Protocol of the Session on June 5, 2019

Die Schlösserstiftung soll als Kompetenzträgerin des Freistaats in Sachen Schlösser, Burgen, Gärten weiterentwickelt werden, Bewahrerin und Entwicklerin des kulturellen Erbes, Kompetenzzentrum für Erforschung und Vermittlung des kulturellen Erbes und zentrale Netzwerkpartnerin für touristische Leistungsträger und Organisationen sein sowie als Anlaufstelle für private und kommunale Schlossund Burgbesitzer fungieren. Ausgangspunkt ist, dass ein Konzept entwickelt wird, um Thüringer Schlösser, Burgen sowie weitere kulturell bedeutsame Liegenschaften zu erhalten und sie einer denkmalgerechten Nutzung zuzuführen. Dafür sollen alte Bausubstanzen nicht nur im denkmalpflegerischen Sinne erhalten, sondern auch im Rahmen von Bildungs- und Kulturangeboten zugänglich gemacht werden. Dieses Konzept soll auch für solche Liegenschaften gelten, die bisher nicht im Eigentum des Landes stehen.

Die Schlösserstiftung soll als Dienstleister und zentraler Ansprechpartner für Thüringer Schlösser und Burgen fungieren. Dazu kann sie insbesondere auch Eigentümer bei der Entwicklung von Nutzungskonzepten, zur nachhaltigen Sicherung von Schloss- und Burgenanlagen beraten und bei der Vermarktung ihrer Burgen und Schlösser unterstützen, um geeignete Investoren und Besitzer zu finden, was ja nicht gerade ein leichtes Unterfangen ist, wenn ich das ergänzen darf. Dafür ist eine Erweiterung des bisherigen Stiftungszwecks und eine Ergänzung zum Liegenschaftsbestand vorzunehmen, was im Rahmen einer Novelle des Gesetzes über die Schlösserstiftung erfolgen muss.

Weiterhin ist vorgesehen, dass Betrieb, Restaurierung, baulicher Erhalt, Vermittlung und touristische Vermarktung besser als bislang zusammenwirken können. Aber ich betone noch einmal, dass die Abwägung diesbezüglich noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb ist auch die Befürchtung, die Landesregierung würde ohne Abwägung und Diskussion Fakten schaffen, grundlos.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich komme zu Frage 4, welche verbindlichen Zusagen des Bundes bezüglich des Finanzierungsrahmens vorliegen und an welche Bedingungen diese gegebenenfalls geknüpft sind, verbunden mit Frage 8, wie die Interessen und Rechte der lokalen und regionalen Träger von Museen im Bereich der überführten Objekte, insbesondere im Hinblick auf deren Eigentumsrechte am Inventar, gewahrt bleiben sollen, verbunden mit Frage 9, wie mit lokalen und regionalen Trägern von Museen in übertragenen Objekten verfahren werden soll, die sich gegen eine Überführung in die Mitteldeutsche Kulturstiftung aussprechen:

Die aufmerksamen Zuhörerinnen und Zuhörer werden festgestellt haben, dass ich in den bisherigen Ausführungen allein von den Liegenschaften und deren Sanierung gesprochen habe, denn nur für diese Aufgabe stehen die Bundesmittel des Sonderinvestitionsprogramms I für Thüringen zur Verfügung. Gleichzeitig beabsichtigen aber die Repräsentanten des Bundesgesetzgebers, mit denen wir über die Thüringer Schlösser sprechen, im Bundeshaushalt eine dauerhafte Betriebskostenfinanzierung des Bundes für Kultur und Museumsbetriebe für in die Mitteldeutsche Stiftung übertragene Liegenschaften zu verankern. Sollte der Bundesgesetzgeber, was noch nicht klar ist, tatsächlich zwischen 20 und 30 Millionen Euro Betriebskostenförderung dauerhaft für Museums- und Kulturbetriebe in den Liegenschaften bereitstellen, wäre dies ein bislang einmaliges Signal der Wertschätzung unse

(Staatssekretär Krückels)

