gestellt werden. Und für ihren Einsatz möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich Dank sagen.
Im Sonderplenum des Thüringer Landtags habe ich deshalb bereits am 24. August ein Fünf-PunkteProgramm zur Verbesserung des Schutzes von Asylsuchenden und Flüchtlingen in unserem Freistaat vorgestellt. Ein wichtiger Punkt hierbei war der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Hierfür sind maßgebliche Investitionen für persönliche Schutzausstattungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und für die Mobilität der Polizei notwendig. So begrüße ich insbesondere, dass im vorliegenden Doppelhaushalt die hierfür notwendigen Mittel vorgesehen sind. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf zwei Maßnahmen eingehen: Jeder Polizeibeamte besitzt zwar gegenwärtig eine Schutzweste, mehrfach heute angesprochen. In Anbetracht der gegenwärtigen Herausforderungen müssten diese aber gegen neue Schutzwesten mit einem höheren Schutzstandard ausgetauscht werden. Wir haben deshalb die Beschaffung von
neuen ballistischen Schutzwesten der Schutzklasse 1 mit einem integrierten Stichschutz vorgesehen. Darüber hinaus sind Ersatzbeschaffungen für die Körperschutzausstattung der geschlossenen Einheiten der Thüringer Polizei vorgesehen. Damit wird auch deren Sicherheit verbessert. Auch da, Herr Abgeordneter Fiedler, will ich noch mal an ein Gespräch erinnern, was wir beide hatten, und an eine Erfahrung, die ich auch im Zusammenhang mit den Ereignissen in Suhl gemacht habe. Das Innenministerium und die Polizeiführung der letzten Legislatur haben es zugelassen, dass insgesamt 1.800 Polizeihelme ausgemustert wurden, weil ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war, und keine Neubeschaffungen vorgenommen wurden. Das ändern wir jetzt auch Stück für Stück, weil die Schutzausstattung der Thüringer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besonders wichtig ist, wie auch die bedarfsgerechte Ausstattung mit Fahrzeugen. Wir haben derzeit 1.600 Fahrzeuge im Einsatz und neben den Ihnen bekannten klassischen Funkstreifenwagen für den Einsatz im Streifendienst ist hierbei insbesondere auch an eine Vielzahl von Spezialfahrzeugen zu denken. Im Doppelhaushalt sind hierfür 13 Millionen Euro für den Ankauf von Fahrzeugen vorgesehen. Auch das ist außerordentlich zu begrüßen. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang für unsere tägliche Sicherheit sind natürlich die Polizistinnen und Polizisten selbst. Daher möchte ich besonders hervorheben, dass es gelungen ist, gemeinsam mit dem Finanzministerium zu vereinbaren, dass in den kommenden drei Jahren insgesamt 308 Stellenhebungen erfolgen können. Davon sind bereits 198 im Doppelhaushalt veranschlagt. Von den Stellenhebungen sollen 108 auf die Thüringer Polizei entfallen. Damit wird erneut die Möglichkeit zu dringend notwendigen Beförderungen eröffnet. Wir hoffen, dass mit diesem Vorgehen der Beförderungsstau, wie er uns hinterlassen worden ist, ein gutes Stück aufgelöst werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb haben sich die Landesregierung wie auch die Regierungsfraktionen für unsere Bediensteten in der Polizei eingesetzt und eben den Stellenabbau wie bereits im Jahr 2015 auch für 2016 ausgesetzt. Insgesamt 102 Stellen im Polizeivollzug werden deshalb im nächsten Jahr nicht abgebaut. Herr Abgeordneter Fiedler, auch hier gilt: Dieser Stellenabbau ist über viele – über sieben oder acht Jahre – von vielen Parlamenten in vielen Haushalten auch mit Ihrer Stimme beschlossen worden.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nein, das stimmt! Wir haben auch ausgesetzt, wo die Reform lief! Ihr müsst euch mal informieren!)
