Ja, in jedem Staat, selbst im Staat ohne Steuersystem wird umverteilt. Wenn Sie nichts tun, dann immer von unten nach oben - das ist der falsche Weg.
Meine Damen und Herren, ich will zurück zum Thema Steuersenkungen. Eine allgemeine Steuersenkungsdebatte ist in der derzeitigen Situation der falsche Weg für unsere Fraktion. Ebenso der falsche Weg sind Konsumgutscheine, weil Konsumgutscheine, so interessant die Debatte ist, nicht dazu führen, dass die Leute wieder Vertrauen ins System bekommen, weil diese Konsumgutscheine eine einmalige Sache sind. Sie sind besser als Steuersenkungen, weil von den Konsumgutscheinen auch Menschen profitieren, die im Moment kein geregeltes Einkommen haben. Wir finden aber, es gibt bessere Wege, um gegen die Krise anzugehen.
Meine Damen und Herren, das sind die originären Wege, die die öffentliche Hand gehen kann. Herr Matschie hat gestern Argumente dafür genannt. In unserem Antrag werden Sie weitere Argumente finden. Wir als öffentliche Hand haben in den Bereichen, die wir verantworten, Kommunen und Land Thüringen, nach wie vor riesigen Nachholbedarf im Bereich der öffentlichen Investitionen. Das ist auch der Bereich, den wir direkt beeinflussen können, zum einen über das Geld, was wir selber als Land ausgeben, und zum anderen über das Geld, was wir im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs den Kommunen zur Verfügung stellen.
getragen hat, dass es den Kommunen blendend geht, nicht ganz stimmt und nicht ganz stimmig ist mit Blick auf die nächsten Jahre, weil das, was die Kommunen jetzt an Mehreinnahmen haben, angesichts der Krise, der drohenden Arbeitsplatzverluste und damit auch des Verlustes der Steuereinnahmen im Jahr 2009 natürlich direkt in die kommunale Handlungsfähigkeit eingreifen wird. Das heißt, dann liegt doch nah - wenn man das so beschreibt -, zu überlegen, wie kann man über die öffentliche Hand, über das Land, über die Kommunen die Investitionstätigkeit jetzt anschieben, jetzt dafür die Voraussetzungen schaffen, damit nächstes Jahr investiert wird in nachhaltige Bereiche, damit wir so die Arbeitslosigkeit nicht ganz in die Höhe gehen lassen, wir aber sichern, dass wir Steuereinnahmen in den nächsten Jahren haben, meine Damen und Herren. Wenn dem so ist, dann kann man noch diskutieren, in welchen Bereichen, in welchen öffentlichen Bereichen zunächst etwas getan werden muss, was für die Gesellschaft am sinnvollsten ist, das heißt, von welchen Investitionen Menschen in fünf Jahren oder die nächste Generation, die Sie in Ihren Reden immer so gern als Beleg annehmen, noch profitieren. Da will ich Ihnen zumindest meine Meinung sagen, ohne dass ich dort das Argument der Ausschließlichkeit beanspruche. Ich glaube, dass Investitionen in Gebäude, beispielsweise in Schulen und in Kindertagesstätten, unter ökologischem nachhaltigem Aspekt, aber auch unter dem Aspekt der Arbeitsplatzintensität besser sind als Investitionen beispielsweise in die Verkehrsinfrastruktur. Ich weiß, das ist strittig, man kann es strittig diskutieren. Ich glaube, dass zumindest für unseren Gesetzentwurf dies ein zusätzliches Argument ist, zu sagen: Lasst uns die Finanzkraft, die Investitionskraft der Kommunen ab Januar 2009 stärken, weil dort in der Regel die Gebäude aufgestellt sind; dort können wir Ökologie, Ökonomie und arbeitsplatzschaffende Maßnahmen, Investitionen miteinander verbinden und die meisten Effekte tätigen.