res kulturellen Erbes, das wir als Anerkennung für Deutschlands Kulturwiege verstehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Da uns jedoch dazu bislang kein Gesetzentwurf des Bundes vorliegt, stehen alle entsprechenden Überlegungen unter entsprechendem Vorbehalt. Sollte der Bund entsprechende dauerhafte Betriebskosten vorsehen, dann wäre es auch Aufgabe der Mitteldeutschen Stiftung, die in die Stiftung eingebrachten beweglichen Kunst- und Kulturgüter aus Thüringen in ihrem Bestand zu erhalten, zu erschließen und zu erforschen, zu präsentieren und einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln. Dabei verbleiben die Kunst- und Kulturgüter grundsätzlich in den kommunalen Gebietskörperschaften, die sie eingebracht haben, soweit sie nicht für Ausstellungs- oder Restaurierungszwecke ausgeliehen werden. Ich sage also ganz klar: Weder erfolgt ein Verkauf und schon gar kein Ausverkauf von Thüringer Kulturgütern.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nur unter der Voraussetzung der anteiligen Übernahme von Betriebskosten durch den Bund unterbreitet das Land denjenigen Kommunen, die ihre Museen in Liegenschaften betreiben, die an die Mitteldeutsche Stiftung übergehen werden, das Angebot, die Museumsbetriebe ebenfalls in die Mitteldeutsche Kulturstiftung einzubringen. Der endgültige Beschluss des Deutschen Bundestags zur Höhe der Beteiligung an diesen Betriebskosten steht noch aus, weil der gesamte Beschluss ja noch aussteht. Während wir also bei der Investitionsförderung bereits über konkrete Grundlagen sprechen können, sind alle Überlegungen zur Betriebskostenfinanzierung durch den Bund und die entsprechenden Wirkungen derzeit gesetzlich noch nicht untersetzt. Sollte der Bund sich zur Betriebskostenübernahme bereit erklären, soll den Trägern folgender Museen die Möglichkeit gegeben werden, ihren Museumsbetrieb samt beweglicher Kulturgüter in die neue Stiftung einzubringen: das Lindenau-Museum Altenburg und das Schlossmuseum Altenburg, die Museen der Stiftung im Schloss Friedenstein Gotha, das Deutsche Burgenmuseum Veste Heldburg, der Museumsverband Heidecksburg mit den Museen Heidecksburg, Schwarzburg, Paulinzella und Fröbelmuseum, das Schlossmuseum Sondershausen und die Meininger Museen. Das ist ein Angebot an die Träger. Es steht ihnen völlig frei, davon Gebrauch zu machen.

Wir sind erfreut darüber, dass – nach missverständlichen Äußerungen in der Presse – der Bürgermeis

ter von Sondershausen Gespräche über einen möglichen Museumsübergang in Aussicht gestellt und den Kulturminister zu einem Austausch mit dem Stadtrat eingeladen hat. Die Staatskanzlei führt also unter den genannten Vorbehalten Gespräche mit den betreffenden Kommunen bereits jetzt. Aus Sicht der Staatskanzlei sind neben der finanziellen Entlastung für die Kommunen auch die qualitative Weiterentwicklung und Stärkung der Einrichtungen in Ausstattung und Personal beabsichtigt. Dies wäre für die Kommunen aus alleiniger finanzieller Kraft derzeit nicht möglich. Gleichwohl liegt die Entscheidung darüber bei jedem kommunalen Träger. Wir werden keine Vorgaben dazu machen. Ich freue mich aber, dass die Kommunen sehr offen und interessiert sind.

Eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Museen kann deren Ausstrahlungskraft in der Region und darüber hinaus deutlich erhöhen, was im Interesse der bisherigen Träger liegt. In den Gründungsdokumenten der neuen Stiftung wird abgesichert, dass das Museumsinventar am Ort verbleibt. Natürlich sind Ausstellungen in anderen Museen, indem man Exponate verleiht, wie bisher auch möglich. Ausgehend von den historisch gewachsenen dezentralen Strukturen im Land ist es Ziel der Thüringer Landesregierung, in der Stiftung die lokale und regionale Mitwirkung zu garantieren. Über welche Strukturen dies am besten erfolgen kann, ist Thema der gegenwärtigen Gespräche mit den Kommunen, den Museen und natürlich dem Land Sachsen-Anhalt.

Die Einbringung von Museen in die geplante Stiftung ist allein Entscheidung der jeweiligen Träger. Falls sich ein Träger dagegen aussprechen sollte, wird keine Übertragung erfolgen.

Und an die Adresse der Gewerkschaften, Personalräte und Beschäftigten in diesen Kulturbetrieben sage ich mit Blick auf eventuell erforderliche Betriebsübergänge: Wir werden alle Schritte genau daraufhin prüfen, dass niemand schlechter, sondern alle besitzstandswahrend in die neuen Einrichtungen übergehen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf die Bitte der CDU-Fraktion, auf die aktuellen Entwicklungen bei der Stiftungsgründung

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU)

ich habe Sie nicht verstanden, ich konnte es akustisch nicht verstehen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die eige- nen Leute glauben es nicht so richtig!)

(Staatssekretär Krückels)

Na ja, wenn viele Fragen gestellt werden sozusagen, muss man auch viele Fragen beantworten.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir haben es ja nicht gekriegt! Zu anderen Regierungs- zeiten konnte man vorher mal draufschauen!)

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben genügend Redezeit für alle.

Ja, das kann man ja alles bewerten.