Aha, gut, dann sagen wir, seit acht Jahren jedenfalls ist der Stellenabbau immer wieder beschlossen worden und wir machen damit jetzt Schluss. Ich freue mich außerdem, dass es gelungen ist, gemeinsam mit dem Thüringer Finanzministerium und den Regierungsfraktionen die Zahl der auszubildenden Polizeivollzugsbeamten erstmals seit vielen Jahren anzuheben. Mit einer Steigerung von 125 auf 155 Stellen für das Jahr 2015 sowie die Jahre 2016 und 2017, damit bilden wir – wie ich unterstreichen möchte –, wie seit vielen Jahren nicht mehr, erstmals mehr Polizeibeamte aus als voraussichtlich in Pension gehen.
Meinen Ausführungen können Sie jedenfalls entnehmen, dass die öffentliche Sicherheit für die Landesregierung ein wichtiger Eckpfeiler ihrer Politik ist. Dazu gehört auch der Brand- und Katastrophenschutz. Hier ist mit der Änderung des § 44 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Jahr 2014 nunmehr die Landesbeschaffung von Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung für den Katastrophenschutz neu normiert worden. Das Land hat bereits Beschaffungsaufträge für 21 Einsatzleitwagen, 35 Krankentransportwagen und bis zu 12 Löschgruppenfahrzeuge auf den Weg gebracht. Die entsprechenden Ausschreibungsverfahren laufen zurzeit. Im Doppelhaushalt sind hierfür 11 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von weiteren 6 Millionen Euro etatisiert. Auch damit machen wir unseren Brand- und Katastrophenschutz sicherer und geben unseren Bediensteten die Mittel an die Hand, die sie für ihre gefahrvolle Aufgabe benötigen.
Ich will in diesem Zusammenhang auch den Blick auf unsere Feuerwehren lenken. Rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen in der Feuerwehrschule für eine gute Ausbildung unserer ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Die rund 4 Millionen Euro, die im Haushalt dafür zur Verfügung gestellt werden, sind gut angelegtes Geld und tragen auch zur Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bei.
Da die Polizei künftig ausschließlich über digitale und eben nicht mehr über analoge Funkgeräte verfügt, machen wir jetzt den wichtigen Schritt, in den nächsten Jahren auch die Feuerwehren mit Digitalfunk auszustatten. Im Einzelplan 03 sind allein 2017 dafür 8,8 Millionen Euro vorgesehen. Freiwillige Feuerwehren müssen auch um junge Menschen werben. Deshalb haben wir für die Mitgliederkampagne der Feuerwehren ebenfalls Fördermittel bereitgestellt. Auch das hätte über Jahre passieren
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten auch die rund 90 Mitarbeiter des Amts für Verfassungsschutz. 7,6 Millionen Euro jährlich sind für das Amt im Doppelhaushalt eingeplant. Gerade die jüngsten Entwicklungen und ein steigendes Gewaltpotenzial, insbesondere in der rechtsextremen Szene, machen deutlich, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen sind. Ich möchte hier unterstreichen: Unsere oberste Priorität muss es sein, die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen auch in schwierigen Zeiten sicherzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach meinen Ausführungen zu den Organen der öffentlichen Sicherheit lassen Sie mich noch einen kurzen Blick auf weitere wichtige Behörden im Aufgabenbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales werfen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Verwaltungsbehörde des Landes. Gerade in den vergangenen Monaten hat das Amt die zusätzliche Arbeit, die sich aus der Flüchtlingsbewegung ergeben hat, in sehr guter Weise gemeistert. Ohne das Landesverwaltungsamt – ich schließe hier seinen neuen Präsidenten ausdrücklich ein – wäre vieles nicht gelungen, natürlich in Zusammenarbeit mit den kommunal Verantwortlichen vor Ort und den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, denen ich an dieser Stelle ebenfalls recht herzlich danken möchte.