Meine Damen und Herren, Kernstück unseres Gesetzentwurfs ist die Wiedereinführung der kommunalen Investitionspauschale in Höhe von 90 Mio. €. Ich will Ihnen zur Finanzierung wenigstens so viel noch sagen, Frau Ministerin, es geht nicht um den weiteren Gang in die Verschuldung des Landes, sondern in der jetzigen Situation haben Sie gesagt, Sie bilden mit den Steuermehreinnahmen eine Rücklage.
Es geht also jetzt in der Diskussion aus meiner Sicht darum, wann und wie man diese Rücklage verwendet. Sie haben gesagt, Sie nutzen das wahrscheinlich dann im Jahr 2009, um Löcher, die infolge der Wirtschaftskrise entstehen, zu stopfen.
Wir glauben, dass Sie etwas tun müssen, damit diese Löcher nicht so groß werden. Sie müssen etwas tun, damit diese Löcher nicht zu groß werden.
(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Da zahlen wir dann keine Pensionen mehr - oder was? Hören Sie auf!)
Ihre Politik wird dazu führen, dass Ihre Rücklage wie Sand in den Fingern zerrinnt. Sie wird nicht mehr wahrnehmbar sein
angesichts der Löcher, die sie - Ihre Politik des Nichtstuns - reißen wird, meine Damen und Herren. Deshalb glaube ich, wir müssen diese Diskussion führen, wie eine im Jahr 2008 zu bildende Rücklage zeitnah im Jahr 2009 für Investitionen zu verwenden ist, damit für Arbeitsplätze zu verwenden ist, zur Sicherung von Steuereinnahmen zu verwenden ist. Ich kann die CDU-Kollegen nur herzlich darum bitten, diese Debatte mit uns zu führen, zeitnah zu führen, und beantrage deshalb die Verweisung unseres Gesetzentwurfs an drei Ausschüsse: an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Justizausschuss und federführend an den Innenausschuss. Danke schön.
Bevor ich Frau Taubert das Wort erteile, möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir uns hier im Plenarsaal des Thüringer Landtags befinden, nicht in einer Manege. Selbst wenn man mit solchen Bemerkungen den politischen Gegner treffen will, schadet man eigentlich dem Hohen Haus insgesamt. Frau Abgeordnete Taubert, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit für das Haushaltsjahr 2009 möchte die Fraktion DIE LINKE vor allen Dingen Kommunen stärken in der Investitionstätigkeit. Das Anliegen ist zunächst eines, was uns verbindet. Die Frage ist, welchen Weg wir an der Stelle gehen. Wir haben bereits zum Finanzausgleichsgesetz sehr intensiv darüber diskutiert, dass der Weg
weil sie überhaupt nicht adäquat aufgefangen wurde im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs und weil Kommunen an vielen Stellen einfach zu schwach sind, ihre Investitionstätigkeit zu verstärken. Dass Kommunen genauso wie das Land und der Bund in der jetzigen schwierigen Situation auch in Deutschland ihre Investitionen verstetigen müssen, ich denke, das ist ein Konsens, der auch hier im Haus besteht. Für uns ist die Frage, ob wir uns in der momentanen Situation direkt mit dieser pauschalen Zuwendung beschäftigen oder, das war ja unser Vorschlag gewesen, ob wir uns nicht ganz gezielt auf ganz bestimmte Bereiche fokussieren. Die allgemeine Zuweisung birgt zumindest die Gefahr, dass wir nicht das erreichen, was wir erreichen wollen, nämlich in Thüringen die Investitionen flächendeckend zu erhalten und damit außerdem z.B. auch noch klimaverbessernde Maßnahmen anzustoßen. Das können wir möglicherweise mit so einer ungebundenen Investitionspauschale momentan in dieser Situation nicht erreichen. Deswegen sind wir gezielt für einzelne Programme - wir hatten das schon angesprochen -, wo auch Teile dabei sind, die Sie auch angesprochen hatten, Herr Huster, wenn ich jetzt z.B. an den Bereich der Schulen und energetischen Gebäudesanierung denke.