Auf die Bitte der CDU-Fraktion, bei den aktuellen Verhandlungen zur Stiftungsgründung darauf hinzuwirken, dass der Bund die vorgesehenen Mittel direkt der bestehenden Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zur Verfügung stellt, ein Ausverkauf von Thüringer Kulturgütern an eine Stiftung mit Sitz außerhalb Thüringens verhindert wird, das Eigentum am Inventar sowie die Mitsprache der lokalen und regionalen Träger der Museen bei der Entwicklung und inhaltlichen Ausgestaltung der Ausstellungen gewahrt bleibt, eine Beteiligung des Landtags in Entscheidungen und Planungen zum zukünftigen Umgang mit den Thüringer Schlössern und Gärten garantiert wird, möchte ich Folgendes ausführen, und das jetzt auch übersichtlich:

In den vergangenen Monaten haben beide Länder versucht, den Bund von anderen Modellen für die Förderung der Schlösser und Gärten in Mitteldeutschland zu überzeugen. Da der Bund aber weiterhin die Gründung einer gemeinsamen Stiftung erwartet und wir die Chance für die Entwicklung unserer Schlösser und Gärten nicht einfach ausschlagen können, arbeiten wir gemeinsam mit SachsenAnhalt an der Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Diese Stiftung soll einen Doppelsitz in Erfurt und Halle haben. Für die Stiftung muss zur Klarheit der Rechtsanwendung ein rechtlicher Sitz festgelegt werden – das soll Halle sein. Dies ist für uns unproblematisch, da die rechtlichen Regelungen in Thüringen und Sachsen-Anhalt kaum voneinander abweichen. Diese Festlegung über die Anwendung des rechtlichen Rahmens beeinflusst insbesondere die Vereinbarungen im Staatsvertrag über die neue Stiftung in keiner Weise, es kann deshalb keine Rede davon sein, dass es sich bei der neuen Stiftung um eine Stiftung außerhalb Thüringens handeln wird. Zudem werden die Einrichtungen weiterhin wie bisher vor Ort betrieben werden. Auch die Liegenschaften wird niemand aus den Orten verbringen können. Es liegt auch im Inte

resse der neuen Stiftung und der Länder, dass diese Einrichtungen erfolgreich und mit ausstrahlender Wirkung betrieben werden. Es ist somit meines Erachtens unredlich, in der Öffentlichkeit von einem Ausverkauf Thüringer Kulturgüter zu sprechen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nichtsdestotrotz werden wir selbstverständlich in den Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass keine dauerhafte Verbringung von Museumsinventar erfolgt und dass in der Stiftung die lokale und regionale Mitwirkung ermöglicht wird. Dieses wird auch rechtlich abgesichert werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Auch wird wie bisher der Landtag im Rahmen der legislativen Vorgaben dann beteiligt sein, wenn für Planungen und Entscheidungen Gesetzesänderungen oder der Abschluss eines Staatsvertrags notwendig sind. In diesem Sinne hoffe ich, dass diese Sonderplenarsitzung dazu beiträgt, die Fragen zu beantworten bzw. beantwortet zu haben, den Blick auf die Chancen zu richten, die sich aus diesem Vorhaben ergeben, und diese Chancen beherzt, aber auch immer mit rationaler Bewertung zu ergreifen. Es gilt in diesem Sinne das Grüne-Wahlkampfmotto „Zukunft wird aus Mut gemacht“. Beherzigen Sie das, meine Damen und Herren im Landtag und besonders in der CDU-Fraktion! Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I? Die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Danke.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Wir haben uns alle gemeldet!)

Alle – gut. Auf Verlangen aller Fraktionen beraten wir den Sofortbericht zu Nummer I und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Das Wort hat Abgeordneter Kellner aus der CDU-Fraktion. Bitte schön.

(Staatssekretär Krückels)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne! Ich begrüße auch besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Schlösser und Gärten und auch die Museumsdirektoren.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, dass Sie sich auf den Weg gemacht haben, hierher in unseren Landtag zu kommen. Ich denke, für Sie ist es genauso spannend wie für uns, was heute der Sofortbericht beinhaltet hat, aber da werden wir sicherlich das eine oder andere noch besprechen müssen. Was mich natürlich befremdlich stimmt, ist die Tatsache – nichts gegen Herrn Staatssekretär Krückels –, dass Sie das so hervorragend vorgetragen haben, aber ich hätte doch erwartet, dass, wenn der Minister nicht kann, entschuldigt, was ich auch nachvollziehen kann, warum der Ministerpräsident heute nicht anwesend sein kann,

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weil der Ministerpräsident nicht die Minister ver- tritt! Das wissen Sie doch!)

wenn es um das Große und Ganze geht, so wie es letztendlich auch bei der Saisoneröffnung am 11.05....

(Unruhe DIE LINKE)

Auf das Stichwort! Ich begrüße unseren Ministerpräsidenten.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Herr Kellner, ich bin hier, weil es wichtig ist!)

Ich freue mich, dass er den Weg hergefunden hat. Aber es war überraschend, dass Sie das nicht mitverfolgen konnten. Die Einbringung unseres Fraktionsvorsitzenden haben Sie leider nicht gehört, da haben Sie etwas verpasst.

(Unruhe DIE LINKE)