Lassen Sie mich auch das Landesamt für Statistik ansprechen. Rund 250 Mitarbeiter arbeiten hier. Hervorzuheben ist die exzellente Zusammenarbeit der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die zu einem sehr wirtschaftlichen Arbeiten auch bei uns im Landesamt für Statistik beiträgt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie auch bereits mehrfach angesprochen, mit dem debattierten Gesetzespaket soll auch der Kommunale Finanzausgleich umfassend novelliert werden. Das betrifft sowohl die Höhe der Finanzausgleichsmasse von zukünftig 1,9 Milliarden Euro als auch deren Verteilung, die an vielen Stellen neu justiert werden soll. Die Absicht der Landesregierung ist es hierbei, die spezifischen Ansätze zielgerichteter an den kommunalen Aufgaben und Bedarfen auszurichten. Im Ergebnis der vorgenommenen Berechnungen liegt die FAG-Masse des Jahres 2015 nunmehr in einer Höhe von 1.853 Millionen Euro. Im Ergebnis der Berechnung der Finanzausgleichsmasse hätten
sich nur 1,6 Milliarden Euro für die Zukunft ergeben. Dieser Betrag hätte eben deutlich unter der FAG-Masse des Jahres 2015 gelegen. Es war offensichtlich, dass eine solche Berechnungssystematik in vielen Punkten nicht sachgerecht sein kann und deshalb neu bewertet werden musste.
Die Landesregierung hat hieraus die erforderlichen Schlüsse gezogen und insbesondere bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse deutlich zugunsten der Kommunen nachgesteuert. Ziel der Landesregierung ist es, den Thüringer Kommunen zu einer nachhaltigen finanziellen Absicherung zu verhelfen und eben nicht durch permanente Hilfspakete nachzusteuern,
wie es unter den CDU-geführten Finanzministern der vergangenen Jahre immer erforderlich war. In der Gesetzesbegründung findet sich auch eine Aufstellung von Positionen, die in Verbindung mit der Leistungsfähigkeit des Landes eine Finanzausgleichsmasse von 1,9 Milliarden Euro rechtfertigen.
Hervorheben möchte ich weiterhin besonders die Zuschläge im Bereich der Investitionen von insgesamt 112,5 Millionen Euro, die sonst unberücksichtigt geblieben wären, und die bedarfserhöhenden zusätzlichen Mittelansätze für Kurorte, die Beseitigung atypischer Umweltbelastungen, im Flüchtlingsbereich und beim Landesausgleichsstock. Die Finanzmasse wird sich damit nicht nur gegenüber der berechneten Finanzausgleichsmasse von 1,6 Milliarden Euro stark erhöhen, der Anteil der Kommunen an den maßgeblichen Steuermassen von Land und Kommunen soll auf der Basis dieser Neubestimmung dauerhaft von 36,47 auf 36,92 Prozent steigern. Dies mag für den einen oder anderen nicht sehr hoch klingen, dies bedeutet aber eine Anhebung der Finanzausgleichsmasse um circa 48 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2015. Außerdem wirkt diese Erhöhung des kommunalen Anteils am Partnerschaftsgrundsatz anders als die bisherigen Hilfspakete auch für spätere Jahre.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, auch das haben wir schon mehrfach gehört, neben der Finanzausgleichsmasse müssen wir auch die Zuweisungen des Landes außerhalb des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes an die Kommunen betrachten. Diese steigen zwar zum erheblichen Teil wegen der hohen Zahlungen aufgrund der bisherigen Flüchtlingszahlen, aber auch ein Schulbauprogramm ist außerhalb der Finanzausgleichsmasse finanziert und kommt den Kommunen zusätzlich zugute. Außerdem sind in den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen Erhöhungen der Mittel zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen, sodass die Mittel von 2015 auf 2016 um rund 161 Millionen Euro steigen.
Ich kürze die Rede ein wenig. Neben der Neubestimmung der Höhe der Finanzausgleichsmasse ist mit dem Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Änderungen beabsichtigt, die ich nur kurz darstellen möchte.