Ein Zweites, was Sie mit in dieses Gesetz eingebaut haben, ist die Mitfinanzierung aus dem Landesausgleichsstock. Da sage ich ganz ehrlich, das ist eine ganz schwierige Veranstaltung. Sicherlich haben wir momentan im Landesausgleichsstock einiges angehäuft, um die 65 Mio. sollen es ja sein, vielleicht sagt Frau Diezel danach etwas auch noch dazu, aber die Zukunft des Füllens des Landesausgleichsstocks ist uns allen ja so noch nicht bekannt. Die Frage ist, kommt da überhaupt noch Geld herein, wie viel kommt da Geld herein, also wie stetig ist das von Ihnen gedachte Wiedereinführen der Investitionspauschale, wie stetig ist das durch die Abschmelzung des Landesausgleichsstocks auch finanziell untersetzt.
Was wir positiv finden, das haben wir bereits in verschiedenen Bereichen angesprochen, das ist die Beseitigung von Versagungsgründen für die Aufnahme von Krediten für rentierliche Investitionen. Sicher könnte das auch im Innenministerium geregelt werden durch Anweisungen, weil die Thüringer Kommunalordnung momentan da überhaupt keine Hürden aufstellt, zulässig, es wird aber so restriktiv gehandelt, dass wir auch hier an der Stelle durchaus der Meinung der Linksfraktion sind, man muss es gesetzlich unterfüttern, wenn man so restriktiv handelt.
Es muss rentierlich sein, ja. Also den Punkt befürworten wir mit, währenddessen die Frage, ob man PPP jetzt generell abschaffen soll, wirklich noch einmal sehr intensiv diskutiert werden muss. Das kommt ja auch in die Rentierlichkeit mit hinein, wenn man öffentlich-private Partnerschaften macht, und wir haben auch gute Erfahrungen, ich kann das selber sagen im Hinblick darauf, was wir, als ich im kommunalen Bereich tätig war, gemacht haben. Da kam es auch sehr intensiv auf die Rentierlichkeit an und dann war auch die Möglichkeit gegeben, dass man zumindest punktuell, ich will das nicht flächendeckend machen, auch Kommunen helfen kann, indem sie mit privatem Geld gemeinsam ihre Infrastruktur verbessern können. Dass wir das gerade im Bereich von Schulen brauchen, das ist auch richtig. Da kommt es auch und ausschließlich darauf an, wie man das macht. Schlecht gemacht ist schlecht gemacht, gut gemacht ist erfolgreich. Deswegen möchten wir, dass das Gesetz im Innenausschuss und auch im Finanzausschuss beraten wird, weil, ich denke, es wichtig ist, dass einzelne Punkte daraus am Ende auch im Gesetz verankert werden können. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst vielen Dank, Frau Taubert, dass Sie unserem Vorschlag zustimmen, den Gesetzentwurf weiter in den Ausschüssen zu beraten. Es ist auch schon im Titel ein erster Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Wir sind in einem Prozess, wo niemand abwägen kann, in welcher Situation wir uns in einigen Monaten befinden. Da kann es tatsächlich sein, dass wir weitere gesetzgeberische Initiativen ergreifen müssen, und dazu sollten wir uns auch die Zeit nehmen, in den Ausschüssen zu beraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Groß hat hier gesagt, wir wollen wieder zurück zum Sozialismus und die Kommunisten können nicht mit Geld umgehen. Frau Groß, es ist schon mutig in einer Zeit, wo in der Bundesrepublik ja die Kapitalisten dafür Sorge getragen haben, dass der Deutsche Bundestag innerhalb einer Woche einen Schutzschirm von 500 Mrd. € auflegen musste, um das System zu retten, dann jemand anderem vorzuwerfen, er könne nicht mit Geld umgehen.
Erst einmal müssen sie wieder den Nachweis erbringen, die sogenannten Kapitalisten, vor allen Dingen die Finanzjongleure, dass sie mit Geld umgehen können. Das Finanzsystem ist gescheitert und bringt die gesamte Gesellschaft, die gesamte Wirtschaftsordnung in Gefahr. Die Wirtschaftsordnung, die Sie so vehement vertreten, die haben nicht wir in Gefahr gebracht, die haben Ihre eigenen Leute in Gefahr gebracht und dann diskutieren Sie hier und sagen, wir könnten nicht mit Geld umgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits gestern im Tagesordnungspunkt 1, als es um die politische Kultur im Freistaat ging, ist auch über die Rolle öffentlicher Investitionen diskutiert worden, auch um die Stärkung öffentlicher Investitionen und da wurde auch deutlich, dass es ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen LINKE und SPD gibt, die beide in öffentlichen Investitionen eine Möglichkeit sehen, der bevorstehenden Krise zu begegnen. Es ist eine Möglichkeit, es ist nicht das Allheilmittel, aber es ist eine Möglichkeit, vor allen Dingen eine Möglichkeit, die wir hier im Landtag selbst bestimmen können, während bei vielen anderen Dingen wir Forderungen an den Bund formulieren müssen, und dort müssen die Entscheidungen dann entsprechend auf der Bundesebene realisiert werden. Frau Groß hat darüber hinaus formuliert, wir sind dem Gemeinwohl verpflichtet und zum Gemeinwohl würde gehören, sehr sorgsam mit öffentlichen Geldern umzugehen. Sie hat mit beiden Punkten recht. Unser Gesetzentwurf zielt genau darauf ab, dem Gemeinwohl zu dienen, denn wir wollen nicht erst sehen, dass die Gesellschaft weiter in die Krise schlittert, sondern wir wollen rechtzeitig reagieren, um möglicherweise gegenzusteuern. Wir wissen nicht, ob unser Gesetzentwurf tatsächlich am Ende eine tiefe Krise in Thüringer verhindert, aber wir wissen genau, wenn wir nichts tun, wird diese Krise schneller kommen und sie wird tiefgreifender werden. In Kenntnis dieser Wirkungen wäre es verantwortungslos, einfach weiter sich zurückzulehnen und erst einmal zu warten, was da kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren und Frau Groß, wenn Sie sich ernst nehmen und sagen, zum Gemeinwohl gehört auch, mit Geld sorgsam umzugehen, da verweise ich jetzt nur auf den letzten Jahresbericht des Landesrechnungshofs. Da haben wir ausreichend Gelegenheit, darüber zu reden, wer wie sorgsam in diesem Land mit Geld umgeht. Da ist es auch ungehörig, wieder nur auf die Opposition zu verweisen, weil das, was im Bericht des Landesrechnungshofs steht, richtet sich in erster Linie an die Landesregierung und die Landesregierung tragen Sie. Vielleicht hatten Sie noch nicht die Gelegenheit, den Bericht zu lesen, aber wir werden in den Ausschüssen, zumindest also im Haushalts- und Finanzausschuss, in den nächsten Monaten uns ge
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus hat Frau Groß gesagt, den Kommunen geht es gut und wir brauchen nicht zu handeln. Wir haben eine andere Wahrnehmung, aber vielleicht liegt das daran, das wir sehr oft in den Kommunen sind und Sie offenbar nicht, sonst könnten Sie diese Einschätzung doch nicht treffen. Ich will Sie einfach mit ein paar Fakten konfrontieren. Da klagt der Gemeinde- und Städtebund gegen Ihre Regierung, weil der Gemeinde- und Städtebund sagt, der Kommunale Finanzausgleich 2008 ist mit mindestens 200 Mio. € nicht ausreichend dotiert. Das ist keine Klage von uns. Der Gemeinde- und Städtebund wird auch nicht von Bürgermeistern mit Mandat der LINKEN dominiert, sondern es sind im Regelfall Politiker mit dem Parteibuch der CDU, die gegen ihre eigene Landesregierung klagen. Welche Not muss denn da sein, wenn die gegen ihre eigene Landesregierung klagen? Darüber hinaus verweise ich einmal auf die Finanzsituation einiger ausgewählter Städte. Eisenach ist nicht in der Lage, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Suhl ist in der gleichen Situation. Der Unstrut-Hainich-Kreis hat Bedarfszuweisungen in zweistelliger Millionenhöhe bei der Landesregierung beantragt; die sind abgelehnt worden. Es geht um die Finanzsituation der Kommunen und da behaupten Sie, es wäre alles in Ordnung. Allein die drei Beispiele verdeutlichen, dass die Situation in den Kommunen offenbar völlig anders ist.
Wir haben steigende Steuereinnahmen seit 2006 auch in Thüringen, aber wir haben sie auf ganz niedrigem Niveau. Im bundesdeutschen Vergleich ist die kommunale Steuerkraft von Thüringen immer noch im letzten Drittel. Nur rund 20 Prozent aller kommunalen Einnahmen resultieren aus eigenen Steuereinnahmen. 80 Prozent sind Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb und Zuweisungen des Landes. Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen machen 56 Prozent aller Einnahmen der Kommunen aus, damit sind die Kommunen immer noch in einer sehr hohen Abhängigkeit des Landes. Also wir bestimmen im Wesentlichen mit, wie es den Kommunen geht. Bei einer Steuerquote von rund 20 Prozent davon zu reden, den Kommunen geht es wegen steigender Steuereinnahmen sehr gut, ist ein Umgang mit Statistik, der war bis 1989 gang und gäbe,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die öffentlichen Investitionen stärken. 80 Prozent aller öffentlichen Investitionen werden durch die Kom
munen realisiert. Jetzt hat das Deutsche Institut für Urbanistik in Berlin einmal den Investitionsbedarf der Kommunen ermittelt. Das sind deutschlandweit für die nächsten 15 Jahre über 700 Mrd. €, die müssen investiert werden, um die kommunale Infrastruktur zu erhalten und die noch vorhandenen Infrastrukturlücken insbesondere in den neuen Bundesländern, aber auch zunehmend in den alten Bundesländern zu schließen. Das würde einen jährlichen Investitionsaufwand von mindestens 43 Mrd. € notwendig machen. Auf Thüringen heruntergebrochen heißt das, die Thüringer Kommunen, also Gemeinden, Städte, Landkreise, müssten 1,5 Mrd. investieren, um das jetzige Vermögen im Wesentlichen zu erhalten. Da sind nicht die Investitionen inbegriffen, um die Infrastrukturlücken zu schließen. Aber real investieren die Thüringer Kommunen weniger als 1 Mrd. €, rund 800.000 Mio. €. Das heißt, da ist eine Deckungslücke, die dazu führt, dass kommunale Infrastruktur wieder zerfällt, neue Infrastrukturlücken entstehen. In einer solchen Situation sagen wir, kommunale Investitionskraft muss gesteigert werden. Das hat zwei Effekte: Wir begegnen der sich anbahnenden Wirtschaftskrise und wir leisten einen Beitrag, dass kommunale Infrastruktur erhalten bleibt und nicht dass die kommunale Infrastruktur weiter verfällt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verfall des kommunalen Eigentums der Infrastruktur wurde bei der Neuausrichtung des Finanzausgleichs nicht berücksichtigt. Jetzt hat Frau Groß wieder die Behauptung aufgestellt - und, Frau Groß, sie wird nicht wahrer, wenn Sie sie ständig wiederholen, sie bleibt eine Fehlinterpretation des Urteils des Verfassungsgerichtshofs -, Sie haben nämlich behauptet - das machen nicht nur Sie, sondern auch viele andere Ihrer Kolleginnen und Kollegen aus der CDUFraktion, auch die Finanzministerin wird nicht müde, das zu behaupten -, Sie behaupten also, die Verfassungsrichter in Thüringen hätten uns untersagt, den Kommunen eine Investitionspauschale auszuzahlen. Tatsächlich hat das Verfassungsgericht gesagt: Wenn das Land nicht in der Lage ist, die Kommunen angemessen auszustatten, dann hat sich das Land bei den Zweckbindungen zurückzuhalten. Sie aber selbst, sowohl die Landesregierung als auch Sie als Regierungsfraktion, behaupten, der Finanzausgleich ist jetzt angemessen. In einer solchen Situation ist es dem Gesetzgeber natürlich freigestellt, zweckgebundene Gelder an die Kommunen zu überweisen. Wir machen aber gar keine Zweckbindung, außer dass wir sagen, die Gelder sind für Investitionen zu verwenden. Aber ansonsten handelt es sich bewusst um eine Investitionspauschale, so dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie den Kindergarten sanieren, ob sie die Schule sanieren, ob sie die Feuerwehr sanieren oder in den kommunalen Straßenausbau, in Wasser- und Abwasser oder dergleichen investieren. Das wollen
wir bewusst den Kommunen überlassen. Ich bitte Sie und fordere Sie nochmals auf, diese bewusste Fehlinterpretation des Urteils des Landesverfassungsgerichtshofs nicht ständig zu wiederholen, weil sie uns nicht weiterbringt.
Sie bringt uns nicht weiter und zeugt nur davon, dass Sie offenbar keine anderen inhaltlichen Argumente mehr haben, und dann verstecken Sie sich hinter einem Urteil eines Verfassungsgerichts.
Ca. 400 Gemeinden von den 950, die wir noch haben - das weiß der Innenminister genauso gut wie ich, er sagt es nur nicht -, hatten im vergangenen Jahr keinen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt. Da war zwar der Gesamthaushalt ausgeglichen, aber nur durch Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt oder - anders formuliert - die Gemeinden waren nur in der Lage, ihren Haushalt durch Vermögensverzehr auszugleichen. Die Gemeinden, die aber keinen Überschuss im Verwaltungshaushalt erwirtschaften, haben natürlich keine Gelder, um zu investieren. Früher hatten diese Gemeinden zumindest noch die Investitionspauschale, weil die zweckgebunden im Vermögenshaushalt war, unabhängig davon, wie der Verwaltungshaushalt aussah. Das heißt, dieses Problem der 400 Gemeinden haben Sie völlig aus dem Blick gelassen, weil diese Gemeinden nur noch ganz eingeschränkt Investitionen tätigen können. Auch deshalb schlagen wir vor, die Investitionspauschale wieder einzuführen, weil es auch die Gemeinden in die Lage versetzt, in angemessenem Umfang zu investieren, die ihren Verwaltungshaushalt, also die laufenden Ausgaben nicht ausgeglichen gestalten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Mohring hat gestern in der Debatte zum Monitor formuliert, dass er gegen zeitlich befristete Programme ist. Da stimmen wir ihm zu, weil unser Programm langfristig ausgelegt ist, weil jede Investition eine langfristige Wirkung hat.
Herr Mohring und auch Frau Diezel, Sie bezeichnen sich selbst immer als gute Haushälter und unterstellen uns, dass wir mit Geld nicht in diesem Maße umgehen können wie Sie. Aber zu Ihrer Bilanz, das darf ich noch mal wiederholen, gehören, ich sage die Zahl jetzt mal langsam, 15 Mrd. € Schulden allein im Freistaat Thüringen. Die haben Sie nicht übernommen. Als Sie die Regierungsverantwortung in diesem Land übernommen haben, war die Verschuldung bei Null.